chappli Juni 1, 2014 Werte Gemeinde, beim "Optimieren" der Finanzanlagen meiner Partnerin, bin ich über einen alten "kleinen" noch hochverzinslichen Bausparvertrag gestossen. Leider bin ich bei Bausparverträgen kompletter Laie, und hoffe dass ihr mihr weiterhelfen könnt: Produkt: BHW Tarif D4 (also 4%) Bausparsumme: 7.700 Euro Beginn: 1995 Teilbausparsumme: 4.000 (Ende 2013) Guthaben: 2.150 (Ende 2013) Einzahlung bis 05/2013: 40 Euro pro Monat durch VVL Kapitalerträge 2013 waren 75 Euro also ca. 3,5% Zins. Das Geld wird momentan nicht benötigt, auch keine Bauvorhaben demnächst geplant. Es gab schon eine selbstgewünschte sogennante Disporückzahlung von 1000 Euro in 2010. Einzahlung ab 06/2013: 40 Euro pro Monat durch VVL + 110 Euro Überweisung -> Summe 150 Euro AGB und weitere Unterlagen leider nciht mehr auffindbar. Meine Fragen: 1) War die moderate Erhöhung der monatichen Einzahlung so richtig, um von der hohen Zinsen zu profitieren, aber nicht bei der BHW aufzufallen? 2) Soll ich bei ca. 80% der Bausparsumme die monatlichen Überweisungen stoppen um nicht zu übersparen? Was mache ich dann mit den 40 Euro VVL. Alle Zahlungen stilllegen? Wie lange kann ich eine Auszahlung inkl. Darlehensverzicht verzögern? 3) Das mit den Teilbausparsumme verstehe ich überhaupt nicht. 2011 war diese bei 2000Euro , 2013 bei 3000 Euro und Ende 2013 bei 4000 Euro.???? 4) Bekomme ich noch ein Bonuszins wenn ich auf das Darlehen vezichte? vg chappli Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juni 1, 2014 1) Unter dem Radar bleibt man idR bei Sonderzahlung bis zur maximalen Förderung durch Wohnungsbauprämie. Sind bei Verheirateten 1000 Euro p.a. als Sonderzahlung, das hinterfragt kaum eine BSK in der Praxis. Abgelehnt werden darf aber alles oberhalb der jährlichen Regelsparbeiträge. 2) Kündigen kann die BSK erst, wenn kein Darlehensanspruch mehr zu erwarten ist. Also idR bei 100 % der BS. VL kann keine BSK zurücküberweisen (im Ggs zu Einzahlungen). Solange der Vertrag nicht gekündigt wird, kann er mit VL weiter bespart werden. 3) Soll eine Zuteilung des Darlehens durch Teilen des Vertrags ermöglichen, irrelevant hier .. 4) Kann nur die BSK selbst beantworten. (Bonuszinsen können an den Vertragsverlauf gekoppelt sein, bspw. ...) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag