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Nightfire

Wieder mal die DVAG

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Nightfire
· bearbeitet von Nightfire

Moin Gerald, nee, keine Sorge. Ich will mich jetzt nur erst mal intensiv mit der Materie auseinandersetzen. Bin halt damals blauäugig an die Sache ran gegangen und hab der DVAG voll Vertraut. Das soll jetzt nicht noch mal passieren. Der VB hatte halt ein leichtes Spiel bei mir, weil ich ja ohne Hintergrundinformationen keine kritischen Fragen stellen konnte.

Werde jetzt auch erst mal die Wunschpolice laufen lassen. Und wenn ich schlauer bin werde ich mich mal mit nem richtigen Berater zusammen setzen der auf Honorarbasis arbeitet. Oder würde es ein Markler auch tun, wobei der ja auch wieder von Provisionen lebt!?

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Sapine

Laienhaft gefragt, gibt es nicht ein Rücktrittsrecht solange man die Vertragsbedingungen nicht in Händen hält?

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polydeikes

Moin Gerald, nee, keine Sorge. Ich will mich jetzt nur erst mal intensiv mit der Materie auseinandersetzen. Bin halt damals blauäugig an die Sache ran gegangen und hab der DVAG voll Vertraut. Das soll jetzt nicht noch mal passieren. Der VB hatte halt ein leichtes Spiel bei mir, weil ich ja ohne Hintergrundinformationen keine kritischen Fragen stellen konnte.

Werde jetzt auch erst mal die Wunschpolice laufen lassen. Und wenn ich schlauer bin werde ich mich mal mit nem richtigen Berater zusammen setzen der auf Honorarbasis arbeitet. Oder würde es ein Markler auch tun, wobei der ja auch wieder von Provisionen lebt!?

 

90 % der Beratung auf Honorarbasis stellen Makler dar, das eine schließt das andere nicht aus und ist eine reine Kundenentscheidung. Eine rechtliche Norm für "Honorarberater" im Versicherungsbereich gibt es nicht. Wenns dich juckt, kannst du morgen als Honorarberater für Versicherungen anfangen, genauso als Vermögensberater ... beides keinerlei geschützte Berufsbezeichnungen ...

 

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Laienhaft gefragt, gibt es nicht ein Rücktrittsrecht solange man die Vertragsbedingungen nicht in Händen hält?

 

Er hat einen gebundenen Vermittler gewählt. D.h. er muss nachweisen, dass dieser Vermittler einen Fehler gemacht hat (die Unterlagen nicht ausgehändigt wurden). Der Makler müsste nachweisen, dass er sie ausgehändigt hat ...

 

Da er aber vermutlich im Sinne des Antrags sein Kreuzchen bei "Unterlagen erhalten" gemacht hat, hat sich diese sachlich sehr wohl richtige Überlegung aus meiner Sicht praktisch quasi erledigt beim gebundenen Vermittler ...

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Nightfire

90 % der Beratung auf Honorarbasis stellen Makler dar, das eine schließt das andere nicht aus und ist eine reine Kundenentscheidung. Eine rechtliche Norm für "Honorarberater" im Versicherungsbereich gibt es nicht. Wenns dich juckt, kannst du morgen als Honorarberater für Versicherungen anfangen, genauso als Vermögensberater ... beides keinerlei geschützte Berufsbezeichnungen ...

 

Gibt es dann überhaupt genzlich "unabhängige" Berater, die wirklich Kundenorientiert arbeiten, respektive eine richtige Ausbildung und/oder Studium haben?

 

 

 

 

Da er aber vermutlich im Sinne des Antrags sein Kreuzchen bei "Unterlagen erhalten" gemacht hat, hat sich diese sachlich sehr wohl richtige Überlegung aus meiner Sicht praktisch quasi erledigt beim gebundenen Vermittler ...

 

Ich glaube da hast du leider Recht.

 

 

 

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Über das unabhängig kann man sehr ausführlich diskutieren. So will mir bspw. der EUGH verbieten, mich unabhängiger Versicherungsmakler zu nennen. Begründung stark gerafft: Versicherungsmakler würden von der Gesellschaft vergütet und seien somit nicht unabhängig ... unabhängig sei nur eine Beratung nach Vergütung für die Beratung.

 

Das ist bei aller Liebe völliger Nonsens. Ich kann als Makler sehr wohl beraten und vermitteln auf reiner Honorarbasis. Courtage (Provisionen heißen beim Makler Courtage) ist aber regelmäßig der lukrativere Weg, ohne Frage. Das wiederum liegt aber nicht am Makler, sondern am Kunden, der Beratung in Versicherungsangelegenheiten im Durchschnitt für kostenlos hält ...

 

Rein rechtlich gesehen gibt es einen gänzlich unabhängigen Beratertypus, das ist der Versicherungsberater nach §34e der GeWO. Dieser Beruf ist wiederum geschützt und zulassungspflichtig, genau wie der des Versicherungsmaklers.

 

Eine Normierung der Honorarberatung bei Versicherungen gibt es aber nicht. Im August soll eine Abgrenzung durch den neuen 34h GeWO geschaffen werden. Allerdings halte ich aktuell jeden Makler, der sich freiwillig für den 34h entscheidet, geistig für unzurechnungsfähig ...

 

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In Sachen Geldanlagen (bspw. Fonds, Aktien, Derivate etc.) gibt es sehr wohl gesetzliche Normen für Honorarberatung. Allerdings nicht aus der Gewerbeordnung oder dem HGB resultierend, sondern aus den Gesetzen, die sich auf die jeweiligen Produkte beziehen.

 

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Insofern hilft dir die rechtliche Ausgestaltung der Versicherungsvermittlung nicht weiter einen "unabhängigen" Vermittler zu finden, der kundenorientiert arbeitet. Das ist dann ähnlich wie beim Autohaus. Auch Mohammed kann sehr wohl kundenorientiert seit 30 Jahren im Pott Gebrauchtwagen verkaufen und Heinz beim Markenhändler hingegen nur auf seine Vergütung schielen ...

 

Es gibt immer solche und solche ...

 

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edit: Noch was ... Honorarberatung im Sinne einer Vermittlung bei BU ist meiner bescheidenen Meinung nach wirtschaftlich nicht darstellbar. Abgesehen davon ist die Auswahl an Nettotarifen dermaßen streng limitiert, dass es schon etwas Glück bedarf genau die richtige individuelle Situation für die zur Verfügung stehende Auswahl mitzubringen ...

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Nightfire

Dann wäre es vielleicht doch mal sinnvoll, das es vom Gesetzgeber her eine Gebühren-Tabelle gibt, ähnlich der von Anwälten und Steuerberater. Sowohl fürs Honorar als auch der Provision. Weil, wenn es bei jeder Gesellschaft die gleiche Provision/Courtage gibt, dann würde vielleicht auch eher für den Kunden entschieden.

Aber das ist ja auch der Punkt, wenn ma sich dann etwas Hintergrundwissen aufgebaut hat, kann der Markler/Berater auch nicht mehr alles andrehen.

Aber klar ist auch, wenn jede Gesellschaft nur ein Tarif hat, selbst dann kann man nicht alle Produkte kennen. Oder sehe ich das falsch?

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Matthew Pryor
Er hat einen gebundenen Vermittler gewählt. D.h. er muss nachweisen, dass dieser Vermittler einen Fehler gemacht hat (die Unterlagen nicht ausgehändigt wurden). Der Makler müsste nachweisen, dass er sie ausgehändigt hat ...

Losgelöst von deinem berechtigten "Kreuzchen-gemacht-Pech-gehabt-Einwand":Das VVG unterscheidet hier zwischen gebundenem Vermittler und Makler?Ich kann das aus §8 nicht herauslesen,aber vielleicht sehe ich auch wieder einmal den Wald vor lauter Bäumen nicht und du klärst mich auf blushing.gif.

 

Weil, wenn es bei jeder Gesellschaft die gleiche Provision/Courtage gibt, dann würde vielleicht auch eher für den Kunden entschieden.

Courtagenkommunismus?Dürfte schwierig werden...

Weil, wenn es bei jeder Gesellschaft die gleiche Provision/Courtage gibt, dann würde vielleicht auch eher für den Kunden entschieden.

Für mein Empfinden und nach meinen Erfahrungen eine völlig richtige Einschätzung.Es gibt quasi in allen Sparten Basistarife,Mittelklassetarife und "Premiumtarife" mit gänzlich unterschiedlichen Bedingungswerken.Dazu in vielen Sparten Legionen von Unternehmen,die untereinander konkurrieren.

Das mag bei gebundenen Vermittlern noch funktionieren.Für den,der mehr oder weniger die ganze Marktbriete vermitteln möchte (z.B. der Makler,bitte ohne h happy.gif),kann das auf Dauer nicht funktionieren.Da ist früher eine Spezialisierung erforderlich,um eine kompetente Beratung (auch und gerade im Schadensfall) gewährleisten zu können.

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes
Losgelöst von deinem berechtigten "Kreuzchen-gemacht-Pech-gehabt-Einwand":Das VVG unterscheidet hier zwischen gebundenem Vermittler und Makler?Ich kann das aus §8 nicht herauslesen,aber vielleicht sehe ich auch wieder einmal den Wald vor lauter Bäumen nicht und du klärst mich auf Eingefügtes Bild.

 

HGB Alex, HGB. Mir gings um die potentielle Haftung des Maklers für die "Beratungsleistung". Die Gesellschaft gemäß VVG ist aus der Nummer raus ... absolut richtig.

 

Sinngemäß in Richtung der diversen bereits auszugsweise angesprochenen Fallstricke des Produkts auf eine Haftung des Maklers abstellen mit zusätzlichem Meinungsverstärker, der Makler hat / habe nicht alle erforderlichen Unterlagen ausgehändigt ...

 

Und da macht es schon einen Unterschied ob bspw. "wurde als Druckstück / Datenträger bereits ausgehändigt" oder anderes im Antrag angekreuzt wurde ...

 

---

 

Dann wäre es vielleicht doch mal sinnvoll, das es vom Gesetzgeber her eine Gebühren-Tabelle gibt, ähnlich der von Anwälten und Steuerberater. Sowohl fürs Honorar als auch der Provision. Weil, wenn es bei jeder Gesellschaft die gleiche Provision/Courtage gibt, dann würde vielleicht auch eher für den Kunden entschieden.

Aber das ist ja auch der Punkt, wenn ma sich dann etwas Hintergrundwissen aufgebaut hat, kann der Markler/Berater auch nicht mehr alles andrehen.

Aber klar ist auch, wenn jede Gesellschaft nur ein Tarif hat, selbst dann kann man nicht alle Produkte kennen. Oder sehe ich das falsch?

 

Da hast du eine durchaus verständliche Wissenslücke. Der Beratungsaufwand ist immer individuell. Diesen individuellen Spielraum geben auch die Gebührenordnungen der genannten Berufe durchaus her, alles nur eine Gestaltungsfrage.

 

Nehmen wir mal eine Sachversicherung. Der Musterfall im Sinne der Bedingungen löst einen Beratungsaufwand von X Stunden aus. Ist der Makler so dämlich und rechnet genau diesen ab, wirkt das zunächst mal attraktiv. Hat der Kunde nun einen Schadensfall, entsteht eine weitere aber überschaubare Arbeitsleistung und der Makler müsste eine weitere Rechnung für diesen Arbeitsaufwand stellen. Diese Rechnung, die nichts mit der Vermittlung zu tun hat, führt den Makler perspektivisch in einen Papierkrieg mit dem Finanzamt. Wenn er das freiwillig macht, bitteschön, unternehmerische Entscheidung.

 

Es ist aber im beschriebenen Fall zumindest theoretisch darstellbar. Der Arbeitsaufwand für die Vermittlung kann abgeschätzt werden und der reale Arbeitsaufwand für die Bearbeitung einer Schadensmeldung wird eben auch mit vollem Satz in Rechnung gestellt.

 

Womit wir bei (edit bspw.) 2 Stunden Beratung für die Vermittlung ca. bei 300 Euro für die Arbeitsleistung und für (edit bspw.) 1,5h Schadensmeldung bei 225 Euro zzgl. Umsatzsteuer wären. Damit liegt der Makler noch weit unter dem Stundensatz eines Steuerberaters oder Rechtsanwalts.

 

Der durchschnittliche Haftpflichttarif mit Courtage müsste erst einmal ca. 50 Jahre laufen, damit der Makler mit der Courtage das Gleiche verdient ...

 

---

 

Bei BU sieht das ganz anders aus und ist nicht kalkulierbar. Es fängt zunächst mal mit der Thematik Gesundheitsfragen an. Aufbereitung der Arztakten, Entkräftung von ggf. Absicherungsdiagnosen zwecks Abrechnung mit der GKV, sowas kann sich Wochen hinziehen, bis die erste Risikovoranfrage gestellt wird. Wird die RiVo bei der falschen Gesellschaft gestellt, tippt die einfach nur ein nicht versierter Sachbearbeiter (bspw. einer Vertriebsdirektion) in seinen Rechner ein und der sagt ihm dann, was zu tun sei. Ein Risikoprüfer kriegt diese Voranfrage bei manchen Gesellschaften gar nicht erst auf den Tisch.

 

Das kann gut gehen, kann aber auch schief gehen, da spätestens der Antrag dann auf dem Tisch des Risikoprüfers landet und der kann den Sachverhalt ganz anders beurteilen als der Computer des Sachbearbeitermuggels. Dann kann der Makler ggf. Kontakt zur Risikoprüfung aufnehmen, versuchen Problemfälle entkräften zu lassen etc. pp. ... das kann sich auch wieder hinziehen.

 

Bis zu dem Zeitpunkt wurde noch nicht ein Wort über Bedingungen der verschiedenen Anbieter im Snne einer Beratung gesprochen. Es wurde erst einmal die Versicherbarkeit mit RiVos abgeklärt. Bestenfalls wurde halt eine Vorauswahl vom Makler getroffen um zu bestimmen, welche 3-4-5 Gesellschaften die RiVo bekommen.

 

Bis zu dem Zeitpunkt sind auch alle Listenpreise reine UVPs, es ist völlig offen ob Risikozuschläge, Leistungsausschlüsse etc. dazu kommen ...

 

Wenn das Ergebnis steht und das kann eben auch mal Wochen dauern, steht die Beratungsleistung im Sinne der Ermittlung der bedarfsgerechtesten der möglichen Lösung an. Die wiederum ist sehr wohl abschätzbar und abrechenbar. Am Ende steht ein Antrag und eine Dokumentation. Diese Dokumentation kann arbeitzeittechnisch sehr umfangreich ausfallen, wäre man aus gesundheitlichen Gründen zur Wahl eines mäßigen Versicherers gezwungen.

 

Du kannst dir sicherlich vorstellen, was bis dato im individuellen Fall an Arbeitszeit aufgelaufen sein kann, ohne das der Antrag gestellt wurde. Der Makler kann das sehr wohl abrechnen, obs der Kunde zu zahlen bereit ist, ist eine ganz andere Frage ...

 

Nun wird der Kunde aber auch noch tatsächlich berufsunfähig und will einen Leistungsantrag stellen. Im Courtagetarif ist das enthalten (wirtschaftliches Risiko des Maklers), beim Nettotarif nicht. Für einen Leistungsantrag läppern sich schnell 60 und mehr Seiten zusammen, inkl. der gleichen medizinischen Problematiken wie oben dargestellt. Dafür erhält dann der Kunde, der ja vermutlich wirtschaftlich und gesundheitlich auf der Kippe steht, erneut eine Rechnung.

 

Spätestens das Risiko gehe ich unternehmerisch nicht ein (also das ich dann auch mein Geld vom Kunden bekomme).

 

Und das alles zusammen führt dazu, dass ich behaupte, Honorarberatung bei BU mit dem Ziel einer Vermittlung ist aktuell nicht darstellbar ...

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Matthew Pryor
HGB Alex, HGB.

Jaaa...Danke für die Holzfällerei thumbsup.gif

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Nightfire
· bearbeitet von Nightfire

OK, das ist ja sehr komplex.

 

Aber ist das normal, dass der Versicherer die Krankenakte anfordert? Bei der Wunschpolice mussten nur die Fragen beantwortet werden. Oder schauen die erst da rein, wenn eine Frage positiv beantwortet wurde für die Details?

 

Bei einem Wechsel kann ich (bis jetzt) alles negativ beantworten. War bis jetzt nicht Krank, außer mal ne leichte Grippe wo ich dann mal 2 Tage ne AU hatte.

 

Das ist auch der Grund, weshalb ich das denke ich in der nächsten Zeit in Angriff nehmen sollte.

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polydeikes

Der Versicherer prüft deinen Gesundheitszustand bei Antragsstellung nicht aktiv (vorbehaltlich entsprechender Angaben und deren Nachprüfung). Gibst du nichts an (DVAG, MLP und Co. Variante), nimmt der Versicherer das hin. Es wäre auch dumm vom Versicherer von sich aus bei Antragsstellung zu prüfen.

 

Dieses Prüfrecht nutzt er im Leistungsfall ausgiebig. Hast du grob fahrlässig oder vorsätzlich verschwiegen und besteht ein Zusammenhang zum Leistungsfall, ist der Versicherer vorbehaltlich der Schranken des Versicherungsvertragsgesetzes zumindest in den ersten 10 Jahren der Vertragslaufzeit regelmäßig leistungsfrei, hat die Prämien aber trotzdem verdient.

 

IdR hat jeder Antrag mind. eine leidlich offene Frage nach bspw. Beschwerden. Die wenigsten Verbraucher halten in diesem Zusammenhang bspw. Kopfschmerzen von mehr als 4x pro Jahr oder bspw. eine Akne für angabepflichtig, die Gerichte sehen das allerdings anders.

 

Somit sind unsaubere Anträge immernoch der dritthäufigste Grund für einen abgelehnten Leistungsantrag, nach dem fehlerhaften Leistungsantrag und einem nicht Erreichen der 50 %.

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Nightfire

Hallo zusammen,

hier ein kurzes Update.

 

Ich habe es geschafft meinen VB dazu zu bringen, ein Schreiben aufzusetzen, indem er die AM bittet, meine Verträge aufzulösen. Und siehe da, es hat geklappt. Letzte Woche kam die Kündigungsbestätigung. :thumbsup:

 

Jetzt läuft nur noch die Wunschpolice und die KFZ Versicherung. Die Wunschpolice wird auch gekündigt, sobald ich eine neue SBU gefunden habe. KFZ dann auch zum Ende des Jahres.

 

Gruß

Nightfire

 

 

 

 

 

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tyr

Warum musst du die Versicherung "bitten", Verträge zu kündigen? Das ist nach meinem Verständnis ein normaler Vorgang. Ich würde eher versuchen, zu verhandeln, einen Teil der unnötigen Kosten für die Sparverträge wieder zurück zu holen. Das ist dann vom guten Willen deiner Vertragspartner abhängig. Eine reguläre Kündigung nicht.

 

Aus Interesse: welchen Weg schlägst du ein, um zu einer SBU zu kommen? Mit welchen Gesellschaften möchtest du in's Geschäft kommen?

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Nightfire
Warum musst du die Versicherung "bitten", Verträge zu kündigen?

Aus dem Grund, weil die Unfallversicherung noch 2 1/2 Jahre gelaufen wäre und die Haftpflicht 1 3/4 Jahre. So lange wollte ich nicht warten wink.gif

 

Aus Interesse: welchen Weg schlägst du ein, um zu einer SBU zu kommen? Mit welchen Gesellschaften möchtest du in's Geschäft kommen?

Im Grunde bin ich da offen für jede Gesellschaft, die mir gute Bedingungen bietet. Hole mir gerade Angebote rein.

Gibt es denn Gesellschaften, abgesehen von der AM von denen ihr generell abratet?

Hab hier im Forum schon viel Gutes über die Alte Leipziger gelesen und viel schlechtes über die AM. Aber von der HDI bis jetzt eher wenig. Die HDI ist auch eine der wenigen Versicherer, die eine konkrete Verweisung ausschließen. Brauch man diesen Ausschluss überhaupt zwingend?

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tyr

Gibt es denn Gesellschaften, abgesehen von der AM von denen ihr generell abratet?

Komplett abraten ist so eine Sache. Das Thema BU ist sehr komplex. Es lässt sich zu fast jeder Gesellschaft bestimmt ein Fall konstruieren, der genau bei der Gesellschaft mindestens brauchbar abgesichert ist und bei anderen Gesellschaften nicht.

 

Ich lehne mich mal aus dem Fenster: BU-Tarife mit weniger als 2 Sternen Morgen & Morgen BU-Rating würde ich nur nach gründlichster Prüfung überhaupt in Betracht ziehen. M&M BU-Rating: http://www.morgenundmorgen.com/analysen/ratings/mm-bu-rating/ Jedoch, wie schon gesagt: die ganzen BU-Tarifratings von M&M, Franke & Bornberg, Finanztest usw. sind mit Vorsicht zu genießen. Das Thema BU ist zu komplex, um es für den individuellen Einzelfall mit irgendwelchen pauschalen Bewertungen zu erschlagen. Eine gut abgeschlossene (!) SBU bei der AachenMünchener fände ich z. B. gar nicht so verkehrt. Problem nur: wie findet man einen nachweislich BU-kompetenten DVAG-Verkäufer, der einem so ein komplexes Produkt sauber und ohne grobe Fehler abschließt? Zudem muss man im Fall dieser Ausschließlichkeitsvertreter das BU-Angebot dann selber mit den Angeboten von anderen vergleichen.

 

Hab hier im Forum schon viel Gutes über die Alte Leipziger gelesen und viel schlechtes über die AM. Aber von der HDI bis jetzt eher wenig. Die HDI ist auch eine der wenigen Versicherer, die eine konkrete Verweisung ausschließen. Brauch man diesen Ausschluss überhaupt zwingend?

Die AM kommt hier im Forum meines Erachtens vor allem wegen der Vertriebsmethode über die DVAG oft schlecht weg. Die Alte Leipziger wird dagegen oft wohl auch deshalb erwähnt, weil hier Versicherungsmakler unterwegs sind, die Produkte der A-L vermitteln. Wenn's um Marktanteil geht dürfte die Allianz sicherlich erheblich mehr BU-Verträge im Bestand haben als die A-L behaupte ich mal, ohne konkrete Zahlen zu kennen. Das Forum bildet nicht den Gesamtmarkt ab. Die freien Makler und die DVAG sind hier mMn sehr weit vorn in der Wahrnehmung und die anderen Marktteilnehmer wie z. B. BU-Direktversicherer und weitere Ausschließlichkeitsvertriebe sind unterrepräsentiert.

 

Woher weiß man denn als Laie, ob nicht z. B. auch ein Tarif bei der AM, Hannoverschen, LVM, oder Cosmos etwas taugt? An der Vermittlung dieser Gesellschaften verdient ein freier Makler nichts. Solange Beratung und Abschluss/Vermittlung nicht durch komplett unabhängige Personen erfolgt und einzeln separat bezahlt wird hat man wieder das Problem, dass der Vermittler einen Interessenskonflikt auflösen muss. Das bemerkt man als Kunde aber ggf. gar nicht, da von jedem Vermittler mit Ausnahme vielleicht von Versicherungsberatern (auf Honorar) ein Teil des Marktes ausgeblendet wird. Extremer Fall sind die Ausschließlichkeitsvertreter, die nur eine Gesellschaft vertreten. Umgekehrt blendet ein freier Makler den Markt der Versicherungen aus, die nur über ihre eigenen Vertriebsleute zu erreichen sind.

 

Und die Direktversicherungen erreicht man nur über das Internet. Wer soll einem eine SBU bei einem Direktversicherer kompetent abschließen? Thema zum Beispiel vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung. Wie vergleicht man den Tarif? Das bekommt ggf. noch ein Versicherungsberater hin.

 

Da das Thema BU so komplex ist und viele Fallstricke mit sich bringt empfehle ich dringend, vor der Kontaktierung von Vermittlern egal welcher Art etwas Grundlagenwissen anzulesen. Bücher z. B.:

http://www.ratgeber-verbraucherzentrale.de/berufsunfaehigkeit-gezielt-absichern-1

und

http://www.campus.de/buecher-campus-verlag/finanzen/wiso/wiso_risiko_berufsunfaehigkeit-3984.html

und hier im Forum:

https://www.wertpapier-forum.de/topic/30228-berufsunfahigkeitsversicherung-dienstunfahigkeitsversicherung/

 

Wenn du mit diesem Wissen einigermaßen die Grundlagen kennengelernt hast passiert es auch nicht mehr so schnell, einen groben Fehler zu machen wie bei irgendeinem beliebigen Verkäufer eine BU abzuschließen, die einen gar nicht bedarfsgerecht schützt, sondern vorwiegend dem Versicherer dein Geld einbringt.

 

p.s. Ohne die ganzen Schriftstile wäre dein Posting leichter zu zitieren...

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Nightfire
Eine gut abgeschlossene (!) SBU bei der AachenMünchener fände ich z. B. gar nicht so verkehrt.

Was verstehst du unter einer gut abgeschlossenen SBU? Das Bedingungswerk bleibt doch gleich!?

 

Extremer Fall sind die Ausschließlichkeitsvertreter, die nur eine Gesellschaft vertreten. Umgekehrt blendet ein freier Makler den Markt der Versicherungen aus, die nur über ihre eigenen Vertriebsleute zu erreichen sind.

Wenn keiner den "ganzen" Markt überschauen kann, wie finde ich, respektive der Makler, ein geeignetes Produkt? Da kann ja immer ein für mich "besser" geeignetes Produkt unter dem Radar durchgehen.

 

Das Thema BU ist zu komplex, um es für den individuellen Einzelfall mit irgendwelchen pauschalen Bewertungen zu erschlagen.

Das ist mir auch klar, nur irgendwie werden die Makler doch auch Vergleichen. Das z.B. der eine Tarif gut ist für Monteure die nur auf der Baustelle sind, und der andere eher für Ingenieure, die eh 80% am Schreibtisch sitzen. Da wird es doch mit Sicherheit eine Software geben, die Leistungen aus den Bedingungen vergleicht. Dann kann der Makler doch hingehen und anhand der Bedingungen ein Produkt empfehlen weil aus Erfahrung für den einen die Bedingung A wichtig ist, die Bedingung B dann aber eher uninteressant scheint. Für eine andere Berufsgruppe wäre das dann genau umgekert.

 

p.s. Ohne die ganzen Schriftstile wäre dein Posting leichter zu zitieren...

??

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Gerald1502
p.s. Ohne die ganzen Schriftstile wäre dein Posting leichter zu zitieren...

??

Klicke bitte mal auf den Button "bearbeiten". Dann kannst Du es sehen. Schreibst Du die Antworten in Word vor und kopierst diese dann hier rein?

 

Ansonsten ist dieses Thema hilfreich. https://www.wertpapier-forum.de/topic/31057-zitatfunktion/

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Nightfire
Schreibst Du die Antworten in Word vor und kopierst diese dann hier rein?

 

 

Nein, ich schreibe hier direkt in den WYSIWYG Editor hier im Forum. Bei mir wird auch alles richtig angezeigt, sowohl am PC als auch am Mac oder Handy.

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Peter Wolnitza

Gibt es denn Gesellschaften, abgesehen von der AM von denen ihr generell abratet?

Hab hier im Forum schon viel Gutes über die Alte Leipziger gelesen und viel schlechtes über die AM. Aber von der HDI bis jetzt eher wenig. Die HDI ist auch eine der wenigen Versicherer, die eine konkrete Verweisung ausschließen. Brauch man diesen Ausschluss überhaupt zwingend?

 

Moin @nightfire,

 

jetzt kommt noch einer, der seinen Senf dazu gibt...whistling.gif

 

Im Prinzip ist es recht einfach: Beim Kauf einer Versicherung, egal welcher, investierst Du Deine Kohle in 10-12 Seiten kleinbedrucktes Papier, da steht alles drin - wann zahlt der Versicherer, wann zahlt er nicht, wie lange zahlt er etc..etc..

Im Prinzip bleibt Dir daher nichts anderes übrig (wenn Du nicht auf bunte Werbeprospekte und halbgare Vertreteraussagen angewiesen sein willst) den Kram durchzulesen. Das ist schon mal die erste Hürde, schaffen die wenigsten.

Hürde Nummer zwei ist das Verstehen, dessen, was da steht: Ist zum Großteil im Juristendeutsch geschrieben, nicht unbedingt jedermanns Sache. Wenn Du das geschafft hast, kommt die dritte Hürde:

Verstehen und erkennen, was das dort geschriebene im Ernstfall für oder gegen Dich bedeuten kann.

Ganz ehrlich: Ohne Fachmann schafft kaum jemand die dritte Hürde.

 

Du führst das Beispiel HDI Gerling an - Verzicht auf konkrete Verweisung. Wärst Du überrascht, wenn ich sage, dass das nichts als relativ wertloses Marketing-Sprech ist?

Nur ganz kurz und vereinfacht erklärt: Konkrete Verweisung heißt, Du kannst Deinen alten Job nicht mehr ausüben, übst aber tatsächlich eine andere Tätigkeit aus, die mit deiner alten Tätigkeit vergleichbar ist (Einkommen, soziales Image etc.)

Jetzt kann der Versicherer Dich auf diese neue, tatsächlich (freiwillig) ausgeübte Tätigkeit verweisen und die Leistung einstellen. (Wie gesagt, er ist dabei an einige, zum Teil recht eng gefasste Kriterien gebunden, damit er das machen kann)

 

Das zweite, was in diesem Zusammenhang zu erklären ist:

Es gibt im Prinzip zwei Phasen bei einer BU-Leistung: Erstprüfung (=Phase 1) - hallo lieber Versicherer, ich will Kohle von Euch ->Du musst dem Versicherer nachweisen, dass eine BU vorliegt. Angenommen, das gelingt Dir und der Versicherer zahlt:

Dann hat er jederzeit das Recht, im Rahmen der Nachprüfung (=Phase 2) zu prüfen, ob Du tatsächlich noch BU im Sinne der Bedingungen bist.

 

Wenn man jetzt die HDI Bedingungen genau liest, stellt man fest, dass dort im Rahmen der Erstprüfung auf die konkrete Verweisung verzichtet wird - keineswegs aber im Rahmen der Nachprüfung!

 

Für wie wahrscheinlich hältst Du es, daß Du in Deinem aktuellen Beruf BU wirst und bereits in der Beantragungsphase Deiner BU Leistung tatsächlich schon eine andere, vergleichbare Tätigkeit ausübst?

(würde bei einem anderen Versicherer zur konkreten Verweisung führen -> keine Leistung - hier wäre dann tatsächlich ein Vorteil bei HDI greifbar!)

 

Wenn man jetzt noch weiss, dass es keine zeitliche Befristung zwischen Erstprüfung und Nachprüfung gibt, d.h. der Versicherer kann jederzeit im Rahmen der Nachprüfung das Ding neu aufrollen - dann wird klar, dass hier viel getrommelt wird.

 

Nicht falsch verstehen: Die HDI Bedingungen sind nicht die schlechtesten im Markt, aber die Fixierung auf einen (vermeintlichen) Vorteil kann schnell zum Bumerang werden.

 

Es gibt ungefähr 50 Stellen im Bedingungswerk, an denen sich die BU-Bedingungen der einzelnen Gesellschaften voneinander unterscheiden. Nicht alle Stellen sind für jeden relevant, zum Teil unterscheiden sich die Aussagen nur in Nuancen voneinander.

Aber: Es sind genau diese Dinge, die im Ernstfall über Leistung oder Nicht-Leistung entscheiden. (schliesslich wissen die Versicherer genau, warum sie etwas So und nicht anders schreiben!)

Es gibt im BU Leistungsfall kein GRAU. Es gibt nur Schwarz (Keine Kohle) oder Weiss (der Versicherer zahlt)

 

Jetzt muss man eigentlich nur schauen, was die einzelnen Versicherer an diesen 50 Stellen stehen haben (hier muss man tatsächlich Wort für Wort lesen) und muss bewerten:

- wie relevant ist dieser Punkt für mich?

- welcher Versicherer hat die aus meiner Sicht beste Formulierung an dieser Stelle

- wie kann der Versicherer das, was da geschrieben steht, im Ernstfall gegen mich verwenden?

 

Insofern ist die Auswahl des passenden optimalen BU Versicherers kein Zufallswerk (wessen Prospekt habe ich als erstes bekommen? wer hat mich als erstes "überfallen"?), aber auch nicht das Ergebnis dieser tollen Ratings und Rankings - sondern Ergebnis eines

sauberen Vergleiches und einer nachvollziehbaren Analyse.

 

Die AAM kommt hier nicht deswegen so oft schlecht weg, weil Sie über die DVAG vertrieben wird, sondern weil sie in Bedingungen unglaublich viele Stellen versteckt hat, die nach einem JA aussehen, aber Interpretationsspielraum bis hin zum NEIN offen lassen.

Das ganze kombiniert mit (ich drück es mal vorsichtig aus) nicht gerade kundenfreundlichen Vertriebsmethoden birgt halt schon die Gefahr, sich eine kleine Atombombe in den Keller zu legen - und dafür auch noch jeden Monat fleissig Beitrag zu entrichten,

in dem Glauben: "Ich hab ja eine BU Versicherung"

 

Ich kenne nicht einen einzigen Versicherer, der seine BU Tarife als Direktversicherer vertreibt oder über die Ausschliesslichkeit anbietet, dessen Vertragsbedingungen einer sorgsamen Überprüfung Stand halten und aus meiner Sicht zu empfehlen sind.

(exotische Konstellationen und daraus resultierende Ausnahmen bestätigen die Regelthumbsup.gif )

 

Zusammengefasst:

- Bedingungen lesen (lassen) und vergleichen (Nicht das, was in den Prospekten steht oder vom Verkäufer erzählt wird!)

- Bedingungen bewerten und vergleichen, in den Auswirkungen durchdenken

- Vernünftige Bedarfsermittlung (wie hoch versichern, wie lange versichern, Kombi ja/nein?)

- saubere Aufbereitung der Gesundheitshistorie und wahrheitsgemässe, sorgfältige Beantwortung der Antragsfragen

 

... dann klappts auch mit der BU cool.gif

 

Viel Erfolg dabei!

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tyr

Was verstehst du unter einer gut abgeschlossenen SBU? Das Bedingungswerk bleibt doch gleich!?

Die Gesundheitsfragen samt deiner Krankenhistorie kann der Versicherung im Leistungsfall Türen öffnen für vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung und zur Anfechtung des Vertrags überhaupt. Die Gesundheitsfragen rechtlich sauber zu beantworten und die Krankheitshistorie zu bearbeiten schafft man ohne Spezialisierung kaum. Nebenbei muss der Tarif, die Gesellschaft und der Vertrag eben zu deinen absehbaren Anforderungen passen. Auch das kannst du als Laie nicht leisten. Und auch ein Ausschließlichkeitsvertreter wird sich da schwer tun, wenn er nur eine Gesellschaft vertreten kann. Wenn die Tätigkeitsbeschreibung bzw. Berufsgruppe unsauber gewählt wurde kannst du auch an den 50% BU-Grad scheitern. Das sind dann lt. Statistik schonmal über 50% aller Gründe, warum ein BU-Leistungsfall statistisch abgelehnt wird: https://www.wertpapier-forum.de/topic/30228-berufsunfahigkeitsversicherung-dienstunfahigkeitsversicherung/

 

Ich will jetzt nicht ungewollt Werbung machen für die BU-Spezialmakler, aber meiner Meinung nach ist es aus z. B. oben genannten Gründen ziemlich sinnfrei, als Versicherungs-Laie eine SBU bei irgendwem abzuschließen, der sich nicht intensiv immer wieder und möglichst seit Jahren nur mit der Berufsunfähigkeitsversicherung beschäftigt.

 

Wenn keiner den "ganzen" Markt überschauen kann, wie finde ich, respektive der Makler, ein geeignetes Produkt? Da kann ja immer ein für mich "besser" geeignetes Produkt unter dem Radar durchgehen.

Ein Versicherungsberater mit Spezialisierung auf BU könnte prinzipiell den ganzen Markt abdecken. Und bei dem wären dann auch Beratung und Abschluss voneinander getrennt. Aber wer will schon für etwas extra bezahlen, was man gefühlt bei allen Versicherungsverkäufern und -Maklern "kostenlos" (da über Provision, Courtage vom Kunden bezahlt) bekommt? Und auch dann braucht man noch jemanden, der nach der Tarifwahl den Vertrag kompetent gestaltet und rechtlich sauber abschließt. In der Praxis also doch wieder erfahrener Makler mit Spezialisierung auf BU, dafür nimmt man dann in Kauf, dass einem die Direktversicherungen und die Versicherer mit eigenem Vertrieb durch die Lappen gehen.

 

Das ist mir auch klar, nur irgendwie werden die Makler doch auch Vergleichen. Das z.B. der eine Tarif gut ist für Monteure die nur auf der Baustelle sind, und der andere eher für Ingenieure, die eh 80% am Schreibtisch sitzen. Da wird es doch mit Sicherheit eine Software geben, die Leistungen aus den Bedingungen vergleicht. Dann kann der Makler doch hingehen und anhand der Bedingungen ein Produkt empfehlen weil aus Erfahrung für den einen die Bedingung A wichtig ist, die Bedingung B dann aber eher uninteressant scheint. Für eine andere Berufsgruppe wäre das dann genau umgekert.

Es gibt z. B. die Premiumcircle Software dafür soweit ich weiß: http://www.premiumcircle.de/

 

Nein, ich schreibe hier direkt in den WYSIWYG Editor hier im Forum. Bei mir wird auch alles richtig angezeigt, sowohl am PC als auch am Mac oder Handy.

Weniger ist manchmal mehr...

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Nightfire

Vielen Dank für die ausführlichen Antworten. Ich glaube ich habe erkannt, das ich mir doch professionelle Hilfe von einem Makler holen sollte. Nur wer würde da infrage kommen? Könnte jetzt in die "Gelben Seiten" schauen, aber da kann ich auch wieder Pech haben. Könnt ihr mir da vielleicht jemand kompetenten Empfehlen der aus dem Ruhrgebiet kommt, vorzugsweise aus dem Kreis Recklinghausen? ;)

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tyr

Polydeikes hat mal Suchmaschinen für Versicherungsmakler genannt. Da gibt es was leistungsfähigeres als gelbe Seiten. Ich finde die Links aber nicht mehr...

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polydeikes

Nach Kompetenz kannst du nicht wirklich suchen. Man kann sich "Bewertungen" anschauen. Sucht man bspw. auf whofinance im Umkreis Recklinghausen, sind in den Top 5 nach Bewertungen:

 

2x DVAG

2x MLP

1x Postbankfinanzberatung

 

Sucht man nach "Altersvorsorsorge" (BU kannste net suchen ...), ist alles voll mit MLP.

 

Sprich man sieht nur wer Masse macht und wie das bei den Kunden ankommt (Frisur, Anzug, Schuhputz). Ob man das als Entscheidungsgrundlage nehmen sollte, bleibt fraglich. Gefühlte 95 % der Kunden entscheiden aber auf der Basis.

 

Siehe auch Inhalt der Bewertungen, ein Beispiel für eine vollständige Bewertung von Platz 1:

 

Herr **** nahm sich Zeit um auch Papiere zu überprüfen von denen ich selber kaum etwas verstehe.

 

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Mein Maklernetzwerk Premiumcircle bietet ebenfalls eine Suche an. Da finden sich 1 mal Recklinghausen, sowie Essen und Mülheim. Sehen kann man das hier: http://www.premiumcircle.de/Contenido_2014/cms/front_content.php?idcat=34〈=1

Ich kenne aber keinen davon und kann auch nichts zur Befähigung sagen. Nur insofern, dass PC Mitglieder zumindest einen guten Mindeststandard an Beratungsqualität haben sollten. Beschwören würde ich es nicht, sehe es aber noch als am ehesten empfehlenswerte Variante an.

 

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Geh ich über die Suchen bei bspw. Finanzen.de etc., sehe ich nur, wer bei diesen Leadbörsen (Kontaktdatenbörsen) eben Leads gekauft hat (Datensätze gekauft hat) und dafür bewertet wurde. Ebenfalls nicht wirklich hilfreich.

 

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Dann kann man noch über die Verbände suchen. Bspw. über Maklerverbände (VDVM / IGVM / AUV / etc.), Honorarberaterverbände (VDH und Co.) etc.. Ich kenne einige richtig gute Makler, die bewusst keinem überflüssigen Verband angehören. Abgesehen vom Aufdruck auf der Visitenkarte kann ich da auch keinen Nutzen für Makler erkennen.

 

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Insofern viel Glück bei der regionalen Suche, einen Kollegen in Recklinghausen + Umkreis kenne ich leider nicht.

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whitecobra82
· bearbeitet von whitecobra82

Könnt ihr mir da vielleicht jemand kompetenten Empfehlen der aus dem Ruhrgebiet kommt, vorzugsweise aus dem Kreis Recklinghausen? ;)

 

Muss es denn unbedingt eine persönliche Beratung sein oder kannst du dir auch die Beratung über Bildschirm (du stellst eine Verbindung zum Computer des Maklers über das Internet her und siehst seinen Desktop, auf dem er dir dann Präsentationen, Bedingungen etc. zeigen kann) und Telefon vorstellen? Sollte das der Fall sein, schau doch mal in das Benutzerprofile von polydeikes oder gib bei google "Peter Wolnitza" ein :thumbsup:

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Noob1981

also rein subjektiv würde ich inzwischen lieber mit jemanden per Telefon/Webconference so ein Thema besprechen, wenn die Person z.B. in Foren einen kompetenten Eindruck gemacht hat, als mein Glück bei irgendeinem vor Ort probieren, bloß weil der mir nen Kaffee sponsored.

 

Übrigens: Ich war 1x bei einem Makler vom PremiumCircle wegen PKV (der einzige in meiner Nähe) und der konnte leider auch nicht überzeugen. Der hatte seine Lieblinge dank der Vertriebs-/Vergleichssoftware und ist nicht wirklich auf meine Punkte eingegangen.Aber ich bin vermutlich bei sowas wirklich ein eher unangenehmer Kunde. Dafür bin ich bereit für wirklich gute und überzeugende Leistung auch den Preis zu zahlen und bin, wenn ich überzeugt bin, ein loyaler Kunde. Nur das Überzeugen fällt schwer

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