Fireball84 Mai 19, 2014 · bearbeitet Mai 19, 2014 von Fireball84 Hallo, wie werden eigentlich in Deutschland erworbene Rentenbezüge (GRV, bAV, Riester) versteuert/verbeitragt, wenn der Wohnsitz im Rentenalter im Ausland (EU/EWR) liegt? Das KV/PV-Beiträge anfallen, kann ich mir nicht so richtig vorstellen, wenn man gar nicht mehr Mitglied einer dieser Kassen ist. Wie verhält es sich aber mit der Versteuerung der Rentenbezüge nach deutschem Recht? (Das der jeweilige Wohnsitz-Staat evtl. Steuern erhebt, sei hier mal außen vor.) Für eure Antworten besten Dank vorab! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BondWurzel Mai 19, 2014 braucht man nur zu googeln....wieder ein Fauler! In der Regel ist auf die Rente trotzdem Verlass. Stefan Braatz von der Deutschen Rentenversicherung Bund erklärt der „Welt“: „Grundsätzlich erhalten Deutsche ihre Rente weltweit ohne irgendwelche Einschränkungen oder Abschläge". Voraussetzung ist, dass Auslandsrentner ihre deutsche Staatsangehörigkeit behalten, sonst büßen sie 30 Prozent der Rente ein. Zusätzlich müssen sie einmal im Jahr für einen „jährlichen Lebensnachweis“ für die Rentenversicherung erreichbar sein. http://www.wiwo.de/finanzen/vorsorge/ruhestand-im-ausland-so-geht-auswandern-ohne-boese-ueberraschungen/9794522.html?slp=false&p=2&a=false#image Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fireball84 Mai 19, 2014 · bearbeitet Mai 19, 2014 von Fireball84 braucht man nur zu googeln....wieder ein Fauler! In der Regel ist auf die Rente trotzdem Verlass. Stefan Braatz von der Deutschen Rentenversicherung Bund erklärt der „Welt“: „Grundsätzlich erhalten Deutsche ihre Rente weltweit ohne irgendwelche Einschränkungen oder Abschläge". Voraussetzung ist, dass Auslandsrentner ihre deutsche Staatsangehörigkeit behalten, sonst büßen sie 30 Prozent der Rente ein. Zusätzlich müssen sie einmal im Jahr für einen „jährlichen Lebensnachweis“ für die Rentenversicherung erreichbar sein. http://www.wiwo.de/f...2&a=false#image Na sooo faul war ich jetzt aber nicht, Google hatte ich schon mal bemüht, dort aber nicht so wirklich tolles gefunden. Nun vielleicht habe ich auch einfach nach dem falschen gesucht. Aber DANKE!!! Wer im Ruhestand die Sonne genießen will, muss trotzdem seine Rente in Deutschland versteuern. Mit der Reform der Rentenbesteuerung vor knapp zehn Jahren stieg der steuerpflichtige Anteil der gesetzlichen Renten schlagartig von 27 auf 50 Prozent. Dieser Anteil wächst jährlich um zwei Prozentpunkte. Heißt: Wer 2014 in Rente geht, muss schon 68 Prozent seiner Bezüge versteuern. Viele Rentner müssen Steuern zahlen, weil ihre Rente den Freibetrag übersteigt. Aber es gibt Ausnahmen: „Es gibt mit einigen Ländern Abkommen, denen zufolge der neue Wohnsitzstaat die Rente besteuern darf“, sagt Oliver Braun, Steuerberater bei Ecovis in Grafing bei München. Dazu zählen Spanien, Schweiz, Amerika und Griechenland. In Frankreich, Italien, Kroatien oder Österreich kommen die Auslandsrentner allerdings nicht um den Fiskus herum. Im Ausland können Auswanderer nicht von allen in Deutschland geltenden Vorteilen weiter profitieren. In Deutschland gibt es einen Freibetrag von 8.354 Euro pro Person. Der fällt im Ausland allerdings weg. Genauso wie das Ehegattensplitting. Deshalb muss jeder Rentner im Ausland Steuern bezahlen – und das nicht erst ab einer bestimmten Höhe. Auf welcher Grundlage aber? Wird da nur der Teil der Rente miteinbezogen, der in Deutschland erwirtschaftet wurde oder auch die ausländische Rente vom jeweiligen Staat in den man ausgewandert ist? Ich nehme ja fairer-/logischerweise mal ersteres an. Auch bei der Riester-Rente müssen Auswanderer vorsichtig sein. Wer in der EU bleibt, hat keine Probleme. 2009 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Rentner in dem Fall ihre staatliche Förderung behalten dürfen. Schwieriger wird es für die, die ins außereuropäische Ausland wollen. Hier gilt: Die steuerliche Förderung muss vollständig zurückgezahlt werden. Allerdings macht grade die Förderung einen Großteil der Rendite des Riester-Produkts aus. Hier wird EU und Europa wohl mal wieder gleichgesetzt. Muss ich die Förderung auch zurückzahlen, wenn ich zwar außerhalb der EU/€urozone, aber im EWR lebe Was anderes: kann man einen Riester-Vertrag weiter besparen mit Inanspruchnahme der Förderung, wenn man in Ausland wohnt und dort sein Gehalt versteuert? Wohl eher nicht, oder? Weil sich ja die Förderung am rentenversicherungspflichtigen Einkommen bemisst, welches de fecto gar nicht mehr vorhanden ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BondWurzel Mai 19, 2014 · bearbeitet Mai 19, 2014 von BondWurzel noch immer zu faul zum Googeln.... http://www.finanzamt-rente-im-ausland.de/steuerrecht/ Natürliche Personen, die in Deutschland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, aber bestimmte inländische Einkünfte nach § 49 Absatz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) beziehen sind mit diesen Einkünften beschränkt einkommensteuerpflichtig. Ab dem Veranlagungszeitraum 2005 zählen auch aus Deutschland stammende Renteneinkünfte zu den inländischen Einkünften nach § 49 Absatz 1 EStG. Die Einkommensteuer auf Renteneinkünfte wird im Wege der Veranlagung erhoben. Dies bedeutet, dass für die Festsetzung der Einkommensteuer die Abgabe einer Steuererklärung zur Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen erforderlich ist. http://www.finanzamt-rente-im-ausland.de/steuerrecht/ueberweisungsort/ Ist es für die Besteuerung entscheidend, wohin meine Rente überwiesen wird? In einigen Doppelbesteuerungsabkommen sind so genannte “Remittance-Base-Klauseln” enthalten. Nach diesen Klauseln kann sich die Zuweisung der Besteuerungsrechte unter anderem danach orientieren, ob die Einnahmen auf ein inländisches oder ausländisches Konto überwiesen wurden. Eine Prüfung, ob dieser Tatbestand für Ihre Besteuerung entscheidend ist, kann erst im Rahmen der Veranlagung – nach Einreichung Ihrer Steuererklärung – abschließend erfolgen. Bei Besteuerung im Ausland hast du natürlich keine deutschen Freibeträge, dann gelten die Steuerrechte deines Domiziles. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fireball84 Mai 19, 2014 Okay, JETZT hatte ich vorher nicht gegoogelt, sondern einfach deinen Link gelesen und meine Fragen reingestellt. Das Forum verleitet eben zum Fragen ohne sich vorher zu informieren. Ich gelobe Besserung! Auf jeden Fall nochmal Danke! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
BondWurzel Mai 19, 2014 Okay, JETZT hatte ich vorher nicht gegoogelt, sondern einfach deinen Link gelesen und meine Fragen reingestellt. Das Forum verleitet eben zum Fragen ohne sich vorher zu informieren. Ich gelobe Besserung! Auf jeden Fall nochmal Danke! B) wohin ziehst du denn? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
John Silver Mai 19, 2014 Hallo, wie werden eigentlich in Deutschland erworbene Rentenbezüge (GRV, bAV, Riester) versteuert/verbeitragt, wenn der Wohnsitz im Rentenalter im Ausland (EU/EWR) liegt? ... Dir ist die Unterscheidung zwischen Wohnsitz und ständigem Aufenthalt und den damit zusammenhängen ggf. auftretenden Problemen bekannt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fireball84 Mai 20, 2014 Okay, JETZT hatte ich vorher nicht gegoogelt, sondern einfach deinen Link gelesen und meine Fragen reingestellt. Das Forum verleitet eben zum Fragen ohne sich vorher zu informieren. Ich gelobe Besserung! Auf jeden Fall nochmal Danke! B) wohin ziehst du denn? Noch ziehe ich gar nicht um, aber es könnte sich in 9-12 Monaten ergeben. Nach Norwegen, deshalb auch letztens die Frage mit den Kreditkarten. Hallo, wie werden eigentlich in Deutschland erworbene Rentenbezüge (GRV, bAV, Riester) versteuert/verbeitragt, wenn der Wohnsitz im Rentenalter im Ausland (EU/EWR) liegt? ... Dir ist die Unterscheidung zwischen Wohnsitz und ständigem Aufenthalt und den damit zusammenhängen ggf. auftretenden Problemen bekannt? Ähm nein, der Unterschied ist mir noch nicht bewusst. Ich werd mich mal informieren ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Grinoviejo November 4, 2017 Halloooo Habe auch eien Frage mal. Wenn ein Rentner dauerhaft ins ferne Ausland zieht, bspw. eben nach Asien oder Lateinamerika etc, dann stellt er den Antrag auf unbeschraenkte Steuerpflicht und wird nach Genehmigung wieder wie ein deutscher Rentner mit unbeschraenkter Steuerpflicht behandelt. Was passier aber wenn er erbt. Gelten dann die hohen Freibetraege - glaube 400 000 Euro - wieder? Oder ist er in diesem Falle beschraenkt steuerpflichtig, also ohne Freibetraege? Danke fuer Antwort Mike Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag