crush Juni 20, 2014 Schönen guten Abend zusammen, ich hätte eine Frage und zwar... ab welchem betrag wird man bei der Bundesbank Identifiziert bei einer Einzahlung/Umtausch von DM in Euro? z.B. angenommen ein Enkel findet geld bei den Verstorbenen Großeltern (DM) und möchte diese nun bei der Bank in die aktuelle Währung wechseln. Als Enkel kann man ja nicht wissen was das für Geld ist ob es nun Schwarzgeld von damals ist oder eben nur das Misstrauen der Älterengeneration! (die ihr Geld lieber im Sofa versteckt). Was ich damit sagen möchte im falle einer Überprüfung kann man sich ja nicht rechtfertigen vom Ursprung des geldes. Grüße Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juni 20, 2014 30.000 DM, Grenze gilt auch bei mehrfachem Tausch hintereinander. Dank nähe zur Eifel gibts hier immer wieder Bargeldfunde, teils in Plastiktüten aus der Scheune. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine Juni 20, 2014 Bist Du sicher? Bei Gold gilt die Grenze von 15.000 Euro. Ansonsten kann man auch noch einkaufen mit D-Mark... z.B. bei C&A Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juni 20, 2014 Der Hund vom Neffen meines Onkels hatte das Problem schon ein paar Male. Beschwören würde ich es aber nicht. Die Grenze des heutigen GWG sind halt 15.000 Euro, da lügt google schon nicht. Die Grenze im Sinne der Frage des TO mMn 30.000 DM. In der bisherigen praktischen Erfahrung war die Rundungsdifferenz von untergeordneter Bedeutung ggü. "wasn mitm rescht?" Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ImperatoM Juni 21, 2014 · bearbeitet Juni 21, 2014 von ImperatoM Was hast Du gegen die Identifizierung? Wenn die Seriennummern nicht als Diebesgut o.ä. registriert sind, wirst Du sie schon behalten dürfen - der Besitz von Bargeld ist schließlich legal. Und wenn doch, dann ist es einfach nicht Dein Geld und Du würdest Dich mitschuldig machen, wenn Du es weiter zurückhältst. Geh einfach hin und erkläre, was los ist! . Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
crush Juni 21, 2014 wie gesagt mich würde lediglich die Menge interessieren! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juni 21, 2014 Gegen ein Überschreiten sprechen folgende Eskalationsstufen ... 1) Die BuBa will wissen woher das Geld stammt ... 2) Der Zoll will wissen woher das Geld stammt ... 3) Die Staatsanwaltschaft will wissen woher das Geld stammt ... Und stell ich es nur dämlich genug an, ergibt sich folgende Konstellation ... Der Zoll beschlagnahmt das Geld, die Staatsanwaltschaft ermittelt, das Finanzamt erlässt einen Steuerbescheid und die BuBa macht was auch immer sie gerade macht ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag