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compyler

Guten Abend!

 

Ich habe eine kleine Frage zur Abgeltungssteuer.

Sagen wir ich hatte eine Aktien Position, die aus 4 Trades bestand:

       Stück   	Preis      Gebühren
Kauf        100        10   		5
Kauf        200        11   		5
Verkauf    100        12   		6
Verkauf    100        12   		6

Ich habe also 2 Mal die Aktie gekauft (bis ich insgesamt 300 Stück hatte) und die 300 Stück dann mit 2 Trades verkauft (beide Male zu 12 EUR).

 

Jetzt wollte ich mir zu dieser Position den Netto Profit ausrechnen, also den Profit abzüglich Gebühren und Steuern. Ich habe das auf 2 Arten gemacht, einmal als Gesamtes ( A ) betrachtet und dann die 2 Teilverkäufe extra per FIFO ( B )

A ) Gesamt:

---------------------------

Investiert: 100*10 + 200*11 = 3200 EUR

Marktwert bei Verkauf: 300*12 = 3600 EUR

Brutto Profit: 3600 - 3200 = 400 EUR

Zu versteuernder Gewinn: 400 - 5 - 5 - 6 - 6 = 378 EUR

Steuern: 378 * 0,25 = 94,5 EUR (vereinfacht einfach 25% Steuern)

Netto Profit: 400 - 5 - 5 - 6 - 6 - 94,5 = 283,50 EUR.

 

B ) Jeden Teilverkauf einzeln betrachtet:

---------------------------

1. Verkauf: (50 Stück vom 1. Kauf)

Brutto Profit: 50 * (12-10,05) = 97,5 EUR

Zu versteuernder Gewinn: 97,5 - 6 = 91,5 EUR

Steuern: 22,875 EUR

Netto Profit: 97,5 - 6 - 22,875 = 68,625

 

2. Verkauf (250 Stück):

Erst die letzten 50 Stück des 1. Kaufs verkaufen:

Brutto Profit: 50 * (12-10,05) = 97,5

Netto Profit: 68,625 (Rechnung identisch zum 1. Verkauf)

 

Zuletzt die 200 Stück von Kauf 2:

Brutto Profit: 200 * (12-11,025) = 195

Zu versteuernder Gewinn: 195 - 6 = 189 EUR

Steuern:189 * 0,25 = 47,25

Netto Profit: 195 - 6 - 47,25 = 141, 75 EUR

 

Totaler Netto Profit: 68,625 + 68,625 + 141,75 = 279 EUR

 

Durch Rechnung A) komme auf einen Netto Profit von 283,50 EUR und bei Ansatz ( B ) auf 279 EUR. Die Werte sind ähnlich, aber nicht identisch. Eine meiner Rechnungen muss also falsch sein. Kann mir wer sagen wo ich einen Fehler mache?

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Cyriaxx
· bearbeitet von Cyriaxx

Durch Rechnung A) komme auf einen Netto Profit von 283,50 EUR und bei Ansatz ( B ) auf 279 EUR. Die Werte sind ähnlich, aber nicht identisch. Eine meiner Rechnungen muss also falsch sein. Kann mir wer sagen wo ich einen Fehler mache?

Ja. Bei den letzten 50 Stücken des ersten Trades im 2. Verkauf ist die Rechnung eben nicht identisch zum 1. Verkauf, weil du hier die 6 Euro weglassen musst (die tauchen bei den 200 Stück ja schon auf). Du hast also einmal 6 EUR Kosten zu viel berechnet, woraus sich die Differenz von 4,50 EUR (steuerbereinigt) erklärt.

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compyler

Ah, natürlich! Jetzt geht alles auf. Vielen Dank! thumbsup.gif

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Norica
· bearbeitet von Norica

Hallo,

 

soweit mir bekannt ist, sind die 'Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen' Werbungskosten und mit Einführung der Abgeltungssteuer in der Regel nicht mehr absetzbar.

Demnach müssten sie doch bei der Gewinnberechnung auch keine Berücksichtigung finden? :unsure:

Wäre schön, wenn das mal jemand mit entsprechendem Wissen so klarstellen könnte, das ich es auch verstehe :)

Danke.

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kleinerfisch

Hallo,

 

soweit mir bekannt ist, sind die 'Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen' Werbungskosten und mit Einführung der Abgeltungssteuer in der Regel nicht mehr absetzbar.

Demnach müssten sie doch bei der Gewinnberechnung auch keine Berücksichtigung finden? :unsure:

Wäre schön, wenn das mal jemand mit entsprechendem Wissen so klarstellen könnte, das ich es auch verstehe :)

Danke.

 

Ich nehme an die Frage bezieht sich auf die Einbeziehung von Gebühren in die Rechnung, die ja unter die o.g. Definition von Werbungskosten fallen.

Obwohl sie dies tun, gelten nach der Regel lex specialis vor lex generalis diesbezüglich die explizite Vorschrift des §20 (4) EStG für die Verkaufsgebühren:

Gewinn im Sinne des Absatzes 2 ist der Unterschied zwischen den Einnahmen aus der Veräußerung nach Abzug der Aufwendungen, die im unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit dem Veräußerungsgeschäft stehen, und den Anschaffungskosten...

 

Die Einbeziehung der Kaufgebühren begründet sich aus der Definition der Anschaffungskosten im §255 (1) HGB:

Anschaffungskosten sind die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können. Zu den Anschaffungskosten gehören auch die Nebenkosten sowie die nachträglichen Anschaffungskosten. Anschaffungspreisminderungen sind abzusetzen.

 

HTH

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