Zum Inhalt springen
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
Mutz&Motz

Teilberücksichtigung von Altverlusten möglich ?

Empfohlene Beiträge

Mutz&Motz

Bei der Verrechnung von Altverlusten (KAP, Zeile 60 angekreuzt) hat das Finanzamt die erklärten KAP-Einkünfte bis auf Null reduziert, weil meine Altverluste höher waren.

 

Weil ich nur KAP-Einkünfte hatte, führte es dazu, dass ich ein zu versteuerndes Einkommen von -3500 € hatte.

 

Es wäre ausreichend gewesen, wenn das Finanzamt nur einen Teil der Altverluste angerechnet hätte, um mein zu versteuerndes Einkommen auf 8137 € zu drücken. Dann wäre meine Steuerschuld ebenfalls Null. Mir wurden also über 10000 € zuviel aus meinem Alt-Verlustvortrag entnommen.

 

Auf meinen Widerspuch hin bekam ich zur Antwort :"Das geht nicht, Teilverluste können nicht angerechnet werden".

 

Meine Frage an die Spezialisten der Community: Stimmt das, kann das Finanzamt auf die KAP-Einkünfte keinen Teil der Altverluste anrechnen sondern immer nur alles ?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Taxadvisor
· bearbeitet von Taxadvisor

Bei der Verrechnung von Altverlusten (KAP, Zeile 60 angekreuzt) hat das Finanzamt die erklärten KAP-Einkünfte bis auf Null reduziert, weil meine Altverluste höher waren.

 

Weil ich nur KAP-Einkünfte hatte, führte es dazu, dass ich ein zu versteuerndes Einkommen von -3500 € hatte.

 

Es wäre ausreichend gewesen, wenn das Finanzamt nur einen Teil der Altverluste angerechnet hätte, um mein zu versteuerndes Einkommen auf 8137 € zu drücken. Dann wäre meine Steuerschuld ebenfalls Null. Mir wurden also über 10000 € zuviel aus meinem Alt-Verlustvortrag entnommen.

 

Auf meinen Widerspuch hin bekam ich zur Antwort :"Das geht nicht, Teilverluste können nicht angerechnet werden".

 

Meine Frage an die Spezialisten der Community: Stimmt das, kann das Finanzamt auf die KAP-Einkünfte keinen Teil der Altverluste anrechnen sondern immer nur alles ?

 

Ja, diese Regelung gilt nicht nur bei KAP sondern bei allen Verlusten und ist so vom BFH bestätigt. Haben wir hier auch schon diskutiert...

 

Gruß

Taxadvisor

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

×
×
  • Neu erstellen...