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braindump

Beteiligungsgesellschaft Steuervorteile, etc.

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braindump

Hallo zusammen,

 

ich bin aktuell dabei verschiedene Konstrukte zu durchdenken um Steuern zu sparen, bzw. die Wiederanlage mglst. ohne steuerliche Belastung zu gestalten.

 

Dabei stoße ich immer wieder auf Beteiligungsgesellschaften bzw. Spardosen GmbHs etc. Mich würde dabei insbesondere interessieren was Vor- und Nachteile sind und wie man auch bei kleinem Vermögen von solchen Konstrukten profitieren kann, bzw. ob das heute noch möglich ist mit der Kapitalertragssteuer.

 

Ich habe z.B. bereits mehrfach von steuerlichen Vergünstigungen innerhalb einer Beteiligungssgesellschaft gehört, d.h.:

1) Es werden bei Veräußerungen von Beteiligungen (was Aktien ja sind) nur 5% mit Körperschaft+Gewerbesteuer besteuert, der Rest bleibt steuerfrei (Das würde bedeuten, dass man den Zinseszins besser nutzen kann als im Privaten, da dort ja immer direkt die Kapitalertragssteuer auf den gesamten Ertrag einbehalten wird.)

Bleibt die Frage wie ich das Geld dann wieder steuergünstig aus der GmbH rausbekomme.

2) Besteuerung von Dividenden ebenfalls nur 5%

 

Wie schaut es mit der Verrechnung von Betriebsausgaben und Kursgewinnen aus, also z.B. wenn ich als Gesellschafter privat einen Kredit gebe. Kann ich theoretisch einen beliebig hohen Zins verlangen?

 

@All: Mir ist klar das zu diesem Thema auch im Forum bereits einige Threads existieren, diese sind allerdings meist veraltet. Ich würde das Thema gerne mal wieder aktualisieren.

 

... ich bin gespannt und freue mich auf eine rege Diskussion.

 

Mfg

Braindump

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Ramstein

@All: Mir ist klar das zu diesem Thema auch im Forum bereits einige Threads existieren, diese sind allerdings meist veraltet. Ich würde das Thema gerne mal wieder aktualisieren.

 

... ich bin gespannt und freue mich auf eine rege Diskussion.

 

Mfg

Braindump

Warum fasst du nicht erst mal aus den nicht veralteten Fäden die Information kurz zusammen als Kick-Start für die Diskussion?

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Taxadvisor

Ich habe z.B. bereits mehrfach von steuerlichen Vergünstigungen innerhalb einer Beteiligungssgesellschaft gehört, d.h.:

1) Es werden bei Veräußerungen von Beteiligungen (was Aktien ja sind) nur 5% mit Körperschaft+Gewerbesteuer besteuert, der Rest bleibt steuerfrei (Das würde bedeuten, dass man den Zinseszins besser nutzen kann als im Privaten, da dort ja immer direkt die Kapitalertragssteuer auf den gesamten Ertrag einbehalten wird.)

Bleibt die Frage wie ich das Geld dann wieder steuergünstig aus der GmbH rausbekomme.

2) Besteuerung von Dividenden ebenfalls nur 5%

 

Wie schaut es mit der Verrechnung von Betriebsausgaben und Kursgewinnen aus, also z.B. wenn ich als Gesellschafter privat einen Kredit gebe. Kann ich theoretisch einen beliebig hohen Zins verlangen?

 

 

 

1) gilt nur für KSt. Bei der GewSt wird hinzugerechnet, sofern nicht Schachtelbeteiligung

2) gilt nur noch für Schachteldividenden (seit 01.03.2013)

 

Dafür können alle Aufwendungen abgezogen werden. Das Gesellschafterdarlehen dürfte (zumindest nach Auffassung der Finanzverwaltung) "Braindump" sein, da auf die Zinsen beim Gesellschafter der persönlich Steuersatz anzuwenden ist (der sollte deutlich über 25% liegen. Wenn nicht, sollte man auch nicht über die Spardosen-GmbH nachdenken..). Überhöhte Zinssätze führen zu einer vGA.

 

Gruß

Taxadvisor

 

 

 

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braindump

Hallo,

 

@Taxadvisor:

 

1) gilt nur für KSt. Bei der GewSt wird hinzugerechnet, sofern nicht Schachtelbeteiligung

> Schachtelbeteiligung heißt das Anteile prozentual unter 10% pro Aktie?

> Den Rest verstehe ich nicht, bzw. was heißt bei der GewSt wird hinzugerechnet?

 

 

2) gilt nur noch für Schachteldividenden (seit 01.03.2013)

> D.h. die Dividenden sind zu 100% zu versteuern bei Abzug der Aufwendungen? (was können diese Aufwendungen im Detail sein?)

 

Das Gesellschafterdarlehen dürfte (zumindest nach Auffassung der Finanzverwaltung) "Braindump" sein, da auf die Zinsen beim Gesellschafter der persönlich Steuersatz anzuwenden ist (der sollte deutlich über 25% liegen. Wenn nicht, sollte man auch nicht über die Spardosen-GmbH nachdenken..).

> Sind doch aber Kapitalerträge also max. 25% oder nicht? Ausserdem würde innerhalb ja vom Zinseszins profitiert werden, oder?

> Wann lohnt sich den die Spardosen GmbH oder Beteiligungsgesellschaft aus deiner Sicht?

 

Überhöhte Zinssätze führen zu einer vGA.

> Was heißt vGA?

 

 

Was ist eigentlich sofern intrinsisch eine Kapitalerhöhung stattfindet, kann dann der Gesellschafter das Stammkapital steuerfrei rausziehen? Das vom Gesellschafter eingezahlte Stammkapital kann ja grundsätzlich herabgesetzt werden und ist dann steuerfrei oder?

 

 

 

 

Gruß

Braindump

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Taxadvisor

Hallo,

 

@Taxadvisor:

 

1) gilt nur für KSt. Bei der GewSt wird hinzugerechnet, sofern nicht Schachtelbeteiligung

> Schachtelbeteiligung heißt das Anteile prozentual unter 10% pro Aktie?

> Den Rest verstehe ich nicht, bzw. was heißt bei der GewSt wird hinzugerechnet?

 

 

2) gilt nur noch für Schachteldividenden (seit 01.03.2013)

> D.h. die Dividenden sind zu 100% zu versteuern bei Abzug der Aufwendungen? (was können diese Aufwendungen im Detail sein?)

 

Das Gesellschafterdarlehen dürfte (zumindest nach Auffassung der Finanzverwaltung) "Braindump" sein, da auf die Zinsen beim Gesellschafter der persönlich Steuersatz anzuwenden ist (der sollte deutlich über 25% liegen. Wenn nicht, sollte man auch nicht über die Spardosen-GmbH nachdenken..).

> Sind doch aber Kapitalerträge also max. 25% oder nicht? Ausserdem würde innerhalb ja vom Zinseszins profitiert werden, oder?

> Wann lohnt sich den die Spardosen GmbH oder Beteiligungsgesellschaft aus deiner Sicht?

 

Überhöhte Zinssätze führen zu einer vGA.

> Was heißt vGA?

 

Was ist eigentlich sofern intrinsisch eine Kapitalerhöhung stattfindet, kann dann der Gesellschafter das Stammkapital steuerfrei rausziehen? Das vom Gesellschafter eingezahlte Stammkapital kann ja grundsätzlich herabgesetzt werden und ist dann steuerfrei oder?

 

 

Ich war zu sehr im Formular.. Veräußerungsgewinne bei Aktien sind nur zu 5% steuerpflichtig, Schachtelbeteiligung ist quatsch. Bei Dividenden fällt volle KSt und GewSt an.

vGA = verdeckte Gewinnausschüttung, Zinszahlung führt in Höhe der "Überhöhung" nicht zu Aufwand bei der GmbH.

Zinsen aus Gesellschafter-Darlehen: Lies § 32d Abs. 2 EStG

Stammkapital steuerfrei rausziehen? Regelmäßig verwendet man eine TEUR 25-GmbH, das ist das Mindest-Stammkapital, da geht nix mit rausziehen, wäre Einlagenrückgewähr.

 

Gruß

Taxadvisor

 

 

 

 

 

 

 

 

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braindump

Hallo,

 

@Taxadvisor:

 

1) gilt nur für KSt. Bei der GewSt wird hinzugerechnet, sofern nicht Schachtelbeteiligung

> Schachtelbeteiligung heißt das Anteile prozentual unter 10% pro Aktie?

> Den Rest verstehe ich nicht, bzw. was heißt bei der GewSt wird hinzugerechnet?

 

 

2) gilt nur noch für Schachteldividenden (seit 01.03.2013)

> D.h. die Dividenden sind zu 100% zu versteuern bei Abzug der Aufwendungen? (was können diese Aufwendungen im Detail sein?)

 

Das Gesellschafterdarlehen dürfte (zumindest nach Auffassung der Finanzverwaltung) "Braindump" sein, da auf die Zinsen beim Gesellschafter der persönlich Steuersatz anzuwenden ist (der sollte deutlich über 25% liegen. Wenn nicht, sollte man auch nicht über die Spardosen-GmbH nachdenken..).

> Sind doch aber Kapitalerträge also max. 25% oder nicht? Ausserdem würde innerhalb ja vom Zinseszins profitiert werden, oder?

> Wann lohnt sich den die Spardosen GmbH oder Beteiligungsgesellschaft aus deiner Sicht?

 

Überhöhte Zinssätze führen zu einer vGA.

> Was heißt vGA?

 

Was ist eigentlich sofern intrinsisch eine Kapitalerhöhung stattfindet, kann dann der Gesellschafter das Stammkapital steuerfrei rausziehen? Das vom Gesellschafter eingezahlte Stammkapital kann ja grundsätzlich herabgesetzt werden und ist dann steuerfrei oder?

 

 

Ich war zu sehr im Formular.. Veräußerungsgewinne bei Aktien sind nur zu 5% steuerpflichtig, Schachtelbeteiligung ist quatsch. Bei Dividenden fällt volle KSt und GewSt an.

vGA = verdeckte Gewinnausschüttung, Zinszahlung führt in Höhe der "Überhöhung" nicht zu Aufwand bei der GmbH.

Zinsen aus Gesellschafter-Darlehen: Lies § 32d Abs. 2 EStG

Stammkapital steuerfrei rausziehen? Regelmäßig verwendet man eine TEUR 25-GmbH, das ist das Mindest-Stammkapital, da geht nix mit rausziehen, wäre Einlagenrückgewähr.

 

Gruß

Taxadvisor

 

 

Danke erstmal.

 

Regelmäßig verwendet man eine TEUR 25-GmbH, das ist das Mindest-Stammkapital, da geht nix mit rausziehen, wäre Einlagenrückgewähr.

> Das ist so nicht richtig, man könnte sofern Gewinne erzielt werden ja das Stammkapital erhöhen (z.B. um bei Banken höhere Kreditlinien zu bekommen). Angenommen man würde auf 100T€ aus Gesellschaftsmitteln erhöhen kann der Gesellschafter das Stammkapital ja auch wieder (mit 1-jähriger Einspruchsfrist etwaiger Gläubiger) rausziehen. Man könnte ja bspw. eine GmbH mit 100T€ Stammkapital gründen und dann auf jeden Fall z.B. 75T€ wieder steuerfrei rausziehen, so dass das Stammkapital dann 25T€ beträgt. Die Frage war jetzt ob das für den Gesellschafter auch steuerfrei ist, wenn das Stammkapital aus Mitteln der Gesellschaft erhöht worden ist?

 

Mfg

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Taxadvisor

 

Regelmäßig verwendet man eine TEUR 25-GmbH, das ist das Mindest-Stammkapital, da geht nix mit rausziehen, wäre Einlagenrückgewähr.

> Das ist so nicht richtig, man könnte sofern Gewinne erzielt werden ja das Stammkapital erhöhen (z.B. um bei Banken höhere Kreditlinien zu bekommen). Angenommen man würde auf 100T€ aus Gesellschaftsmitteln erhöhen kann der Gesellschafter das Stammkapital ja auch wieder (mit 1-jähriger Einspruchsfrist etwaiger Gläubiger) rausziehen. Man könnte ja bspw. eine GmbH mit 100T€ Stammkapital gründen und dann auf jeden Fall z.B. 75T€ wieder steuerfrei rausziehen, so dass das Stammkapital dann 25T€ beträgt. Die Frage war jetzt ob das für den Gesellschafter auch steuerfrei ist, wenn das Stammkapital aus Mitteln der Gesellschaft erhöht worden ist?

 

Mfg

 

Anschaffungskosten der Beteiligung TEUR 25, Rückzahlung TEUR 75, steuerpflichtig TEUR 50, verbleibende AK TEUR 0. Bei Liquidation werden damit nochmal TEUR 25 steuerpflichtig. Anhand des zu führenden steuerlichen Einlagekontos ist der Ursprung der Beträge (Einlagen der Gesellschafter oder thesaurierte Gewinne) festzustellen; ein Missbrauch (steuerfreie Nennkapitalrückzahlung statt steuerpflichtige Dividendenzahlung aus thesaurierten Gewinn) ist damit ausgeschlossen.

 

Gruß

Taxadvisor

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Ozymandias

Das Thema ist durchaus noch interessant zum Thesaurieren von Kursgewinnen. Für Dividenden ist es seit Anfang letztem Jahr leider nicht mehr attraktiv.

 

Mein Plan sieht wie folgt aus:

UG gründen (billiger und Zwangsgewinnrücklage ist kein Problem)

Zusätzliches Kapital in Kapitalrücklage einstellen.

Aktien ins Anlagevermögen packen evtl. noch eine kleine Immobilie untermischen, damit das Finanzamt nicht wegen der Einstufung als Finanzunternehmen meckert.

 

Falls es hier jemanden mit einer Spardosen-GmbH gibt würde ich mich über Tipps freuen.

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