DJCyrex April 23, 2014 Hallo zusammen, ich habe eine kurze Frage zum Thema Quellensteuer: Da ich ein paar Nestle-Aktien besitze und ich dafür ca. 50 Euro Dividende erhalte, wollte ich fragen, ob es sich überhaupt lohnt dafür einen Antrag auf Rückerstattung der Quellensteuer zu beziehen? Des Weiteren bräuchte ich die Quellensteuer auch nicht in der Steuererklärung Anlage KAP anzugeben, wenn ich unter dem Betrag von 800 Euro bleibe, richtig? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Cai Shen April 23, 2014 · bearbeitet April 23, 2014 von Cai Shen Die Schweizer behalten tatsächlich 35% Quellensteuer ein? http://www.finanzen.net/nachricht/private-finanzen/Quellensteuer-Doppelte-Besteuerung-Wie-sich-das-vermeiden-laesst-2230455 (wieder was dazu gelernt) 15% davon werden nach DBA auf die deutsche Abgeltungssteuer angerechnet, d.h. deine Depotbank zieht nicht nochmal die vollen 25% Abgeltungssteuer ein, sondern reduziert die Bruttodividende lediglich um (25% - 15% + Soli) ~10,5 % vom Auszahlungsbetrag der Schweizer. Bleiben von 50 € Brutto erstmal 28 € übrig. Die Erstattung der Differenz aus Schweizer Quellensteuer und Satz nach DBA (20%) kann bei den Schweizer Steuerbehörden bürokratisch beantragt werden. Ob sich das für ca. 10 € lohnt, darfst du selbst entscheiden. Auf welcher Grundlage möchtest du die in der Schweiz abgeführte Quellensteuer beim deutschen Fiskus geltend machen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DJCyrex April 23, 2014 Vielen Dank für die schnelle Rückantwort. Es ging mir jetzt nur darum zu wissen, ob es sich für 10 Euro wie du schon sagst, überhaupt lohnt. Ich habe mir dieses Jahr das erste Mal Nestle-Aktien gekauft und hatte diese Frage nur dazu. Muss ich jetzt eigentlich in meiner Steuererklärung die Quellensteuer angeben oder erst wenn ich über den Freibetrag komme? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Cai Shen April 23, 2014 Die Dividende ist korrekt versteuert, es muss nichts gegenüber dem Finanzamt deklariert werden. Eine Angabe im Lohnsteuerjahresausgleich lohnt eventuell, wenn wenn dein Spitzensteuersatz unter 25% liegt. Alle Erträge über dem Freibetrag müssen nur mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden, wenn dieser für dich günstiger als die Abgeltungssteuer ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
konto September 26, 2014 Hallo, hat jemand praktische Erfahrungen mit der Schweizer Quellensteuerserstattung? Mich würde sehr interessieren, welche Gebühren in welcher Höhe fällig werden, wenn man sich die zuviel gezahlte schweizer Quellensteuer (Aktien) von dort erstatten lässt? Welche Kosten fallen in Deutschland an und welche in der Schweiz? Da ich meine Anlagen sehr stark streue (mit der Folge eines geringen Durchschnittsinvestments), spielt der Kostenaspekt für mich eine gewichtige Rolle. Herzlichen Dank für eure Infos vorab. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Mithrandir77 Oktober 8, 2014 nach etwa 3-4 Monaten kam die Erstattung am Montag, bei mir waren es 8 Euro fremde Gebühren (zu einem Kurs von 1,21) hat sich also gelohnt Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Motto Oktober 16, 2014 Hallo Zusammen, Ich habe seit einiger Zeit ein eigenes Depot zusammengestellt und konnte feststellen, dass durch die Quellensteuer ein erheblicher Teil der Gewinne aufgezerrt wird. Zur Zeit habe ich beispielsweise die Aktie von Royal Dutch Shell im Depot. Da ich ein Anfänger beim verwalten vom Depots bin, wollte ich Euch nach Rat fragen. Auf welche Weise kann ich die Quellensteuer mit möglichst wenig Aufwand zurück erstatten lassen? (Steuerfreibetrag ist noch nicht aufgebraucht.) Vielen Dank im Voraus. Motto Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
freesteiler Oktober 16, 2014 Quellensteuer bei RDS? Hä? Bei der NL-Variante zahlt man zwar 15%, die aber voll mit der Abgeltungssteuer verrechnet werden. Du hast sicher nicht mehr als 25%+Soli bezahlt, und damit muss man als Aktionär leider leben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine Oktober 16, 2014 Sein Freibetrag ist noch nicht ausgeschöpft - das ist sein Problem. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
freesteiler Oktober 16, 2014 Ah, das hatte ich überlesen.15% der Dividenden ist aber wohl wahrlich kein erheblicher Teil der Gewinne . Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass es den Aufwand wert ist, vor allem bei (vermutlich) Beträgen von wenigen €. Bei RDS könnte man auf GB ausweichen, das sollte komplett über den Freibetrag gehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine Oktober 16, 2014 Ist ohnehin ein Doppelpost - er hatte schon den Tipp mal im RDS Faden zu lesen. Dort ist unter anderem genau das Thema besprochen. Bei ausgeschöpftem Freibetrag ist NL besser und sonst GB. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Motto Oktober 17, 2014 Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ihr meint also, dass es besser wäre RDS von GB zu kaufen solange der Steuerfreibetrag noch nicht aufgebraucht ist? Wieso hat man mit RDS von GB einen steuerlichen Nachteil nachdem der Freibetrag aufgebraucht ist? Grüße Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hamsta Oktober 17, 2014 · bearbeitet Oktober 17, 2014 von hamsta Ihr meint also, dass es besser wäre RDS von GB zu kaufen solange der Steuerfreibetrag noch nicht aufgebraucht ist? Wieso hat man mit RDS von GB einen steuerlichen Nachteil nachdem der Freibetrag aufgebraucht ist? Jein! Bitte lies dich mal in den RDS-Faden ein - dort ist das bereits in epischer Breite ausdiskutiert: RDS-Faden, den man auch ganz leicht hätte selbst finden können Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Motto Oktober 17, 2014 Danke für die schnelle Antwort! Nach längerer Suche habe ich schließlich die Stelle gefunden. Habe allerdings immer noch nicht verstanden warum es vorteilhafter ist RDS A Aktien im Depot zu halten, wenn der Steuerfreibetrag aufgebraucht ist. Viele Grüße Ihr meint also, dass es besser wäre RDS von GB zu kaufen solange der Steuerfreibetrag noch nicht aufgebraucht ist? Wieso hat man mit RDS von GB einen steuerlichen Nachteil nachdem der Freibetrag aufgebraucht ist? Jein! Bitte lies dich mal in den RDS-Faden ein - dort ist das bereits in epischer Breite ausdiskutiert: RDS-Faden, den man auch ganz leicht hätte selbst finden können Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
freesteiler Oktober 17, 2014 Tja, das steht aber unmissverständlich in dem Thread. Wie wärs mit etwas Eigeninitiative? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Motto Oktober 17, 2014 Hallo Zusammen, Dieses Jahr habe ich ein Depot erstellt. Ich habe es mit einigen meiner Freunde vereinbart, dass diese monatlich einen beliebigen Betrag auf mein Konto einzahlen und ich diesen für Sie anlege und verwalte. Durch die Einnahmen ist der Steuerfreibetrag einer Person bereits fast aufgebraucht. Wie kann ich die Steuerfreibeträge aller Mitglieder (angenommen es seien 10) zusammenfassen? Wie könnte man das am einfachsten realisieren wenn dies möglich ist? Vielen Dank im Voraus. Danke für den Hinweis! Ich verstehe es irgendwie besser, wenn ich die Fragen nochmal neu stelle. Tja, das steht aber unmissverständlich in dem Thread. Wie wärs mit etwas Eigeninitiative? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine Oktober 17, 2014 Auf Quellensteuer fällt kein Solizuschlag an. D.h. bei ausgeschöpftem Freibetrag ist ein anrechenbarer Quellensteuerabzug vorteilhaft, weil auf diesen (meist 15 %) kein Soli anfällt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Motto Oktober 17, 2014 Danke! Jetzt ist es mir klar... Auf Quellensteuer fällt kein Solizuschlag an. D.h. bei ausgeschöpftem Freibetrag ist ein anrechenbarer Quellensteuerabzug vorteilhaft, weil auf diese (meist 15 %) kein Soli anfällt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine Oktober 17, 2014 Dieses Jahr habe ich ein Depot erstellt. Ich habe es mit einigen meiner Freunde vereinbart, dass diese monatlich einen beliebigen Betrag auf mein Konto einzahlen und ich diesen für Sie anlege und verwalte. Durch die Einnahmen ist der Steuerfreibetrag einer Person bereits fast aufgebraucht. Wie kann ich die Steuerfreibeträge aller Mitglieder (angenommen es seien 10) zusammenfassen? Wie könnte man das am einfachsten realisieren wenn dies möglich ist? Das ist ganz abgesehen von der Abgeltungssteuer nicht unproblematisch, denn bei Kontoeröffnung hast Du vermutlich unterschrieben, dass Du nur im eigenen Namen handelst (Geldwäschegesetz). Vermutlich wird kein Weg an der Steuererklärung vorbeigehen und Ihr müsstet vermutlich einen Investmentclub gründen. Bei Interesse findest Du hier einen Leitfaden was man beachten muss. http://www.dsw-info.de/Investmentclub.60.0.html Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Motto Oktober 17, 2014 Danke, das ist sehr hilfreich. Dieses Jahr habe ich ein Depot erstellt. Ich habe es mit einigen meiner Freunde vereinbart, dass diese monatlich einen beliebigen Betrag auf mein Konto einzahlen und ich diesen für Sie anlege und verwalte. Durch die Einnahmen ist der Steuerfreibetrag einer Person bereits fast aufgebraucht. Wie kann ich die Steuerfreibeträge aller Mitglieder (angenommen es seien 10) zusammenfassen? Wie könnte man das am einfachsten realisieren wenn dies möglich ist? Das ist ganz abgesehen von der Abgeltungssteuer nicht unproblematisch, denn bei Kontoeröffnung hast Du vermutlich unterschrieben, dass Du nur im eigenen Namen handelst (Geldwäschegesetz). Vermutlich wird kein Weg an der Steuererklärung vorbeigehen und Ihr müsstet vermutlich einen Investmentclub gründen. Bei Interesse findest Du hier einen Leitfaden was man beachten muss. http://www.dsw-info....tclub.60.0.html Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Motto Oktober 17, 2014 · bearbeitet Oktober 19, 2014 von Motto Beim Ausfüllen meiner Steuererklärung habe ich gesehen, dass ich auf Verlustvorträge anrechnen lassen kann. Werden die Verlustvorträge auf die gezahlte Abgeltungssteuer angerechnet oder werden die Verluste mit den Gewinnen verrechnet, sodass auf die Gewinne keine Steuern zu zahlen sind? Oder was genau ist hier mit Verlustvorträgen gemeint? Wenn ich beispielsweise RDS für 30€ kaufe und für 15€ verkaufe habe ich einen Verlust von 15€ je Aktie. Kann ich den Gewinn des nächsten Trades anrechnen lassen und muss darauf keine Steuern zahlen? Vielen Dank schonmal. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Motto Oktober 19, 2014 Beim Ausfüllen meiner Steuererklärung habe ich gesehen, dass ich auf Verlustvorträge anrechnen lassen kann. Werden die Verlustvorträge auf die gezahlte Abgeltungssteuer angerechnet oder werden die Verluste mit den Gewinnen verrechnet, sodass auf die Gewinne keine Steuern zu zahlen sind? Oder was genau ist hier mit Verlustvorträgen gemeint? Wenn ich beispielsweise RDS für 30€ kaufe und für 15€ verkaufe habe ich einen Verlust von 15€ je Aktie. Kann ich den Gewinn des nächsten Trades anrechnen lassen und muss darauf keine Steuern zahlen? Vielen Dank schonmal. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
freesteiler Oktober 19, 2014 Ist sich selbst zitieren mittlerweile "cool"? Wie wärs mit etwas Eigeninitiative? Aber ich bin mir sicher, eine gute Seele aus dem Forum wird dir auch diese Frage beantworten, die man nach kurzem Recherchieren problemlos selbst beantworten kann und wobei man nicht tagelang auf eine Antwort warten muss. Und falls nicht, einfach noch ein paar mal eigene Beiträge zitieren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Oktober 20, 2014 · bearbeitet Oktober 20, 2014 von reckoner Hallo, Ist sich selbst zitieren mittlerweile "cool"?Smiley beachten - vermutlich hat er wirklich etwas Eigeninitiative gezeigt und die Erkenntnis dann auch gepostet (1. weil es vielleicht auch andere Anfänger interessiert, und 2. damit sich niemand mehr die Mühe macht zu antworten). Da hier auch RDS ein Thema war: Kümmert euch doch nicht so sehr um die Steuern, sondern kauft einfach die billigere Aktie, da spart man meist mehr (speziell das mit dem Soli ist nun wirklich nicht der Rede wert). Nur wenn wirklich der Freibetrag eine Rolle spielt (sowohl Sparer-Pauschbetrag als auch Grundfreibetrag kommen da in Frage) sind die B-Aktien vorzuziehen. Ich habe es mit einigen meiner Freunde vereinbart, dass diese monatlich einen beliebigen Betrag auf mein Konto einzahlen und ich diesen für Sie anlege und verwalte.Wurde zwar schon gesagt, aber nochmal etwas deutlicher: Das ist in Deutschland nicht erlaubt (oder besser: man braucht dann eine Banklizenz:-). Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag