o0Pascal0o Mai 3, 2014 Hallo muss man die Kapitalerträge angeben in der Steuererklärung? Höhe der Kapitalerträge: Höhe dse in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrages: Kapitalerstragssteuer: Solidaritätszuschlag: denn danm müsste ich ja auch die Steuerbescheinigung von der Bank(wo eben diese Sachen draufstehen mitschicken, was ja auch wieder lästiger wäre). Werden diese Werte nicht automatisch dem Finanzamt gemeldet? Und wenn ich den Freibetrag schon ausgeschöpft habe, habe ich ja auch nichts davon. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Mai 3, 2014 · bearbeitet Mai 3, 2014 von reckoner Hallo, muss man die Kapitalerträge angeben in der Steuererklärung?Nur wenn- noch keine Abgeltungsteuer einbehalten wurde (etwa: Ausland, Privatdarlehen) - du in einer Kirche bist und dies deiner Bank nicht mitgeteilt hast (bzw. ab 2015: dem Datenabruf widersprochen hast)* - eine Ersatzbemessungsgrundlage angewandt wurde *Anmerkung: Auch dann müssen die Kapitalerträge nicht erklärt werden, es reichen die abgeführten Steuern, und Steuerbescheinigung(en) braucht man dann auch nicht Werden diese Werte nicht automatisch dem Finanzamt gemeldet?Nein, werden sie nicht, definitiv. Und wenn ich den Freibetrag schon ausgeschöpft habe, habe ich ja auch nichts davon.Und was ist mit fehlerhaften Steuerbescheinigungen? Was ist mit der Günstigerprüfung? Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
o0Pascal0o Mai 6, 2014 Danke. Also Günstigerprüfung ja nur, wenn ich das beantrage: "Auch nach Antrag durch den Steuerpflichtigen können Günstigerprüfungen vorgenommen werden. Das betrifft unter anderem ab dem Jahr 2009 die Überprüfung, ob die Einbeziehung von Kapitalerträgen in das zu versteuernde Einkommen zu einem günstigeren Ergebnis als der Steuerabzug durch die Abgeltungsteuer führt (§ 32d Abs. 6 EStG)." Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/G%C3%BCnstigerpr%C3%BCfung Wie rechne ich das denn aus, ob die Einbeziehung der Kapitalerträge besser für ich wäre, als die Abgeltungssteuer? Und.., wenn ich es so mache, habe ich dann später das Problem, wenn ich Rente bekomme, dass ich dann was nachversteuern muss/ anders versteuern muss als wenn ich es über die Abgeltungssteuer abgegolten hätte? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 Mai 6, 2014 · bearbeitet Mai 6, 2014 von otto03 Danke. Also Günstigerprüfung ja nur, wenn ich das beantrage: "Auch nach Antrag durch den Steuerpflichtigen können Günstigerprüfungen vorgenommen werden. Das betrifft unter anderem ab dem Jahr 2009 die Überprüfung, ob die Einbeziehung von Kapitalerträgen in das zu versteuernde Einkommen zu einem günstigeren Ergebnis als der Steuerabzug durch die Abgeltungsteuer führt (§ 32d Abs. 6 EStG)." Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/G%C3%BCnstigerpr%C3%BCfung Wie rechne ich das denn aus, ob die Einbeziehung der Kapitalerträge besser für ich wäre, als die Abgeltungssteuer? Und.., wenn ich es so mache, habe ich dann später das Problem, wenn ich Rente bekomme, dass ich dann was nachversteuern muss/ anders versteuern muss als wenn ich es über die Abgeltungssteuer abgegolten hätte? - Ermitteln Grenzsteuersatz - Ob dein einkommensteuerpflichtiges Einkommen über Gehalt oder Rente kommt ist wurscht. Nächste Frage: Wie ermittle ich meinen Grenzsteuersatz? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Mai 6, 2014 Hallo, Wie rechne ich das denn aus, ob die Einbeziehung der Kapitalerträge besser für ich wäre, als die Abgeltungssteuer?Ganz einfach kann man das nichts sagen, aber folgendes hilft vielleicht schon etwas:Wenn das zu versteuernde Einkommen ohne Einbeziehung der Kapitalerträge über ca. 16000 (verheiratet 32000) liegt, dürfte die Günstigerprüfung in der Regel negativ ausfallen (es gibt aber Sonderfälle, etwa den Altersentlastungsbetrag oder die Härtefallregelung, beides bekommt man nur mit der Günstigerprüfung). Und wenn das zu versteuernde Einkommen insgesamt, also mit den Kapitalerträgen, unter ca. 16000 (verheiratet 32000) liegt, ist die Günstigerprüfung immer vorteilhaft. Für alles dazwischen kann man es nur mit den konkreten Daten sagen. Aber im Zweifel lieber den Antrag stellen, schaden kann der so gut wie nie (mir sind bisher nur relativ abstruse Ausnahmen bekannt, etwa im Zusammenhang mit der Soli-Freigrenze). Und.., wenn ich es so mache, habe ich dann später das Problem, wenn ich Rente bekomme, dass ich dann was nachversteuern muss/ anders versteuern muss als wenn ich es über die Abgeltungssteuer abgegolten hätte?Verstehe ich nicht, was meinst du mit "später"? In späteren Jahren? Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
o0Pascal0o Mai 7, 2014 · bearbeitet Mai 7, 2014 von o0Pascal0o danke euch. Also die Kapitalerträge liegen sehr deutlich unter 16000. Also es ist so, ich habe von einer Bank eine Steueraufstellung über Kapitalerträge erhalten, weil bei dieser Bank wohl die Kapitalerträge über den Freistellungsauftrag hinausgingen. Das ist an sich aber auch o.k., weil woander der Freistellungsauftrag vielleicht um 5€ oder sowas nicht ausgenutzt wurde. Und zwar deshalb, weil ich nicht so viel Papierwust haben möchte. Das steht in meinem Steuerprogramm, was muss ich da denn jetzt angeben(die Angaben der 1nen Bank mit der angefallenen Kapitalertragssteuer habe ich bereits erfasst, weil ich wohl dort(wie bei meinen anderen Banken auch) meine Konfession nicht angegeben habe & noch Kirchensteuer zu entrichten ist)? Und es geht um keine 30€ Kapitalertragssteuer... was ist die einfachste Variante - die 30€ sind ein Papierkrieg ja nicht wert. Ich möchte aber auch nichts unterschlagen & dann Strafe zahlen oder sowas. Also kann ich wohl das Häkchen drinlassen & dann fertig, oder? Denn woanders sind dank Freistellungsauftrag ja keine Kapitalertragssteuern angefallen(allerdings auch keine Konfession angegeben woanders.. aber auch mit Angabe wären danke Freistellungsaufträgen keine Kapitalertragssteuern angefallen & somit auch keine Kirchensteuer. Da steht ja: "Erfasssen sie hier die Sparer-Pauschbeträge, die sie in Anspruch genommen haben, aber nicht in der Anlage KAP erfasst haben". Sparer-Puschbeträge sind Freistellungaufträge, nehme ich an. Aber wenn ich die jetzt erfasse da unten, dann kann ich die ja genausogut in der Anlage KAP erfassen. Mach doch keinen Unterschied. Warum gibt es diese Option dann? Und muss ich jetzt wirklich alle Banken durchgucken, was ich am 31.12.13 an Freistellungsauftrag ausgenutzt hatte? Und muss ich darüber Papiere von den Banken anfordern? Ich habe ja nur das eine von der einen Bank, das muss ich ja auch mitschicken, oder? Das mit dem überprüfen lassen, passiert ja dann. Wenn ich das Häkchen wegmachen würde, was wäre dann? Wäre das illegal? Und überprüfen die das nicht ohnehin? Rufen die mich dann an, wenn ich das Häkchen drinlasse(kostet das ne Extragebühr, diese Günstigerprüfung?)? Ich kann gar nix sagen... ich muss die dann vertrösten: "moment, ich frage mal eben im Forum nach" Kann das Finanzamt nicht einfach so die Steuern nachgucken bei den Banken & gut iss? Kann das Steuerprogramm nicht automatisch die Günstigerprüfung selbst machen - da gehts doch einfach nur um rechnen? Wenn ich die Daten der 1nen Bank eingebe mit der Kapitalertrgssteuer, erhalte ich jedenfalls mehr Steuern zurück, als wenn ich sie nicht eingebe laut Steuersoftware(aber dann habe ich da unten auch noch nix eingetragen, bei "Erfassen sie hier die Sparer-Pausch...". Ist das quasie die Günstigerprüfung? Also wenn ich die Daten eingebe oder nicht, was mehr Steuerrückzahlung bringt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ZappBrannigan Mai 7, 2014 Also die Kapitalerträge liegen sehr deutlich unter 16000. Und dein Einkommen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bondholder Mai 7, 2014 Und es geht um keine 30€ Kapitalertragssteuer... was ist die einfachste Variante - die 30€ sind ein Papierkrieg ja nicht wert. Wenn's um mich persönlich ginge, würde ich die einfachste Lösung wählen: Anlage KAP ganz weglassen, die pi-mal-Daumen 30 Euro als Spende zur Verringerung der Staatsverschuldung betrachten, fertig. Für diejenigen, die das Erstellen von Steuererklärungen als Hobby betreiben, geht's natürlich auch aufwändiger... Ich möchte aber auch nichts unterschlagen & dann Strafe zahlen oder sowas. Du hast doch Abgeltungsteuer bezahlt? Steuern könntest du dann hinterziehen, wenn auf Kapitalerträge keine Abgeltungsteuer erhoben worden ist (z.B. Geldanlage im Ausland, Privatdarlehen). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
o0Pascal0o Mai 7, 2014 · bearbeitet Mai 10, 2014 von o0Pascal0o Und dein Einkommen? Brutto - über 16.000 - unter 20.000. Ich möchte aber auch nichts unterschlagen & dann Strafe zahlen oder sowas. Du hast doch Abgeltungsteuer bezahlt? Steuern könntest du dann hinterziehen, wenn auf Kapitalerträge keine Abgeltungsteuer erhoben worden ist (z.B. Geldanlage im Ausland, Privatdarlehen). Kapitalertragssteuer habe ich gezahlt, Abgeltungssteuer steht nicht drauf. Aber keine Kirchensteuer! Daher muss ich das ja angeben, oder? Also KAP: Zeile 7, 14, 50, 51. Und dann muss ich noch alle anderen Bankan abklappern & die Daten eintragen - Papiere brauche ich aber wohl nicht von den anderen Banken, weil da alles durch den Freistellungsauftrag abgesichert ist. Papier: Wenn ich Online-Banking mache & dann keine Papiere über die Kapitalertragssteur per Post bekommen habe, reicht es, wenn ich das Papier ausdrucke oder muss ich es gar nicht mitschicken mit der Steuererklärung? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Basti Mai 10, 2014 Hätte eine kurze Verständnisfrage zur Steuerfestsetzung: Steuererklärung 2013 mit Altverlustverrechnung gemacht. Alles korrekt berechnet worden. Frage: Wieso wird jetzt nochmal Abgeltungssteuer §32d estg festgelegt, die die festzusetzende Einkommensteuer erhöht? Die Abg.st. zieht doch schon die Depotbank ab...? Bei der Berechnung der Einkünfte wurden alle Kapitalerträge (aus der Steuerbescheinigung der Depotbank) aufgeführt und mit dem Altverlust verrechnet. Dann wird auf den Restbetrag abzügl. Freibetrag die Steuer festgesetzt. Ist das korrekt? So zahlt man doch doppelt...? Vielen Dank! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
boll Mai 10, 2014 Die bereits gezahlte AbgSt ist in den (übergeordneten) bereits gezahlten Steuern enthalten wird somit gegengerechnet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Mai 10, 2014 Hallo, @o0Pascal0o: Wenn du keine Steuern erstattet bekommen möchtest, sollten auch gewöhnliche Ausdrucke reichen (aber ohne Gewähr, ich kenne dein Finanzamt und deinen Sachbearbeiter ja nicht). @Basti: Ja, das ist korrekt. Und nein, du zahlst nicht doppelt, schau mal in die Tabelle ganz oben, dort wird die bankseitig abgeführte Steuer als Vorauszahlung gerechnet. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Basti Mai 10, 2014 Vielen Dank, jetzt hat´s klick gemacht. Danke!!! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag