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slade

Guten Tag....

 

Mein Vater hat 4 Kinder und möchte im Falle seines Todes sein bestehendes langfristig angelegtes Aktiendepot vererben, an seine 4 Kinder. Da nur ich seinen buy-and- Hold Investment Stil fortführen würde, gedenkt er, mit mir ein Gemeinschaftsdepot (Oder-Depot) zu haben, bei dem die Eigentumsrechte der Wertpapiere an mich übertragen werden. Im Falle seines Todes soll ich das Depot so weiterführen und die Erträge zu gleichen Teilen auszahlen...dazu soll ich mich in einem privatrechtlichen Vertrag mit meinen Geschwistern verpflichten....Mein Vater sieht hier den großen Vorteil, dass somit bei Tod nicht große Summen an die restlichen 3 Kinder ausgezahlt werden, da diese ggf. nicht erwartungsgemäß damit umgehen würden...

 

 

 

Welche Probleme seht ihr... Was für Alternativen gibt es...

 

Vielen Dank für eure Hilfe....

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kleinerfisch

ein Gemeinschaftsdepot (Oder-Depot) zu haben, bei dem die Eigentumsrechte der Wertpapiere an mich übertragen werden.

Das würde wohl eine Schenkung in Höhe des halben Depots an Dich bedeuten (so wäre es jedenfalls bei Ehegatten). Das hätte dann zivil- und steuerrechtliche Folgen.

Zu vererben wäre dann nur noch die andere Hälfte - davon wieder ein Viertel an Dich. Je nach Höhe des Depots fällt auch Schenkungssteuer für die Übertragung der 50% an Dich an oder entsprechend höhere Steuer im Erbfall.

Später fällt wieder Schenkungssteuer an, wenn Erträge aus diesen 50% an die Geschwister ausgeschüttet werden.

Außerdem ist die Pflichtteilregelung beim Erbe zu beachten, da es sich bei dem Modell faktisch um eine (Teil-)Enterbung Deiner Geschwister handelt.

Für die geäußerten Ziele scheint mir eine Vollmacht an Dich für das Depot sinnvoller, da keine Eigentumsübertragung stattfindet. Dies gilt jedenfalls für die Zeit, in der Dein Vater noch lebt, aber aus irgendwelchen Gründen nicht mehr in der Lage oder willens ist, das Depot zu managen.

 

Im Falle seines Todes soll ich das Depot so weiterführen und die Erträge zu gleichen Teilen auszahlen...dazu soll ich mich in einem privatrechtlichen Vertrag mit meinen Geschwistern verpflichten....Mein Vater sieht hier den großen Vorteil, dass somit bei Tod nicht große Summen an die restlichen 3 Kinder ausgezahlt werden, da diese ggf. nicht erwartungsgemäß damit umgehen würden...

Erstmal müssten sich wohl die Geschwister verpflichten, das Geld nicht abzurufen bzw. das Depot nicht anzutasten. Die große Frage ist, ob das nicht sittenwirdig wäre.

 

Alternativen:

Testament oder Erbvertrag mit Auflagen, also z.B. die Geschwister erben unter der Auflage, das Depot x Jahre nicht anzutasten und es Dich verwalten zu lassen.

Es bleibt Ihnen aber wohl immer der Rückgriff auf den Pflichtteil (dann ohne Auflagen).

Oder, wenn das Depot nie angetastet werden soll, die Errichtung einer Stiftung. Dann würden auf ewig nur die Erträge ausgeschüttet werden.

 

Auf jeden Fall würde ich empfehlen, fachkundigeren Rat einzuholen, dh zum Notar oder spezialisierten Anwalt zu gehen.

Neben dem internettypischen Halbwissen (das auch ich hier verbreite), gibt es noch das Problem, dass Dein Input unvollständig ist (Mutter bzw. Ehefrau des Vaters?, Um wieviel geht es?, Alter der Kinder?, sonstiges zu vererbendes Vermögen? und all die Fragen, an die nur der Fachmann denkt).

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reckoner

Hallo,

 

Welche Probleme seht ihr
Vor allem, dass die Ausgeschlossenen ihren Pflichtteil fordern könnten, und zwar sofort.

 

Was für Alternativen gibt es
Um was für eine Summe geht es denn ungefähr?

Denn wenn es sich im Millionenbereich bewegt, könnte ich mir eine Stiftung vorstellen (mal zum Einlesen: http://de.wikipedia.org/wiki/Stiftung ).

 

Stefan

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Ramstein
· bearbeitet von Ramstein

Die Lösung der Wahl wäre entweder ein Erbvertrag oder deine Einsetzung als Testamentsvollstrecker.

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slade

Hi, vielen Dank fûr euere Hilfe....

 

Es handelt sich ca. um 400.000€, also unter Schenkungsfreibetrag....

 

Meine Geschwister haben bestätigt, dass sie in der Vergangenheit schon Zuwendungen erhalten haben, die auf den Pflichtteil anzurechnen sind.... Der Pflichtteil ist somit abgegolden.... Mutter bzw Ehefrau bekommt per Testament Pflichtteil....

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Ramstein

Hi, vielen Dank fûr euere Hilfe....

 

Es handelt sich ca. um 400.000€, also unter Schenkungsfreibetrag....

 

Meine Geschwister haben bestätigt, dass sie in der Vergangenheit schon Zuwendungen erhalten haben, die auf den Pflichtteil anzurechnen sind.... Der Pflichtteil ist somit abgegolden.... Mutter bzw Ehefrau bekommt per Testament Pflichtteil....

Mit anderen Worten: Es lohnt sich, sich beim Notar beraten zu lassen.

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slade

Mein Vater möchte im Grunde das Depot vor Verunglimpfung durch seine Kinder schützen....

 

Ist der Vertrag sittenwidrig, wenn alle Beteiligtem dem ganzen so zustimmen...?

 

Die Erträge werden ja abgeltungsbesteuert und ich kann diese dann auszahlen....

 

Wo ist das Problem?

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Ramstein

Mein Vater möchte im Grunde das Depot vor Verunglimpfung durch seine Kinder schützen....

 

Ist der Vertrag sittenwidrig, wenn alle Beteiligtem dem ganzen so zustimmen...?

 

Die Erträge werden ja abgeltungsbesteuert und ich kann diese dann auszahlen....

 

Wo ist das Problem?

Die fragen zeigen nur, das du es nicht verstanden hast. Lass dich beraten.

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slade

Ja, dieses Thema ist komplex, da ist eine Beratung unumgänglich.... Aber man muss schon genau wissen wie und was man regeln möchte...., denn die Notare entwerfen evtl einen 12 seitigen Vertrag, bei dem dann nicht mal ein Richter den Willen feststellen kann... Es soll sehr einfach gehalten werden...

 

Aber gut, gewisse Fallstricke müssen beachtet werden.....

Vielen Dank schon mal....

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Ramstein

Mögliche Fallstricke:

  • Was ist, wenn dein Vater seine Meinung ändert?
  • Soll es auf Dauer sein, oder nur 10(?) Jahre?
  • Was ist, wen du nicht mehr willst/kannst?
  • Wofür haftest du?
  • Was ist, wenn ein Miterbe stirbt und dann 17 Nacherben dazu kommen?
  • Können die Erben im Notfall (wer definiert was einer ist?) an das Vermögen?
  • Was ist bei Pfändungen in das Vermögen?
  • Honorar für dich?
  • Erstattung z.B. von Steuer- oder Rechtsberatungskosten aus dem Vermögen?
  • Wie wird Streit unter den Erben geregelt (Schlichtungsklausel)?

Aber dies ist bestimmt nicht der erste derartige Fall und ein guter Notar sollte helfen können.

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slade

Danke Rammstein.....tolle Übersicht....

 

 

Notar oder Anwalt?

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Ramstein
· bearbeitet von Ramstein

Danke Rammstein.....tolle Übersicht....

 

 

Notar oder Anwalt?

Intelligent und erfahren. Duck und weg tongue.gif

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slade

Duck und weg?

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slade

Mit so einem Vermögen hat man schon wirklich einiges zu tun, Dividenden einpflegen, reinvestieren, usw.... Nachfolge klären, rechtliche oder steuerliche Belange checken, Quellensteuer zurück holen.... Usw....

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helios
· bearbeitet von helios

................

.. Es soll sehr einfach gehalten werden...

................

 

Servus,

 

meiner Erfahrung nach ist die gesetzliche Regelung die Einfachste und Fairste für alle Beteiligten.

 

Sobald der Erblasser verzwickte Wünsche äußert wird es mehr als kompliziert, meiner Auffassung nach liegt das hier vor. Gerichtliche Auseinandersetzungen sind vorprogrammiert und das Erbe wird somit verstritten, weil zu den jeweiligen Erben noch Ehe-/Lebenspartner *gehören* und dort ganz andere Interessen sind.

1.Falle: Schenkungen werden, wenn sie länger als 10 Jahre zurückliegen, nicht auf das Pflichtteil angerechnet. Pflichtteilsauszahlungsansprüche eines Beschenkten können also sehrwohl neu entstehen.

 

Das Erbe ist das Depot.

Es wird unter den Erben aufgeteilt.

Hier: jetzt 400k durch 4 Leute, bekommt jeder 100k. Damit ist diese Sache erstmal erledigt und abgeschlossen.

 

Vererbe oder verschenke ich Aktien, dann gibt es einen neuen Eigentümer und der kann damit machen was er will.

Eine Konstellation, bei der ein Erbe für die anderen Erben das Erbe verwaltet und die Erträge ausschüttet klingt demokratisch und gutmenschlerich, das ist es aber nicht. Und wehe es geht in die Hosen, wie sieht es dann mit der Haftung aus??

Bei Immobilien ist das immer sehr kritisch, meistens muss der Erbe die Anderen auszahlen, sehr oft fehlt dafür das Geld. Also wird es finanziert, der neue Immobilieneigentümer jammert über die Schulden, die Pflichtteilsausbezahlten jammern, dass sie zuwenig erhalten haben.

 

Also ein Depot zu vererben dürfte den Vererber zu Lebzeiten glücklich gemacht haben und die Erben werden damit auch zufrieden sein. (Außer man erbt was und hat keine Verfügung darüber - was soll man mit so einem Erbe??)

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slade

Vielen Dank helios....

 

Das wäre sicherlich das Einfachste, jedoch sollen die Kinder nicht das Geld bekommen, da diese es verpulvern würden.. Das ist der Hintergrund.....

 

Die Zuwendung, die auf dem Pflichtteil angerechnet werden, die die Geschwister erhalten haben, wird auch nach 10 Jahren noch angerechnet....

 

Sie werden dem Erben nicht mehr bezüglich pflichtteilsergänzungsanspruch angerechnet, dem Pflichtteilsberechtigten jedoch schon....

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helios

Vielen Dank helios....

 

Das wäre sicherlich das Einfachste, jedoch sollen die Kinder nicht das Geld bekommen, da diese es verpulvern würden.. Das ist der Hintergrund.....

 

Die Zuwendung, die auf dem Pflichtteil angerechnet werden, die die Geschwister erhalten haben, wird auch nach 10 Jahren noch angerechnet....

 

Sie werden dem Erben nicht mehr bezüglich pflichtteilsergänzungsanspruch angerechnet, dem Pflichtteilsberechtigten jedoch schon....

 

Servus,

 

aha - also habt Ihr eine Enterbung vor und du spielst den Erbschleicher mit höheren Motiven, mir dürftest nicht unterkommen, das tät sauber stauben...

 

Du formulierst, als ob Du Ahnung hättest... die Geschichte mit der Pflichtteilsanrechnung war früher so - meine Schwester mit Mann war letztens beim Notar um sich erbrechtlich und situationsgemäß *updaten* zu lassen. Vor mehr als 15 Jahren hat sie ein ererbtes Mehrfamilienhaus auf ihre Kinder überschreiben lassen, aber Niesbrauch behalten. In der Zwischenzeit sind neue Vermögensgegenstände dazu gekommen. Die Kinder haben in der Zwischenzeit eigene Familien.

 

Bei der aktualisierten Pflichtteilsberechnung ist sie aus allen Wolken gefallen - würde sie oder ihr Mann sterben, dann war sie der Meinung, dass die Kinder bereits ihren Pflichtteil erhalten hatten, sie also nix bezahlen muss.

Das ist verkehrt, soweit sie mir die Berechnung erläutert hat, ist das Mehrfamilienhaus aus der Betrachtung herausgefallen, da länger als 10 Jahre her. Von den neuen Vermögensgegenständen (hauptsächlich Immobilien) müsste sie den Pflichtteil entrichten - dazu würden ihr die Barmittel fehlen (=>Chlusterrisiko bei zuviel Immo's).

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slade

Hallo helios.... Das hat nix mit erbschleicherei zu tun.... Ich bin selbst unabhängig und stimme das mit Geschwister ab.... Ich bin nicht daran interessiert....das Geld zu veruntreuen....

 

Wir werden mal mit einem Notar sprechen...;)

 

Bezüglich Enterbung.... Alle Geschwister sind sehr glücklich darüber, welche Beträge sie schon erhalten haben.... Sie wissen auch, von dem 400.000€ Depot.... Es wird hier nix verschleiert....

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supertobs

Irgendwann muss man auch mal loslassen ... Der Erblasser hatte Jahrzehnte Zeit den Erben einen verantwortungsvollen Umgang mit Geld beizubringen.

 

Sei froh, das Du wohl als einziger etwas mehr vom Investieren verstehst und mach Dein Ding. Die anderen haben halt andere Bedürfnisse und machen ihrs. Für den einen ist es "Verjubeln" für den anderen eben individuelle Lebensqualität. Man muss da Größe zeigen.

 

Ich würde einfach 4 x 100 k vererben und gut ist.

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Ramstein

Ich würde einfach 4 x 100 k vererben und gut ist.

Jein. Die Frage ist z.B., ob noch Altbestände von vor 2009 existieren, die den Steuerstatus auch über den Erbfall hinaus behalten. Hier wäre es sinnvoll, wenn sich die potenziellen Erben einigen. Entweder vorab: Stichtag für die Verteilung des Depots ist der Todestag; X übernimmt die Auszahlung von A, B und C; Kursrisiko und -chance ab Todestag liegt bei ihm und X kann entscheiden, was er in seinem Depot behält und was er in welche Depots überträgt und was er verkauft für die fälligen Auszahlungen. Das ist bei der Bank problemlos, sofern X eine Vollmacht über den Tod hinaus besitzt. Alternativ kann sich die Erbengemeinschaft einigen, zu einem Stichtag die Erbengemeinschaft (am Depot) aufzulösen. Intelligente gutwillige Leute finden da eine einvernehmliche Lösung.

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helios

Servus,

 

auch da hat der Gesetzgeber DIE Lösung, alles wird verkauft und dann aufgeteilt -außer man würde dadurch wegen seiner Marktmacht die gesunden Mechanismen zerstören, wie z.B. beim Henkel-Clan, wenn die alle gleichzeitig alles verkaufen....

 

@slade,

wenn Ihr es so gestalten wollt wie im Eingangspost erwähnt und dann nochmal bekräftigt (Erbe-verprassen-Verhinderungsaktion) , dann musst Dir den Vorwurf gefallen lassen, wobei mir das als Außenstehender natürlich nix angeht.

 

Ich hab 2 Töchter, wenn ich eine davon *ausschmieren* wöllte, dann müsste ich der anderen alles schenken, schauen, dass ich noch mehr als 10 Jahre lebe, den Rest selber verprassen, dann geht die *Ausgeschmierte* leer aus.

 

Hmmm ... manchen Erblassern ist es wurscht, wenn sie die Radieschen von unten anschauen, dass die *Anderen* noch miteinander klar kommen müssen.

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slade

Also wir machen einen Besuch beim Notar.... Und ich hakte euch auf dem laufenden....

 

Helios, ich verstehe deine Bedenken...., jedoch ist es hier etwas anders..... Meine Geschwister sind mir dankbar, wenn ich die Verwaltung des einbehaltenen Depots übernehme und das so weiter führe.... Schließlich sehen sie ja von mir persönlich und meinem Depot, wie gut man von Dividenden leben kann.... Das wollen sie so auch haben.... Wir alle 4 sind an einer gemeinsamen Lösung interessiert... Und reden hierüber auch regelmäßig....

 

 

Danke für die anregenden Gedanken....

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GoGi
· bearbeitet von GoGi

Meine Geschwister sind mir dankbar, wenn ich die Verwaltung des einbehaltenen Depots übernehme [...]

Wenn ihr (alle Geschwister) euch einig seid, was spricht dann eigentlich gegen die gesetzliche Erbfolge? Das Depot gehört dann zu gleichen Teilen den Mitgliedern der Erbengemeinschaft. Die kann sich problemlos dazu entschließen das Erbe nicht aufzuteilen, sondern sich vielmehr in eine dauerhafte Form zu überführen (GbR), wobei die anderen Geschwister zustimmen können, dass du das Depot weiter verwaltest.

 

Der Unterschied zu den komplizierten Lösungen ist, dass es hier keinen Zwang gibt, d.h. sobald deine Geschwister ihren Anteil am Depot nicht mehr von dir verwaltet haben wollen, können sie sich ihren Teil auszahlen lassen. Aber deiner Schilderung nach stellt dies ja kein Problem dar. :)

 

Kleiner Nachtrag: Da es die einfache Lösung gibt, können die komplizierten Zwangslösungen nur noch den Zweck haben, die Situation auch im Falle von Uneinigkeit festzulegen. In diesem Fall wird es aber zu (vermutlich) komplizierten Rechtsstreitigkeiten kommen. Solltest du also ohnehin nicht bereit sein Prozesse gegen deine Geschwister (!) zu führen, dann ergeben die Zwangslösungen keinen Sinn (aber kosten Geld).

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slade

Danke gogi....

 

Kann man denn ein Aktiendepot auf eine gbr laufen lassen?

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GoGi

Ja, natürlich. Es kann aber sein, dass manche Discount-Broker sowas nicht einrichten wollen, einfach mal nachfragen.

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