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sheygetz

ETF Ausschüttung: steuerpflichtiger Ertrag höher als Bruttoauschüttung

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sheygetz

Vorab, ich habe mit Fonds bis dato Null Erfahrung.

 

Ich erhalte soeben von Flatex die Ertragsmitteilung für den Ishares Stoxx 600 (263530). Darin aufgelistet u.a.

* Bruttoausschüttung

* Bruttothesaurierung (minimalst)

* steuerpflichtiger Ertrag

* davon ausländische mit anrechenbarer Q-Steuer

 

Ich verstehe nun nicht, daß der steuerpflichtige Ertrag ca. 1,5% über der Summe aus Brutto-Ausschüttung und -Thesaurierung liegt. Ich versteuere also Geld, das ich nicht bekommen habe.

 

Kann mir da jemand auf die Sprünge helfen, bitte?

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Sapine

Hier ein wenig Lektüre, falls Du Dein Wissen vertiefen möchtest

https://www.allianzglobalinvestors.de/cms-out/ueber-uns/docs/investmentfonds-und-steuern.pdf

 

Ansonsten musst Du unterscheiden zwischen Ausschüttung und steuerpflichtigen Erträgen, die der Fonds erwirtschaftet hat. Hier ist ein Teil der Erträge im Fondsvermögen verblieben. Das entsprechende Geld wurde zwar nicht ausgeschüttet aber über einen erhöhten Anteilswert gehört es schon Dir. Bei Ishares gibt es häufiger Teilthesaurierungen. Zu Deinem Glück ist dieser aber einer mit Domizil in Deutschland von daher läuft das mit der Abgeltungssteuer ohne zusätzlichen Aufwand.

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corvus_maximus

Ansonsten musst Du unterscheiden zwischen Ausschüttung und steuerpflichtigen Erträgen, die der Fonds erwirtschaftet hat. Hier ist ein Teil der Erträge im Fondsvermögen verblieben. Das entsprechende Geld wurde zwar nicht ausgeschüttet aber über einen erhöhten Anteilswert gehört es schon Dir. Bei Ishares gibt es häufiger Teilthesaurierungen. Zu Deinem Glück ist dieser aber einer mit Domizil in Deutschland von daher läuft das mit der Abgeltungssteuer ohne zusätzlichen Aufwand.

 

Zum ausländischen Fonds:

Wenn der Betrag der Ausschüttung ausreicht, dann übernimmt doch die Bank die Versteuerung der Teilthesaurierung, oder nicht!? Problematisch sind doch nur Vollthesaurierungen und Teilthesaurierungen, bei denen die Ausschüttung nicht ausreicht.

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Sapine

Zum ausländischen Fonds:

Wenn der Betrag der Ausschüttung ausreicht, dann übernimmt doch die Bank die Versteuerung der Teilthesaurierung, oder nicht!? Problematisch sind doch nur Vollthesaurierungen und Teilthesaurierungen, bei denen die Ausschüttung zum Geschäftsjahresende nicht ausreicht.

Im Prinzip richtig, nur dass der hier angesprochene Fonds ein inländischer Fonds ist. Bei dem sind Teilthesaurierungen steuerlich auf jeden Fall ohne Mehraufwand.

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corvus_maximus

Zum ausländischen Fonds:

Wenn der Betrag der Ausschüttung ausreicht, dann übernimmt doch die Bank die Versteuerung der Teilthesaurierung, oder nicht!? Problematisch sind doch nur Vollthesaurierungen und Teilthesaurierungen, bei denen die Ausschüttung zum Geschäftsjahresende nicht ausreicht.

Im Prinzip richtig, nur dass der hier angesprochene Fonds ein inländischer Fonds ist. Bei dem sind Teilthesaurierungen steuerlich auf jeden Fall ohne Mehraufwand.

 

OK, ich dachte schon, ich hätte was verpasst :thumbsup:

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sheygetz

Erstmal danke, Sapine, aber bei der Differenz handelt es ich eben nicht um die Thesaurierung, zumindest nicht die in der Ertragsmitteilung aufgeführte. Wie gesagt: der steuerpflichtige Ertrag wird höher als die Summe aus Ausschüttung und Thesaurierung angesetzt.

 

Auch in dem Allianzpapier heißt es zunächst, daß Abgeltungssteuer auf Ausschüttungen und Thesaurierungen zu zahlen sei. Punkt.

