murks86 April 11, 2015 Das meiner Meinung nach viel größere Dilemma ist die Tatsache, dass man mit manchen Diagnosen gar nicht mehr versicherbar ist, da es keinen Kontrahierungszwang gibt und auch sonst kaum soziale Abfederungsmechanismen von staatlicher Seite hat, die auch nur ansatzweise ausreichen würden. Eine BU kann man ja nicht schon mit Kindergartenalter abschließen. Folglich ist jeder, der bis zum Zeitpunkt, ab dem der Abschluss einer BU möglich ist, erkrankt ist, einfach nur zusätzlich gestraft. Dabei bräuchten genau diese Leute ja den Versicherungsschutz, da die Eintrittswahrscheinlichkeit deutlich höher ist. Das man natürlich dann nicht erst Eintreten kann, wenn man merkt es geht bergab ist auch klar, aber zum Beispiel das Recht mit Erlangen der Volljährigkeit einen Vertrag abschließen zu können, wäre in meinen Augen schon wünschenswert. Auch wenn es dann natürlich für alle, auch mich, teurer werden würde. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
RandomWalker April 12, 2015 · bearbeitet September 29, 2016 von RandomWalker Am 10.4.2015 um 09:57 von Matthew Pryor: Zitat [/size]Erfahrungswerte bzgl. der Versicherbarkeit. du hast und mit uns teilen würdest. Habe versucht eine Versicherung zu bekommen. Auch die Lebensversicherung wollte nicht Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag