Laser12 Mai 11, 2014 Naja die GRV ist ja eine Zwangsversicherung (leider nicht für alle Bürger), kein Schneeball- oder Ponzisystem. In Sachen Schneeballsystem kann man auch andere Auffassungen vertreten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
slt63 Mai 11, 2014 · bearbeitet Mai 11, 2014 von slt63 @ Sulawesi ich würde in der Sache am ehesten den Ratschlägen vom Roten Franz folgen. (" So lange es so geregelt ist, wie derzeit in Deutschland, würde ich immer nur den Mindestbeitrag einzahlen und das "gesparte" Geld fest investieren. ") Schöner Nick übrigens. Da hab ich mal einen sehr erlebnisreichen Urlaub verbracht mit Abschlusswoche in "livingcolours". Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
andjessi Mai 11, 2014 · bearbeitet Mai 11, 2014 von andjessi Da zahlt JEDER einen ( geringeren als in D) Beitrag auf das GESAMTE Einkommen in den Rententopf. Die Auszahlung ist GEDECKELT. Aber die Schweiz ist ja ein Land mit einem Sozialsystem wie Nordkorea, daher machen wir in D alles Besser Kann man natürlich so machen. Für die Personen, die gedeckelt werden, sind die Beiträge dann aber nichts anderes wie eine Steuer. Das kann man auch anders haben, in dem man einfach die Spitzensteuersätze erhöht. Außerdem stimmt ja nicht, dass alles verbeitragt wird: http://www.archiv-gr...nte/schweiz.pdf Die Deckelung der Leistung wäre in Deutschland in einem beitragsbezogenen System kaum möglich. Da funkt sicherlich schnell das Bundesverfassungsgericht dazwischen, Stichwort: Enteignung. Ansonsten ist die 1. Säule der schweizer Rentenversicherung dasselbe in grün: Ein Umlagesystem. Säule 2 und 3 ist vergleichbar mit bAV und Rürup/Riester (jedenfalls kapitalgedeckt) nur unter staatlicher Reglementierung und teilweise verpflichtend. Es bleibt auch noch das grundsätzliche Problem bei der umfassenden Verbeitragung, dass Menschen, die gut verdienen ein schlechtes Risiko für jedes Rentensystem sind. Ich behaupte mal einfach: Würden Ärzte, Rechtsanwälte Beamte, Selbständige etc. einzahlen und würde in Deutschland die Beitragsbemessungsgrenze aufgehoben, gäbe es in 20-30 Jahren erst recht große Probleme, denn dann wollen die Beitragszahler ihre (beitragsbezogene) Rente und zwar ein (langes) Leben lang. Grundsätzlich finde ich das schweizer Rentensystem aber auch gut. Nur Zaubern können die Schweizer auch nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tyr Mai 11, 2014 · bearbeitet Mai 11, 2014 von tyr Es bleibt auch noch das grundsätzliche Problem bei der umfassenden Verbeitragung, dass Menschen, die gut verdienen ein schlechtes Risiko für jedes Rentensystem sind. Ich behaupte mal einfach: Würden Ärzte, Rechtsanwälte Beamte, Selbständige etc. einzahlen und würde in Deutschland die Beitragsbemessungsgrenze aufgehoben, gäbe es in 20-30 Jahren erst recht große Probleme, denn dann wollen die Beitragszahler ihre (beitragsbezogene) Rente und zwar ein (langes) Leben lang. Nach meinem Verständnis wäre das nur dann ein Problem, wenn weniger hohe Einzahler aus den genannten Gruppen in Zukunft einzahlen als in Rente gehen. Wenn alle inkl. Beamte, Ärzte, Anwälte usw. aber in die GRV einzahlen würden wäre erstmal deutlich mehr Geld im Topf, aus dem man auszahlen kann. Nicht jeder erreicht überhaupt die Altersgrenze zur Rente. Zudem würde man sich auch leichter tun, Renten-Ungerechtigkeiten aufzuheben, wenn nicht mehr einzelne Gruppen komplett an der GRV vorbei besser gestellt sind. Insbesondere Beamte und Anwälte werden aber eher mit allen Mitteln ihre privilegierte Altersversorgung verteidigen können. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
andjessi Mai 12, 2014 · bearbeitet Mai 12, 2014 von andjessi Nach meinem Verständnis wäre das nur dann ein Problem, wenn weniger hohe Einzahler aus den genannten Gruppen in Zukunft einzahlen als in Rente gehen. Wenn alle inkl. Beamte, Ärzte, Anwälte usw. aber in die GRV einzahlen würden wäre erstmal deutlich mehr Geld im Topf, aus dem man auszahlen kann. Nicht jeder erreicht überhaupt die Altersgrenze zur Rente. Zudem würde man sich auch leichter tun, Renten-Ungerechtigkeiten aufzuheben, wenn nicht mehr einzelne Gruppen komplett an der GRV vorbei besser gestellt sind. Wenn alle in einen Topf einzahlen, dann entwertet das die Punkte der Bevölkerungsgruppe, die kürzer lebt. In der GRV sorgt halt nicht jede Gruppe für sich, sondern alle werden gleich betrachtet. Dies führt bereits heute zu Ungerechtigkeiten im System. https://www.blaetter...n-laenger%C2%AB . Wenn man nicht nur auf die Höhe der Rente, sondern auf die Art des Berufes abstellt, würde die Ungerechtigkeit sicherlich noch krasser. Bei der Höhe der Rente dämpft vermutlich die Teilzeittätigkeit (niedrige Rente) der Fauen den Lebenserwartungsunterschied noch etwas. Beispiel zur Verdeutlichung: In einem fiktiven Rentensystem gibt es 2 Rentner, die gerade 65 geworden sind mit jeweils 1 Entgeltpunkt. In das System werden durch 2 Beitragszahler je 1.000,- EUR eingezahlt. Die Rente beträgt dann durch Umlage je 1000,- EUR. Mit 75 versterben die Rentner, die beiden Beitragszahler werden Neurentner und es kommen zwei neue Beitragszahler nach. Durch einen Rentenreform müssen nun auch ein Ärzte (nehme ich mal einfach stellvertretend für Gutverdiener, die bisher nicht im System sind) einzahlen. Es gibt einen fiktiven beitragszahlenden Arzt. Er zahlt monatlich 2.000 EUR ein. Es gibt auch einen 65-jährigen Arzt, der Rentner wird. Dieser bekommt 2.000,- EUR Rente aufgrund 2er Entgeltpunkte. Noch gibt es keine Probleme. Der Rentner-Arzt wird aber nicht 75 sondern 85. Der beitragszahlende Arzt wird mit 65 ebenfalls Renter. Für ihn kommt wieder ein Arzt als Beitragszahler nach. Ab dem 11. Jahr kommt unser Rentensystem nun in Probleme, denn es gibt 4 Rentner (2 normale Rentner mit insgesamt 2 Entgeltpunkten und 2 Ärzte mit insgesamt 4 Entgeltpunkte). Es stehen zur Auszahlung 4000,- EUR zur Verfügung (2 Beitragszahler je 1.000,- EUR und ein Arzt je 2.000,- EUR). Die Rentnerärzte erhalten jeweils 1333,33 EUR Rente (2/6 auf Basis der gesamten Entgeltpunkte), die "normalen" Rentner jeweils 666,66 EUR. Fazit: Die Verbreiterung der Beitragzahlerbasis bringt zwar mehr Geld ins System, hilft aber eben nicht den "kleinen" Rentnern. Hier noch interessante Statistiken zu dem Thema: http://www.gbe-bund.de/gbe10/abrechnung.prc_abr_test_logon?p_aid=25189606&p_uid=gasts&p_sprache=D&p_knoten=FID&p_suchstring=16560#fid16567 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Oli64 Januar 19, 2021 Am 7.5.2014 um 18:53 von Roter Franz: Ich kenne das Thema. Zahle am besten den Mindestbeitrag von z.Zt 85,05 im Monat (freiwillig ) ein. Damit hat man 2 Vorteile: 1.) Die Rentenauszahlungen werden sinken, in der Tendenz aber eher bei den hohen Einzahlungen als bei den geringen. Mit den 85,05 Euro pro Monat holst Du das Maximale aus dem verkorksten System raus. Und darum geht es. 2.) Wenn Du krank wirst und brauchst eine Reha, wird immer nachgesehen, welcher Träger die zahlt. Die Krankenkasse ODER der Rentenversicherungsträger. Bist Du bei der Rente komplett drausen, ist es nicht so, das dann die Krankenkasse, alle Maßnahmen zahlt, vielmehr kann es (was sehr wahrscheinlich ist) der Fall sein, das bestimmte Reha Maßnahmen nicht zur Anwendung kommen ( da kein Kostenträger) vorhanden, oder Du selbst in die Tasche greifen mußt. Da sind die knapp 1000 Euro pro Jahr, ( Mindestrentenbeitrag) sehr gut angelegtes Geld. Sorry, ich hole das Thema mal von ganz unten raus weils sogut passt. Meine Frau hat aufgehört zu arbeiten und baut uns grad langfristig was eigenes auf. Zur Zeit aber "Status Hausfrau". Sollte man da den Mindestbeitrag aus oben genannten Gründen weiterzahlen? Das ist ja im Gegensatz zur Krankenversicherung nicht über mich geregelt oder? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bolanger Januar 19, 2021 Ich würde es machen, alleine schon damit die Monate mit Beitragszeiten belegt sind. Ob sich diese Entscheidung zum Ende des Erwerbslebens als richtig herausstellt kann man jetzt nur schwer beurteilen. Die Zusatzkosten für den Minimalbeitrag halten sich aber in Grenzen und wären es mir wert, zum renteneintritt mir nicht selbst Vorwürfe zu machen wie "Hättest Du damals mal gezahlt, wie Bolanger es geschrieben hat" Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Barqu Januar 19, 2021 2 hours ago, Bolanger said: Ob sich diese Entscheidung zum Ende des Erwerbslebens als richtig herausstellt kann man jetzt nur schwer beurteilen Was koennten - ausser den von Oli64 zitierten - Gruende sein, die dazu fuehren, dass es sich als vorteilhaft heraus stellt? Ich stehe vor einer aehnlichen Frage und tendiere auch dazu den Mindestbeitrag zu zahlen, konnte aber eigentlich (noch?) keine Vorteile entdecken. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bolanger Januar 19, 2021 z.B. eine zukünftig andere Bewertung der Beitragszeiten aus Arbeitslosigkeit. Wenn sich die Bedingungen der RV nicht ändern, dann kann man heute eine klare Entscheidung treffen. Ich persönlich gehe aber davon aus, dass es noch die eine oder andere Reform der Rentenversicherung gibt, die auch eine Neubewertung der Beitragszeiten bedeutet. Wenn dann z.B. die Zeit des ALG1 nicht mehr zu den wartezeiten dazu gezählt wird, könnte es vorteilhaft sein, für ein paar EUR die Zeiten noch mit einer anderen Beitragsart zu belegen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Barqu Januar 19, 2021 19 minutes ago, Bolanger said: z.B. eine zukünftig andere Bewertung der Beitragszeiten aus Arbeitslosigkeit. Wenn sich die Bedingungen der RV nicht ändern, dann kann man heute eine klare Entscheidung treffen. Ich persönlich gehe aber davon aus, dass es noch die eine oder andere Reform der Rentenversicherung gibt, die auch eine Neubewertung der Beitragszeiten bedeutet. Wenn dann z.B. die Zeit des ALG1 nicht mehr zu den wartezeiten dazu gezählt wird, könnte es vorteilhaft sein, für ein paar EUR die Zeiten noch mit einer anderen Beitragsart zu belegen. Ja, die Unkenntnis zukünftiger Gesetze treibt mich wohl auch dazu. Meine Frage sollte sein: siehst du auch aktuell (weitere) Vorteile? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Oli64 Januar 19, 2021 Im Raum stehen ja die beiden Punkte "Beitragsjahre sammeln" und "Streitfrage zwischen GKV und GRV bei Arbeitsunfähigkeit". Ich kann daraus aber nicht ableiten ob das wichtig ist oder _egal_ in der Gesamtrechnung. Als einzige Absicherung fürs Alter ist es beim Mindestbeitrag ja eh nicht gedacht. Aber in wieweit lohnt sich dann der Mindestbeitrag im Vergleich zu einfach gar nicht mehr zahlen? Für mich stellt sich bald die gleiche Frage bei Selbststandigkeit. Wir haben beide bisher ca. 20 Jahre eingezahlt. Verliert man denn etwas davon wenn man aussteigt oder gibts später einfach die Rente die einem dadurch zusteht? Zukünftige Reformen mal ausgeschlossen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Lynch Januar 19, 2021 Am 7.5.2014 um 16:34 von Sulawesi: Hi, ich arbeite mit einem Endsendevertrag in China und zahle freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung ein, weil so die Entsendevertraege meiner Firma gestaltet sind. Eine kurze Umfrage heute im Büro unter den Expats hat ergeben das sonst eigentlich keiner meiner Kollegen mehr in der gesetzlichen RV ist und alle ausgestiegen sind. Durchgängige Meinung: Eine garantiert Negative Rendite und keinerlei Nutzen. Lass dir das Geld auszahlen und leg es irgendwo gescheit an. Selbst auf einem normalen Bankkonto mit 0,2% Zinsen ist es besser aufgehoben. Meine Rahmendaten: Alter: 34 Jahre Einkommen: > 120.000 Euro pro Jahr, Wohnung wird vom AG übernommen. Eizahlungsdauer in die geseztliche RV bisher: 6 Jahre Welchen Sinn hat eine weitere Einzahlung in die gesetzliche RV für mich? Ist ja keine Krankenversicherung und nach Rückkehr nach D komme ich ja problemlos (bzw. ich muss) wieder in die RV.... Also welchen Vorteil hat ein Verbleib in der gesetzlichen RV fuer mich die nächsten 3 Jahre oder so? Gruss Sulawesi Hi, eine gesetzliche RV im Rahmen des Generationenvertrags hat einige gravierende Nachteile: 1.) Die Zahl der Geburten ist seit Jahrzehnten rückläufig 2.) Die Menschen werden immer Älter Dazu ganz interessant ein Interview von Hans-Werner Sinn:".....die Kerze brennt an 2 Seiten" Man kann auch sagen: Der Kuchen wird immer kleiner. Bereits heute bekommt jeder 2. deutsche Rentner unter €900.- mtl. https://www.manager-magazin.de/politik/deutschland/rente-jede-zweite-rente-unter-900-euro-a-1279100.html Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Oli64 Januar 19, 2021 Da hat einer nur den ersten Post gelesen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Lynch Januar 19, 2021 vor 1 Stunde von Oli64: Da hat einer nur den ersten Post gelesen stimmt und der stammt von 2014 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bolanger Januar 19, 2021 vor 2 Stunden von Barqu: Ja, die Unkenntnis zukünftiger Gesetze treibt mich wohl auch dazu. Meine Frage sollte sein: siehst du auch aktuell (weitere) Vorteile? Ich sehe nur marginale Vorteile. Man könnte nun diskutieren, ob die freiwillige Einzahlung in die gesetzliche RV eine sinnvolle Geldanlage/Altersvorsorge ist. Wenn es ohnehin schon einen Anspruch auf eine gesetzliche Rente durch eine vorangegangene Beschäftigung gibt, dann halte ich persönlich die freiwillige Einzahlung in die gesetzliche RV für sinnvoll. Zumindest würde ich es im Fall eines ohnehin bestehenden Rentenanspruchs dem Abschluss einer privaten Rentenversicherung vorziehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Oli64 Januar 19, 2021 Solange später nur die Rente kleiner wird entsprechend der Einzahlungen ist es ja relativ leicht zu entscheiden. Gibt es durch fehlende Jahre weitere Nachteile? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nightfire Januar 19, 2021 Also ich hab mich als Selbstständiger für freiwillige Beiträge entschieden. Bin auch freiwillig in der GKV. Somit kann ich dann in die KVdR nach derzeitigem Stand. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Oli64 Januar 19, 2021 GKV macht auch Sinn. Bei der RV bin ich mir noch nicht sicher. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bondholder Januar 20, 2021 vor 13 Stunden von Oli64: Zur Zeit aber "Status Hausfrau". Sollte man da den Mindestbeitrag aus oben genannten Gründen weiterzahlen? Warum nur den Mindestbeitrag? Für 2021 dürfen freiwillig bis zu 15.847,20 Euro eingezahlt werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Januar 20, 2021 Übrigens kann man bis Ende März noch freiwillige Beiträge für 2020 einzahlen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Oli64 Januar 20, 2021 Es geht um mögliche Nachteile von verpassten Beitragsjahren. Die Höhe der freiwilligen Zahlungen ist ein anderes Thema. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
asche Januar 21, 2021 Am 20.1.2021 um 03:21 von chirlu: Übrigens kann man bis Ende März noch freiwillige Beiträge für 2020 einzahlen. Wie funktioniert das eigentlich genau - derzeit zahle ich monatlich freiwillig Beiträge, die aber festgesetzt sind auf x€. Lieber würde ich natürlich am Ende des Jahres eine Einmalzahlung machen (oder im nächsten Jahr bis März noch was nachschieben). Geht das so einfach? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Januar 21, 2021 vor 14 Minuten von asche: Geht das so einfach? Ja. Du mußt natürlich die laufenden Zahlungen beenden, denn einen schon mit Beitrag belegten Monat nachträglich aufzustocken, geht nicht (auch wenn der Höchstbetrag nicht ausgeschöpft ist). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bondholder Januar 21, 2021 · bearbeitet Januar 21, 2021 von bondholder vor 7 Stunden von chirlu: Ja. Du mußt natürlich die laufenden Zahlungen beenden, denn einen schon mit Beitrag belegten Monat nachträglich aufzustocken, geht nicht (auch wenn der Höchstbetrag nicht ausgeschöpft ist). Genau. Am flexibelsten lassen sich sich freiwillige Beiträge ohne Lastschrift einzahlen. Der Beitrag für das ganze Jahr kann problemlos in einer einzigen Überweisung gezahlt werden. Wer dagegen sowieso immer den Maximalbeitrag zahlen will, kann das auch automatisch per Lastschrift tun. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation Januar 21, 2021 · bearbeitet Januar 21, 2021 von stagflation vor 25 Minuten von bondholder: Genau. Am flexibelsten lassen sich sich freiwillige Beiträge ohne Lastschrift einzahlen. Der Beitrag für das ganze Jahr kann problemlos in einer einzigen Überweisung gezahlt werden. ... was die Deutsche Rentenversicherung aber gar nicht mag. Die jährlichen Beitragsmitteilungen enthalten folgende Sätze: Zitat Die Beiträge sollen grundsätzlich durch Abbuchung von einem Girokonto gezahlt werden. [...] Wir bitten Sie daher, künftig von Einzelüberweisungen abzusehen und das beigefügte SEPA-Basis-Lastschriftmandat ausgefüllt zurückzusenden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag