mine77 Juni 7, 2014 Hallo liebe Forums-Gemeinde, nachdem ich mich "umsonst" durch 22 Seiten DKB-Sparplan gekämpft habe da die DKB die Konditionen geändert hat ehe sie meine Kontoeröffnung von vor 10 Tagen bearbeitet hat habe ich meinen alten Bausparer nochmal genauer angesehen. Hier die Daten: Tarif"easy plus" Alte Leipziger Vertragsbeginn 29.11.2007 Bausparsumme 13500 Euro ( damals nur wegen VL abgeschlossen) 1,5% Guthabenzins "Der Guthabenzins beträgt rückwirkend 3,75%, wenn bei Zuteilung mindestens 7 Jahre vergangen sind und auf das Bauspardarlehen verzichtet wird." ABB vom 01.01.2006: §3(2):" Verzichtet der Bausparer nach Zuteilung auf das Bauspardarlehen, erhöht sich die Verzinsung des Bausparguthabens rückwirkend ab Vertragsbeginn auf 3,75 vom Hundert jährlich, wenn mindestens 7 Jahre seit Vertragsbeginn vergangen sind. Bei Vertragsänderungen ist dabei der neu ermittelte Vertagsbeginn(§13) Grundlage für die Laufzeitberechnung. Laut Kontoauszug 2013 angespart 7201,00 Euro, Bewertungszahl 39,90 Das Schreiben zur Zuteilung hab ich im Februar 2014 bekommen und nicht darauf reagiert da ich ja weitersparen will ( hoffe das war richtig)???? Nach langer Vorrede nun zu meiner Frage: In den Bausparbedingungen vom 1.01.2006 steht unter §13 (5): "Bei einer Erhöhung wird eine Abschlußgebühr von 1,6 vom Hundert des Betrages, um den die Bausparsumme erhöht wird, berechnet und dem Bausparkonto belastet. Ist das Mindestsparguthaben des Ursprungsbausparvertrages zum Zeitpunkt der Erhöhung erreicht und sind seit Vertragsbeginn mindestens 2 Jahre vergangen, kann der Bausparvertrag auf maximal das doppelte der Ursprungsbausparsumme abschlussgebührenfrei erhöht werden. Die erreichte Bewertungszahl wird im Verhältnis der bisherigen zu der neuen Bausparsumme herabgesetzt. Der Vertragsbeginn wird neu festgelegt. Die bisherige Vetragslaufzeit wird im Verhältnis der alten zur neuen Bausparsumme herabgesetzt. Ein erhöhter Vertrag kann frühestens 4 Monate nach der Erhöhung zugeteilt werden. " Kann ich die Bausparsumme um das doppelte ( gerne auch noch mehr ) erhöhen ohne die 3,75% zu verlieren??? Die erneuten 7 Jahre Wartezeit würden mich nicht stören, ist mit als Altersvorsorge gedacht. Sorry falls die Frage blöd ist ,habe leider nicht soo viel Geld zum Sparen, da möcht ich keine Fehler machen. Vielen Dank und schöne Pfingsten! Auf viele Antworten hoffend Mine77 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
egbert02 Juni 7, 2014 · bearbeitet Juni 7, 2014 von egbert02 Hallo liebe Forums-Gemeinde, nachdem ich mich "umsonst" durch 22 Seiten DKB-Sparplan gekämpft habe da die DKB die Konditionen geändert hat ehe sie meine Kontoeröffnung von vor 10 Tagen bearbeitet hat habe ich meinen alten Bausparer nochmal genauer angesehen. Hier die Daten: Tarif"easy plus" Alte Leipziger Vertragsbeginn 29.11.2007 Bausparsumme 13500 Euro ( damals nur wegen VL abgeschlossen) 1,5% Guthabenzins "Der Guthabenzins beträgt rückwirkend 3,75%, wenn bei Zuteilung mindestens 7 Jahre vergangen sind und auf das Bauspardarlehen verzichtet wird." ABB vom 01.01.2006: §3(2):" Verzichtet der Bausparer nach Zuteilung auf das Bauspardarlehen, erhöht sich die Verzinsung des Bausparguthabens rückwirkend ab Vertragsbeginn auf 3,75 vom Hundert jährlich, wenn mindestens 7 Jahre seit Vertragsbeginn vergangen sind. Bei Vertragsänderungen ist dabei der neu ermittelte Vertagsbeginn(§13) Grundlage für die Laufzeitberechnung. Laut Kontoauszug 2013 angespart 7201,00 Euro, Bewertungszahl 39,90 Das Schreiben zur Zuteilung hab ich im Februar 2014 bekommen und nicht darauf reagiert da ich ja weitersparen will ( hoffe das war richtig)???? Nach langer Vorrede nun zu meiner Frage: In den Bausparbedingungen vom 1.01.2006 steht unter §13 (5): "Bei einer Erhöhung wird eine Abschlußgebühr von 1,6 vom Hundert des Betrages, um den die Bausparsumme erhöht wird, berechnet und dem Bausparkonto belastet. Ist das Mindestsparguthaben des Ursprungsbausparvertrages zum Zeitpunkt der Erhöhung erreicht und sind seit Vertragsbeginn mindestens 2 Jahre vergangen, kann der Bausparvertrag auf maximal das doppelte der Ursprungsbausparsumme abschlussgebührenfrei erhöht werden. Die erreichte Bewertungszahl wird im Verhältnis der bisherigen zu der neuen Bausparsumme herabgesetzt. Der Vertragsbeginn wird neu festgelegt. Die bisherige Vetragslaufzeit wird im Verhältnis der alten zur neuen Bausparsumme herabgesetzt. Ein erhöhter Vertrag kann frühestens 4 Monate nach der Erhöhung zugeteilt werden. " Kann ich die Bausparsumme um das doppelte ( gerne auch noch mehr ) erhöhen ohne die 3,75% zu verlieren??? Die erneuten 7 Jahre Wartezeit würden mich nicht stören, ist mit als Altersvorsorge gedacht. Sorry falls die Frage blöd ist ,habe leider nicht soo viel Geld zum Sparen, da möcht ich keine Fehler machen. Vielen Dank und schöne Pfingsten! Auf viele Antworten hoffend Mine77 So wie ich das lese: nein - zumindest dann nicht auf die gesamte (erhöhte) Summe. "§3(2):" Verzichtet der Bausparer nach Zuteilung auf das Bauspardarlehen, erhöht sich die Verzinsung des Bausparguthabens rückwirkend ab Vertragsbeginn auf 3,75 vom Hundert jährlich, wenn mindestens 7 Jahre seit Vertragsbeginn vergangen sind. Bei Vertragsänderungen ist dabei der neu ermittelte Vertagsbeginn(§13) Grundlage für die Laufzeitberechnung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Zotti Juni 8, 2014 Hallo, Das eine ist der dann geänderte Vertragsbeginn und das andere, ob die Bausparkasse, dass überhaupt möchte. Ich glaube nicht, dass die Bausparkasse den Vertrag ändern möchte. (mit den dann für sie schlechten Bedingungen) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bondholder Juni 8, 2014 Ich glaube nicht, dass die Bausparkasse den Vertrag ändern möchte. (mit den dann für sie schlechten Bedingungen) Ich gehe davon aus, dass die Bausparkasse den Vertrag sehr gerne ändert – und dabei die Konditionen aktualisiert werden... Wenn das mein Vertrag wäre, würde ich darauf achten, dass auf keinen Fall irgendwelche Vertragsänderungen vorgenommen werden, sondern der Altvertrag bestehen bleibt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
mine77 Juni 9, 2014 Vielen Dank für die Antworten, da werde ich mal lieber alles so lassen wie es ist und wenig bis gar nix einzahlen um noch lange was von den Zinsen zu haben. Sonnige Grüße von mine77 und Dankeschön! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
asche Juni 10, 2014 Ich lese das allerdings so, dass man -- unter Beibehaltung der Konditionen! -- die Bausparsumme auf das Doppelte erhöhen kann und nur(!) die 7-Jahres-Periode beginnt neu zu laufen. Ein "Wahlrecht" der Bausparkasse, die Erhöhung abzulehnen oder die Konditionen zu ändern, lese ich aus den Klauseln unten nicht. Die sollen ja gerade dem Bausparer ein "Optionsrecht" geben. Wenn die genannten Bedingungen für die Erhöhungsoption erfüllt wurden, lohnt es mE daher, eine Verdoppelung der Bausparsumme "unter Weitergeltung der übrigen bestehenden Konditionen, insbesondere der vereinbarten Zinsen, (mit Ausnahme des Neubeginns der 7-Jahres-Periode nach §3(2), §13)" bei der BSK zu beantragen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
egbert02 Juni 10, 2014 · bearbeitet Juni 10, 2014 von egbert02 Ich lese das allerdings so, dass man -- unter Beibehaltung der Konditionen! -- die Bausparsumme auf das Doppelte erhöhen kann und nur(!) die 7-Jahres-Periode beginnt neu zu laufen. Ein "Wahlrecht" der Bausparkasse, die Erhöhung abzulehnen oder die Konditionen zu ändern, lese ich aus den Klauseln unten nicht. Die sollen ja gerade dem Bausparer ein "Optionsrecht" geben. Wenn die genannten Bedingungen für die Erhöhungsoption erfüllt wurden, lohnt es mE daher, eine Verdoppelung der Bausparsumme "unter Weitergeltung der übrigen bestehenden Konditionen, insbesondere der vereinbarten Zinsen, (mit Ausnahme des Neubeginns der 7-Jahres-Periode nach §3(2), §13)" bei der BSK zu beantragen. Ja - darüber habe ich auch nachgegrübelt. Relevant für die Auszahlung des höheren Zinses für den entsprechenden Zeitraum sind 7 Jahre seit Vertragsbeginn. Bei einer Änderung des Vertragsbeginns könnte aber - was ich für das Wahrscheinlicheste halte - auch nur der neue Zeitraum für den höheren Zinssatz zugrundegelegt werden (es heißt ja gerade "[...] erhöht sich die Verzinsung des Bausparguthabens rückwirkend ab Vertragsbeginn auf 3,75 vom Hundert jährlich [...]") - für den ersten Zeitraum seit dem Original-Vertragsdatum der niedrigere Zinssatz (das hatte ich mit meinem Hinweis gemeint, dass u.U. der hohe Zinssatz nicht für die gesamte Summe gilt). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
asche Juni 10, 2014 Ja, der hohe Zins nur ab dem neuen Vertragsbeginn. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag