4R3S April 10, 2014 · bearbeitet April 10, 2014 von Alan.K Hi Community, benötige kurz eure Hilfe. Offene Selbstfinanzierung ... Sagen wir, dass wir 100 € in die gesetzlichen Rücklagen einzahlen müssen und dann auch das Maximum in die Anderen Rücklagen packen. Sprich 450 €. Hat das Unternehmen dann eine offene Selbstfinanzierung von 550 € oder nur 450 € ? Schließlich kann ich nur die 450 € bewegen. Die gesetzlichen Rücklagen darf ich ja nicht anfassen. Danke für eure Hilfe. Alan.K Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
John Silver April 10, 2014 Hi Community, benötige kurz eure Hilfe. Offene Selbstfinanzierung ... Sagen wir, dass wir 100 € in die gesetzlichen Rücklagen einzahlen müssen und dann auch das Maximum in die Anderen Rücklagen packen. Sprich 450 €. Hat das Unternehmen dann eine offene Selbstfinanzierung von 550 € oder nur 450 € ? Schließlich kann ich nur die 450 € bewegen. Die gesetzlichen Rücklagen darf ich ja nicht anfassen. Danke für eure Hilfe. Alan.K Aus meiner Sicht ist eine offene Einzahlung dadurch gekennzeichnet, dass offen aus dem Gewinn ins EK eingestellt wird. Ob nun zuerst die gesetzliche Rücklage bedient werden muss oder nicht spielt aus meiner Sicht hier keine Rolle. D.h. es macht keinen Unterschied ob 550 in die Gewinnrücklagen gebucht werden oder 100 in die gesetzliche Rücklage und 450 in die Gewinnrücklage. Es ist auch egal, ob das EK "bewegt" werden kann oder nicht, da sich das EK sowieso auf der Aktivseite "verliert" und nicht genau zugeordnet werden kann. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag