big.bud99 April 12, 2014 Hallo Zusammen, kann leider den Betrag im Steuerbescheid nicht nachvollziehen, der unter "als zugeflossen geltenden, noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen Erträge aus Anteilen an ausländischen Investmentvermögen in den Fällen des § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG" aufgeführt wird. Eigentlich sollte doch alles "ganz einfach" sein: Kauf 29 Stück IE00B4613386 in 2012 und Verkauf in 2013. Der Betrag der ausländischen Thesaurierung in 2013 den die Bank für KAP17 meldet, kann ich über den Bundesanzeiger einfach nachvollziehen: 31.03.2013: 29 Stück * 2,0215840 / 1,28042 $ = 45,7865 € Weiter unten steht dann aber ich soll wieder 46,87 € wegen der Veräußerung von den Kapitalerträgen in der Anlage KAP abziehen. Müsste das nicht der selbe Betrag wie die Thesaurierung sein? Oder wie errechnet sich dieser Betrag? Meine Rückfrage an die Bank wurde wie folgt beantwortet: "Der gemeldete Betrag von 45,78 EUR in KAP 17 bezieht sich auf den Zeitraum vom 01.04.2012 - 31.03.2013.2" --> soweit klar "Die 46,87 EUR der als zugeflossen geltenden, noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen Erträge aus Anteilen an ausländischen Investmentvermögen in den Fällen des § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG beziehen sich auf die Haltedauer von 20.09.2012 - 19.12.2013." Also ich komm einfach nicht drauf, wie die Bank auf 46,87 Euro kommt. Ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sven82 April 13, 2014 Differenz: 46,87 EUR - 45,79 EUR = 1,08 EUR Du hast die ausschüttungsgleichen Erträge der Zwischenausschüttungen nicht berücksichtigt. 0,0254460 * 29 = 0,7379340 USD 0,0226946 * 29 = 0,6581434 USD Ich bin jetzt zu faul den Wechselkurs rauszusuchen und nehme den von dir oben genannten Betrag 0,7379340 / 1,28042 = 0,576 0,6581434 / 1,28042 = 0,514 Summe = 1,09 EUR Pi Mal Daumen müssten es also diese Beträge sein Gruß Sven Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
big.bud99 April 13, 2014 Differenz: 46,87 EUR - 45,79 EUR = 1,08 EUR Du hast die ausschüttungsgleichen Erträge der Zwischenausschüttungen nicht berücksichtigt. 0,0254460 * 29 = 0,7379340 USD 0,0226946 * 29 = 0,6581434 USD Ich bin jetzt zu faul den Wechselkurs rauszusuchen und nehme den von dir oben genannten Betrag 0,7379340 / 1,28042 = 0,576 0,6581434 / 1,28042 = 0,514 Summe = 1,09 EUR Pi Mal Daumen müssten es also diese Beträge sein Gruß Sven Danke Sven für deine hilfreiche Antwort. Die agE der Ausschüttungen habe ich tatsächlich nicht eingerechnet. Ich hielt bei der Berechnung von KAP17 im Bundesanzeiger immer nur Ausschau nach "Thesaurierung". Die "Ausschüttungen" oder "Zwischenausschüttungen" enthielten zwar oft agE, welche jedoch bei der Ertragsmitteilung des Brokers immer gleich versteuert wurden. Bei diesem Fonds fehlten die agE der Ausschüttungen tatsächlich in der Ertragsmitteilung. Darf die Bank hier wirklich handeln wie sie gerade Lust hat? Wenn ja, dann müsste ich bei meinen zukünftigen Steuererklärungen nicht nur die Thesaurierungen zum Geschäftsjahresende betrachten sondern auch alle Ausschüttungen nach agE durchforsten und dann pro Ausschüttung auch noch die Ertragsmitteilungen des Brokers überprüfen, ob die agE dieses Mal versteuert wurden oder nicht. Wurden sie nicht versteuert, müsste ich diese dann zukünftig zur KAP17 addieren, wurden sie versteuert müsste ich sie in KAP17 weglassen. Sehe ich das richtig? Das macht das Ganze leider noch sehr viel aufwändiger als es ohnehin schon ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor April 13, 2014 Wenn ja, dann müsste ich bei meinen zukünftigen Steuererklärungen nicht nur die Thesaurierungen zum Geschäftsjahresende betrachten sondern auch alle Ausschüttungen nach agE durchforsten und dann pro Ausschüttung auch noch die Ertragsmitteilungen des Brokers überprüfen, ob die agE dieses Mal versteuert wurden oder nicht. Wurden sie nicht versteuert, müsste ich diese dann zukünftig zur KAP17 addieren, wurden sie versteuert müsste ich sie in KAP17 weglassen. Sehe ich das richtig? Das macht das Ganze leider noch sehr viel aufwändiger als es ohnehin schon ist. Wenn es sich um eine Ausschüttung handelt, dann sind die ausschüttungsgleichen Erträge, die ausgewiesen werden, bereits versteuert, so dass nichts separat erklärt werden muss. Wenn Du die KAP-Bemessungsgrundlage mit den ausgeschütteten Erträgen vergleichst, wird sich in Höhe der agE eine Differenz ergeben. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
big.bud99 April 13, 2014 Wenn es sich um eine Ausschüttung handelt, dann sind die ausschüttungsgleichen Erträge, die ausgewiesen werden, bereits versteuert, so dass nichts separat erklärt werden muss. Eben genau das dachte ich bisher auch. Auf dem Ausschüttungs-Beleg "Ertragsmitteilung" des Brokers fehlen aber die agE. Habe jetzt mal ein Beispiel mit Versteuerung der agE (UBS) und ein Beispiel ohne Versteuerung der agE angehängt (SPDR). Wenn Du die KAP-Bemessungsgrundlage mit den ausgeschütteten Erträgen vergleichst, wird sich in Höhe der agE eine Differenz ergeben. In der Abrechnung des UBS ja, in der Abrechnung des SPDR nein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag