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Stockinvestor

Fünftelregelung und Kapitalerträge

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Stockinvestor

Hallo,

 

weiß jemand von Euch, wie sich Kapitalerträge auf die Fünftelregelung auswirken, wenn man ansonsten keine weiteren Erträge/Einkünfte im Auszahlungsjahr der Abfindung hat?

 

Gruß

Stockinvestor

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reckoner

Hallo,

 

mit Abgeltungsteuer: gar nicht

mit Günstigerprüfung: Die Kapitalerträge erhöhen das Einkommen und können sich indirekt immens auswirken. Ohne es jetzt genau durchgerechnet zu haben könnte das einer der Sonderfälle sein, wo die Günstigerprüfung im Endeffekt negativ ist, man sollte sie dann nicht beantragen.

 

Ich hatte selber mal einen solchen Fall, und da hat es sich gelohnt, das Einkommen massiv zu drücken (fast um jeden Preis), um auf einen Steuersatz von Null zu kommen (weil: X mal Null% ergibt Null Steuern, egal wie hoch das zu versteuernde Einkommen dann ist).

 

Stefan

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Tooni

Wenn Du die Frage mit einen konkreten Hintergrund gestellt hast, kann ich Dir auf jeden Fall die Internetseite von P. Ranning empfehlen. Ich habe hier jedenfalls eine ganze Reihe sehr guten Ideen gefunden, die im Zusammenhang mit einer Abfindung sehr hilfreich sein können.

 

Für eine direkte Antwort auf Deine Frage weiß ich zwar gerade keinen direkten Link, dafür ist die Seite auch manchmal etwas unübersichtlich, aber zumindest von der Überschrift her bietet sich vielleicht der Beitrag über die Fünftelregel an. Oder das Ergebnis der Optimierungen im Steuerbescheid.

 

P. Ranning verfolgt dabei wohl eine ähnliche Strategie, wie sie von Stefan angedeutet wurde: Reduzierung des Einkommens um jeden Preis!

 

Gruß, Tooni

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Stockinvestor

Vielen Dank erst mal, reckoner+Tooni,

 

@reckoner

Ich hatte selber mal einen solchen Fall, und da hat es sich gelohnt, das Einkommen massiv zu drücken (fast um jeden Preis), um auf einen Steuersatz von Null zu kommen (weil: X mal Null% ergibt Null Steuern, egal wie hoch das zu versteuernde Einkommen dann ist).

Genau so hatte ich mir das auch mal zurechtgefriemelt.

 

Das restliche Einkommen (Kapitaleinkünfte) sollte so gering wie möglich sein.

Auch Der Privatier kommt auf die gleiche Schlußfolgerung.

 

Ich bin auf die Idee gekommen das mal anhand von verschiedenen Beispielrechnungen per Elster durchzurechnen. Könnte bei Kapitalerträgen von wenigen Tausend Euro aber tatsächlich interessant sein, sich der Günstigerprüfung zu unterziehen. Kommt halt - wie so oft - auf den Einzelfall drauf an.

 

Die Frage ist auch noch, ob man tatsächlich sein Anlageverhalten ändern soll, nur um partout die Kapitalerträge unter den Freistellungsauftrag zu bingen,so dass man dem Finanzamt so wenig wie möglich Steuern zahlen muss, aber im Gegenzug (gerade bei steigenden Märkten) auf Kursgewinne verzichtet.

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Sapine

Solange Du die Kursgewinne nicht realisierst ist das doch steuerlich nicht relevant.

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reckoner

Hallo,

 

Ich hatte selber mal einen solchen Fall, und da hat es sich gelohnt, das Einkommen massiv zu drücken (fast um jeden Preis), um auf einen Steuersatz von Null zu kommen (weil: X mal Null% ergibt Null Steuern, egal wie hoch das zu versteuernde Einkommen dann ist).
Dazu noch mal eine Anmerkung von mir selber: Das Jahr von dem ich berichtet hatte war 2010. Das Problem war damals, dass es eine Einmalzahlung aus einer Unterstützungskasse gab, die unter die Fünftelungsregelung fiel, daneben gab es noch Renten- und Kapitaleinkünfte. Da man aber die Rente nicht reduzieren kann (bzw. möchte:-), blieben nur die Kapitralerträge (bitte keine Kommentare bezüglich der Abgeltungsteuer, die Günstigerprüfung ist speziell bei Rentnern sehr häufig angebracht, so auch hier). Die Kapitalerträge habe ich dann mittels Stückzinstrick auf knapp über 801 Euro gedrückt (aber ggf. Altersentlastungsbetrag beachten, und - in Fällen ohne Rente - auch die Härtefallregelung). Das mal die Geschichte in Kurzform.

 

So, nun kommt das, worum es mir in diesem Post geht: Diese geschobenen Kapitalerträge gibt es zum Teil immer noch, jedes Jahr ein bisschen weniger, aber noch nicht Null - man muss also u.U. einplanen, das Ganze mehrmals zu machen. Andererseits wäre es auch nicht so schlimm, im Folgejahr mehr Einkommen zu haben, der Steuersatz steigt dann ja nur normal (und nicht quasi fünffach*).

 

*stimmt natürlich nicht so richtig, genauer: man konnte in dem betreffenden Jahr den Steuersatz so viel drücken, wie es normalerweise erst mit dem fünffachen Betrag erreicht würde

 

Die Frage ist auch noch, ob man tatsächlich sein Anlageverhalten ändern soll, nur um partout die Kapitalerträge unter den Freistellungsauftrag zu bingen,so dass man dem Finanzamt so wenig wie möglich Steuern zahlen muss, aber im Gegenzug (gerade bei steigenden Märkten) auf Kursgewinne verzichtet.
Verstehe ich nicht so richtig. Was meinst du denn tun zu müssen, um die Einkünfte zu reduzieren?

 

Stefan

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Stockinvestor

Das ist richtig.

Was wäre Dir aber z.B. lieber? Eine Steuer von 2.000 Euro und ein unrealisierter Gewinn von 20.000 Euro oder eine Steuerersparnis von 2.000 Euro?

Es muss nicht so kommen. Ich will nur darauf hinweisen, dass man zwar alles steueroptimieren kann, dies aber auch Nachteile bringen kann.

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Kolle

Passt hier nicht wirklich, aber vielleicht für andere: Mit Stückzinsen etc. kommt ja fast nichts zusammen. Wenn jemand sein Einkommen drastisch drücken will kann er das mit sogenannten beweglichen Wirtschaftsgütern tun, insbesondere mit dem Investitionsabzugsbetrag in Höhe von 40 % der Investitionssumme. Habe ich gemacht mit einer mittelgroßen Photovoltaikanlage. Auszahlungen einer Unterstützungskasse sind dann bis ca 90 T€ steuerfrei ( Verheiratete nach Splittingtarif ) wenn das "normale Einkommen" auf Null gedrückt wurde. Neue Photovoltaikanlagen sind nach der drastischen Förderkürzung nicht mehr so rentabel, aber mit gebrauchten Bestandsanlagen funktioniert das noch.

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