4R3S April 18, 2014 Hi, folgende Frage : Wettbewerbsverzerrung, besteht diese auch, wenn ein Unternehmen von einem Produzenten Produkte billiger erwirbt als es beispielsweise andere Unternehmen tun. Schließlich kann das Unternehmen, dann ganz anders anbieten. mfg Alan.K Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
John Silver April 18, 2014 Definier mal was Du unter "Wettbewerbsverzerrung" verstehst. Ansonsten als Antwort auf Deine Frage: Nach dieser Definition, nein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sisyphos April 18, 2014 Wettbewerbsverzerrung, besteht diese auch, wenn ein Unternehmen von einem Produzenten Produkte billiger erwirbt als es beispielsweise andere Unternehmen tun. Schließlich kann das Unternehmen, dann ganz anders anbieten. Das läßt sich so generell nicht sagen. Entscheidend ist, ob dieser günstige Preis im Prinzip auch anderen Wettbewerbern zugänglich ist. Ist das der Fall ist, dürfte keine Wettbewerbsbeschränkung vorliegen. Ein typisches Beispiel wäre ein Mengenrabatt, den ein Großabnehmer erhält. Wenn der Rabatt auch anderen Wettbewerbern bei gleichen Abgabekonditionen gewährt würde, dürfte auch keine Verzerrung des Wettbewerbs vorliegen. Vorteile aus Skaleneffekten gehören zum Wettbewerb einfach dazu. Anders sieht es aus, wenn ein Unternehmen seine Marktmacht ausnutzt, um Zulieferer ganz besondere Konditionen aufzuzwingen. Das kann dann sehr wohl eine Wettbewerbsbeschränkung sein. Ein relativ aktuelles Beispiel dazu flieferte unlängst das Hotelbuchungsportal HRS. Es verpflichtete die gelisteten Hotels dazu, bei HRS grundsätzlich den niedrigsten Preis zu offerieren. Die Hotels durften auf anderen Wegen keine günstigeren Zimmerpreise offerieren wohl aber den HRS-Preis. Das galt selbst dann, wenn ein Gast selbst beim Hotel vorsprach. In diesem Fall hat sich HRS also nicht einmal einen günstigeren Preis einräumen lassen sondern nur den garantiert günstigsten. Dennoch hielt - in meinen Augen übrigens völlig zu recht - ein deutsches Gericht für eine wettbewerbswidrige Beschränkung der Freiheit der Hotels und einen Verstoß gegen UWG, den HRS nur durch mißbräuchliche Ausnutzung seiner starken Stellung am Markt durchsetzen konnte (für Details einfach einmal nach dem Urteil googeln oder besser noch ixquicken). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag