kreso Juni 4, 2014 Hallo zusammen, da ich gerade ein wenig in finanziellen Nöten bin, erzählte mir eine Bekannte, dass es möglich sei, die eigene Lebensversicherung zu beleihen. Das bedeutet wohl, dass diese Versicherung mir Geld leiht und meine Lebensversicherung als Sicherheit hält. Der geliehene Betrag wird ja dann wahrscheinlich von dem bereits angesparten Guthaben abgezogen. Was mich jetzt interessiert ist, ob ich dann einfach später diesen reduzierten Betrag ausgezahlt Bekomme oder läuft das anders? Könnt ihr mir da vielleicht weiterhelfen? Wer kennt sich mit dem Thema aus? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 Juni 4, 2014 Hallo zusammen, da ich gerade ein wenig in finanziellen Nöten bin, erzählte mir eine Bekannte, dass es möglich sei, die eigene Lebensversicherung zu beleihen. Das bedeutet wohl, dass diese Versicherung mir Geld leiht und meine Lebensversicherung als Sicherheit hält. Der geliehene Betrag wird ja dann wahrscheinlich von dem bereits angesparten Guthaben abgezogen. Was mich jetzt interessiert ist, ob ich dann einfach später diesen reduzierten Betrag ausgezahlt Bekomme oder läuft das anders? Könnt ihr mir da vielleicht weiterhelfen? Wer kennt sich mit dem Thema aus? Google ist dir bekannt? z.B. http://www.finanztip.de/lebensversicherung-beleihen http://lebensversicherungbeleihen.com/ http://www.focus.de/finanzen/versicherungen/lebensversicherung/policendarlehen_aid_27366.html etc etc etc Beste Lösung: Deinen Lebensversicherer fragen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tyr Juni 4, 2014 Das Stichwort ist wohl Policendarlehen: http://www.test.de/Lebensversicherung-verkaufen-Griff-zum-Tafelsilber-1398147-1398104/ Infos dazu: https://de.wikipedia.org/wiki/Policendarlehen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
jm2c Juni 5, 2014 otto03 Tipp mit "deinen Lebensversicherer fragen", ist schon ganz richtig. Ich hab sowieso nie verstanden, warum es zum Beleihen seiner eigenen LV einen Drittanbieter braucht. Ob deine LV die Beleihung zulässt, steht in den AVB, genau wie alle weiteren Bedingungen. Auf dem geliehenen Betrag werden Zinsen fällig, zu beachten sind auch die steuerlichen Auswirkungen auf deine Police. Du kannst gewöhnlich den geliehenen Betrag jederzeit wieder voll zurückzahlen, sofern das die AVB zulassen. Also nur falls es nicht so klar geworden ist: Du braucht keinen Drittanbieter, kannst die Kohle direkt selbst bei deinem Lebensversicherer leihen, sofern in den AVB zulässig. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juni 5, 2014 Könntest du mir mal bitte AVB zeigen, in denen ein Satz oder Wort zum Beleihen / Policendarlehen steht? (Nicht zu verwechseln mit Abtretung / Verpfändung) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juni 9, 2014 · bearbeitet Juni 9, 2014 von polydeikes Da hier nix mehr kam ... die Auflösung ... Die Basis für eine "Beleihung" ist einzig und allein der Rückkaufswert. In den Bedingungen findet sich im Regelfall nicht einmal ein dezenter Hinweis darauf. Grundsätzlich kann man in einer Grenze von xx % des Rückkaufswerts (klassisch idR 100 %, fondsgebunden limitierter) bei seiner Gesellschaft den Vertrag immer beleihen. Der Grund, warum es Drittanbieter gibt, ist einfach zu erklären. Die Konditionen für die Beleihung unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter um 100 %. Bei manchen Gesellschaften ist kein Drittanbieter notwendig, bei vielen Gesellschaften ist ein Drittanbieter schlichtweg eine drastische Ersparnis. Besonders praktisch ist das noch immer, wenn man eine Police deutlich unter Wert aufkauft. Hat man keinen Zwischenhändler drin, bekommt man solche Policen regelmäßig auch schon für 70 % des inneren Werts wenige Jahre vor Ablauf und der ehemalige Besitzer bekommt trotzdem noch mehr als bei einem Rückkauf oder einem Drittanbieter. Finanziert man nun den Kaufpreis bis zum Anschlag (meint meist 80-90 % des Kaufpreises), ergibt sich der übliche FK Hebel ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
jm2c Juni 9, 2014 Könntest du mir mal bitte AVB zeigen, in denen ein Satz oder Wort zum Beleihen / Policendarlehen steht? (Nicht zu verwechseln mit Abtretung / Verpfändung) Meintest du mich? So schnell schießen die Preußen doch nicht . Auf geht's, die AMV schreibt dazu folgendes in meine AVB vom Mai '98 (okay, eine FRV gehört ja auch zu LV): amv avb 98-05.pdf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juni 9, 2014 · bearbeitet Juni 9, 2014 von polydeikes Ich dachte, die Preußen hätten mittlerweile den Vorderlader abgehakt ... zumindest mal so gelernt im Geschichtsunterricht. --- Jetzt ist mir klar, wie du auf die Idee kommst, die Beleihung hinge von den Bedingungen ab. Genaugenommen steht dort aber auch nur, "die Möglichkeit besteht, es besteht aber kein Rechtsanspruch." Die einzige Spezialität besteht darin, dass eine Beleihung bis zur Höhe des RKW möglich ist, das ist heute bei Fondspolicen eher unüblich. Bei den AM typischen Rückkaufswerten aber auch nicht verwunderlich. 98 war nen tolles Jahr, 15 müsste man nochmal sein. Ungeachtet dessen: Eine Beleihung bis Rückkaufswert (edit: außer bei Fondspolicen) ist quasi immer möglich, es bedarf keiner Erlaubnis in den Bedingungen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
jm2c Juni 9, 2014 Ich war da schon drei Jahre älter . Police genau 2mal beliehen, einmal musste ich 25€ Strafgebühr bezahlen und einmal mit Zinsen (weil ja pauschal Gebühr angeblich nicht mehr möglich, hatten wir schon mal das Thema). Ich weiß, dass Alle bei AMV rumjaulen, aber geht es an der Börse so weiter, müsste auch bald drin sein, was eingezahlt wurde. Trotz Beleihung und was ich sonst schon alles mit dem Ding veranstaltet habe, Fonds-Tausch usw. Ich hatte das Darlehen zum Beispiel genommen, um damals mein BAföG komplett zurückzuzahlen, bekommt man ja Prozente, wenn man in einer Summe tilgt, egal. Inzwischen Policendarlehen wieder komplett getilgt. Bisher kann ich mich auch nicht beklagen, immer spitzenmäßiger AMV Kundenservice. Selten muss ich eine zweite Anfrage stellen. Ich lass die Police halt so laufen nebenher. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juni 9, 2014 Ich sach mal so ... ne Einmalanlage im Sinne des Dax von 1999 wäre auch erst wieder 2012 im Plus gewesen. Man sollte halt zu getroffenen Entscheidungen stehen ( nicht immer einen anderen Schuldigen suchen) und ich finde es sehr gut, dass du es tust. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
jm2c Juni 9, 2014 Naja, es gab/gibt auch nicht so viele Optionen. Als ich den Weg hier-her gefunden habe, hatte ich ja schon Abschlusskosten für 40+ Jahre im voraus bezahlt. Alte Police noch auf zehn Jahre verteilt, was an Abschlusskosten für die Dynamik fällig wird, ist ja dagegen eher ein Lacher. Ich hab damals auch nur meine Unterschrift drunter-gesetzt, wie es halt so war. So interessant war/ist das Thema AV weder gestern noch heute. Ich weiß, dass ich ohnehin mehr so Zocker/WP-Freund, wenn jemand klassisch besser fährt, auch gut. Ich habe nie was Klassisches gehabt - höchstens Tagesgeld. Da sich kreso aber nicht mehr gemeldet hat, ist das Thema "Lebensversicherung beleihen?" anscheinend vom Tisch. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juni 18, 2014 Cashlife und Policendirekt sind die bekanntesten Anbieter, aber es gibt noch einige mehr. Würde trotzdem immer erst einmal bei der Gesellschaft selbst nachfragen und dann vergleichen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag