lukki Juni 13, 2014 Hallo zusammen, zum Thema Abschluss- und Vertriebskosten Riester-Rente bei der HUK24 hätte ich mal ne Frage. Wenn ich das richtig rechne lt. den Angaben im Produktionformationsblatt, erheben sie 0,3% der Beitragssumme (=Eigenbeiträge?) an Abschluss- und Vertriebskosten. Verteilt auf die ersten fünf Jahre wären das dann zusammen 1,5% auf die gezahlten Eigenbeiträge. Jetzt weiß ich allerdings nicht, wie das mit den staatl. Zulagen in diesem Fall ist. Im Produktinformationsblatt steht dazu schlicht gar nichts, nur die Verwaltungskosten sind aufgeführt mit 4% je 100€ Zulage. Weiß jemand wie das bei der HUK24 ist? Wär natürlich super, wenn auf die staatl. Zulagen keine Abschlusskosten fällig werden, kanns mir aber eher nicht vorstellen. Oder ziehen sie beim jeweiligen Eingang 1,5% für Verwaltung-Vertrieb ab? Dank euch schon mal im Voraus. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juni 13, 2014 · bearbeitet Juni 13, 2014 von polydeikes Stell halt mal das aktuelle Prodinfoblatt (und am besten noch die Bedingungen) rein. Früher (2011er Thread von Gerald) waren es mal 2 % Abschlusskosten auf Eigenbeiträge und bei Zulagen 4 % Verwaltungskosten zzgl. 0,5 % jährlicher Verwaltungskostenpauschale. Damals galten aber auch noch die entsprechenden K.O. Kriterien im Bedingungswerk. Bspw. für Verrentung der Überschüsse generell nur die Verrentungsgrundlagen (Sterbetafel und Rechnungszins) bei Rentenbeginn (§2 3. (7) ) statt der vom Abschlusszeitpunkt, quasi nicht existente Schlussüberschüsse (§2 2.) und andere Nettigkeiten. Sollte sich das tatsächlich geändert haben? Allein mir fehlt der Glaube ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
lukki Juni 13, 2014 Danke schon mal, im Anhang ist das Produktinformationsblatt und die Bedingungen lt. homepage. ProdInfoblatt HUK24.pdf rzu_huk24_012014(2).pdf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juni 13, 2014 · bearbeitet Juni 13, 2014 von polydeikes Joa, ist ein wenig unverständlich geschrieben war in dem 2011er Teil von Gerald auch schon so. Wobei ich es scheinbar nicht ganz richtig in Erinnerung hatte. Ich interpretiere das so: 5x 0,3 % der Beitragssumme im Sinne von Eigenbeiträgen = 1,5 % Abschlusskosten auf Eigenbeiträge 0,14 % der Beitragssumme als Verwaltungskosten aber xy % des jährlichen Beitrags? 4 % Verwaltungskosten pro eingehende Zulage Was ich gar nicht nachvollziehen kann, sind es nun 1 Euro pro 100 Rente und 0,5 Euro je 100 Rente aus Zulagen oder 1,5 für Renten aus Zulagen oder eine Entnahme von 0,5 % p.a. auf die zugesagte Rente. Dabei verwirrt mich der Satz hier, den du ja auch drin hast: Unter Zugrundelegung Ihrer im Angebot ausgewiesenen Zulagen entsprechen die gesamten Kosten in der Aufschubdauer 4,55 % der gesamten Zulagen. Bei dir sind es 4,65 %, die Frage ist: Wo kommen die 0,65 % her ... Sorry, das soll mal schön der Direktversicherer aufdröseln, ich sehs im PIB auch nicht ... --- Das mit den 0,14 % der Beitragssumme in Bezug auf Verwaltungskosten finde ich schon ziemlich verwirrend, weil eben nicht pro Jahresbeitrag angegeben wurde. Ich habs daher mal online nachgerechnet mit 1946 Euro Sparrate und meinem Geburtsdatum. Dabei komme ich auf jährliche Kosten von 87,66, was wiederum rund 4,5 % meiner fiktiven jährlichen Beiträge entspräche. Die Abschlusskosten würden 1033,87 Euro betragen. Das wären 1,5 % meiner fiktiven Einzahlungen. Für jede Einzahlung entstehen also in Summe 6 % Kosten, der Abschlusskostenanteil davon in den ersten 5 Jahren. Bei dir mit kleinerer Sparrate wirds halt etwas höher ausfallen, haut mich nicht vom Hocker. --- Die Bedingungen haben sich im Vergleich zu dem Angebot für Geralds Kostenthread von damals ein wenig geändert. Die Problematiken sind aber immer noch enthalten, bspw. hier: ... (7) Verwendung der Überschüsse in der Aufschubdauer ... Zum vereinbarten Rentenbeginn wird ein vorhandenes Überschussguthaben zusammen mit einem möglichen Schlussüberschuss gemäß Abs. 6 Nr. 2 und Ihrer Beteiligung an den Bewertungsreserven gemäß Abs. 6 Nr. 3 als Einmalbeitrag für eine sofort beginnende Zusatzrente (Bonusrente) mit gleicher Garantiezeit verwendet. Dafür werden die bei Rentenbeginn (für das Neugeschäft) gültigen Rechnungsgrundlagen – insbesondere Sterbetafeln und Rechnungszins – zu Grunde gelegt. Musst du wissen, ob du auf die Bedingungen dieses Anbieters einlassen willst. Ich für meinen Teil steh total auf Kinderüberraschung und Kinderschokolade, aber bei meinen Finanzen brauch ich solche Überraschungen nicht haben ... Vielen Dank fürs online stellen, so konnte ich mir einen Überblick über den aktuellen Stand verschaffen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gerald1502 Juni 13, 2014 Habe die Riester Rente der HUK24 nach Tarif RZU24 hier mit eingefügt. Kostenvergleich Riester Rente Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
lukki Juni 15, 2014 Danke schon mal. Die Überschussverrentung ist ja nicht gerade freundlich. Und mit den Kosten ist alles schon sehr schwammig formuliert, richtig nachvollziehen lässt sich das alles nicht. Wobei man bei den Abschlusskosten auf staatl. Zulagen eigentlich davon ausgehen könnte, dass hier keine anfallen, nachdem nirgendwo dazu was steht (im Gegensatz zu den Verwaltungskosten). Und was nicht da ist, kann ja eigentlich auch nicht erhoben werden. Aber so recht glauben dran kann ich fast nicht, nachdem bei den Riester-Produkten ja bei allem abgeschöpft wird. Hat hier noch niemand das Produkt abgeschlossen und könnte das an den jährlichen Mitteilungen nachvollziehen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juni 15, 2014 Einfach bei der HUK24 nachfragen, ist die einfachste Lösung, oder? In deinem Thread hier war ua. eine Debeka dabei: https://www.wertpapier-forum.de/topic/43767-entscheidungshilfe-zum-abschluss-riester-rente/?do=findComment&comment=887617 DIe würde ich einer HUK24 selbst im F1 Tarif definitiv vorziehen. Zu weiteren guten Anbietern für klassische RRVs gehören die Stuttgarter und die AL. Deren normale Tarife sind aber ein erhebliches Stück teurer, als bspw. HM und HUK24 oder auch die Debeka. Dafür gibt es aber halt auch entsprechende Abweichungen, bei der AL bspw. von 75 % über 50 % Bewertung bis hin zum reinen Honorartarif. Soll heißen: Auch bei Riester muss man nicht die UVP aus dem Ladenregal zahlen ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag