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spekulang

Verlustvortrag

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spekulang

Hallo zusammen,

habe ein Frage bzgl. des Verlustvortages.

Ich habe in den Jahren vor 2008 Aktien gekauft und Ende 2013 mit Verlust verkauft, weil ich gehört habe, dass man die Verluste bis Ende 2013

beim Finanzamt über die Steuererklärung noch geltent machen kann. (Verlustvortrag).

 

Das Finanzamt lehnte dies mit der Begründung ab:

Für bis zum 31.12.2008 angeschaffte Wirtschaftsgüter gilt noch die alte Regelung: Die bei einem Verkauf erzielten Gewinne und Verluste sind steuerfrei bzw. nicht zu

berückichtigen, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr vergangen ist. (§23 Abs. 1 Nr. 2 EStG)

 

Wie sind Eure Meinungen darüber?

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sparfux

Wieso spammst Du hier mir Mehrfachposts??

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west263

genauso ist es, bei Kauf vor dem 01.01.2009 gehören dir die Gewinne und auch die Verluste, keine Verrechnung möglich oder auch nötig.

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