 

Dann folgt ein Beispiel "Ausgeschütteter Ertrag ist nicht gleich steuerpflichtiger Ertrag". Aber anstatt irgend etwas zu erklären, schwurbelt es nur mysteriös

"Zu den ausgeschütteten Erträgen von € 1,2049 pro Anteil waren für steuerliche Zwecke ferner 10 % der Fondsaufwendungen hinzuzurechnen, die sich nicht bestimmten Einnahmen unmittelbar zuordnen lassen (€ 0,04254 pro Anteil). Auf diese Weise unterlagen pro Anteil € 1,24744 der Abgeltungsteuer ..." Der Clou, also die Differenz steckt im unterstrichenen. Für mich liest sich das wie: Glauben Sie's einfach mal. (Wie aus "Fondsaufwendungen" dann "Einnahmen" werden ... ich dachte immer, das eine sei das Gegenteil des anderen.)

 

Der Punkt bleibt doch, daß ich die aufgemachte Rechnung mit den Angaben von Flatex nicht nachvollziehen kann. Irgenwo muß es wohl noch diese nicht zuordnenbaren Einnahmen geben, die ich mitversteuere. Aber wo finde ich die ausgewiesen?

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corvus_maximus
· bearbeitet von corvus_maximus

Erstmal danke, Sapine, aber bei der Differenz handelt es ich eben nicht um die Thesaurierung, zumindest nicht die in der Ertragsmitteilung aufgeführte. Wie gesagt: der steuerpflichtige Ertrag wird höher als die Summe aus Ausschüttung und Thesaurierung angesetzt.

 

Auch in dem Allianzpapier heißt es zunächst, daß Abgeltungssteuer auf Ausschüttungen und Thesaurierungen zu zahlen sei. Punkt.

 

Dann folgt ein Beispiel "Ausgeschütteter Ertrag ist nicht gleich steuerpflichtiger Ertrag". Aber anstatt irgend etwas zu erklären, schwurbelt es nur mysteriös

"Zu den ausgeschütteten Erträgen von € 1,2049 pro Anteil waren für steuerliche Zwecke ferner 10 % der Fondsaufwendungen hinzuzurechnen, die sich nicht bestimmten Einnahmen unmittelbar zuordnen lassen (€ 0,04254 pro Anteil). Auf diese Weise unterlagen pro Anteil € 1,24744 der Abgeltungsteuer ..." Der Clou, also die Differenz steckt im unterstrichenen. Für mich liest sich das wie: Glauben Sie's einfach mal. (Wie aus "Fondsaufwendungen" dann "Einnahmen" werden ... ich dachte immer, das eine sei das Gegenteil des anderen.)

 

Der Punkt bleibt doch, daß ich die aufgemachte Rechnung mit den Angaben von Flatex nicht nachvollziehen kann. Irgenwo muß es wohl noch diese nicht zuordnenbaren Einnahmen geben, die ich mitversteuere. Aber wo finde ich die ausgewiesen?

Wurden die steuerlichen Daten schon im Bundesanzeiger veröffentlicht? Dort werden die Daten definitiv irgendwann zu finden sein (dauert bei meinen Fonds bis zu 4 Monate nach Ausschüttung/Thesaurierung).

 

Und: Manchmal sind die Daten tatsächlich fehlerhaft. Bei meinem SPDR-ETF war es so, dass die steuerlichen Daten zu Beginn des Folgejahres rückwirkend von Cortal Consors korrigiert wurden. SPDR hatte wohl vergessen, die anrechenbaren Quellensteuern anzugeben. Die wurden mir dann nachträglich gutgeschrieben.

 

Ich glaube, ich habe zu deiner oben gestellten Fragen auch mal bei Cortal Consors den Mitarbeiter gefragt, der die Fonds-Abrechnungen erstellt. Er meinte, es könnte sein, dass bestimmte Kosten, die auf Fondsebene anfallen, für mich als steuerlich relevanter Ertrag zu werten seien (wenn ich mich recht erinnere).

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Sapine

Erstmal danke, Sapine, aber bei der Differenz handelt es ich eben nicht um die Thesaurierung, zumindest nicht die in der Ertragsmitteilung aufgeführte. Wie gesagt: der steuerpflichtige Ertrag wird höher als die Summe aus Ausschüttung und Thesaurierung angesetzt.

Den Eindruck wollte ich auch nicht erwecken, dass die Differenz sich so berechnet.

 

Ohne die genauen Zahlen aus dem Bundesanzeiger ist es schwer das genau zu sagen. Ich würde auf die Quellensteuer tippen, aber das ist jetzt wie stochern im Nebel.

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sheygetz

OK, dann werde ich wohl ishares oder flatex anschreiben müssen. Danke.

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Sapine

Am besten an beide :) Erzähl mal was rauskommt dabei.

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vanity

Ich habe jetzt die Abrechnung vorliegen (folgende Rechnung bezieht sich auf 100 Anteile)

 

(1) 46,115 steuerpflichtiger Ertrag (setzt sich zusammen aus inl. Divis, inl. Zinsen, ausl. Divis und Veräußerungsgewinnen, ist hier unerheblich)

(2) -0,563 anrechenbare Quellensteuer

(3) -0,183 teilthesaurierte Erträge

 

(4) 45,369 Erträg (1), vermindert um QuSt (2) und Thesaurierung (3)

 

(5) 45,222 Ausschüttung brutto lt. Abrechnung

 

Das passt doch ziemlich gut! Was thesauriert wurde, kann per def. nicht ausgeschüttet werden. Von den Bruttoerträgen kann auch nur der Teil ausgeschüttet werden, der nicht für QuSt im Ursprungsland aufgewendet werden musste. Die geringe verbleibende Differenz (0,147 % Anteile, (5) abzgl. (6)) können zum Beispiel nicht anrechenbare QuSt oder nicht abzugsfähige Aufwendungen sein.

 

Kapitalertragssteuer fällt an auf den steuerpflichtigen Ertrag (46,115) abzgl dem Vierfachen der anrechenbaren QuSt (4x0,563), macht 43,864 % Anteile..

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sheygetz

Am besten an beide :) Erzähl mal was rauskommt dabei.

 

Von Flatex:

"... Der steuerpflichtige Ertrag wird immer von der Kapitalanlagegesellschaft mitgeteilt und in den WM-Daten (Datenlieferant für die Banken veröffentlicht). So können z. B. auch Zinsen oder sonstige Erträge angefallen sein, die dem Fondsvermögen gutgeschrieben wurden. Auch diese Erträge sind von Ihnen zu versteuern. "

 

Nun ja ... also Ishares.

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sheygetz
Das passt doch ziemlich gut!
... können zum Beispiel nicht anrechenbare QuSt oder nicht abzugsfähige Aufwendungen sein.

 

Wenn's um Geld geht, hätte ich es schon gerne exakt. ;)

Nicht von dir, versteht sich, sondern von der Steuer einbehaltenden Bank.

 

 

Kapitalertragssteuer fällt an auf den steuerpflichtigen Ertrag (46,115) abzgl dem Vierfachen der anrechenbaren QuSt (4x0,563)

Wie kommt bitte diese Formel, also der Teil mit dem 4fachen, zustande?

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wpf-leser
· bearbeitet von wpf-leser

Hallo zusammen!

Kapitalertragssteuer fällt an auf den steuerpflichtigen Ertrag (46,115) abzgl dem Vierfachen der anrechenbaren QuSt (4x0,563)

Wie kommt bitte diese Formel, also der Teil mit dem 4fachen, zustande?

Es handelt sich um bereits gezahlte QuSt.

'Anrechnenbar' bedeutet dann, dass man sie als bereits gezahlte, nationale Abgeltungssteuer betrachten kann.

Bei 25% Abgeltungssteuersatz kann man mit der bereits gezahlten Steuer deren vierfachen Betrag (25% * 4 = 100%) des steuerpflichtigen Ertrags von der (nationalen) Abgeltungssteuer befreien.

Schließlich ist die (anderswo & anerkannt bzw. 'hierzulande anrechenbar') schon abgeführt.

 

So habe ich das zumindest bisher verstanden.huh.gif

 

Grüße,

wpf-leser

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otto03

 

Kapitalertragssteuer fällt an auf den steuerpflichtigen Ertrag (46,115) abzgl dem Vierfachen der anrechenbaren QuSt (4x0,563)

Wie kommt bitte diese Formel, also der Teil mit dem 4fachen, zustande?

 

100/25 = ???

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Maciej

Wie sieht die Sache denn aus, wenn die Steuerbemessungsgrundlage vor Verlustrechnung deutlich niedriger ist als der ausgeschüttete Betrag? Konkret geht es um den Lyxor Athex 20 (FR0010405431). Ausgeschüttet wurden (auf 1000 Anteile bezogen) 10,00 EUR, steuerlich angerechnet wurden allerdings nur 0,11 EUR. Ob es (Teil-)Thesaurierungen gab oder nicht, die Ausschüttung müsste doch trotzdem immer niedriger sein, oder? Ist das gar ein Indiz, dass der Fonds steuerhässlich geworden ist?

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