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Zotti

BHW Dispo Maxx aus Dez. 2001

Empfohlene Beiträge

Zotti

Hallo zusammen,

 

ich habe noch ein Bausparvertrag aus dem Jahr 2001. Zinsmässig ist der ja aktuell sehr interessant.

 

Mein Anliegen: Ich möchte möglichst lange von den guten Zinsen profitieren.

 

Produkt: BHW Dispo MaXX Sparplan

Zinssatz: Basisverzinsung des Guthabens mit 2 % (erhöht sich bei Verzicht auf Bausparguthaben rückwirkend ab Vertragsbeginn auf 4,25%)

Bausparsumme: 17.895 Euro

Beginn: Dez. 2001

Guthaben aktuell: ca. 7.900€

Zuteilungsreife: 11.2013

 

Einzahlung aktuell: 52 € pro Monat

 

 

Wie gesagt möchte ich mir die "guten" Zinsen möglichst lange sichern. Die monatlichen Zahlungen sollen noch einige Zeit weiterlaufen, die Bausparsumme soll in ca.20 Jahren (Renteneintritt) erreicht sein. (müsste ich dann noch durchrechnen)

 

Würde gerne jetzt die monatlichen Zahlungen moderat erhöhen, um dann später den Vertrag Einzahlungsfrei weiterlaufen zu lassen.

 

Meine Fragen:

 

a) hat jemand schon Erfahrung, was passiert, wenn die monatlichen Zahlungen ausgesetzt werden? Kann man den Vertrag dann bis zur Erreichung der Bausparsumme beitragsfrei weiterlaufen lassen? (oder wird dann seitens der Bausparkasse gekündigt)

B) die Höheren Zinsen bekomme ich erst bei Vertragsende-rückwirkend? Oder schon jetzt, nachdem ich das Bauspardarlehn nicht in Anspruch genommen habe?

c) kann ich die monatlichen Zahlungen moderat erhöhen, ohne aufzufallen? (eine einmalige Sonderzahlung wurde bereits zurückgewiesen)

 

Hat schon jemand Erfahrung mit der BHW im gleichen Anliegen?

 

Viele Grüsse

Zotti

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Cai Shen

Sobald Zinsen und Einzahlungen die Bausparsumme erreichen, wird die BHW den Vertrag kündigen.

Vorher hat die BHW bei regulär besparten Verträgen nach eigenen Bedingungen keine Möglichkeit dazu.

 

Vertragsänderungen (Teilung, Aufstockung) sollten unterbleiben bzw. werden an der Zustimmungpflicht der BHW scheitern.

Eine höhere Sparrate ist jederzeit möglich, läßt sich mit Online-Zugang problemlos in Auftrag geben.

 

hat jemand schon Erfahrung, was passiert, wenn die monatlichen Zahlungen ausgesetzt werden?

Würde ich nicht ausprobieren, nach 6 Monaten ohne Einzahlung des Regelsparbeitrages darf die BHW wiederum kündigen.

 

20 Jahre wird der Vertrag in keinem Falle mehr leben: 20*12*52 ~ 12.500 € lassen sich nicht mehr im Vertrag unterbringen.

 

Was spricht eigentlich dagegen, den Vertrag so lange mit 52 € weiter zu besparen, bis "sichere" Standardprodukte des Kapitalmarkts wieder mehr als die gebotenen 4,x Prozent Zinsen abwerfen?

Ich denke kaum, dass uns die nächsten 20 Jahre dieses Niedrigzinsumfeld der letzten 2-3 Jahre erhalten bleibt.

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Zotti

Habe noch eine weitere Frage zu diesem Vertrag.

 

Zuteilungsreif ist der ja bereits seit 2013. Habe damals ein Formular bekommen "Erklärung der Zuteilung" 

 

Eben ob ich das Bauspardarlehen beantragen möchte, oder nicht. Und falls ich das Bausparguthaben erst später ausgezahlt haben möchte soll ich das Formular aufheben. Soweit zu dem Blaba...

 

Nun steht aber auf der Rückseite folgendes im kleingedruckten:

 

...Für Vertragsabschlüsse D maXX ab 01.06.2011 gilt § 3 wie folgt:

§ 3 Verzinsung des Bausparguthabens
(Auszug aus ABB)
(1) Das Bausparguthaben (Guthaben bis zur Höhe der Bausparsumme) wird 
mit 1,0 % jährlich verzinst (Basiszins).

(2) Der Bausparer kann eine erhöhte Verzinsung (Gesamtverzinsung) 
beantragen, wenn das Bausparguthaben 40 % der Bausparsumme beträgt.
Die Höherverzinsung wird rückwirkend ab Vertragsbeginn gewährt, 
wenn das Bausparguthaben ab Beantragung 40 % der Bausparsumme nicht 
unterschreitet.
der Antragseingang spätestens 12 Monate vor dem gewünschten Bereit*
stellungstermin des Bausparguthabens (§ 6) erfolgt ist....
"


Meine Frage dazu: ist das jetzt eine versteckte Änderung von Paragraph 3 der AGBs, wenn ich das unterschreiben sollte, wenn ich irgendwann die Auszahlung will. 

Wie im ersten Post geschrieben waren meine Bedingungen   

§3 1) 2 % und

für §3 2) bei Verzicht nach 7 Jahren erhöht sich die Verzinsung auf 4,25 und son Passus mit 12 Monaten gab es nicht, (wobei ich damit leben könnte)

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Cauchykriterium

Was hat denn die Bausparkasse auf Deine diesbezügliche Anfrage geantwortet?

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