polydeikes Juni 28, 2014 · bearbeitet Juni 29, 2014 von polydeikes @Nudelesser: Dein Eindruck täuscht dich absolut nicht. Und wenn du diese meine Formulierung kritisierst, liegst du absolut richtig. Vor allem das "wie sieht eine RiVo" aus entspricht von Gesellschaft zu Gesellschaft dem "eigenen Süppchen", schöner könnte ich es nicht formulieren. Dazu gleich noch einmal ... Die Regelungen ergeben sich in erster Linie aus der Definition eines Antrags. Was Rechte und Pflichten eines Antrags angeht, finden sich die Definitionen vor allem im Versicherungsvertragsgesetz, bspw. eben die vorvertraglichen Anzeigepflichten, Par. 19 VVG. Wird ein Antrag abgelehnt, kann diese Information im Hinweis- und Informationssystem der Versicherer landen, so die Gesellschaft denn daran teilnimmt. Was im HIS über dich "gespeichert" ist, kannst du gemäß Bundesdatenschutzgesetz erfragen. Das HIS wird nicht nur für BU, sondern auch für andere Sparten geführt. Infos zum HIS hier: http://www.gdv.de/his/ Eine RiVo ist definiert als Nichtantrag. Das ergibt sich daraus, dass viele essentiell notwendige Dinge in einer RiVo nicht enthalten sind. Dazu gehören Unterschriften, Identifikation über bspw. Perso oder Bankverbindungen, Einwilligung in Datenschutzbestimmungen, Regelungen zur Schweigepflichtentbindung, die kompletten Gesundheitsfragen und vorvertraglichen Fragen zur Situation etc. pp. ... Es ist somit ausgeschlossen, dass eine RiVo versehentlich als Antrag gewertet wird. Die RiVo darf im Gegensatz zum Antrag nicht im HIS landen, daher ist es völlig egal ob sie anonym oder nicht anonym durchgeführt wird. Das ist verbindlich in den Regelungen zum HIS festgelegt (was und wann dort gespeichert wird). Zu beurteilen was die Gesellschaft selbst mit den Daten anfängt, ist nun eine Sache der eigenen Mentalität. Ich behaupte, es ist ausreichend sicher, dass kein Schindluder getrieben wird. Denn in einer RiVo wird eine Datenweitergabe etc. nicht genehmigt, im Antrag hingegen mit eigenem Unterschriftsfeld. Die Datenschutzgesetze sind ausreichend strikt um hier den Versicherer komplett einzuschränken. Ich würde aber meine Hand nicht dafür ins Feuer legen, dass aus RiVos keine Daten gewonnen werden, nur die Speicherung dieser ist gem. Datenschutzgesetzen zeitlich limitiert. Ich würde es aber durchaus verstehen, wenn man selbst Sorgen um seine Daten hat. Das greift aber genau den Punkt auf, den ich mit diesem Thread kritisiere. Es wird von Stiftungwarentest suggeriert, dass man nur zum Makler gehen müsse und dieser erstelle eine ANONYME Risikovoranfrage. Das wird im Artikel mehrfach konkret so empfohlen und ist aus meiner Sicht schlichtweg eine Irreführung. Die Versicherer erstellen aber schon lange kein Votum für eine anonyme Anfrage mehr, Vor- und Nachname + Adresse wird immer abgefragt. Wie schon angedeutet weiter oben, es gibt das Wellensittichprinzip. Sprich Maik Maier kann eine RiVo auf Max Maier stellen und würde ein Votum bekommen. Sehr beliebt bspw. mit Mädchennamen von Frauen, wenn die noch in den Arztakten stehen. Die Versicherer haben in der Regel eigene Fragebögen und Formblätter für RiVos. Natürlich zugeschnitten auf die jeweilige Gesellschaft. Hier mal das Beispiel Alte Leipziger: http://www.vermittlerportal.de/formular-risikovoranfrage-scp061.pdf Eine LV1871 hat bspw, in der Golden BU keine Berufsgruppen, die wollen dafür einige andere Dinge für die individuelle Risikokalkulation wissen (verheiratet, Kinder, Raucher). Sprich RiVos sehen genauso unterschiedlich aus wie Anträge. Ob der Versicherer auf eine RiVo antwortet, liegt in seinem Ermessen. Bei unvollständigen Angaben / Anonymisierung wird entweder gar nicht oder mit reichen sie "xyz nach" geantwortet. --- Die exakte Begrifflichkeit sehe ich im "anonym" und im Begriff Risikovoranfrage, von mir aus auch Voranfrage. Die RiVo ist wie gesagt als Nichtantrag genormt, die Ausgestaltung (Fragebögen etc.) unterschiedlich. Anonym sehe ich als selbsterklärenden Begriff an, sprich ohne Daten des Kunden. Und das ist schlichtweg nicht möglich. Laut Formulierung des Bunds der Versicherten machen die meisten Versicherer anonyme Risikovoranfragen, aber angeblich nur ganz wenige Makler, es folgt ein Link auf die Seite des Vermittlers, die Tyr schon nannte. Völliger Nonsens vom BdV ... Der mitlesende, versierte Makler wird schmunzeln. Mit etwas Dreistigkeit und einem Gewissen Standing + dem Wissen wer die RiVo in die Hand bekommt, passiert in der Praxis eher folgendes: - Der versierte Makler sucht die relevanten Stories raus, bspw. degenerative Veränderungen oder nicht abgeschlossene Geschichten - er erstellt in Abstimmung mit dem Kunden eine formlose RiVo bei den Gesellschaften wo das Sinn macht und ob Max Meier dann in der formlosen Mail Paul Mayer heißt, ist mal dahingestellt und mit dem ausreichenden Standing bei Maklerbetreuung / Risikoprüfer / Gesellschaft bekommt er die Einschätzung, die er braucht Wobei ein richtig versierter Makler schon vorher wissen sollte, welche Baustellen aufgeräumt werden müssen, ohne dieses Zwischenmanöver. Der Pschyrembel im Regal ist mMn Pflicht für BU spezialisierte Makler. Das hat den Vorteil, dass bestimmte Probleme aufbereitet, bspw. Absicherungsdiagnosen entkräftet werden können. Mit den aufbereiteten Unterlagen / idealerweise in Abstimmung mit dem Risikoprüfer, kann dann entweder direkt der Antrag oder eben eine echte RiVo gestellt werden. Nur wie gesagt: Das ist eine Dehnung der von den Gesellschaften vorgegebenen Spielregeln und kann auch vor den Baum gehen, genau wie die rein computerbasierten Einschätzungen. Spätestens der hoffentlich vollständige Antrag landet beim Risikoprüfer und eine entsprechende Ablehnung ist dann immernoch möglich. Die meisten Makler nutzen eh eigene Formblätter für RiVos, da diese meist an mehrere Gesellschaften raus gehen. Ich hab auch schon RiVos mit Formblättern von Gesellschaft x bei Gesellschaft y gestellt, auch möglich. Einfach mal nach "Formular Risikovoranfrage" oder "Formblatt Risikovoranfrage" googlen, es werden sich genug Treffer ergeben und alle mit Namensfeld. --- @tyr: Gute Wahl, kümmere mich drum. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nudelesser Juni 29, 2014 @polydeikes Vielen Dank für den Einblick in die Praxis. So falsch liege ich dann ja gar nicht. Könnte mir vorstellen, dass das Geschäft mit Risikovoranfragen auch deshalb so informell betrieben wird, weil es innerhalb der Versicherungen nicht ganz unumstritten ist. Der Vertrieb möchte nicht auf das auf diesem Weg hereinkommende Neugeschäft verzichten und das Risikomanagement kratzt sich am Kopf, ob der schlechten Risiken, die man sich auf diesem Wege einfangen könnte. Und Recht bekommt der, dessen Meinung besser zu den aktuellen Quartalszahlen des Versicherers passt… Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juni 29, 2014 · bearbeitet Juni 29, 2014 von polydeikes Den ersten Teil der Einschätzung teile ich nicht ganz (insofern man das zweiteilen kann). Liegt einfach daran, dass ein BU Versicherer mit gutem Bedingungswerk nur relativ wenig Möglichkeiten hat, eine Leistungspflicht abzuwenden. Es kann also nicht wirklich im Interesse des Versicherers sein nur saubere Anträge zu bekommen. Und jeder Versicherer, egal welcher, wird bei einem Angriffspunkt in den vorvertraglichen Anzeigepflichten jede noch so kleine Chance nutzen. Es ist aus meiner Sicht auch kein Zufall, dass Angaben nicht bei Antrag, sondern im Leistungsfall geprüft werden. Wenn du heute nichts angibst, bekommst du den Listenpreis und den Versicherungsschutz, der Versicherer prüft das nicht. Im Leistungsfall wird hingegen ganz genau geprüft. Dann die Geschichte mit den Vertriebswegen. 400.000 registrierte Versicherungsvermittler in D, davon 8000 Makler ... Ein Ausschließlichkeitsvermittler hingegen kann den Kunden streng genommen schlichtweg in solchen Fragen nicht beraten, denn er ist eben Auge und Ohr seiner Gesellschaft. Daneben spielt die Kompetenz eine Rolle. BU ist viel Erfahrung, viel Breitenwissen und zumindest mal rudimentäres medizinisches Verständnis im Sinne des Pschyrembels. Gerade die häufigen Probleme, die Abrechnungsproblematiken der Ärzte ggü. GKV, die Problematik der Heilpraktiker etc. sollte man kennen. Dann die entsprechenden Tiefenkenntnisse in den BU Bedingungen. Dazu ein grober Überblick über die laufende Rechtssprechung. Also BU stellt schon einige Ansprüche an den Vermittler. Die GewO zur Zulassung als Vermittler oder Makler hingegen eher bescheidene Ansprüche ... Dem einen liegt die Spezialisierung, dem anderen eher nicht und manch einer ist halt zu blöd, wie in jeder anderen beruflichen Tätigkeit eben auch. --- Ein absichtlich "informelles Betreiben" sehe ich hingegen weder von Vermittlerseite, noch von Seiten der Versicherer. Eine ordentliche SBU so richtig vor die Wand gesetzt übersteigt regelmäßig die gesetzlichen mind. Deckungssummen der Vermögensschadenshaftpflichtversicherungen von Versicherungsmaklern, das kann man nicht wirklich wissend und absichtlich drauf anlegen, meine Meinungen. Und was die Gesellschaften angeht, bspw. am Fall LV1871 (ohne Berufsgruppen, individuelle Risikokalkulation) vs. andere Versicherer gut zu erkennen, dass einheitliche Verfahren nicht wirklich praktikabel wären. Egal wie wünschenswert Transparenz in diesem Falle auch wäre. Und die Bemühungen des genannten Maklers bspw. zeigen durchaus, dass versucht wird Transparenz zu schaffen. --- Den zweiten Teil der Einschätzung teile ich hingegen: Und Recht bekommt der, dessen Meinung besser zu den aktuellen Quartalszahlen des Versicherers passt… Während viele Versicherer in den letzten Jahren auf Bodensatz gesetzt haben (Hartz 4 Vermeidungspolicen, bspw. als BUZ im BU Bereich), findet aktuell eher ein umdenken in den Bereichen der Absicherung biometrischer Risiken statt. Es wird zunehmend und verstärkt um die Topmakler (nicht nur Umsatz, sondern auch Kompetenz) gebuhlt, wie bspw. genannten Kollegen, die eher den oberen Teil des Marktes abdecken. Nur geschieht das wieder eher über finanzielle Anreize, denn über Leistung. Siehe Thema Allianz und Helberg bspw. ... Der versierte Makler legt aber auf ganz andere Dinge wert. Nehmen wir das Beispiel Condor. Sehr gute Bedingungen, völlig unterdimensionierte Strukturen. Warum ist das so? Nachdem R+V die Condor übernommen hat, wurde schlichtweg nicht mehr investiert in die Strukturen. Und wenn bspw. ein Maklerbetreuer erfolgsabhängig bezahlt wird, für Nettotarife aber nichts bekommt und das bei einem Versicherer mit 30 % Nettotarifen im Geschäft ... na dann geht der gute Maklerbetreuer halt woanders hin ... und wenns net genug Risikoprüfer gibt, tippen halt Äffchen Worte in Computer ... Warum erzähl ich das? Versuch mal ne gescheite RiVo bei der Condor hinzubekommen, dann weisst du es. --- Oder anders formuliert, Verkauf bleibt Verkauf, egal obs ein guter Verkäufer oder ein schlechter Verkäufer ist. Und am Ende stehen (Verkaufs-)zahlen und daran wird gemessen. Also insofern hast du irgendwo dann doch wieder mit beiden Teilen recht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
etherial Juni 29, 2014 Hr. Helberg widerspricht mir in keinster Art und Weise, er verwendet nicht den Begriff Risikovoranfrage, der oben genannten Umfang und Konsequenzen beinhaltet. Er verwendet anonymisierte Voranfrage. Mit etwas Großzügigkeit könnte man sagen, wir fragen mal vorher an, wie die Gesellschaft das sehen würde. Scheint mir absolut plausibel. Habe ich doch die ganze Zeit schon gemutmaßt. Eventuell meint der Finanztest genau das gleiche - ist halt im Wording nicht so fit. Ich stelle fest, dass Stiftung Warentest und Vermittler wie der Bund der Versicherten einen Begriff verwendet, den es nicht gibt. Vor dem ganzen Hintergrund wundert es mich ein wenig, warum du selbst dich so in die Defensive begibst? Dass anonyme Risikovoranfragen von Versicherungen nicht bearbeitet werden, kann man auch im Wikipediaartikel nachlesen, aber zusätzlich auf diversen hochgerankten Google-Ergebnissen. Übrigens gibt es die Begrifflichkeit schon, denn nur wenn die Bedeutung definiert ist, kannst du klar sagen, dass sie von Versicherungen nicht unterstützt wird (ist zwar spitzfindig, das ist aber leider die ganze Diskussion hier). Und auch hier zum dritten Male, 5 Gesellschaften deiner Wahl und ich frag gern für dich nach, ob es dort eine anonyme Risikovoranfrage gibt. Was für einen Sinn soll das haben: - zunächst mal müsste ich bezweifeln was du sagst. Ist ja nicht so. Ich halte es nur für übermäßig spitzfindig. - außerdem müsste ich ein Interesse am Ergebnis haben. Ist auch nicht so. Ich habe bereits eine BU. - außerdem müsste ich darauf vertrauen, dass du auch Ergebnisse, die dir unangenehm sind hierhin weiterleitest. Dieses Vertrauen habe ich einfach nicht. Ich würde mit deiner Erlaubnis meine Beiträge so ändern, dass ich jeweils den korrekten Namen verwende. Ok für dich? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juni 29, 2014 Scheint mir absolut plausibel. Habe ich doch die ganze Zeit schon gemutmaßt. Eventuell meint der Finanztest genau das gleiche - ist halt im Wording nicht so fit. Wenn du liest, was ich eingangs geschrieben habe, sollte klar sein, dass Finanztest etwas ganz anderes meint. Finanztest offeriert eine Lösungsmöglichkeit als einzig wahren Ansatz, die es so nicht gibt. Dem Laien wird suggeriert, dass er ohne Verwendung von Daten eine verbindliche Lösung bekommt, das ist nicht der Fall. Die Verantwortung dafür wälzt Finanztest wie immer auf den Makler ab. Das ist leicht, schließlich haftet Finanztest nicht für die Empfehlungen. Vor dem ganzen Hintergrund wundert es mich ein wenig, warum du selbst dich so in die Defensive begibst? Dass anonyme Risikovoranfragen von Versicherungen nicht bearbeitet werden, kann man auch im Wikipediaartikel nachlesen, aber zusätzlich auf diversen hochgerankten Google-Ergebnissen. Übrigens gibt es die Begrifflichkeit schon, denn nur wenn die Bedeutung definiert ist, kannst du klar sagen, dass sie von Versicherungen nicht unterstützt wird (ist zwar spitzfindig, das ist aber leider die ganze Diskussion hier). Ich begebe mich nicht in die Defensive, habe keinen Grund dazu, die Aussagen meinerseits in diesem Thread sind absolut korrekt. Nur kann ich nicht erkennen, was genau eigentlich dein Problem ist. Bisher hab ich den Eindruck, du bist der Meinung, Finanztest macht alles richtig. Wenn das deine Meinung ist, schreib sie einfach hin und sie wird als Meinung zur Kenntnis genommen, will ja niemandem seine Meinung streitig machen. Was für einen Sinn soll das haben: - zunächst mal müsste ich bezweifeln was du sagst. Ist ja nicht so. Ich halte es nur für übermäßig spitzfindig. - außerdem müsste ich ein Interesse am Ergebnis haben. Ist auch nicht so. Ich habe bereits eine BU. - außerdem müsste ich darauf vertrauen, dass du auch Ergebnisse, die dir unangenehm sind hierhin weiterleitest. Dieses Vertrauen habe ich einfach nicht. Ich würde mit deiner Erlaubnis meine Beiträge so ändern, dass ich jeweils den korrekten Namen verwende. Ok für dich? Es kann sich jeder selbst seine Meinung über das Thema bilden. Im Ggs zu Finanztest habe ich dem Leser nützliche Informationen an die Hand gegeben. Wenn du das anders siehst, mir egal, dein gutes Recht. Diese ständigen Unterstellungen ich würde irgendwas verheimlichen, verspitzfindigen und was weiss ich nicht, disqualifizieren dich als Diskussionspartner ... aber deine Meinung lass ich dir natürlich. --- @tyr Da Etherial eigentlich gar nicht weiss, was genau er außer meinen angeblichen Spitzfindigkeiten an meinen Aussagen zu kritisieren hat, können wir uns den Aufwand auch sparen oder? Die Swisslife Antwort aus dem Anhang kam gestern Nacht noch, die anderen würden sinngemäß genau so aussehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tyr Juni 29, 2014 können wir uns den Aufwand auch sparen oder? Die Swisslife Antwort aus dem Anhang kam gestern Nacht noch, die anderen würden sinngemäß genau so aussehen. Danke schonmal für die SwissLife. Mich würde es unabhängig von eurer Diskussion interessieren, was die anderen Gesellschaften dazu schreiben. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass das in den Gesellschaften unterschiedlich gehandhabt wird. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
etherial Juni 29, 2014 Wenn du liest, was ich eingangs geschrieben habe, sollte klar sein Wenn du schon Bashing in die Überschrift schreibst, ist ja schon vorprogrammiert, dass es du im Text auf sachlichkeit nicht unbedingt wert legst. Bei deinem Eingangs-Posting handelt es sich - um eine unnötig lange Geschichte - voller hämischer, unsachlicher Bemerkungen - mit wenigen Informationen, für die du zu faul warst Referenzen von dritten Quellen einzuholen Ich begebe mich nicht in die Defensive, habe keinen Grund dazu, die Aussagen meinerseits in diesem Thread sind absolut korrekt. Ja, aber anstatt dass du deine Aussagen mit Zitaten belegst, und damit die Diskussion abkürzt, fängst du an den Disput eskalieren zu lassen. Wer Recht hat findet auch Quellen. In Wikipedia steht z.B. schwarz auf weiß: Gegenüber dem Vorgehen in der Vergangenheit bearbeiten einige Versicherer anonyme Risikovoranfragen heute nicht mehr. Das ist deutlich klarer als "anonyme Risikovoranfragen gibt es nicht. Eine zweite unabhängige Meinung hätte geholfen deinen Standpunkt zu stützen. Aber es ist ja viel bequemer, wenn man selbst ein wenig beleidigen darf und die anderen dann die Quellen finden. Abschließend gibts noch einen auf den Deckel dafür dass sie deinen Artikel nicht auf Anhieb geglaubt haben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juni 29, 2014 Die deiner Meinung nach unnötig lange Geschichte ergibt sich aus der Quelle, die ich sehr wohl benannt habe. Es ist die entsprechende Finanztest Ausgabe, die du sehr wahrscheinlich nicht einmal gelesen hast. Das dieser Finanztest Artikel unnötig ist, ist meine Eingangsbehauptung dieses Threads. Hämisch und unsachlich ist daran nichts. Die "wenigen Informationen" ergeben sich aus dem Finanztest Artikel, an genau dem habe ich mich chronologisch entlang gehangelt. Wirf es also denen vor, die es verursacht haben. --- Ich muss meine Aussagen nicht mit Wikipedia Zitaten belegen, da ich mein Wissen, meine Bildung und meine berufliche Erfahrung im Gegensatz zu dir nicht aus Wikipedia beziehe. Das ich einen sachlich falschen (bzw. nicht mehr aktuellen) Wikipedia Artikel, der ausschließlich dazu dient dem Betreiber von www.optimal-vergleich.de einen Wikipedia-Trustlink zu verschaffen nicht verlinke, ist für mich eine Selbstverständlichkeit. Wer an Wikipedia als Authorität glaubt, wartet vermutlich auch noch auf Weihnachtsmann und Osterhasen ... --- Das es nicht allein darum geht ob der Versicherer etwas nicht Existentes bearbeitet, habe ich dargestellt. Ich habe ebenfalls dargestellt, welche Folgen und Vorteile eine RiVo tatsächlich hat und warum eine theoretische, anonyme RiVo diese eben gar nicht haben kann. Was Versicherer wie bearbeiten, habe ich mich diversem Praxisbezug ebenfalls dargestellt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Juli 2, 2014 In Wikipedia steht z.B. schwarz auf weiß: Gut,Wikipedia als Quell der Weisheit.Der von dir zitierte Absatz bezieht sich aber nicht auf (anonyme) Voranfragen im Bereich Leben (→BU),sondern allgemein auf "das Versicherungswesen". Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
etherial Juli 3, 2014 · bearbeitet Juli 3, 2014 von etherial Gut,Wikipedia als Quell der Weisheit.Der von dir zitierte Absatz bezieht sich aber nicht auf (anonyme) Voranfragen im Bereich Leben (→BU),sondern allgemein auf "das Versicherungswesen". Ich sehe jetzt nicht den Widerspruch zu polydeikes Meinung ... vielleicht hast du das "nicht mehr" überlesen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor August 26, 2014 Häng ich hier mal ran: Petition:Mehr Transparenz oder weniger Steuergeldverschwendung Warentest muss Transparenz zeigen oder weg mit der Steuersubventionierung -Warentest muss transparent aufzeigen, welche Kriterien getestet wurden und welche Kriterien nicht getestet wurden. Ein Verzicht von Bewertungspunkten muss erläutert werden. Evtl. Laborergebnisse müssen transparent kommuniziert werden. An den Tests beteiligte Fachpersonalien müssen benannt werden. Diese Schritte sind notwendig, um tatsächliche Transparenz zu gewährleisten. Ein offener Dialog muss möglich sein, damit die Verbraucher tatsächlich beurteilen können, ob Objektivität gewährleistet ist und ob alle für sie relevanten Kriterien im ausreichenden Umfang berücksichtigt wurden. Ist diese Transparenz auch in Zukunft nicht gegeben, so muss sämtliche steuerliche Förderung oder Vergünstigung zu Lasten des Steuerzahlers eingestellt werden. Auch muss dann überprüft werden, ob der „Stiftungscharakter“ weiter gegeben ist. Begründung: Stiftung Warentest "mangelhaft". Mal ehrlich, wer von euch kauft das Produkt, wenn daneben ein Produkt gleicher Kategorie ein "sehr gut" hat ? Dabei wird Warentest zu 10% mit Steuergeldern finanziert (ca. 4 Mio. jhrl.), zu 90% durch Verkaufserlöse wie der Logoverwendung, den Magazinen usw. . Es ist regelmäßig selbst für Fachleute nicht nachvollziehbar, wie Testergebnisse zustande kommen. Ebenso ist nicht nachvollziehbar, wer, wo, was testet. Diese Kritik zieht sich durch Tests aller Branchen. Die Glaubwürdigkeit leidet darunter enorm. Ich bin absolut für eine Institution wie Warentest. Diese kann einen sehr wichtigen Auftrag erfüllen. Die Umsetzung dieses Auftrags aber zweifel ich seit den 90er Jahren erheblich an, als mir erstmalig von einem Vorgespräch zu einem angedachten Autoradiotest berichtet wurde. Aus meinem Fachbereich ist mir nicht ein Test bekannt, der es mir als Fachmann ermöglicht, diesen Test zu bewerten, geschweige denn nachzuvollziehen. Nochmals: Es geht darum eine Institution zu fördern, die Verbrauchern einen verlässlichen Mehrwert liefert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Biometrie Februar 14, 2015 Wow, was für nen Thread. Das es keine anonymen Voranfragen geben soll ist schlicht falsch. Die gibts und gabs immer. Das es dann keine Rückverfolgbarkeit mehr geben sollte ist ebenso falsch. Die Dinger bekommen ne Vorgangsnummer die dann im Antrag vermerkt wird und fertig. Es machen nicht mehr viele Gesellschaften - aber -> wenn der Makler allerdings lange Jahre mit den Unternehmen häufig Geschäft schreibt ist diese Vorgehensweise absolut normal und gängig. Die Gesellschaften haben lediglich keinen bock ne Mail an 30 Versicherer ohne Kundenangaben zu prüfen (zu Recht!). Beste Grüße! P.S.: Gerne hole ich anonyme Voranfragen ein! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Februar 14, 2015 Das es dann keine Rückverfolgbarkeit mehr geben sollte ist ebenso falsch. Die Dinger bekommen ne Vorgangsnummer die dann im Antrag vermerkt wird und fertig.Ja.Und?P.S.: Gerne hole ich anonyme Voranfragen ein! Die,die es nicht gibt/geben soll? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Biometrie Februar 14, 2015 · bearbeitet Februar 14, 2015 von Biometrie Hallo Matthew, genau die. Es geht hier lediglich darum, das hier etwas pauschalisiert was so nicht stimmt. Sorry wenn ich meine eigenen Praxiserfahrungen hier niederschreibe. Ja.Und? Gleich bei 10 Gesellschaften hat der Makler des Finanztest Lesers eine anonyme Risikovoranfrage gestellt. Da ist er wieder der Mythos der anonymen Risikovoranfrage. Die gibt es zwar nicht, aber Finanztest schreibt davon seit Jahren. RiVos sind nicht anonym! Und wären Sie anonym, könnte man im Antrag keinen Bezug darauf nehmen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Februar 14, 2015 · bearbeitet Februar 14, 2015 von polydeikes Wir sind inzwischen im Jahr 2015. Wie Peter an anderer Stelle schon vermerkt hat, gibt es einige Änderung in Folge der Code of Conduct Problematik. So bearbeitet bspw. eine Condor seit Jahresende 2014 nur noch ENTWEDER gänzlich anonyme Rivos ODER Rivos mit beschriebener Bindungskraft wenn zusätzlich eine Datenschutzerklärung ausgefüllt wird. Das ist aber weitgehend egal, bei bspw. einer Condor landet es eh nur im Computer und so gut wie nie beim Risikoprüfer. Somit produzieren selbst Späße ala Heuschnupfen regelmäßig Leistungsausschlüße bei der Condor. Anfang 2014 kam bei gleicher Gesellschaft noch beständig "wir führen keine Rivos durch" ... "aber vorbehaltlich Antragsstellung lautet unsere Einschätzung bla bla" ... genau so sinnfrei. Kurzum, Stand 2015 gibt es Code of Conduct bedingt wieder durchaus anonyme Rivos, aber immer mit den jeweils schon beschriebenen Problemen. --- Das im Rahmen verschwurbelter Wege die ein oder andere Abfrage möglich ist, wurde ebenfalls benannt. Die Gesellschaften fragen jedoch je nach Umfang wenigstens einen Namen und teilweise additive Informationen wie den Beruf, das Alter, geplante Rentenhöhe etc. zusätzlich ab. Von anonym kann keine Rede sein. Oder um es noch mal ganz platt zu formulieren: DIE (von Finanztest und Co. beschriebene ... hinsichtlich Kontext, Darstellung, allgemeingültige Lösung, keine Nachteile, allumfassende Lösung, jeder kann es ... etc.) anonyme Risikovoranfrage gibt es nach wie vor nicht [punkt] Es ging also in diesem Thread sehr wohl um eine Pauschalisierung, die nicht stimmt, allerdings um die von Finanztest. --- Gut, aber im Wesentlichen ging es "Biometrie" ja schließlich auch nur darum einen Werbehinweis zu posten. P.S.: Gerne hole ich anonyme Voranfragen ein! Meldung erfolgt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Biometrie Februar 14, 2015 · bearbeitet Februar 14, 2015 von Biometrie Wir sind inzwischen im Jahr 2015. Wie Peter an anderer Stelle schon vermerkt hat, gibt es einige Änderung in Folge der Code of Conduct Problematik. So bearbeitet bspw. eine Condor seit Jahresende 2014 nur noch ENTWEDER gänzlich anonyme Rivos ODER Rivos mit beschriebener Bindungskraft wenn zusätzlich eine Datenschutzerklärung ausgefüllt wird. Das ist aber weitgehend egal, bei bspw. einer Condor landet es eh nur im Computer und so gut wie nie beim Risikoprüfer. Somit produzieren selbst Späße ala Heuschnupfen regelmäßig Leistungsausschlüße bei der Condor. Anfang 2014 kam bei gleicher Gesellschaft noch beständig "wir führen keine Rivos durch" ... "aber vorbehaltlich Antragsstellung lautet unsere Einschätzung bla bla" ... genau so sinnfrei. Kurzum, Stand 2015 gibt es Code of Conduct bedingt wieder durchaus anonyme Rivos, aber immer mit den jeweils schon beschriebenen Problemen. --- Das im Rahmen verschwurbelter Wege die ein oder andere Abfrage möglich ist, wurde ebenfalls benannt. Die Gesellschaften fragen jedoch je nach Umfang wenigstens einen Namen und teilweise additive Informationen wie den Beruf, das Alter, geplante Rentenhöhe etc. zusätzlich ab. Von anonym kann keine Rede sein. Oder um es noch mal ganz platt zu formulieren: DIE (von Finanztest und Co. beschriebene ... hinsichtlich Kontext, Darstellung, allgemeingültige Lösung, keine Nachteile, allumfassende Lösung, jeder kann es ... etc.) anonyme Risikovoranfrage gibt es nach wie vor nicht [punkt] Es ging also in diesem Thread sehr wohl um eine Pauschalisierung, die nicht stimmt, allerdings um die von Finanztest. --- Gut, aber im Wesentlichen ging es "Biometrie" ja schließlich auch nur darum einen Werbehinweis zu posten. P.S.: Gerne hole ich anonyme Voranfragen ein! Meldung erfolgt. Servus, sag mal polydeikes. Was ist los hier? Wie kann man nur so aggressiv sein? Anonyme Voranfrage = Weder Vor noch Nachnamen. Lediglich Geburtsjahr/Monat, Geschlecht, Beruf - gewünschte Absichuerung und die Krankenakte. Das ist für mich ne anonyme Voranfrage. [punkt] Und ja, das geht. Bei einigen Gesellschaften. Ich meine ausdrücklich nicht diese elektronischen Anfragen! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Februar 14, 2015 sag mal polydeikes. Was ist los hier? Wie kann man nur so aggressiv sein? Ein neuer User, der sich mit dem Branchen-Buzzwordnick "Biometrie" neu anmeldet, zunächst einen sinnfreien und NICHT auf den threadbezogenen Werbebeitrag zur Generali postet und danach im 2. Post im Forum Eigenwerbung (in einem uralten Thread) betreibt - ist schlichtweg verdächtig. Im WPF herrscht striktes Werbeverbot und das hat einen durchaus guten Grund, es trägt zur Qualität und Neutralität des Forums bei. Und ja, das geht. Bei einigen Gesellschaften. Siehe Hinweis auf Computertools etc. in den vorhergehenden Posts und den Unterschied zur tatsächlich Risikoprüfung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Biometrie Februar 14, 2015 sag mal polydeikes. Was ist los hier? Wie kann man nur so aggressiv sein? Ein neuer User, der sich mit dem Branchen-Buzzwordnick "Biometrie" neu anmeldet, zunächst einen sinnfreien und NICHT auf den threadbezogenen Werbebeitrag zur Generali postet und danach im 2. Post im Forum Eigenwerbung (in einem uralten Thread) betreibt - ist schlichtweg verdächtig. Im WPF herrscht striktes Werbeverbot und das hat einen durchaus guten Grund, es trägt zur Qualität und Neutralität des Forums bei. Und ja, das geht. Bei einigen Gesellschaften. Siehe Hinweis auf Computertools etc. in den vorhergehenden Posts und den Unterschied zur tatsächlich Risikoprüfung. Ich rede nicht von PC Tools. Ich rede von Risikoprüfern. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
o0Pascal0o Februar 2, 2017 Am 18.6.2014 um 14:52 schrieb polydeikes: Heftig wird die Geschichte allerdings in Folge. Nach "Angaben des Maklers" sei das in 5 Jahren nicht mehr anzugeben. Finanztest darauf, "Die Auskunft ist richtig.". WICHTIG: Diese Haltung produziert bei bspw. psychischen Erkrankungen mit gewisser Wahrscheinlichkeit eine astreine vorsätzliche Anzeigepflichtverletzung . Gerade psychische Erkrankungen sind nur dann nicht mehr angabepfichtig, wenn sie abschließend behandelt wurden. Sprich der Arzt muss das Thema nach Aktenlage klar abgeschlossen haben. Bei psychischen Erkrankungen ist das äußerst selten der Fall. Will man die Geschichte vom Tisch haben, sollte man gleich zum Zeitpunkt der beendeten Therapie auf eine abschließende Untersuchung beim Arzt drängen und genau drauf achten, was er abrechnet. Zusätzlich besteht das Risiko, dass der Hausarzt solche Geschichten einfach dauerhaft durchschleift, auch dort darauf achten, dass dieses nicht passiert. jedoch steht doch in Gesundheitsfragebögen immer explizi: "Hatten sie in den leztten 5 Jahren Beschwerden/Behandlungen psychischer Natur". Wenn man dann zuletzt vor 6 Jahren eine F-Diagnose hatte, führt die Nichtnagabe zu keinem Leistungsausschluß. Warum auch? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Februar 2, 2017 vor 10 Minuten schrieb o0Pascal0o: jedoch steht doch in Gesundheitsfragebögen immer explizi: "Hatten sie in den leztten 5 Jahren Beschwerden/Behandlungen psychischer Natur". Wenn man dann zuletzt vor 6 Jahren eine F-Diagnose hatte, führt die Nichtnagabe zu keinem Leistungsausschluß. Warum auch? Bitte, nicht schon wieder dieser Unfug. Was will man mit solchen Posts bezwecken? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DrFaustus Februar 2, 2017 Gerade nachgeschaut. In meinem BU Antrag steht: Wurden Sie in den letzten 10 Jahren [...] oder psychotherapeutisch behandelt? Ich meine, gut 10 Jahre und 5 Jahre sind schon ein Unterschied. Aber wenn die letzte Behandlung 11 Jahre zurückliegt, habe ich ja keine wissentlichen Falschangaben gemacht. Sonst könnte man gleich Fragen "seit ihrer Geburt". Allerdings gibt es eine Frage, die so ziemlich alles Weitere abdeckt: Sind Sie dauerhaft körperlich oder geistig beeinträchtigt ohne diesbezüglich ärztlich oder therapeutisch behandelt zu werden. Nicht falsch verstehen. Mich betrifft das nicht. Ich habe keine Ausschlüsse o.ä. Mich intressiert nur, wie Versicherungen da "ticken". Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Februar 2, 2017 · bearbeitet Februar 2, 2017 von polydeikes Gerade die Tatsache, dass die Antwort bereits im zitierten Teil mit enthalten ist, macht die Frage durchaus obskur. Darüber hinaus bereits unzählige Male in erheblich aktuelleren threads umfassend durchgekaut ... Der Sticky erklärt zudem den Unterschied zwischen "untersucht / behandelt / beraten" und "bestehen oder bestanden" Fragen. Ansonsten eben genau das, was explizit im gequoteten Teil steht. Es gibt zwei Arten von "Psyche" ... a) einmalig, anlassbezogen, zweifelsfrei abgeschlossen, keine Medikation, keine AU Zeiten über max. 14 Tagen (bspw. Akute Belastungsreaktion) b) alles andere. Bei allem anderen ist es absolute Ausnahme, dass ärztlich überhaupt sauber abgeschlossen wurde. Arztakte kann weitere Details enthalten, Krankenkassenakten regelm. auch Daueramnamnesen. Wann der letzte Arztbesuch war, ist in der Praxis völlig irrelevant, zumal da auch in der eben EXPLIZIT NICHT GEFRAGT WIRD, sondern eben nach dem Ende der Beschwerden / Beeinträchtigungen etc. ... IdP gestaltet es sich schon regelmäßig schwierig nach 5 Jahren sauber aufzubereiten. Sei es, weil sich Ärzte querstellen, nicht mehr praktizieren, nicht mehr da praktizieren wo man war ... usw. usf. ... Säubere ich es nicht bei Antragsstellung, darf ich in ggf. bspw. 14 Jahren versuchen dem Versicherer zu erklären, warum ich damals die Wahrheit gesagt habe und die Aktenlage, die der Versicherer schwarz auf weiss auf dem Tisch hat, lügt. Wobei das idP meist eh seitens des Versicherungsnehmers ausgeschlossen ist, da sich dieser regelm. selbst im BU Leistungsfall kränker macht als er ist ( ... ich hab schon seit Jahren xyz ...). So fliegen ü90 % der VVAs in der Praxis auf. --- Aber ja, die brainless-Frage kommt immer wieder, regelmäßig gepaart mit "... aber die Condor ...". Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
o0Pascal0o Februar 9, 2017 Am 2.2.2017 um 18:18 schrieb polydeikes: Wobei das idP meist eh seitens des Versicherungsnehmers ausgeschlossen ist, da sich dieser regelm. selbst im BU Leistungsfall kränker macht als er ist ( ... ich hab schon seit Jahren xyz ...). So fliegen ü90 % der VVAs in der Praxis auf. Was sind VVAs? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
o0Pascal0o Februar 9, 2017 · bearbeitet Februar 9, 2017 von o0Pascal0o Volksarmee? Am 2.2.2017 um 18:18 schrieb polydeikes: Der Sticky erklärt zudem den Unterschied zwischen "untersucht / behandelt / beraten" und "bestehen oder bestanden" Fragen. Welcher Sticky denn? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag