Holgerli Mai 31, 2014 · bearbeitet Mai 31, 2014 von Holgerli Ich hatte mich ja in der Vergangenheit schon öfters in den einen oder anderen Thread eingeklinkt und mehr oder minder sinnvolle Fragen bezüglich Versicherungen, Bewertung des Leistungsumfangs und der Qualität von Versicherungen und Versicherungsmaklern gestellt. Nun hatte ich nach einiger Suche und Warterei (da sich der erste kontaktierte Makler nie meldete) vor ein paar Tagen mein erstes Gespräch mit dem zweiten kontaktierten Makler. Ich habe ihn direkt mal gefragt was er über Pools denkt: Sieht er positiv. Mein Einwand, dass er bei einem Pool ja nicht die direkten Kontakte zur Versicherung hat wie bei seinen „Standard-Versicherungen“ bzw. aufgrund der geringeren Abschlusszahlen „nicht so wichtig sei“ und daher die Abwicklung nicht optimal sei, hielt er entgegen, dass die „Macht des Pools“ in Form der Masse der Makler auch dem Pool Nachdruck bei den Versicherungen verleihen würde. Meine Situation: - Alter: 39 - Beruf: Sozialversicherungspflichtig angestellt (ca. 90% des Einkommens) + Photovoltaikanlage (rein steuerrechtlich ein Gewerbe aber kein Gewerbe angemeldet (ca. 10% des Einkommens) - Familienstand: Single, keine Kinder - Wohnsituation: Wohne zusammen im meinem Vater in einem Haus, was aufgrund testamentarischer Regelungen zu 75% meinem Vater und zu je 12,5% mir und meinem Bruder gehört. Ich bewohne einen Teil des Hauses (60qm), welches aber nicht räumlich vom Wohnbereich meines Vaters abgetrennt ist. So wird z.B. die Küche gemeinschaftlich benutzt, Geräte und Möbel sind aber rechtlich klar den Wohnbereichen entsprechend meinem Vater oder mir zuzuordnen. Wert meiner Sachen: 20.000 bis 25.000 Euro. Mit der Checkliste des Maklers bin ich auf gut geschätzte 25.000 Euro gekommen (sehr teuer geschätzt). - Besonderheiten: PV-Anlage ist auf eben diesem Haus mit Genehmigung meines Vaters und Bruders installiert) - Sonstiges: Vielfahrer (20.000km) Es geht um folgende Versicherungen: 1. Rechtsschutzversicherung bei der Debeka von 2002 mit ARB 2000 (222 Euro/Jahr) 2. Hausratversicherung bei der Debeka von 1994 (45 Euro Jahr; Summe 21.500 Euro) Für beide Versicherungen wollte ich wissen ob: - Die Verträge in jetziger Form weitergeführt werden sollten - Die Verträge erweitert werden sollten - Die Verträge komplett gekündigt und gegen neue Verträge bei anderen Anbietern ersetzt werden sollten Meine Fragen an den Makler: - Bei RSV wollte ich aufgrund der vielen Kilometer neben Privat- und Beruf- auch Verkehrs-RS. Des Weiteren wollte ich wissen, ob es hier ggf. wegen der der PV-Anlage sinnvoll ist die RSV aufs Gebäude/Grundstück zu erweitern. - Bei der Hausrat wollte ich wissen, inwieweit es Probleme wegen der Wohnsituation in einem Haushalt mit meinem Vater (hat eine eigene Hausratversicherung, eine RSV und die Gebäudeversicherung mit Elementarschäden fürs Haus) geben kann oder ob eine eigene Hausrat sinnvoll ist. Das Ergebnis: Er hat mir vorab seine Auswahl geschickt, mit den üblichen Checklisten-Punkten. Sprechen werden wir nächste Woche im Detail drüber. Die Positiv/Negativ-Punkte habe ich für mich aus der Checkliste übernommen. Versicherungsbedingungen waren noch nicht angehängt. Ich würde mich über eine kurze Einschätzung von Euch freuen, ob die Auswahl prinzipiell in Ordnung geht oder ob ihr direkt von einer Versicherung (im Vgl. zu einer anderen abratet) und ob ihr Punkte findet wo ich nachfassen sollte beim kommenden Gespräch). a. RSV: - Aussagen des Maklers: - Erweiterung auf Gebäude und Grundstück nicht sinnvoll, da Vater der Haupteigentümer - Mein Wunsch nach Privat-, Beruf- und Verkehrs-RSV sah er als sinnvoll an Auswahl des Maklers: 1. Deurag Single für 162,00 Euro/Jahr. Positiv: - PV-Anlage ist mitversichert - Spezial Straf-RS inkludiert Negativ (?): - Reisekosten zu deutschen Gerichten nicht versichert - Verurteilung wegen vors. Straftaten im Verkehrsrecht nicht mitversichert 2. KS-AUXILLA- Single für 158,00 Euro/Jahr Positiv: - Mitversicherungen von verrenteten Eltern - Sozialgerichts-RS bei Widerspruchsverfahren versichert - Reisekosten zu deutschen Gerichten mitversichert Negativ: - Keine Spezial Straf-RS inkludiert bei dieser Auswahl - PV-Anlage bei gleichzeitiger Wohnungs- und Grundstücks RV 3. ARAG 2008M-Top-Single für 147,00 Euro/Jahr Positiv: - Nichts (was nicht eine der beiden anderen nicht auch hätte) Negativ: - RAs auf RSV-Blog.de halten nicht viel von der ARAG - Keine Versicherung von selbstständiger o. nebenberufl. Tätigkeit o. Ehrenamt - Kinder generell nicht mitversichert - Strafvollstreckungsverfahren nicht mitversichert - Keine Leistungsverbesserung bei bestehenden Verträgen - Kapitalanlagen nicht mitversichert - PV-Anlage nicht mitversichert - Betreuungs-RS nicht mitversichert - Keine Spezial Straf-RS inkludiert Meine Tendenz: Deurag vor Auxilia. ARAG definitiv nicht. b. Hausratversicherung (21.500 Euro Vers.-Summe): 1. Haftpflichtkasse Darmstadt: 35,00Euro/Jahr. 2. Medienversicherung Maxpool-Medien-Plus: 33,00 Euro/Jahr 3. Degenia-domo-optimum-T13: 46,00 Euro/Jahr Bemerkungen zur Hausrat: - Lt. Checkliste sehen die Recht identisch aus mit Unterschieden bei der Höhe der Mitversicherung einzelner Tatbestände (die aber Pi-mal-Daumen bei allen dreien passen von der maximalen Deckung) und das die Degenia keine Fahrräder mitversichert, die bei den beiden anderen minimalst versichert wären. - Ich lasse mir alle drei Versicherungen nochmal mit knapp unter 30.000 Euro durchrechnen, um etwas Luft nach oben zu haben. Ansonsten habe ich keinen Favoriten, wobei mir bei der Prämie recht egal ist ob es nun 40 oder 50 Euro Prämie im Jahr sind. Wie gesagt: Ich würde mich über eine kurze Einschätzung von Euch freuen, ob die Auswahl prinzipiell in Ordnung geht oder ob ihr direkt von einer Versicherung (im Vgl. zu einer anderen abratet bzw. zuratet) und ob ihr Punkte findet wo ich nachfassen sollte beim kommenden Gespräch). Schon mal Danke im Voraus. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juni 1, 2014 - Wenn du keine eigene, abschließbare Tür (und abschließbar definiert auch noch mal jede Gesellschaft anders ...) hast, hast du auch keine versicherbare Wohneinheit iS einer Hausrat. - Wenn du eine Verkehrsrechtsschutz haben willst, nimm dir eine Verkehrsrechtsschutz brauchbar ab 60-70 Euro p.a. und sinnvoll iSd geschilderten Situation (... was soll der andere Quatsch?) - Für die PV Anlage brauchst du keine Rechtsschutz, sondern eine gute Privathaftpflicht. Ansonsten ist mir das ehrlich gesagt zu viel Gehampel. Die Fragen, die du stellst, können wieder mal nur Leute beantworten, die beruflich mit dem Thema zu tun haben. D.h. du erwartest aber auch, dass wir Makler die Arbeit unserer Kollegen aus Lust an der Freude machen. Forum und Hilfsbereitschaft in allen Ehren, aber das geht mir ein Stück zu weit in Richtung "macht mal für mich"-Mentalität. --- Und wenn du nen fähigen Sachmakler suchst ... hier hast du einen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Holgerli Juni 1, 2014 · bearbeitet Juni 1, 2014 von Holgerli - Wenn du keine eigene, abschließbare Tür (und abschließbar definiert auch noch mal jede Gesellschaft anders ...) hast, hast du auch keine versicherbare Wohneinheit iS einer Hausrat. - Wenn du eine Verkehrsrechtsschutz haben willst, nimm dir eine Verkehrsrechtsschutz brauchbar ab 60-70 Euro p.a. und sinnvoll iSd geschilderten Situation (... was soll der andere Quatsch?) - Für die PV Anlage brauchst du keine Rechtsschutz, sondern eine gute Privathaftpflicht. Ansonsten ist mir das ehrlich gesagt zu viel Gehampel. Die Fragen, die du stellst, können wieder mal nur Leute beantworten, die beruflich mit dem Thema zu tun haben. D.h. du erwartest aber auch, dass wir Makler die Arbeit unserer Kollegen aus Lust an der Freude machen. Forum und Hilfsbereitschaft in allen Ehren, aber das geht mir ein Stück zu weit in Richtung "macht mal für mich"-Mentalität. Danke für die Anmerkungen zu den Versicherungen. Bezüglich der anderen Aussagen: Ich habe mir recht lange überlegt ob ich nur kurz frage: "Was haltete ihr von Versicherung a., b., c.?". Dann wäre mit 100%iger Sicherheit gekommen: "Es fehlen Informationen, lies Dir die Anmerkungen für eine korrekte Anfrage durch!" So ist das Ganze etwas ausführlicher geworden. Scheinbar zu ausführlich für Dich. Die Frage die ich stelle war aber dennoch: "Ich würde mich über eine kurze Einschätzung von Euch freuen". Mehr nicht. Zu der Aussage, dass mal wieder mal nur die Leute die beruflich damit zu tun haben, etwas dazu sagen können: Ich möchte nur daran erinnern, was für Diskussionen hier im WPF waren als Stiftung Warentest mit Versicherungsvergleichen kam. Da war die Forumsmeinung: Das können die nicht, da müssen Fachleute dran. Ja was denn nun? Entweder können es nur die Fachleute oder jeder kann was dazu sagen. Manchmal kann ich echt verstehen, dass die Leute kein Bock mehr haben hier zu posten. Wie man es macht ist es falsch. Einer fühlt sich immer auf den Schlips getreten. Trotzdem danke für die Antworten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juni 1, 2014 Vielleicht war ich nicht deutlich genug. Wenn keine abschließbare Tür trennt (reicht von Vorschriften zum Beschlag, Bündigkeit und Beschaffenheit bis hin zu "es muss nen Schlüssel da sein ala InterRisk"), ist das im Sinne einer Hausrat eine Wohngemeinschaft. Das heißt: Ein Hauptvertrag, 2 mitversicherte Personen, sehr wenige Gesellschaften und so gut wie kein Angebot ohne vereinbarten Unterversicherungsverzicht. UVZ heißt wiederum je nach Gesellschaft ca 600 / qm für den gemeinschaftlichen Vertrag. Insofern: 2 angebotene Gesellschaften haben nen schönes Blau, das Giftgrün der Degenia gefällt mir nicht so ... Tarife bzgl. Eignung abschließend und umfassend eingeschätzt. Jeweils eigene Hausrattarife von Vater / Sohn wären bei unterlassener Anzeige des erhöhten Risikos (Wohngemeinschaft) ab der auf Eintritt des Risikos (Wohngemeinschaft) folgenden Hauptfälligkeit voraussichtlich leistungsfrei, sollte ein Zusammenhang zum Schaden bestehen. Da können weder Stiftungwarentest, Makler, Rapunzel oder die Schlümpfe was dran ändern ... --- Spezialstrafrechtsschutz braucht kein Mensch. Steht am Ende doch Vorsatz, entfallen alle Leistungen des Versicherers. Grobfährlässig oder fahrlässig zugefügte Schäden sichert die Haftpflicht idR auch ab, inkl. Abwehr ubgerechtfertigter Ansprüche. Bsp.: Straftat war nicht ausschließlich vorsätzlich begehbar (Diebstahl geht nur vorsätzlich bspw.) , Versicherung finanziert Kosten im Falle einer Deckungszusage vor. Steht am Ende aber doch Vorsatz, ist alles zurück zu zahlen. Was genau man mit einer Rechtsschutz für die bereits errichtete PV Anlage im Sinne der Deurag will, erschließt sich mir nicht. Da krieg ich nicht einmal nen obskuren Leistungsfall konstruiert. Das hat aber sogar Stiftungwarentest erfasst. Wenns partue einer von den drei Tarifen sein muss, dann definitiv die Auxilia. Was auch immer du damit (dem Paket) willst ... und Gelb ist ohnehin nicht so meine Farbe. Die Verkehrsrechtsschutz seh ich als sinnvoll an, hatte ich schon gesagt und spezifiziert. --- Wenn ich in 5 Käufhäuser renne, mir dort jeweils T-Shirts für 9,99 erklären und vergleichen lasse, hält mich die Hälfte der Verkäufer auch für belämmert. Wenn ich aber dann doch noch einen finde, der es mir gut erklärt (Anspielung auf Matthew in dem anderen Thread) und dem dann sage: danke, jetzt kauf ich ein Shirt bei Lidl, bleibt nur noch ein mögliches Sprichwort: "Höflichkeit ist die größte Gemeinheit, die man seinen Mitmenschen antun kann, also immer freundlich lächeln." Oder noch mal anders formuliert: Das war jetzt der dritte oder vierte Makler wegen einer evtl. nicht eindeckbaren Hausrat für 25k Versicherungssumme und ner Rechtsschutz? Ehrlich? Keine Ahnung was du arbeitest, aber wie viel Leistung erbringst du für ne Tüte Eis und ne Pizza als Bezahlung? (mitlesende Studenten mal ausgenommen) Meine Fresse, dann bin ich echt froh, mich mit Sachgeschäft nicht rumschlagen zu müssen. Und das ist in keinster Weise persönlich gemeint. Einfach mal die eigene Denkweise hinterfragen, meine Meinung und nen gut gemeinter Tipp. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Holgerli Juni 1, 2014 Danke bezüglich der ergänzenden Worte zur Hausrat und RSV. Bezüglich der RSV und PV-Anlage: PV-Anlagen auf Ein- und Mehrfamilienhäusern können ohne Baugenehmigung errichtet werden. Problem (real schon mehrfach vorgekommen und vor Gericht behandelt): Nach einer gewissen Zeit merkt ein Nachbar, dass er sich geblendet fühlt und fordert den Abbau der Anlage. Oder andersrum: Ein Nachbar beschwert sich über Verschattung durch die Anlage und fordert den Abbau. Oder: Ein Nachbar fühlt sich selber oder elektrische Geräte durch von der PV-Anlage angeblich erzeugte (Stör-)Strahlung gestört. Wie gesagt: Erster Fall mit der Blendung wurde schon mehrfach in Deutschland durch diverse Instanzen geklagt. Die anderen Fälle wurden zumindest in einschlägigen Fachforen von Opfern und vermeindlichen Tätern zur allg. Diskussion herangetragen, wobei ich nicht weiss ob diese schon gerichtlich behandelt wurden. Wegen Deinen anderen Bemerkungen: Kann es sein, dass Du mich verwechselst? Das sind die einschlägigen Threads die ich mit meiner Beteiligung in 2014 hier im Unterforum gefunden habe: Hier hatten wir eine etwas längere Diskussion wie man denn einen guten Makler findet: https://www.wertpapier-forum.de/topic/43540-haftpflicht-und-hausrat/?do=findComment&comment=883165 Im Verlauf dieser Diskussion habe ich mal kurz was geschrieben, dass es um eine RSV und eine Hausrat bei mir geht. @Matthew hat vier oder fünf Sätze speziell zu diesen Versicherungen zurückgeschrieben. Hier fragte ich allg. was zu der Beurteilung des vom O-Posters gewählten Maklers: https://www.wertpapier-forum.de/topic/43716-sbu-bei-der-stuttgarter/?do=findComment&comment=887594 Hier hatte ich nur eine kleine, allg. Diskussion mit @tyr was „Kleinkram“ ist. https://www.wertpapier-forum.de/topic/34829-private-haftpflichtversicherung-fur-mich-gesucht-single-und-familientarife/?do=findComment&comment=888252 Und hier hatten wir beide eine kleine, allg. Diskussion über den Sinn von RSVs. https://www.wertpapier-forum.de/topic/43762-versicherungen-aufraumen/?do=findComment&comment=888907 Bis auf den 1. Thread wo ihr Du und @philchen etwas mehr Antworten zu meinen Fragen geben habt, sehe ich in den anderen Threads nichts was das normale Maß eines Forums sprengt. Bezüglich des T-Shirts was ich dann bei Lidl kaufe. Ich sag’s mal so: Weder bei Dir, noch bei @Matthew noch bei @philchen sehe ich anhand der Namenswahl noch anhand irgendwelcher offizieller Hinweise, dass ihr aus dem Forum heraus im realen Leben gefunden werden wollt. Deswegen habe ich auch nicht bei Dir, @Matthew oder @philchen nachgefragt, weil ich dies als gewünschte Trennung angesehen habe Nummer 4 im Bunde @Peter macht es da ja etwas anders und ist deutlich leichter zu finden. Den hatte ich aber eher als BU/Renten-Experten auf dem Radar. Lange Rede kurzer Sinn: Ich hoffe, dass es ein Missverständnis war. Wenn nicht, würde ich mich freuen, wenn wir das per PM und nicht öffentlich diskutieren könnten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juni 1, 2014 Es geht bei der angesprochenen Rechtsschutzproblematik PV nicht darum, dass es keine Rechtsstreitigkeiten gibt. Es geht darum, ob die Formulierung aus den ARB der Deurag einen Nutzen / eine Leistung bringt. Laut deiner Schilderung ist es nicht DEIN 1-2 Fam. Haus / DEIN Grundstück. Damit greifen mMn die ARB so schon mal so nicht. (siehe SShot der ARB) Unabhängig davon stellt sich die Frage, warum sollte die PV aus dem Leistungsumfang der normalen Rechtsschutz heraus fallen. Das tut sie im Rahmen des Baurisikos (hat sich, die Anlage steht schon) und im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit. Die Rechtssprechung geht davon aus, dass dies bei PV Einkommen der Fall ist, die geeignet sind das Erwerbseinkommen zu ersetzen. Bei genannter 90 / 10 Verteilung mMn nicht der Fall. Insofern sind genannte Nachbarschaftsprobleme nicht pauschal ausgeschlossen bzw. nicht extra einzuschließen, mMn. Eine schriftliche Anfrage / Textform an den Versicherer schafft Abhilfe. Obs ungeachtet dessen eine existenzielle Problematik, bleibt auch offen ... aber erst einmal klären, wer was zahlt oder auch nicht und auf welcher Grundlage. --- Möglich, dass ich dich verwechsle. Die Links durchzuklicken ist auf dem Pad nervtötend, ich spars mir. Diskutieren brauch ichs auch nicht. Geh mal in ein Autohaus und frag, ob sie dir nen guten Autohändler empfehlen können, viel Erfolg. Abgesehen davon, ich hab mit Sachversicherungen noch weniger zu tun als Peter. Wenn man wie Peter dann auch noch versehentlich in einer Antwort nen Link in der angehängten Datei hat, wird direkt über "Sperrung" diskutiert / nen Mod tritt zurück. Und wenn ich mal argumentativ deutlich pro A und deutlich kontra B diskutiere, setze ich mein "Wissen zum Manipulieren ein" (Aussage von User mit 3 Buchstaben vor versammelter Modmannschaft). So lange einerseits zwar immer wieder explizit das berufliche Wissen abgefragt aber bei entsprechender Antwort dann irgendwelche Anfeindungen folgen, ist das insgesamt eine sehr unglückliche Situation. Und wenn ich Matthew empfehle für Sach, dann weil er halt was drauf hat. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Holgerli Juni 1, 2014 Ich danke Dir erstmal für Deine wieder mal sehr fachkundigen Aussagen. Du hast mir sehr weitergeholfen. Ich werde die Punkt bei meinem Gespräch ansprechen und um Klärung bitten. Zur allg. Situation von Versicherungsmaklern im Forum: Als ich hier Anfang Januar 2013 zugestoßen bin und noch keinen der User kannte, war ich überrascht, wie schnell ich Anfeindungen hatte, da ich allgemein kritisch zu diverse Vorgänge in der Versicherungsbranche geäußert hat. Es gab heftigste Reaktionen wobei mir erst dort klar wurde, dass diverse User ihren Job in der Versicherungsindustrie haben. Meine Bitte war damals schon irgendwie Kenntlich zu machen, dass das so ist. Einen Status unter dem Avatar einzubauen ähnlich dem http://www.photovoltaikforum.com/ fände ich nicht schlecht. Wurde aber damals noch abgelehnt. Stelle ich aber gerne nochmal zur Diskussion. Wenn dann dort steht „Versicherungsmakler“ dann weiss a. jeder wie er Deine Aussagen zu werten hat und es sollten dann kein Problem mehr sein b. aktive Kundenaquiese im Sinne von „Wir können ja mal im Rahmen eines offiziellen Beratungsgesprächs telefonieren!“ zu führen. Dir/Euch wäre geholfen. Mir/uns wäre geholfen, weil zumindest bei mir ist es so, dass mir recht egal wo mein Ansprechpartner sitzt, Hauptsache er ist kompetent. Und diese Kompetenz habt Du/ihr schon öfters unter Beweis gestellt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juni 1, 2014 Um mal zu verdeutlichen was die Formulierung von oben mMn bedeuted, einfach mal die verständlicheren ARB der Rechtsschutz Union lesen. Seite 22 der Par 26 (2) ee. Bzgl. alleinige Nutzung etc. ... http://www.vermittlerportal.de/recht/recht-privat/bedingungen-rechtsschutz-ru053.pdf Dort steht etwas klarer erkennbar, dass deine "Sondersituation" ein potentielles Problem ist. Geht man hier bspw. nach Finanztest, dann wären PV Anlagen in diesem Tarif "mitversichert", dem ist aber eindeutig in deinem Fall nicht so. Flyer, Vergleichsprogramme, Testzeitschriften ersetzen das Lesen der Bedingungen nicht ... --- So interpretiere ich ebenfalls die ARB der Deurag. Wenn der Makler natürlich ohne zu prüfen ins Beratungsprotokoll rein schreibt, dass deine PV Anlage mitversichert ist ... kannst du dich ja an seiner Vermögensschadenshaftpflicht schadlos halten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juni 1, 2014 · bearbeitet Juni 1, 2014 von polydeikes Und hier noch Seite 15: http://www.ks-auxilia.de/php/cms/twe/download.php?96a89fd4b5c1b9c698bc9274a0ce9fd4b597b4bf9fbfa7b6a19c7ac2c08693c4acc0a7b2979ba8c2c0859bcb9297976ea29b9ccdc7aa8abd96a692b18abe71d2b3cc7acda399aaa68c869b90b3a7b9d098bcbc718cbd79d0cac08bcf9585b570a1cd69c4caab9386ab8482a9a0c27dd0c78692caa2aaa7719eaba8cabfa67e89ad85b4b29e877dcebfab9b8aaaa9c9ad96a765c5c0a67e86abaa92b3a09b69d0c8967ec1a2aaa3a589ce858abfa786cda39693a68bab7ac6c0aa9a87a2a6a3a68c9b798ab3cd9bbea3bc9eb78c9b86c2bf859bbe95c093a897bd7991c7a7b4d09884bc738aa87d8fb5978a899696aa718c98a493 Par 26 (1a) c ... In der Konstellation musst du lediglich das Grundstück / Haus bewohnen und der Eigentümer der Anlage sein. Insofern in deiner Situation kein Interpretationsspielraum ... ABER Und im Nachsatz eben wieder die Eigentümerproblematik beim Haus ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Juni 2, 2014 · bearbeitet Juni 2, 2014 von Matthew Pryor Bezüglich der Photovoltaikanlage:Zu klären wäre zunächst,ob der Versicherer den Betrieb einer PV-Anlage als selbstständige Tätigkeit ansieht.Falls ja,wäre auch folgende Konstellation denkbar: Familien-RS mit dem Vater als Versicherungsnehmer (→Baustein "Immobilie" selbstredend vorausgesetzt) Versicherungsschutz für dich als mitversicherte Person (→häusliche Gemeinschaft sollte gegeben sein,der Erstwohnsitz muss das Haus des Vaters sein) das Einkommen aus dem Betrieb der Anlage übersteigt 17.500€ jährlich nicht Und dann soll der Kollege mal rödeln für seine Provision. OT:Vielen Dank für die Blumen Torsten OT 2:Holgerli,du hast ja irgendwo recht.Ich für meinen Teil bin hier anonym unterwegs und werde das auch weiterhin so handhaben.Nichtsdestotrotz kommen häufig Fragen/Anfragen per PN.Ich bin dann bemüht,diese Anfragen im Rahmen meiner Möglichkeiten zu beantworten.Daraus bahnen sich dann auch durchaus Kontakte an.Ich nehme mir aber selbstredend das Recht heraus,zu schauen,von wem diese Anfragen kommen und wie sich derjenige bislang verhalten/geäußert hat.Im Zweifelsfall bin ich dann auch nicht bereit,"Hilfe zu leisten".Das trifft auf dich jetzt nicht zu,nicht falsch verstehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juni 2, 2014 Auf die Gestaltung über die mitversicherte Person wollte ich auch hinaus, weils in dem Fall hier einfach offensichtlich ist. Allein ich sag ja, wir müssen die Arbeit für die Herren Kollegen hier nicht machen, seh ich nicht ein. Insofern hab ich nur 3 mal mit dem ganzen Zaun gewunken. In der Hausrat funktioniert es ohnehin nur so, ohne räumlich getrennte Wohnung iSd Hausratversicherung. Da aber mit den erwähnten Problemen / Einschränkungen der WG Problematik (UVZ, wenig Auswahl). Ansonsten gilt wie immer der magische Satz bei Mutmaßungen des Vermittlers: Bitte schreiben Sie mir das exakt so ins Beratungsprotokoll. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Holgerli Juni 2, 2014 · bearbeitet Juni 2, 2014 von Holgerli Jungs, ich sag' mal ganz herzlich DANKE! Interessant, dass ich von solchen Fallstricken während 2 Stunden Gesprächs nichts gehört habe. Nur ein paar Anmerkungen: Interessant ist, dass ich die Problematik, dass die Wohnung halt nicht abgetrennt ist und z.B. die Küche von uns beiden benutzt wird explizit aufmerksam gemacht habe. Seine Aussage war, dass das solange kein Problem bei der Hausrat sei, so lange die Gegenstände die mir oder meinem Vater gehören nicht vermischt in den Räumen stehen würden. Bei der RSV habe ich explizit drauf aufmerksam gemacht, dass ich das Haus zwar bewohne, es aber zu größten Teilen meinem Vater gehört und mir nur ein Minderteil (in Höhe des Pflichtanteils im Rahmen des "Berliner Testaments") gehört. Es wurde explizit geraten den Baustein Wohnung & Grundstück" nicht zu nehmen, da mein Vater Haupteigner sei und das dass wenn überhaupt über ihn abgedeckt sein sollte. In einem Satz wurde erwähnt, dass ggf. zu prüfen sei ob Mein Vater, mein Bruder & ich eine Versicherungsgemeinschaft sei. Hierauf werde ich ihn nochmal explizit ansprechen. Die PV-Anlage hat er aber definitiv nur mir zugeschrieben und sah keine Probleme mit der Versicherung dieser. Diese o.g. Probleme hatte ich nämlich auch bauchgefühlmäßig gesehen, habe es aber als meine ganz persönliche Paranoia abgetan. Das war aber auch u.a. der Grund warum ich einen Marker wollte der mich durch diese Problemzonen führt. Ich werde den Tipp von poly beherzigen und fordern, dass diese Punkte explizit ins Beratungsprotokoll kommen. Ich berichte! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juni 2, 2014 · bearbeitet Juni 2, 2014 von polydeikes Jungs, ich sag' mal ganz herzlich DANKE! Interessant, dass ich von solchen Fallstricken während 2 Stunden Gesprächs nichts gehört habe. Naja, mal wieder der Hinweis. Wende dich an Alex, der schafft das in 5 Minuten, ich als totaler Sachfehlschuß brauch mal mind. 15 Minuten. Insofern versteh ich wirklich nicht, warum du wieder zu dem Kollegen läufst, ganz ehrlich. Nur ein paar Anmerkungen: Interessant ist, dass ich die Problematik, dass die Wohnung halt nicht abgetrennt ist und z.B. die Küche von uns beiden benutzt wird explizit aufmerksam gemacht habe. Seine Aussage war, dass das solange kein Problem bei der Hausrat sei, so lange die Gegenstände die mir oder meinem Vater gehören nicht vermischt in den Räumen stehen würden. Sorry, dass ist Nonsens. Die Bestimmung der abgetrennten Räumlichkeiten ist tatsächlich sehr schwierig. Jede Gesellschaft hat da Nuancen. Ich habs am Beispiel mit dem Türbeschlag klar gestellt. Aber eine Entscheidung auf Basis der Anordnung von Möbelstücken gibt es in keinem Bedingungswerk, völliger Quatsch. Bei der RSV habe ich explizit drauf aufmerksam gemacht, dass ich das Haus zwar bewohne, es aber zu größten Teilen meinem Vater gehört und mir nur ein Minderteil (in Höhe des Pflichtanteils im Rahmen des "Berliner Testaments") gehört. Es wurde explizit geraten den Baustein Wohnung & Grundstück" nicht zu nehmen, da mein Vater Haupteigner sei und das dass wenn überhaupt über ihn abgedeckt sein sollte. In einem Satz wurde erwähnt, dass ggf. zu prüfen sei ob Mein Vater, mein Bruder & ich eine Versicherungsgemeinschaft sei. Hierauf werde ich ihn nochmal explizit ansprechen. Die PV-Anlage hat er aber definitiv nur mir zugeschrieben und sah keine Probleme mit der Versicherung dieser. Auch das ist eben falsch, wie ich dir an drei unterschiedlichen ARB Auszügen dargestellt habe. Eine solche Trennung erfolgt nicht. Diskussionswürdig ist aber generell der Ausschluß von PV Anlagen, so wie von mir dargestellt. Liegt eben keine gewerbliche Nutzung vor, kein Baurisiko etc. (immer die Risiken wogegen man sich sepparat versichern kann), fällt eigentlich das von dir angesprochene Streitbeispiel eher in den Bereich der Privatrechtsschutz ... meine Meinung. Auf diese Meinung gib allerdings nicht all zu viel, da sie im Falle eines Falles auch wieder nur "einklagbar" bzw. "rechtssprechbar" zu klären wäre. Diese o.g. Probleme hatte ich nämlich auch bauchgefühlmäßig gesehen, habe es aber als meine ganz persönliche Paranoia abgetan. Das war aber auch u.a. der Grund warum ich einen Marker wollte der mich durch diese Problemzonen führt. Wenn ich einen Vertrag unterschreibe, ist es keine Paranoia, wenn ich die Bedingungen lese. Genau genommen sollte alles hinterfragt werden, was nicht verständlich ist. Und kann die Antwort nicht schwarz auf weiss gezeigt werden, muss es dokumentiert werden. Sogar der Gesetzgeber sieht genau das im Sinne des Transparenzgebots vor. Das ist einfach der Punkt warum man zum Makler geht. Der Makler muss nachweisen, dass er den Fehler nicht gemacht hat. Und schreibt er solche Punkte ins Beratungsprotokoll und kann nicht beweisen Recht gehabt zu haben, haftet er. Das ist beim gebundenen Vermittler eben nicht der Fall, dem musst du beweisen einen Fehler gemacht zu haben. Ich werde den Tipp von poly beherzigen und fordern, dass diese Punkte explizit ins Beratungsprotokoll kommen. Ganz ehrlich: Ich bin weder verwandt, verschwägert mit / noch kenne ich Matthew / Alex persönlich. Ich habe auch keinerlei Vorteil von meiner Empfehlung noch wurde das in irgendeiner Art und Weise abgesprochen. Aber ich kanns beim besten Willen nicht verstehen, warum du wieder zu dem Kollegen gehen willst. Wir saugen uns den Spaß nicht aus den Fingern, es ist einfach so wie beschrieben. Und wenns der Kollege nicht rafft (kann ja nur beurteilen, was ich von dir lese), dann würde ich da auch nicht mehr hingehen. Dieser Lösungsansatz mit dem Beratungsprotokoll ist ein Notnagel. Das muss einfach ins Fleisch und Blut bei Versicherungen übergehen. Einmal der haftungstechnische Unterschied zwischen Makler und gebundenem Vermittler - und wie nutze ich diesen als Kunde effizient. Dokumentiert er es im Beratungsprotokoll, fährst du zumindest mal nicht völlig vor den Baum im Schadensfall. Aber ganz ehrlich: Wenn ich die Chance habe, nehme ich doch lieber streßfreien, bedarfsgerechten und korrekten Versicherungsschutz als die Airbag Variante mit vorprogrammiertem zusätzlichen Ärger. Insofern bitte diesen Tipp nicht als pauschale Lösung für deine individuelle Problematik verstehen, sorry wenns so rüber gekommen ist. Es ist vielmehr ein Ansatz, den ihr als Kunden bei Abschluss einer Versicherung zu EURER EIGENEN ABSICHERUNG immer fahren solltet, wenn etwas nicht schwarz auf weiß belegt werden kann. --- @Alex: Das ist zum Glück das Privileg der Makler, wir müssen Kunden nicht annehmen / beraten / betreuen im Gegensatz zu gebundenen Vermittlern. Auch wenn ich heute schon auf gleiche Stufe iSd Berufsstands gestellt wurde, ich bin froh, dass es eben nicht so ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Juni 2, 2014 Mein lieber Torsten,aus diesem Grund werde ich mich hier auch weiter äußern sondern die Ratschläge des Vermittlers mit einem Schmunzeln zur Kenntnis nehmen. Du hast hier genug Tipps gegeben,wenn es dann beim Verbraucher/User nicht klick macht,dann sollten wir damit leben können. In dem Sinne:Sherlock läuft....Cheers! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juni 2, 2014 Ich kann mir bei sowas halt schlecht auf die Zunge beißen. Und der Grund warum ich es trotz der Kritik im ersten Post dann doch noch leidlich ausführlich angesprochen habe, ist einfach erklärt: Die Threads werden auch "mitgelesen". D.h., selbst wenn der Nasenfaktor ggü. dem TO-User irgendwann mal nicht unbedingt passen sollte, kann man es trotzdem im Sinne der Mitleser beantworten und klären. Aus meiner Sicht der Mehrwert eines solchen Forums. Wobei es jetzt absolut nicht heißen soll, dass mir holgerlis Nase nicht passt. Wir haben nur eine anscheinend sehr unterschiedliche Sichtweise und ich kann wie immer meine "Fresse" nicht einfach mal halten, aber jeder wie er mag. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CP_4 Mai 5, 2015 Hallo zusammen, ich möchte an dieser Stelle gerne Meinungen zu einer speziellen Absicherung aus dem Bereich der Rechtsschutzversicherung einholen (ich meine, dass dieses Thema in diesen Thread thematisch passt - falls nicht, bitte ich um einen kurzen Hinweis) => es geht um die Absicherung des Rechtsschutz für Bauherren Offensichtlich ist es so, dass es aktuell nur einen Anbieter gibt (= ARAG), der für diesen speziellen Bereich eine Rechtsschutzversicherung anbietet (nur in der Premiumtarifstufe). Da wir mittelfristig ein Haus bauen bzw. umbauen wollen, stellt sich uns die Frage, ob solch eine Absicherung sinnvoll ist? Hierzu noch zwei Anmerkungen: - die Wartezeit i. H. v. 6 Monaten ist nicht problematisch, da der Bau/Umbau nicht kurzfristig realisiert werden wird - die SB würden wir relativ hoch ansetzen, um den Jahresbeitrag geringer zu halten Vielen Dank für Eure Meinungen oder evtl. sogar Erfahrungen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Mai 6, 2015 Ob sinnvoll oder nicht,innovativ ist es allemal.Ich gebe aber zu bedenken,dass die Versicherungssumme für die gesamte Vertragslaufzeit (anders als beim österreichischen Vorbild) gedeckelt ist.Da muss man sich dann im Zweifelsfall gut überlegen,wann man den Versicherer in Anspruch nehmen möchte und wie weit 10.000€ im Ernstfall dann weiter helfen.Aus meiner Sicht möchte die ARAG sich hier vom Wettbewerb abheben und ein bei allen Rechtsschutzversicherern ungeliebtes Risiko in den Versicherungsschutz integrieren.Da sich Anfang des Jahrtausends schon mal ein Versicherer mit einem ähnlichen Konzept verhoben hat,wird eben das Kostenrisiko durch die Deckelung auf Summe und Anzahl versicherter Fälle überschaubar gehalten.Ist die Finanzierung auf Kante genäht,kann man in der Konstellation mit hohem SB darüber nachdenken,ansonsten ist es ein überschaubares Goodie,dass man dankend mitnimmt,wenn die Entscheidung aus anderen Gründen für die ARAG fallen sollte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
highline Mai 8, 2015 Die örag bietet sowas auch (noch nicht über alle Vertriebspartner) an! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Mai 8, 2015 Das stimmt.Wenn ich richtig informiert bin,muss die Finanzierung dann aber auch im Verbund über eine Sparkasse erfolgen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
highline Mai 9, 2015 Könnte ich mir gut vorstellen, dass die Sparkassen das so koppeln.... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Mai 10, 2015 Habe nochmal geschaut,ist wohl tatsächich der Fall.Wer nun zufällig über eine Sparkasse finanziert,fährt mit der ÖRAG aufgrund der höheren Versicherungssumme vermutlich besser. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CP_4 Mai 17, 2015 Habe nochmal geschaut,ist wohl tatsächich der Fall.Wer nun zufällig über eine Sparkasse finanziert,fährt mit der ÖRAG aufgrund der höheren Versicherungssumme vermutlich besser. Hallo zusammen, vielen Dank für diesen Hinweis - ist sehr interessant für uns! Gruß Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag