ufr Juni 5, 2014 Hallo Zusammen, ich komme gerade mit meinem Riester-Anbieter leider nicht weiter und hoffe Ihr könnt mir diesbezüglich weiterhelfen: Ich habe einen Riester-Banksparplan (Altvertrag anno 2006 bei der Sparkasse Gelsenkirchen; Sparbedingungen im Anhang) und prüfe derzeit, aus diesem Vertrag Kapital für eine selbstgenutzte Immobilie zu entnehmen. Ob Voll- oder Teilnahme ist derzeit noch offen. Ich bin bisher davon ausgegangen, dass ich zumindest bei einer Teilnahme das entnommene Kapital (zuzügl. 2% Zins) später bis zum Renteneintritt gemäß § 92a (2) 1. EStG ungefördert und zusätzlich zu meinen jährlichen Altersvorsorgebeiträgen wieder in den weiterlaufenden Vertrag einzahlen kann und damit auch das Wohnförderkonto ausgleichen kann. Hintergrund ist, dass ich mir gerne die Möglichkeit offen halten möchte, später eine vollständige Rente aus dem Vertrag zu beziehen. Mein Anbieter behauptet nun jedoch ohne tiefergehende Begründung steif und fest, dass dies – in telefonischer Rücksprache mit der zentralen Zulagenstelle – nicht möglich ist. Ich sehe in den Vertragsbedingungen jedoch keine Regelungen, die dem entgegen stehen würden; im Gegenteil: Punkt B, 3., Satz 2 der Bedingungen spricht sogar von einer Pflicht, die ausgezahlten Beiträge unter bestimmten Bedingungen wieder in den Vertrag einzuzahlen. Punkt B. 2., Satz 3 spricht auch nur davon, dass die jährlichen Altersvorsorgebeiträge nicht über die staatliche Förderhöchstgrenze hinaus erhöht werden können, was hier ja nicht einschlägig wäre, da es sich um Sonderzahlungen und nicht um geförderte Altersvorsorgebeiträge handelt. Zahlreiche Beiträge hier im Forum, bei “www.ihre-vorsorge.de” sowie die offiziellen FAQ der Deutschen Rentenversicherung bestätigen aus meiner Sicht zudem meine grundlegende Auffassung, dass eine Wiedereinzahlung möglich wäre. Siehe z. B. der fünftletzte Punkt hier: http://www.deutsche-...immobilien.html bzw. http://www.wertpapie...rung-entnehmen/ https://www.ihre-vor...%5Btid%5D=21414 https://www.ihre-vorsorge.de/forum.html?tx_mmforum_pi1[action]=list_post&tx_mmforum_pi1[tid]=602 Daher meine Fragen: Welche Auffassung ist zutreffend? Gehe ich zu Recht davon aus, dass ich - sollte die obige freiwillige vollständige Wiedereinzahlung des entnommenen Kapitals zuzüglich 2% Zinsen möglich sein - danach die Wohnung auch förderunschädlich wieder verkaufen könnte und später erneut Kapital z. B. zum Erwerb eines selbstgenutzten Hauses entnehmen könnte, ohne die Regularien des EStG zur Übertragung von einer geförderten Immobilie auf eine andere geförderte Immobilie beachten zu müssen? Wie gehe ich am Besten weiter vor, wenn sich mein Anbieter nicht überzeugen lässt (Schlichtungsstelle?)? Vielen Dank und Viele Grüße ufr Vertragsbedingungen_Riester_Sparkasse_Gelsenkirchen.pdf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juni 5, 2014 · bearbeitet Juni 5, 2014 von polydeikes Die relevante Norm für dein Problem ist der Par 92a Abs. 2 Nummer 1 EStG. Nur diese "Auffassung" ist richtig. Gem. oben genannter Norm ist der Ausgleich jedoch auch nicht vertragsgebunden, sprich mit jedem zertifizierten Riester Vertrag möglich. --- Die von dir zitierten Vertragsbedingungen beziehen sich auf eine frühere Fassung des EStG. Wende dich einfach an deinen versierten Berater. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
andjessi Juni 6, 2014 Ich würde an die Bank einen Brief schreiben und um verbindliche Auskunft durch einen rechtlich sachkundigen Veantwortlichen bitten. Du kannst in dem Brief ja auch noch diesen Thread, den von ihre-Vorsorge.de und den EStG verweisen (lin kopieren). Wenn das immer noch nichts hilft, kannst Du später (erst dann) bei Wunsch auf Wiedereinzahlung und definitver Ablehung durch die Bank klagen. Spätestens dann wird sich bei der Bank jemand intensiv mit der (an sich klaren) Rechtslage auseinandersetzen (müssen). ;-) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Mr.Brightside Juni 6, 2014 Auch wir planen den Kauf einer Immobilie und sind im Besitz eines Riester Banksparplan (Sparkasse Günzburg-Krumbach) aus dem Jahre 2008. Die Idee das Kapital zu entnehmen und in die Finanzierung mit einfließen zu lassen hatten wir schon länger, daher auch der Banksparplan. Bei uns soll der Riester Vertrag auch weiterlaufen und das Wohnförderkonto nebst 2% Zinsen über die Jahre wieder ausgeglichen werden. So zumindest sieht der Plan aus. Um Gewissheit zu erhalten haben wir nun auch mal die Bank angeschrieben. Ich bin mal auf die Antwort gespannt, werde das Ergebnis dann auch mal hier posten. Denke das die Info dazu auch für andere durchaus von Interesse sein kann - denn richtig klar scheint der Fall ja irgendwie "noch" nicht zu sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juni 6, 2014 Was genau ist am EStG unklar? ... Zahlungen des Zulageberechtigten auf einen auf seinen Namen lautenden zertifizierten Altersvorsorgevertrag nach § 1 Absatz 1 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes bis zum Beginn der Auszahlungsphase zur Minderung der in das Wohnförderkonto eingestellten Beträge; der Anbieter, bei dem die Einzahlung erfolgt, hat die Einzahlung der zentralen Stelle nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung mitzuteilen; erfolgt die Einzahlung nicht auf den Altersvorsorgevertrag mit Wohnförderkonto, hat der Zulageberechtigte dem Anbieter, bei dem die Einzahlung erfolgt, die Vertragsdaten des Altersvorsorgevertrags mit Wohnförderkonto mitzuteilen; diese hat der Anbieter der zentralen Stelle zusätzlich mitzuteilen; ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ufr Juni 6, 2014 Danke für die bisherigen Antworten . Werde das Thema dann bei meinem Anbieter mal weiter eskalieren und wieder berichten, wie die Sache ausgeht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juni 7, 2014 Das Einzige was ich nicht verstehe ist: Warum muss die Rückzahlung für euch partue auf den Riester Banksparplan erfolgen? Die Zinsen und die Verrentungsbedingungen können ja wohl kaum der Grund sein. Die Rückzahlungen bleiben ja über Jahrzehnte im Vertrag und haben ebenfalls nur 30 % Kapitalwahlrecht, 70 % Verrentung. Ich für meinen Teil wäre daher eher froh, dass der 92a EStG explizit vorsieht, dass ich nicht an den Banksparplan für die Rückzahlung gebunden bin und würde mir lieber ein brauchbares Riester Produkt suchen, bei dem hinten auch was raus kommt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ufr Juni 7, 2014 · bearbeitet Juni 7, 2014 von ufr Das Einzige was ich nicht verstehe ist: Warum muss die Rückzahlung für euch partue auf den Riester Banksparplan erfolgen? Die Zinsen und die Verrentungsbedingungen können ja wohl kaum der Grund sein. Die Rückzahlungen bleiben ja über Jahrzehnte im Vertrag und haben ebenfalls nur 30 % Kapitalwahlrecht, 70 % Verrentung. Ich für meinen Teil wäre daher eher froh, dass der 92a EStG explizit vorsieht, dass ich nicht an den Banksparplan für die Rückzahlung gebunden bin und würde mir lieber ein brauchbares Riester Produkt suchen, bei dem hinten auch was raus kommt. Guter Punkt. Die noch unklaren Verrentungsbedingungen sehe ich auch als eigentlichen Hackenfuß des Banksparplans. Die Einzahlung in den bestehenden Banksparplan halte ich dennoch auf folgenden Gründen für erstrebenswert: Altprodukt mit über die Laufzeit ansteigender Verzinsung, das ich so heute am Markt nicht mehr bekomme. Sehe den Banksparplan als Bestanteil meiner RK1-Anlagen, das im Laufzeitmittel ungefördert etwa auf Marktniveau alternativer RK1-Anlagen rentieren sollte. Möglichkeit, die Entnahme unabhängig von evtl. Wertschwankungen des Riester-Produkts ggf. ein zweites Mal durchführen zu können zum Erwerb größeren Wohneigentums (habe noch > 30 Jahre bis zur Rente und Bedürfnisse können sich ändern) Möglichkeit, das Kapital später in ein anderes Riester-Produkt zu übertragen besteht trotzdem weiterhin unabhängig von dem Thema Entnahme/Rückzahlung Grundsätzliche Vorteile eines Riester-Banksparplans gegenüber anderen Produkten (Flexibilität, geringe Kosten). Ich weiß, das ist eine Grundsatzdiskussion, aber aus meiner Sicht macht z. B. alternativ ein vergleichweise teures Riester-Fondprodukt keinen Sinn, weil ich höhere Risikoklassen wie Anleihen/Aktien/Unternehmensbeteiligungen gemäß meiner Anlagephilosophie konsequent versuche über ein eigenes Portfolio mit Einzeltiteln abzudecken Aber interessehalber und ohne zu stark off-topic werden zu wollen: Welche Produkte empfiehlst Du derzeit für die Altersklasse Mitte 30 mit grundsätzlich Immobilienvorhaben, aber offener Lebensplanung? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juni 7, 2014 · bearbeitet Juni 7, 2014 von polydeikes Was genau bringt denn der Altvertrag an Zinsen und Bonuszinsen und auf welcher Grundlage basiert das? Die Sparkassen verwenden für die Riester Banksparpläne in der Regel irgendeinen Mischzins, leidlich intransparent aber quasi immer anpassbar. Sprich die Konditionen von 2006 werden wohl kaum noch gelten. Wäre also schon interessant zu wissen, vielleicht versteh ich dann eher was du mit dem Ding willst. Was genau will die Sparkasse für die Langlebigkeitsabsicherung später denn einmal abziehen? 20, 30, 40, 50, 60 %? Geht nicht aus den Bedingungen hervor ... und wer soll das Ding verrenten, Provinzial xyz? Und auf welcher Basis, der Lebenserwartung von in 30 Jahren? --- Aber interessehalber und ohne zu stark off-topic werden zu wollen: Welche Produkte empfiehlst Du derzeit für die Altersklasse Mitte 30 mit grundsätzlich Immobilienvorhaben, aber offener Lebensplanung? Keine Ahnung, zum Einen kaum verwertbare Angaben zur Situation und zum Anderen noch nie ein Kunden gehabt, der Immobilienhopping mit Riester betreiben wollte. edit: Und damit ich nicht falsch verstanden werde, so dumm ist die Idee gar nicht, ich frag nur nach den Gedanken des TO. Bspw. der Handwerker mit 16-18 schließt ne flexible Riesterlösung ab, hebelt EK bis 26/28, erwirbt eine ETW. Heiratet mit Mitte 30 / Kinder, gleicht bis dato aus. Vermietet die ETW und nutzt Riester als EK Hebel fürs EFH. Nur mal so als Bespiel ... nur die Beträge sind halt zu gering ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ufr Juni 7, 2014 Was genau bringt denn der Altvertrag an Zinsen und Bonuszinsen und auf welcher Grundlage basiert das? Die Sparkassen verwenden für die Riester Banksparpläne in der Regel irgendeinen Mischzins, leidlich intransparent aber quasi immer anpassbar. Sprich die Konditionen von 2006 werden wohl kaum noch gelten. Wäre also schon interessant zu wissen, vielleicht versteh ich dann eher was du mit dem Ding willst. So intransparent finde ich die Berechnung gar nicht: Das Ding geht auf einen Referenzzinssatz von 70% gleitender 10-Jahres-Zins (Umlaufrendite Monatsendzinssätze Bundeswertpapiere mit Restlaufzeit 10 Jahre) und 30 % Monatsdurchschnittszinssätze 3 Monats-Euribor abzüglich einer Gesamtmarge von 1 % Ist natürlich derzeit grottig und wird absehbar weiter sinken, da zunehmend die älteren noch hohen Zinsjahre aus dem Durchschnitt herausfallen. Einigermaßen interessant wird es aber wieder durch die Bonuszinsstaffel (+0,5 % ab 6 Jahren Laufzeit, +1,0 % ab 11 Jahren, +1,25 % ab 16 Jahren und +1,5 % ab 21 Jahren). D. h. ab dem Jahr 11 rentiert das Produkt genau auf dem Niveau des Mischzinses, ab dem Jahr 16 darüber. Zusätzlich gibt noch einen Schlussbonus auf die eingezahlten Altersvorsorgebeiträge und Zulagen (ab dem 6. Sparjahr jeweils additiv 0,25 % p. a.). Nach den Finanztest-Berechnungen von 2006 wird bei 35 Jahren Laufzeit ziemlich genau das Renditeniveau von deren Mustervertrag (Zins von zehnjährigen Bundeswertpapieren ohne Abschlag) erreicht. Hängt aber natürlich auch von der Entwicklung der Zinsstrukturkurve ab. Ist zwar einerseits nicht übermäßig üppig, aber für mich ist aus der Perspektive einer möglichen Immobilienfinanzierung die relevante Vergleichsbasis ein Bausparvertrag (auch wenn der Vergleich natürlich etwas hinkt, da der Bausparvertrag einen etwas höheren Fremdkapitalhebel (= Steuerermäßigung und Förderung beim Banksparplan) ermöglicht). Und dieser ist deutlich unflexibler hinsichtlich Tilgungsleistungen, weist in der Ansparphase eine niedrigere Verzinsung und in der Darlehensphase eine höhere Verzinsung auf, so dass der Riester-Banksparplan aus meiner Sicht im Vergleich klar gewinnt. Was genau will die Sparkasse für die Langlebigkeitsabsicherung später denn einmal abziehen? 20, 30, 40, 50, 60 %? Geht nicht aus den Bedingungen hervor ... und wer soll das Ding verrenten, Provinzial xyz? Und auf welcher Basis, der Lebenserwartung von in 30 Jahren? Kein Widerspruch, dass die unklaren Bedingungen Mist sind und hier aus meiner Sicht eine grundsätzliche Konstruktionsschwäche bei den Riester-Sparplänen liegt. Dennoch sehe ich hier immer noch eine spätere Gestaltungsoption durch den Wechsel zu einem anderen Anbieter, wenn das Verrentungsangebot der Sparkasse zu schlecht ist. Um was ich bei diesem Vorgehen natürlich nicht herumkomme ist das Risiko, dass die Sterbetafeln in 30 Jahren für die Verrentung deutlich nachteiliger sind. edit: Und damit ich nicht falsch verstanden werde, so dumm ist die Idee gar nicht, ich frag nur nach den Gedanken des TO. Bspw. der Handwerker mit 16-18 schließt ne flexible Riesterlösung ab, hebelt EK bis 26/28, erwirbt eine ETW. Heiratet mit Mitte 30 / Kinder, gleicht bis dato aus. Vermietet die ETW und nutzt Riester als EK Hebel fürs EFH. Nur mal so als Bespiel ... nur die Beträge sind halt zu gering ... Ja, so in der Art könnte ich mir das durchaus vorstellen. Dass die Beträge zu gering sind teile ich allerdings nicht. In realistischen Szenarien würde ich zumindest davon ausgehen, dass bei maximal geförderter Einzahlung in die Verträge jeweils rund 10% des Gesamtkapitalbedarfs mit EK aus dem Riester-Vertrag abdeckbar sind. Hägt natürlich aber sehr von den individuellen finanziellen Möglichkeiten ab. z. B. Start mit 25 Jahren. 10 Jahre Einzahlung von 2.100 EUR p. a. mit 35 Jahren: Kauf einer Eigentumswohnung für 210.000 EUR, davon 10% aus dem Riester-Vertrag weitere 10 Jahre Einzahlung von 2.100 EUR p. a. und Rückzahlung der entnommenen 21.000 EUR mit 45 Jahren: Kauf eines Hauses für 420.000 EUR, davon 10% aus dem Riester-Vertrag Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juni 7, 2014 · bearbeitet Juni 7, 2014 von polydeikes Find ich schon intransparent. Der Mix wäre ja zum aktuellen Zeitpunkt ohne die Vorjahre rechnerisch negativ. Umlaufrendite aktuell bei 1,1 und 3M Euribor aktuell bei unter 0,3 - 1 % = ? Von welcher Zinsannahme gehst du denn für sagen wir mal die nächsten 15 Jahre aus? --- Ich versteh schon worauf du hinaus willst. Beim Bausparer kann ich aber auch eine 1,4 % Variante im Zins wählen und das Darlehen gefördert und ungefördert nehmen. Das Darlehen würde je nach Anbieter bis 30.000 Euro nicht besichert werden müssen. Womit ggf. die Zinskonditionen durch den insgesamt niedrigeren Beleihungswert für die ganze Finanzierung attraktiver würden. Das größte Problem ist die zur optimalen Nutzung notwendige zeitliche Fixierung. Bei der Variante Zukunft unklar, muss ich schon den Renditeverzicht ggü. bspw. einer klassischen Riester Rentenversicherung als quasi Kosten vergleichen. --- Die unklare Verrentung kann man eben aktuell am günstigsten Umgehen, indem man die Entnahme kurz vor oder zu Rentenbeginn noch einmal macht. Frühester Rentenbeginn ist ja beim Altvertrag auch noch 60. Das ist steuerlich, renditetechnisch, verrentungstechnisch aktuell die absolute Alphalösung. Zudem sichert es ggf. altersgerechtes Wohneigentum. Siehe auch modellhafte Erläuterung hier: https://www.wertpapier-forum.de/topic/43852-dws-toprente-vs-deka-bonusrente/?do=findComment&comment=890330 --- Das mit den zu geringen Beiträgen bezog ich auf das 16 jährige Handwerkerle-Beispiel. Der wird mit 16 net genug verdienen um 2100 sinnvoll e(gefördert) einzahlen zu können. Bei entsprechendem Einkommen siehts ja ohnehin anders aus ... bspw. ... 600 Steuerersparnis 154 Grundzulage 1346 effektiver Eigenbeitrag Netto = 2100 p.a. % tual als Förderung auf das zum Entnahmezeitpunkt bspw. x + 10 bis x + 20 zur Verfügung stehende Kapital ohne Frage attraktiv. (x= Vertragsbeginn) Ich versteh das schon alles durchaus. Soweit in Bezug auf Riester denken aber 99 % der Leute nicht. Und du schmeißt halt nicht grad mit Details um dich. Wir wissen bspw. nicht, ob du eine ETW als Single erworben hast, ein 300m2 Haus für die Großfamilie ... ob du schuldenfrei bist und und und ... Du magst das ja alles selbst über dich wissen, wir aber eben nicht ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ufr Juni 7, 2014 Find ich schon intransparent. Der Mix wäre ja zum aktuellen Zeitpunkt ohne die Vorjahre rechnerisch negativ. Umlaufrendite aktuell bei 1,1 und 3M Euribor aktuell bei unter 0,3 - 1 % = ? Ganz so schlimm ist es zum Glück nicht, da die 70% auf die 10-jährige Bundesanleihe gehen (aktuell: 1,4 %), d. h. aktueller Mischzins vor Margenabzug ist rund 1,0% und damit in der Nähe der Umlaufrendite. Die typischen Alternativprodukte der Volks-Raiffeisenbanken gehen tatsächlich auf die Umlaufrendite abzüglich einer Marge von typischerweise dauerhaft 0,5 %, haben dafür keine Bonusregelung, so dass sie bei langen Laufzeiten eher schlechter darstehen. Von welcher Zinsannahme gehst du denn für sagen wir mal die nächsten 15 Jahre aus? Wenn ich das wüsste, würde ich hier nicht über Riester sondern über die passenden Hebelprodukte auf die Zinssatzentwicklung diskutieren . Mein Ziel ist ein Produktmix verschiedener Risikoklassen, mit dem ich in den meisten Zinssatzentwicklungsszenarien einigermaßen zurecht komme. Bei der Variante Zukunft unklar, muss ich schon den Renditeverzicht ggü. bspw. einer klassischen Riester Rentenversicherung als quasi Kosten vergleichen. Sehe hier keinen Renditeverzicht/Kosten, da ich dafür meinen RK1-Anteil im ungeförderten Teil meines Portfolios reduziert habe, um die insgesamt aus meiner Sicht geeignete Risikoverteilung zu erreichen. Soweit in Bezug auf Riester denken aber 99 % der Leute nicht. Und du schmeißt halt nicht grad mit Details um dich. Wir wissen bspw. nicht, ob du eine ETW als Single erworben hast, ein 300m2 Haus für die Großfamilie Dafür sind wir hier ja im WPF, um auch mal ein zwei Schritte weiter zu denken . Momentan sind es bei mir nur verschiedene Gedankenspiele und ich habe noch nichts davon realisiert. Aber ich gebe Dir recht, dass die Vorteilhaftigkeit verschiedener Varianten individuell und abhängig von der persönlichen Lebenssituation sehr unterschiedlich aussehen kann. Vielleicht sind wir hier in der durchaus anregenden Diskussion aber auch schon zu weit von der ursprünglichen Fragestellung zu den Wiedereinzahlmöglichkeiten abgedriftet und ich sollte besser mal zu Dir in die Online-Beratung kommen . Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juni 7, 2014 Gut, das Problem mit dem Zins nahe 0 kommt ja dann trotzdem, nur eben zeitlich verzögert und eben so lange, wie die Zinsphase anhält. Wenn kein Minimum definiert ist, hieße das ja quasi "nur" Bonuszins. Oder wo ist mein Denkfehler? --- Den Renditeverzicht seh ich schon, da es ja 2 Produkte in vergleichbarer Risikoklasse sind. Wobei ich die RV sogar als risikoärmer sehen würde. Liegt einfach daran, dass ja ein Garantiezins besteht (Höchstrechnungszins) und selbst im Falle eines Falles dieser von Protektor übernommen würde wohingegen beim BSP nur die Einlagensicherung greift. (hochtheoretisch, aber iwo dran musst du ja das Risikoprofil abschätzen) Also hab ich aus meiner Sicht zwei vergleichbare Risikoprofile bei gleichzeitig erheblichem Renditeunterschied. In dem Fall muss man aus meiner Sicht einfach nur auf Basis des Intervalls für die Entnahme und unter Berücksichtigung direkter Kosten schätzen, welche Variante rentabler ist. Und die Überlegung der insgesamt niedrigeren Finanzierungskosten könnte je nach Kapitalausstattung, Zeitraum etc. auch durchaus relevant sein (Bausparer). --- Ganz ehrlich: In Sachen verstecktes inhaltliches Potential mit Abstand einer der interessantesten Riester Threads seit langer Zeit und kein langweiliges 0815 Grundlagengeschwätz. Ich stehe total auf solche Gedankenspiele. Dieses "wie viel muss ich für meine Zulage einzahlen ..." ist nur nervig. Die ursprüngliche Frage ist ja hinreichend beantwortet und sie ist hochlangweilig, sorry. Das Einzige was dem Thread noch fehlt, sind konkrete Annahmen / Modellzahlen um mal ein bisschen experimentieren zu können. Ich seh aktuell nicht wirklich einen konkreten Nutzen für dich in einer Beratung, aber den thread würde ich gern weiter führen mit ein paar konkreteren Annahmen, das könnte interessant werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Mr.Brightside Juni 7, 2014 Was genau ist am EStG unklar? ... Zahlungen des Zulageberechtigten auf einen auf seinen Namen lautenden zertifizierten Altersvorsorgevertrag nach § 1 Absatz 1 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes bis zum Beginn der Auszahlungsphase zur Minderung der in das Wohnförderkonto eingestellten Beträge; der Anbieter, bei dem die Einzahlung erfolgt, hat die Einzahlung der zentralen Stelle nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung mitzuteilen; erfolgt die Einzahlung nicht auf den Altersvorsorgevertrag mit Wohnförderkonto, hat der Zulageberechtigte dem Anbieter, bei dem die Einzahlung erfolgt, die Vertragsdaten des Altersvorsorgevertrags mit Wohnförderkonto mitzuteilen; diese hat der Anbieter der zentralen Stelle zusätzlich mitzuteilen; ... "Nicht klar" im Sinne von das es anscheinend nicht so bekannt ist, auch wenn das Gesetz diese Möglichkeit vorsieht. Die Antwort meiner Bank dazu steht jedenfalls noch aus. Nur denke ich das die daran ja nichts verdienen und deren Antwort daher nicht dem Gesetz folgt...aber warten wir es mal ab. Zum Punkt warum ist uns das wichtig: Uns geht es einfach darum zu prüfen ob wir unser BSP Guthaben nicht mit in die Finanzierung einbringen können, ohne die Nachteile von Wohnriester eingehen zu müssen. Das setzt ja dann den Ausgleich des Wohnförderkontos vor Auszahlungsphase voraus - angestrebt wäre dann natürlich von uns den Ausgleich recht schnell zu erreichen. Wir sind auch nicht an den BSP gebunden. Da ich noch 35 Jahre bis zur Rente habe, gehe ich eh nicht davon aus den Vertrag bis dahin in dieser Form weiterlaufen zu lassen. Nicht weil ich das nicht wollte, sondern weil sich in der heutigen Zeit einfach alles viel zu schnell ändert und schwups gibt es wieder ganz andere Varianten und Möglichkeiten. Aber bis dahin fühle ich mich mit der jetzigen Variante zumindest nicht unwohl! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juni 7, 2014 Im obigen Beispiel ist es glasklar. Der Anbieter verweigert nicht ausdrücklich die Annahme der Zahlungen zur Minderung des WFK. Er verweist zudem nur allgemein auf den 92a. Nur die "Verpflichtung" zur Rückzahlung aus den Bedingungen verstößt gegen das heutige EStG, war damals aber noch Gesetz. Ein Anbieter kann eine Norm erweitern, präzisieren etc., aber nicht brechen ... Insofern ist eben nur der 92a relevant ... Ungeachtet dessen gibt das AltZertG keine Verpflichtung zur Annahme der Minderungszahlungen her. Ein Anbieter kann die Zahlung bei entsprechenden AGB also auch ablehnen, obiger Anbieter nicht. Und der dritte mögliche Fall ist eben das Ende des Vertragsverhältnisses bei vollständiger Entnahme. Wobei manche Produkte das explizit in die Bedingungen aufnehmen. Aber die Darstellung von ihre-vorsorge ist da absolut richtig. --- Ich für meinen Teil würde mittel- bis langfristig kein Geld zu 0,x - 1,x % anlegen, völlig ahnungslos was ich davon ggf. überhaupt wieder bekomme. Aber das kann jeder machen wie er will ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ufr Juni 8, 2014 Gut, das Problem mit dem Zins nahe 0 kommt ja dann trotzdem, nur eben zeitlich verzögert und eben so lange, wie die Zinsphase anhält. Wenn kein Minimum definiert ist, hieße das ja quasi "nur" Bonuszins. Oder wo ist mein Denkfehler? Ist strukturell absolut richtig; letztlich liegt aber rein der Bonuszins in einer aus meiner Sicht in Niedrigzinsphasen erträglichen Höhe. Den Renditeverzicht seh ich schon, da es ja 2 Produkte in vergleichbarer Risikoklasse sind. Wobei ich die RV sogar als risikoärmer sehen würde. Liegt einfach daran, dass ja ein Garantiezins besteht (Höchstrechnungszins) und selbst im Falle eines Falles dieser von Protektor übernommen würde wohingegen beim BSP nur die Einlagensicherung greift. (hochtheoretisch, aber iwo dran musst du ja das Risikoprofil abschätzen) Ganz ehrlich tue ich mich schwer mit einer solchen Aussage bezogen auf einen Versicherungs-Garantiezins. Auch die Versicherung muss diesen real und nachhaltig erwirtschaften können, sonst muss es irgendwann zu Einschnitten oder Systemanpassungen kommen. Jetzt kann eine Versicherung sicherlich besser anlegen als ich selbst, z. B. weil sie auch Produkte ohne Kindersicherung kaufen kann, längere Laufzeiten wählen kann oder weil ihr Asset-Beteiligungen offen stehen, an die ich überhaupt nicht rankomme. Nichtsdestotrotz wird diese immer auch erhebliche Anteile in deutschen Staatsanleihen halten und eben diese Komponente substituiere ich auf ähnlichem Renditeniveau durch den Riester-Banksparplan. Daher glaube ich, dass ich unter Berücksichtigung der Kosten selbst eine ähnliche Rendite mit vergleichbarem Risiko schaffen kann und dabei deutlich flexibler bin ... nehmen wir z. B. mal den alten DKB-Sparplan, da schaffe ich auf 20 Jahre mit Einlagensicherung knapp 4% und bin zwischendrin hochflexibel --> das wird eine konservative Riester-Rentenpolice aus derzeitiger Sicht selbst mit dem etwas risikoreicheren Teil ihres Portfolios kaum an Rendite schaffen. Und die Überlegung der insgesamt niedrigeren Finanzierungskosten könnte je nach Kapitalausstattung, Zeitraum etc. auch durchaus relevant sein (Bausparer). Sehe einen guten Bausparer grundsätzlich auch als wichtigen Finanzierungsbaustein. Dieser hat für mich aber v. a. den Charakter eines Zinssicherungsgeschäfts und selbst die guten Produkte z. B. von der Alten Leipziger sind derzeit vom Darlehenszins kaum konkurrenzfähig. Aber klar, im Zweifel kostet Flexibilität und Zinssicherung etwas Rendite. Die ursprüngliche Frage ist ja hinreichend beantwortet und sie ist hochlangweilig, sorry. Das sagst Du nur, weil Du den bisherigen Mailverkehr mit meinem Anbieter nicht kennst ... der hatte durchaus Unterhaltungswert ... aber das will ich der netten Dame in Gelsenkirchen nicht antun, den hier reinzustellen . Das Einzige was dem Thread noch fehlt, sind konkrete Annahmen / Modellzahlen um mal ein bisschen experimentieren zu können. So weit bin ich ehrlich gesagt noch gar nicht in meinen Überlegungen und mein Ziel ist weniger die Optimierung für ein konkretes Modellszenario, sondern Flexibilität für verschiedene Szenarien. Sollte es aber zunächst eine Eigentumswohnung werden, hoffe ich dies mit einer einfachen Finanzierungsstruktur aus EK, Riester-Entnahme, Bausparer und (Privat-)darlehen stemmen zu können. Letztlich halte ich in Finanzdingen nichts von komplexen Lösungen, bei denen es viel zu rechnen, Annahmen zu treffen gilt und die dann ein zu enges Korsett bilden. Ich glaube, dass sich die meisten Anforderungen mit einem einfachen, kostengünstigen, transparenten und im Idealfall flexiblen Produktmix umsetzen lassen. Insofern bin ich eigentlich auch kein Riester-Freund, aber die Förderkomponente ist halt schon verlockend ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ufr Juni 8, 2014 Das setzt ja dann den Ausgleich des Wohnförderkontos vor Auszahlungsphase voraus - angestrebt wäre dann natürlich von uns den Ausgleich recht schnell zu erreichen. Warum strebt Ihr einen schnellen Ausgleich an? Grundsätzlich würde ich zunächst erstmal eine evtl. bestehende FK-Finanzierung möglichst vollständig tilgen, da diese voraussichtlich teurer sein wird als die 2%-Verzinsung des Wohnförderkontos. Aber darüber hinaus ist die Frage des dann richtigen Wiedereinzahlungszeitpunkts (sofern im Hinblick auf die unklare Verrentungssituation überhaupt beasichtigt) ein durchaus spannendes Optimierungsthema, da diesbezüglich aktuelle Alternativrenditen am Markt sowie die aktuelle und spätere Steuerbelastung (Abgeltungssteuer vs. persönlicher Steuersatz) eine Rolle spielen. Muss das mal bei schlechterem Wetter etwas genauer durchdenken . Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juni 8, 2014 Gut, das Problem mit dem Zins nahe 0 kommt ja dann trotzdem, nur eben zeitlich verzögert und eben so lange, wie die Zinsphase anhält. Wenn kein Minimum definiert ist, hieße das ja quasi "nur" Bonuszins. Oder wo ist mein Denkfehler? Ist strukturell absolut richtig; letztlich liegt aber rein der Bonuszins in einer aus meiner Sicht in Niedrigzinsphasen erträglichen Höhe. Ich verstehe was du meinst. Kann mich dem aber nicht anschließen. Lasse ich Riester außen vor, kriege ich aktuell in der jetzigen Zinsphase 3,5 % Zinsen auf einen einfachen Sparplan mit einem Bausparvertrag mit 10 Jahren Laufzeit. Die besten klassischen Rentenversicherungen bieten immernoch 4,1-4,63 % Gesamtverzinsung für 2014. Hat für mich beides wengistens die gleiche Risikoklasse wie ein Banksparplan ... verzinst sich nur je nach Annahme 2-3 mal so effektiv. Das reißt dann auch die Förderung über die gesamte Laufzeit gesehen nicht raus, zumal diese ja eine Stundung ist. Und bei klassischem Verlauf mit Verrentung weiss ich ja auch noch nicht einmal wieviel ich tatsächlich bekomme. Den Renditeverzicht seh ich schon, da es ja 2 Produkte in vergleichbarer Risikoklasse sind. Wobei ich die RV sogar als risikoärmer sehen würde. Liegt einfach daran, dass ja ein Garantiezins besteht (Höchstrechnungszins) und selbst im Falle eines Falles dieser von Protektor übernommen würde wohingegen beim BSP nur die Einlagensicherung greift. (hochtheoretisch, aber iwo dran musst du ja das Risikoprofil abschätzen) Ganz ehrlich tue ich mich schwer mit einer solchen Aussage bezogen auf einen Versicherungs-Garantiezins. Auch die Versicherung muss diesen real und nachhaltig erwirtschaften können, sonst muss es irgendwann zu Einschnitten oder Systemanpassungen kommen. Jetzt kann eine Versicherung sicherlich besser anlegen als ich selbst, z. B. weil sie auch Produkte ohne Kindersicherung kaufen kann, längere Laufzeiten wählen kann oder weil ihr Asset-Beteiligungen offen stehen, an die ich überhaupt nicht rankomme. Nichtsdestotrotz wird diese immer auch erhebliche Anteile in deutschen Staatsanleihen halten und eben diese Komponente substituiere ich auf ähnlichem Renditeniveau durch den Riester-Banksparplan. Daher glaube ich, dass ich unter Berücksichtigung der Kosten selbst eine ähnliche Rendite mit vergleichbarem Risiko schaffen kann und dabei deutlich flexibler bin ... nehmen wir z. B. mal den alten DKB-Sparplan, da schaffe ich auf 20 Jahre mit Einlagensicherung knapp 4% und bin zwischendrin hochflexibel --> das wird eine konservative Riester-Rentenpolice aus derzeitiger Sicht selbst mit dem etwas risikoreicheren Teil ihres Portfolios kaum an Rendite schaffen. Ich glaub du hast da ein kleines Verständnisproblem. Der Banksparplan beschränkt sich auf eine Referenz auf Staatsanleihen. Bei der VR Banken etwas einfacher, eben auf die Umlaufrendite. Du hast also stark vereinfacht eine Fixierung auf den Zins einer Anleihe. Ein Beispiel: Start Kurs 100 Kupon 2 -> Rendite 2 % in dem Moment Stand nach 8 Jahren Kurs 130 Kupon 2 -> Rendite 1,54 % in dem Moment Beim Riester Banksparplan bekommst du immer diese "momentane" Rendite, je nach Referenz halt auch zeitlich verzögert. Du bekommst aber nicht die Kurssteigerung, die zu dieser Renditeentwicklung geführt hat. Die Versicherung hingegen hat das obige Papier bspw. tatsächlich im Besitz. Das heißt bei Verkauf nach 8 Jahren, realisiert die Versicherung zusätzlich 30 % Kursgewinn. Womit die p.a. Rendite eben spielend leicht bei genau der gleichen Ausgangssituation und genau der gleichen Bezugsgröße mehr als doppelt so hoch ist. Während der Banksparplan auf seinen Referenzzins festgenagelt ist, kann die klassische Versicherung in Staatsanleihen, Unternehmensanleihen, Aktien, Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, Kredite, Infrastrukturbeteiligungen und und und ... investieren. Sinkt das Renditeniveau (steigen die "Kurse" der festverzinslichen Wertpapiere) - verzinst der Banksparplan miserabel Bleibt das Renditeniveau gleich - verzinst der Banksparplan zwangsläufig zumindest schlechter Nur wenn das Renditeniveau kurzfristig stark steigt (Kurse stark fallen) - ist der Banksparplan potentiell zeitlich befristet im Vorteil --- Wie ich schon sagte, gute Versicherer liegen in 2014 noch bequem über 4 % Gesamtverzinsung. Erholt sich der Zins moderat, steigt auch die Rendite der Versicherung, da du immer Teilhaber des gesamten Portfolios bist. (du bist ebenfalls auch beteiligt an Papieren, die gekauft worden, lange bevor die Zinsen so stark gefallen sind. Der DKB Sparplan hingegen ist fix. Du bekommst nicht mehr und auch nicht weniger. Um aber auf die 4 % zu kommen, musst du 20 Jahre durchhalten. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich die Zinsen zumindest ein wenig nach oben ändern in den nächsten 20 Jahren (und somit die Rendite der klassischen RV steigt) ist nicht soooo gering. Groß fallen kann die Rendite der RV nicht mehr, es sei denn die EZB fängt an negative Leitzinsen zu setzen ... Mich würde es stark überraschen, wenn auch nur 10 % der DKB Sparpläne tatsächlich bis zur Auslösung des alten, maximalen Bonuszinses gehalten würden ... Und die Überlegung der insgesamt niedrigeren Finanzierungskosten könnte je nach Kapitalausstattung, Zeitraum etc. auch durchaus relevant sein (Bausparer). Sehe einen guten Bausparer grundsätzlich auch als wichtigen Finanzierungsbaustein. Dieser hat für mich aber v. a. den Charakter eines Zinssicherungsgeschäfts und selbst die guten Produkte z. B. von der Alten Leipziger sind derzeit vom Darlehenszins kaum konkurrenzfähig. Aber klar, im Zweifel kostet Flexibilität und Zinssicherung etwas Rendite. Das Zinssicherungsgeschäft bei Bausparverträgen ging in der Historie bisher noch nie auf. Es greift aber zu kurz nur den Zins für das Darlehen des Bausparvertrags zu betrachten. Interessant ist ja einzig und allein, wie es um das Einkommen und den Beleihungswert des finanzierenden bestellt ist. So kann auch 4 % Zins auf ein unbesichertes Bauspardarlehen von bspw. 20.000 Euro lukrativ sein, wenn dafür bspw. die Zinskonditionen der restlichen 200.000 Euro Finanzierungssumme verbessert werden. Allerdings geb ich gern zu, dass Baufi im allgemeinen nicht unbedingt eine meiner Stärken ist. Oder anders formuliert, mit Baufi hab ich außer privat nix zu tun ... Die ursprüngliche Frage ist ja hinreichend beantwortet und sie ist hochlangweilig, sorry. Das sagst Du nur, weil Du den bisherigen Mailverkehr mit meinem Anbieter nicht kennst ... der hatte durchaus Unterhaltungswert ... aber das will ich der netten Dame in Gelsenkirchen nicht antun, den hier reinzustellen . Och, das quälen von Gesellschaften macht den halben Reiz meines Berufs aus. Du hast halt Mailverkehr mit einer Sparkasse, ich meinen Ordner mit Aufschrift AachenMünchner. Das macht, wenn man nicht betroffen ist, durchaus Spaß. Vor allem wenn der Kunde im Mai 2014 auf ein Schreiben aus dem Oktober 2014 (???) reagieren soll, auf das die AM Bezug nimmt ... Das Thema bzgl. inhaltlicher Herausforderung ist trotzdem öde, nimms mir nicht übel. Das Einzige was dem Thread noch fehlt, sind konkrete Annahmen / Modellzahlen um mal ein bisschen experimentieren zu können. So weit bin ich ehrlich gesagt noch gar nicht in meinen Überlegungen und mein Ziel ist weniger die Optimierung für ein konkretes Modellszenario, sondern Flexibilität für verschiedene Szenarien. Sollte es aber zunächst eine Eigentumswohnung werden, hoffe ich dies mit einer einfachen Finanzierungsstruktur aus EK, Riester-Entnahme, Bausparer und (Privat-)darlehen stemmen zu können. Letztlich halte ich in Finanzdingen nichts von komplexen Lösungen, bei denen es viel zu rechnen, Annahmen zu treffen gilt und die dann ein zu enges Korsett bilden. Ich glaube, dass sich die meisten Anforderungen mit einem einfachen, kostengünstigen, transparenten und im Idealfall flexiblen Produktmix umsetzen lassen. Insofern bin ich eigentlich auch kein Riester-Freund, aber die Förderkomponente ist halt schon verlockend ... Schade. Das Thema hätte mich nun wieder sehr gereizt. Ich freu mich immer, wenns was über die öden Standardposts hinaus zu diskutieren, zu probieren, zu rechnen, zu experimentieren gibt. Wer weiß, vielleicht konkretisiert sich deine Situation ja in den nächsten Jahren und man kann das Thema mal genauer beleuchten. Fürs WPF trotzdem erstaunlich. Hier wird halt gern ne Woche Arbeitszeit in die Suche nach einem Broker gesteckt, wo man 0,0x % noch sparen kann und Themen wie Riester laufen dann in 5 Minuten am Stammtisch durch. Soll heißen: Gegen keep it simple hab ich nichts zu meckern. Theoretische Planspiele reizen mich trotzdem. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Mr.Brightside Juni 8, 2014 Das setzt ja dann den Ausgleich des Wohnförderkontos vor Auszahlungsphase voraus - angestrebt wäre dann natürlich von uns den Ausgleich recht schnell zu erreichen. Warum strebt Ihr einen schnellen Ausgleich an? Grundsätzlich würde ich zunächst erstmal eine evtl. bestehende FK-Finanzierung möglichst vollständig tilgen, da diese voraussichtlich teurer sein wird als die 2%-Verzinsung des Wohnförderkontos. Aber darüber hinaus ist die Frage des dann richtigen Wiedereinzahlungszeitpunkts (sofern im Hinblick auf die unklare Verrentungssituation überhaupt beasichtigt) ein durchaus spannendes Optimierungsthema, da diesbezüglich aktuelle Alternativrenditen am Markt sowie die aktuelle und spätere Steuerbelastung (Abgeltungssteuer vs. persönlicher Steuersatz) eine Rolle spielen. Muss das mal bei schlechterem Wetter etwas genauer durchdenken . Sobald wir den Betrag entnehmen wird ja das WFK errichtet. Erst damit bürden wir uns dann ja die Nachteile des Wohnriesters auf. Und um den Zustand wieder auszumerzen würden wir dann möglichst schnell das WFK wieder ausgleichen wollen. So zumindest unsere Theorie. Aus Zinsgründen hast du natürlich Recht, unser Zinssatz liegt über der 2% Marke. Hier wäre die Tilgung des FK zumindest rechnerisch zu bevorzugen. Unsere Wohlfühlkomponente tendiert aber trotzdem dazu das WFK möglichst schnell wieder glatt zu stellen. Unser Ansatz liegt wirklich nur darin: "Wie könnten wir das Riester Kapital für die Finanzierung einsetzen, ohne auf "längere" Sicht die Nachteile von Wohnriester eingehen zu müssen!?" Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juni 8, 2014 · bearbeitet Juni 8, 2014 von polydeikes Nur mal interessehalber. Welche "Nachteile" stören dich denn genau? Ich sehe nämlich abgesehen von der Aufzinsung keine bis zum Beginn der Rentenphase ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Mr.Brightside Juni 8, 2014 Nur mal interessehalber. Welche "Nachteile" stören dich denn genau? Ich sehe nämlich abgesehen von der Aufzinsung keine bis zum Beginn der Rentenphase ... Wohnriester gibt ja ein paar Bedingungen vor, welche man Erfüllen muss - wie z.B. das bei einem Verkauf der aufgelaufene Wohnförderbetrag innerhalb von 4 Jahren wieder in ein neues Objekt oder in einen Riestervertrag eingezahlt werden muss. Aber vielleicht käme genau das für uns ja dann nicht mehr in Frage. Vielleicht möchten wir dann aufgrund von gesetzlichen Änderungen keinen Riestervertrag mehr haben und ziehen auch lieber zur Miete irgendwo ein. Von daher sehe ich diese Bedingungen schon als Nachteil gegenüber einer normalen Finanzierung an, zumindest beim direkten Vergleich dieser beiden Varianten. Weiterhin bleibt jedoch die Idee das Kapital zwar als EK für die Finanzierung zu verwenden, aber möglichst schnell das WFK auszugleichen und somit auch möglichst schnell wieder ein Höchstmaß an Flexibilität zu erhalten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juni 8, 2014 Nur mal interessehalber. Welche "Nachteile" stören dich denn genau? Ich sehe nämlich abgesehen von der Aufzinsung keine bis zum Beginn der Rentenphase ... Wohnriester gibt ja ein paar Bedingungen vor, welche man Erfüllen muss - wie z.B. das bei einem Verkauf der aufgelaufene Wohnförderbetrag innerhalb von 4 Jahren wieder in ein neues Objekt oder in einen Riestervertrag eingezahlt werden muss. Aber vielleicht käme genau das für uns ja dann nicht mehr in Frage. Vielleicht möchten wir dann aufgrund von gesetzlichen Änderungen keinen Riestervertrag mehr haben und ziehen auch lieber zur Miete irgendwo ein. Von daher sehe ich diese Bedingungen schon als Nachteil gegenüber einer normalen Finanzierung an, zumindest beim direkten Vergleich dieser beiden Varianten. Weiterhin bleibt jedoch die Idee das Kapital zwar als EK für die Finanzierung zu verwenden, aber möglichst schnell das WFK auszugleichen und somit auch möglichst schnell wieder ein Höchstmaß an Flexibilität zu erhalten. Mhm. Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, wo der Unterschied Ausgleich WFK vs. Einzahlung des Betrags in einen Riester Vertrag im Falle eines Falles liegen soll ... es landet so oder so im Riestervertrag. Nur beim Ausgleich mit 100 % Sicherheit ... Den Vertrag hättest du so oder so ... Ich sehe da beim besten Willen keinen Unterschied. Eher noch einen Vorteil für den Nichtausgleich ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ufr Juni 12, 2014 Beim Riester Banksparplan bekommst du immer diese "momentane" Rendite, je nach Referenz halt auch zeitlich verzögert. Du bekommst aber nicht die Kurssteigerung, die zu dieser Renditeentwicklung geführt hat. Die Versicherung hingegen hat das obige Papier bspw. tatsächlich im Besitz. Das heißt bei Verkauf nach 8 Jahren, realisiert die Versicherung zusätzlich 30 % Kursgewinn. Womit die p.a. Rendite eben spielend leicht bei genau der gleichen Ausgangssituation und genau der gleichen Bezugsgröße mehr als doppelt so hoch ist. Während der Banksparplan auf seinen Referenzzins festgenagelt ist, kann die klassische Versicherung in Staatsanleihen, Unternehmensanleihen, Aktien, Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, Kredite, Infrastrukturbeteiligungen und und und ... investieren. Ich glaube das ist echt eine Frage des Betrachtungswinkels. Für mich hat es in der derzeitigen Zinsphase durchaus seinen Charme mit dem Riester-Banksparplan eine Quasi-Floater-Anleihe im risikolosen Portfolio zu haben, die eben im Falle eines Zinssatzanstiegs keine Kursverluste erleiden würde. Dein Argument hinsichtlich der derzeitigen Kursgewinne betreffend den Anleihen-Altbestand der Versicherungen kann sich nämlich auch schnell in die Gegenrichtung verwandeln, wenn die Anleihen-Kurse wieder sinken und dann die Renditen der Versicherungen belasten ... insofern sehe ich betreffend nachhaltiger Versicherungsrenditen schon erhebliche Risiken. Und wie oben schon geschieben: Für die Investition in Unternehmensanleihen, Aktien, Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, Kredite, Infrastrukturbeteiligungen brauche ich im Prinzip keine Versicherung. Und da die Versicherungen eben auch solche Assets besitzen, würde ich die Versicherungsrenditen nicht mit klassichen Staatsanleihen bzw. einem einlagengesicherten Sparplan in einen Risikotopf werfen. Mich würde es stark überraschen, wenn auch nur 10 % der DKB Sparpläne tatsächlich bis zur Auslösung des alten, maximalen Bonuszinses gehalten würden ... Was ja auch überhaupt keine Nachteile hätte im Falle eines Zinssatzanstiegs. Auch hier hat der DKB-Sparplan wieder den Charme, dass im Falle eines Zinssatzanstiegs und der bestehenden Kündigungsmöglichkeit damit keine Rendite-/Kursverluste verbunden sind. Ich sehe da beim besten Willen keinen Unterschied. Eher noch einen Vorteil für den Nichtausgleich ... Habe mir das Thema heute mal etwas durchgerechnet und sehe aus wirtschaftlicher Sicht durchaus einen Vorteil für einen - wenn die teurere FK-Finanzierung bereits getilgt ist - schnellen Ausgleich des Wohnförderkontos und Wiedereinzahlung in den Banksparplan anstatt einer Investition freier Mittel in eine andere vergleichbar verzinste ungeförderte RK1-Anlage. Letztlich liegt der Vorteil darin, dass ich bei Wiedereinzahlung zunächst weiterhin mit unversteuertem Geld Zinsen und Zinseszinsen erwirtschaften kann, auf die alternative RK1-Anlage aber jährlich Zinsabschlagsteuer zu entrichten hätte. Mit einer späteren ermäßigten nachgelagerten 70%-Versteuerung des Kapitals zum Renteneintrittszeitpunkt liege ich bei Anwendung des Spitzensteuersatzes in einer ähnlichen Steuerbelastungshöhe wie mit der derzeitigen Zinsabschlagssteuer auf die Alternative einer ungeförderten RK1-Anlage (42% * 0,7 = 29,4 % vs. 26,4 %). In Zukunft erwarte ich, dass sich hier sogar ein substantieller Vorteil für die einmalige Versteuerung von 70% mit dem Spitzensteuersatz ergibt, wenn die geltende Zinsabschlagssteuerregelung gekippt und durch eine Versteuerung zum persönlichen Einkommenssteuersatz ersetzt wird (m.E. in nächster Legislaturperiode absehbar). Der Wert meines Nettokapitals (nach Steuerabzug) zum Renteneintrittszeitpunkt liegt damit im Falle einer Wiedereinzahlung in den Riester-Vertrag höher als bei einer ungeförderten Anlage (immer natürlich mit dem verbleibenden strukturellen Risiko, dass ich dann schlechte Verrentungskonditionen bekommen könnte). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ufr Juni 27, 2014 So, habe nun nach nochmaligem Anschreiben mit der Argumentationshilfe hier aus dem Forum auch von der Sparkasse die Bestätigung bekommen, dass die Wiedereinzahlung in den Banksparplan möglich ist! Scheint dort kein ganz gängiges Thema gewesen zu sein, das einer intensiveren rechtlichen Prüfung bedurfte. Vielen Dank jedenfalls für die Hilfe hier im Forum . Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag