JRoger Mai 24, 2014 Hallo, am 22.5. erhielt ich von ebase eine Mail mit der Nachricht, ein neues Dokument sei in meinem Postfach. Und siehe da, es war die heiß ersehnte Steuerbescheinigung! Bislang hatte ich nämlich nur vor längerer Zeit eine vorläufige erhalten. Dummerweise hatte ich die neue nicht runtergeladen. Jetzt am Wochenende wollte ich eben meine Steuererklärung fertigstellen und siehe da, die Bescheinigung war verschwunden!! Zunächst dachte ich, ich hätte sie irrtümlich gelöscht, aber diese Option gibt es im ebase-Postkorb sinnvollerweise nicht. Vermutlich war wohl meine neue Steuerbescheinigung fehlerhaft und ebase hat sie wieder entfernt. Da wäre aber eine kurze Nachricht an mich doch das Mindeste! Oder ist sie gar einfach so verschwunden? Hat jemand das gleiche Problem? Gruß Roger Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor Mai 24, 2014 Hallo, am 22.5. erhielt ich von ebase eine Mail mit der Nachricht, ein neues Dokument sei in meinem Postfach. Und siehe da, es war die heiß ersehnte Steuerbescheinigung! Bislang hatte ich nämlich nur vor längerer Zeit eine vorläufige erhalten. Dummerweise hatte ich die neue nicht runtergeladen. Jetzt am Wochenende wollte ich eben meine Steuererklärung fertigstellen und siehe da, die Bescheinigung war verschwunden!! Zunächst dachte ich, ich hätte sie irrtümlich gelöscht, aber diese Option gibt es im ebase-Postkorb sinnvollerweise nicht. Vermutlich war wohl meine neue Steuerbescheinigung fehlerhaft und ebase hat sie wieder entfernt. Da wäre aber eine kurze Nachricht an mich doch das Mindeste! Oder ist sie gar einfach so verschwunden? Hat jemand das gleiche Problem? Gruß Roger Die Steuerbescheinigung darf nach Vorgabe des BMF nicht elektronisch zugestellt werden. Vielleicht wurde sie jetzt per Post versandt und dann gelöscht. Andernfalls könnte sie mehrfach ausgedruckt werden, dies soll aber ausgeschlossen werden (vgl. Regelungen zur Ersatzbescheinigung). Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
jogo08 Mai 24, 2014 Die Steuerbescheinigung darf nach Vorgabe des BMF nicht elektronisch zugestellt werden. Vielleicht wurde sie jetzt per Post versandt und dann gelöscht. Andernfalls könnte sie mehrfach ausgedruckt werden, dies soll aber ausgeschlossen werden (vgl. Regelungen zur Ersatzbescheinigung). Gruß Taxadvisor Ach ja? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ImperatoM Mai 24, 2014 Sie kann ZUSÄTZLICH elektronisch bereitgestellt werden. Aber danke für den Thread-Titel: Ich fühle mich inspiriert, mal wieder Nirvana zu hören! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Mato Mai 24, 2014 Sie kann ZUSÄTZLICH elektronisch bereitgestellt werden. In der PDF Fassung bei ebase steht auch Kopie, bei der DAB ebenfalls. Nur von Rabodirekt und der DKB habe ich ausschließlich die elektronischen Fassungen, keine Spur von einem Postversand. Naja, wo kein Kläger.... jogo08: In Deiner Übersicht sehe ich 2 Steuerbescheinigungen. Meine ist auch vom 10.2. bei ebase, hast Du da jetzt noch eine aktualisierte Fassung erhalten? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Norbert-54 Mai 24, 2014 Bei mir ist inzwischen die Bescheinigung per Post gekommen, die Online gestellte Kopie wurde gelöscht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
jogo08 Mai 24, 2014 Sie kann ZUSÄTZLICH elektronisch bereitgestellt werden. In der PDF Fassung bei ebase steht auch Kopie, bei der DAB ebenfalls. Nur von Rabodirekt und der DKB habe ich ausschließlich die elektronischen Fassungen, keine Spur von einem Postversand. Naja, wo kein Kläger.... jogo08: In Deiner Übersicht sehe ich 2 Steuerbescheinigungen. Meine ist auch vom 10.2. bei ebase, hast Du da jetzt noch eine aktualisierte Fassung erhalten? Ich hatte am 14.5. um eine aktualisierte Steuerbescheinigung gebeten und daraufhin am 21.5. erhalten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor Mai 24, 2014 Ach ja? OFD Münster v. 01.06.2007 Erteilung von Steuerbescheinigungen nach § 45a Abs. 2 oder 3 EStG Erteilung in elektronischer Form Kurzinformation Einkommensteuer Nr. 014/2007 Für die Erteilung der Steuerbescheinigung der Kapitalertragsteuer nach § 45a Abs. 2 oder 3 EStG ist nach geltender Rechtslage die Papierform vorgesehen. Stellt ein Kreditinstitut dem Kunden die Steuerbescheinigung ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung, ist eine Anrechnung der Steuerabzugsbeträge nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG nicht zulässig, da die Art der Erteilung der Bescheinigung nicht der gesetzlichen Regelung des § 45a EStG entspricht. Die kreditwirtschaftlichen Verbände wurden über die Rechtsauffassung informiert. Und: § 45 Abs. 5 EStG 1Eine Ersatzbescheinigung darf nur ausgestellt werden, wenn die Urschrift nach den Angaben des Gläubigers abhanden gekommen oder vernichtet ist. 2Die Ersatzbescheinigung muss als solche gekennzeichnet sein. 3Über die Ausstellung von Ersatzbescheinigungen hat der Aussteller Aufzeichnungen zu führen. Das lässt sich eben mit dem elektronischen Versand von pdf-Bescheinigungen nicht erfüllen. Deshalb weisen ebase und DAB (mittlerweile) die pdf-Dateien als Kopien aus. Das einige Institute das falsch machen, ändert ja nix an der Rechtslage. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BondFan Mai 25, 2014 Beim S-Broker gibts die auch nur als PDF. Bislang hat das FA bei mir nichts moniert. Drücken die evtl. ein Auge zu, wenn keine Besonderheiten enthalten sein? In dem Depot wird alles mit Abgeltungssteuer abgerechnet, weil es keinen Freistellungsauftrag hat. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Biggi Mai 31, 2014 · bearbeitet Mai 31, 2014 von Biggi Hallo, am 22.5. erhielt ich von ebase eine Mail mit der Nachricht, ein neues Dokument sei in meinem Postfach. Und siehe da, es war die heiß ersehnte Steuerbescheinigung! Bislang hatte ich nämlich nur vor längerer Zeit eine vorläufige erhalten. Dummerweise hatte ich die neue nicht runtergeladen. Jetzt am Wochenende wollte ich eben meine Steuererklärung fertigstellen und siehe da, die Bescheinigung war verschwunden!! Zunächst dachte ich, ich hätte sie irrtümlich gelöscht, aber diese Option gibt es im ebase-Postkorb sinnvollerweise nicht. Vermutlich war wohl meine neue Steuerbescheinigung fehlerhaft und ebase hat sie wieder entfernt. Da wäre aber eine kurze Nachricht an mich doch das Mindeste! Oder ist sie gar einfach so verschwunden? Hat jemand das gleiche Problem? Gruß Roger Hallo, ich habe genau das gleiche Problem. Ich konnte insbesondere die Summe der ausländisch thesaurierenden Fonds gemäß meiner Ausdrucke aus dem e-Bundesanzeiger nicht nachvollziehen. Doch ich musste feststellen, dass in meiner Aufstellung die Fonds teilweise zweimal berücksichtigt wurden. Einmal in der Ausschüttung 2013 und dann nochmal in 2014 Anfang des Jahres. Der Carmignac ist z.B. zweimal vorhanden. Ein anderer Fonds hatte gemäß e-Bundesanzeiger 0,00 Euro Erträge, wird aber in der Aufstellung mit einem Ertrag geführt. Ich hatte mich schon gefreut, dass jetzt eine korrigierte Fassung eingestellt wird. Pustekuchen. Gar nichts überarbeitet und wieder mit den gleichen Fehlern. Weiss nicht, was ich jetzt machen soll. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
JRoger Juni 1, 2014 Hallo, es war tatsächlich so, wie ich zunächst gemutmaßt hatte: die eingestellte Steuerbescheinigung war fehlerhaft. Dies finde ich nicht weiter schlimm, jeder darf Fehler machen, wobei natürlich bei wichtigen Dingen in gehobeneren Positionen möglichst wenige fehler auftreten sollten. Schade finde ich nur, dass man die fehlerhafte Bescheinigung dann einfach kommentarlos löschte, ohne mich zunächst über den Hintergrund zu informieren. Leider fand dies seltsame Spielchen noch eine Fortsetzung. Tage später erhielt ich erneut eine Mail über eine bei ebase eingegangene Nachricht und als ich dann sehnsuchtsvoll meinen Postkorb aufsuchte, fand ich - NICHTS! Gestern endlich tauchte sie dann unvermittelt im Postkorb auf, aber mit dem Datum 27.05.2014 Genug gemeckert: Ansonsten bin ich mit ebase zufrieden. Noch einen schönen Sonntag! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag