polydeikes Juni 25, 2014 Jup, der wird sich schon melden. Er meinte, wer mir denn den Floh ins Ohr gesetzt hat: "war ja nur so eine Vermutung, weil der Vertrag mit dem Schieberegler (ob man Fondsanlage od. als Festverzinsung) sparen will einzigartig am Markt ist,woanders muss man sich immer im Vorfeld schon entscheiden was man will. Zusätzlich die Steuerfreiheit über die ganze Laufzeit, bei Auszahlung nur 50% der Gewinne zu versteuern sind des weiteren ist das noch ein UNI Sex Vertrag wo es ja so nicht mehr gibt (wir Männer sind ja jetzt schlechter gestellt)bei neuen Verträgen usw. das sind nur ein paar Punkte über deinen Vertrag. Aber die Entscheidung trifft du,ob du in Zukunft auf diese Vorteile bewusst verzichten möchtest. Wie schon gesagt es gibt viele Möglichkeiten um die Vorteile nicht kaputt zu machen vor allem ist ja der Rückkaufwert immer geringer als das was man eingezahlt hat.LG" Was meint Ihr dazu? So so. Das Kriterium eines Wechsels zwischen Fondsanlage und Festverzinsung (gibts nicht) soll also aufwiegen, dass der Vertrag völlig am Bedarf vorbei geht. Die Aussage, es sei der einzige Vertrag dieser Art, ist schlichtweg falsch. Es gibt am Markt verschiedene Möglichkeiten. Die in diesem Kontext sinnvollste Variante eines Produkts ist der kostenlose Tausch in eine klassische Rentenversicherung gem. Bedingungen diverser am Markt erhältlicher Produkte. Hilft dir aber überhaupt nicht weiter, der Vertrag ist immernoch nonsens, egal ob klassisch oder fondsgebunden. Und die Gegenfrage wäre, was passiert mit den Verrentungsgrundlagen beim Umlegen des "Schiebereglers" und wo genau steht das in den Bedingungen schwarz auf weiss ... ... Mit der Frage beschäftigst du den DVAGler die nächsten Monate ... --- Noch ein UniSex Vertrag macht keinen Sinn (hat der eine Lese- und Rechtschreibschwäche?), alle Verträge heute sind UniSex Verträge. Vielleicht meinte der DVAGler, es sei noch ein BiSex Vertrag. Das ist im Grunde nicht falsch, Abschlussdatum 14.12.2012 ... ist noch BiSex. Nur was genau bringt dir das bei einem Vertrag, wo es quasi vorprogrammiert weniger Auszahlung als Einzahlung nach Inflation gibt? Was genau bringt dir das bei einem Vertrag, der auf einen Rentenfaktor statt einer klaren Verrentungsgrundlage abstellt. Du kannst ihn ja gern einmal beziffern lassen, inwiefern sich die Rentengarantie im Sinne des Rentenfaktors von 26,66 durch einen UniSex Vertrag noch weiter verschlechtern soll. :- Oder anders formuliert: Ein Rentenfaktor von 26,66 ist egal ob mit oder ohne UniSex sowas von unterirdisch ... --- Der Mantel im Sinne der Ertragsanteilbesteuerung / Halbeinkünfteverfahren (das was er mit den 50 % meint) ist bei allen Schicht 3 Policen vorhanden, auch bei sinnvollen Policen. Das ist kein Alleinstellungsmerkmal der AM und macht auch den Vertrag nicht bedarfsgerechter. --- Das der Rückkaufswert geringer ist, liegt an den exorbitanten Kosten. Natürlich ist das so ... Aber das ist kein Grund schlechtem Geld noch weiteres gutes Geld nachzuwerfen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peter Wolnitza Juni 25, 2014 Was mich u.a. noch interessieren würde: Ist meinem DVAG-Berater überhaupt bewusst, dass er solchen Müll an die Leute bringt? Da der nette Herr ja keine Ausbildung geschweige den Studium in dem Bereich aufweisen kann (lediglich Weiterbildungen durch DVAG). Was meint Ihr? Kleiner Einwand meinerseits: Hör doch bitte als erstes mal damit auf, den Typen als BERATER zu adeln. Der Junge ist VERKÄUFER, mit dem Auftrag, die Produkte an Vater-Mutter-Bruder-Onkel-Tante-Freunde-Bekannte zu vertickern, die die oberste Konzernleitung als "Produkt des Monats" vorgibt. Selbst wenn er wüsste, dass er da Käse verkauft - (viele wissen es leider nicht, andere wollen es nicht wissen): Tut er es nicht, gibt es keine Kohle, verkauft er gar etwas anderes, (was er evtl. besser findet) fliegt er raus. Es kommt darauf an, den Kunden so schnell über den Tisch zu ziehen, dass er die dabei entstehende Reibung noch als wohlige Nestwärme empfindet und sich wohlfühlt! - ist nicht von mir, aber trotzdem gut Nur so so wird man zum grössten Vertrieb Deutschlands. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Georg-Friedrich Juni 25, 2014 Danke für die Hinweise Mittlerweile habe ich die Kündigung aufgesetzt (mein VERKÄUFER hat mir gesagt, dass kann nur ich machen), soll ich diese nun an die Hauptdirektion nach Aachen schicken oder besser an die Kundenservice-Direktion Karlsruhe, aus der mein Versicherungsschein kam? Außerdem werde ich noch anmerken, dass in meinem Vertrag steht, dass abweichend von den allg. Geschäftsbed. auf einen Stornoabzug verzichtet wird. Nicht, dass die dann noch auf die Idee kommen, mir das auch noch abzuziehen. Zur genauen Kündigungsfrist habe ich in meinem Vertrag und auch im Internet nichts gefunden, liegt dieser bei der Monatsfrist, kann ich ja zum Monatsende Juli kündigen, richtig? (Wenn ich den Brief heute/morgen wegschicke) VG Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Georg-Friedrich Juli 15, 2014 Hab heute die Kündigungsbestätigung für den Sicherheitsplan/Vermögensaufbau erhalten. Darin steht, dass ich noch den Original Versicherungsschein zurücksenden muss und dann erhalte ich sogar noch etwas zurück (250€ von den 450 eingezahlten €). Immerhin.... Ab August habe ich dann auch mehr Zeit mich mit allem anderen zu beschäftigen und werde mich dann mit der BU auseinandersetzten. Viele Grüße Georg-Friedrich Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag