wertomat April 8, 2014 Hallo, ich mache als Freiberufler eh eine Steuererklärung, habe 2013 das erste Mal mehr als 200 Euro Kapitalerträge (also nicht wirklcih viel), und weiss gerade nicht, ob ich mich um Anlage KAP kümmern muss, oder die Bank schon alles für mich gemacht hat. Die Summen aus den Papieren meiner Banken kopiere ich mal hier hin. Moneyou EINGERICHTET Freistellungsauftrag 201 Euro Verbrauchte Betrag: 67,14 Euro STEUERBESCHEINIGUNG: Höhe der Kap.-Erträge: 113,11 Höhe des in ANspruch genommenen Sparer Pauschbetrags Zeile 14 oder 15: 76,61 Kapitalertragsteuer: Zeile 50 9,13 Euro Solid.-Zuschlag Zeile 51: 0,49 Frage: Sehe ich es richtig, dass der Freistellungsauftrag nicht komplett gegriffen hat? Falls ja, kann das daran liegen, dass ich Ihne erst Ende 2013 eingerichtet habe? DAB: Etwas Tagesgeld, und folgende Aktien und Fonds: - Fonds erste WWF Stock Umwelt Ausschüttend - dbx MSCi Wordl - dbx Emerg. Markets - dbx Stoxx Europe 600 ETF - Aktien IBM Steuerbescheinigung: Kapitalersträge Zeile 7: 111,65 Euro Höhe des Sparer Pausch-Betrags: 111,65 Kapertragssteuer 0,00 … Summe der anrechenbaren noch nicht angerechneten ausländischen Steuer: 1,77 Girokonto Sparda Bank: paar Tausend Euro drauf, aber wenig Zinsen, daher wohl zu vernachlässigen DKB: Kapitalerträge: 5,92, egal Ach ja, Jahresgewinn ca. 28000 Euro und unverheiratet, daher liegt mein Grenzsteuersatz wohl über dem Kapitalertragssteuersatz, so dass es sich dafür nicht lohnt. Sehe ich es richtig, dass durch ausfüllen der Anlage KAP höchstens ein paar wenige Euro zu holen wären. Dann spare ich mir die Arbeit. Weiss jemand, ob irgend etwas für das das laufende Jahr schon wichtig zu beachten wäre? Danke schon einmal. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rubberduck April 8, 2014 · bearbeitet April 8, 2014 von Rubberduck Keine Kirchensteuer? (Unter Freibetrag) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner April 8, 2014 Hallo, Sehe ich es richtig, dass der Freistellungsauftrag nicht komplett gegriffen hat?Da Steuern abgeführt wurden sieht es ganz danach aus. Aber zu dem Freistellungsauftrag passt das nicht, irgendetwas stimmt da nicht. Falls ja, kann das daran liegen, dass ich Ihne erst Ende 2013 eingerichtet habe?Nein, eigentlich nicht, Freistellungsaufträge können auch rückwirkend - nur bis zum Jahresanfang natürlich - gestellt werden, einzig löschen eines bereits ausgenutzten Teils geht nicht. Die DAB scheint soweit in Ordnung zu sein, außer unter den Fonds befinden sich auch ausländische Thesaurierer (hab' ich jetzt keine Lust das nachzuschauen) - steht dazu ein Hinweis auf der Steuerbescheinigung? Sehe ich es richtig, dass durch ausfüllen der Anlage KAP höchstens ein paar wenige Euro zu holen wären.Ja. Maximal kannst du immer nur die abgeführten Steuern zurück bekommen, bei dir in Summe ca. 15 Euro. Weiss jemand, ob irgend etwas für das das laufende Jahr schon wichtig zu beachten wäre?Die Freistellungsaufträge besser verteilen. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
wertomat April 8, 2014 · bearbeitet April 8, 2014 von wertomat Danke soweit schon mal. Eigentlich hatte ich Freistellungsaufträge eingerichtet in November 13: DAB 600 Euro und Moneyou 200 Euro. Das müsste ja eigentlich korrekt sein. Da muss ich dann wohl mal checken warum das bei der DAB nciht korrekt geklappt hat. Gibt es da allgemeine Erfahrungen woran das oft liegt oder so? AUSLÄNDISCHE THESAURIER: Ja, habe ich, nämlich, wenn ich es richtig verstehe - DB X-TRACKERS STOXX 600 ETF 1C - DB X-TRACKERS MSCI WORLD TRN INDEX ETF 1C - DB X-TRACKERS MSCI EMERGING MARKETS TRN INDEX ETF 1C Auf dem DAB-Papier steht auch: Summe der anrechenbaren noch nicht angerechneten ausländischen Steuer: 1,77 Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, muss ich da aber auch nur die Steuerbescheide ausdrucken und vorlegen können, falls ich diese ETFs verkaufe, oder liege ich falsch, und ich sollte mich kümmern? Danke für Eure Hilfe Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sisyphos April 8, 2014 AUSLÄNDISCHE THESAURIER: Ja, habe ich, nämlich, wenn ich es richtig verstehe - DB X-TRACKERS STOXX 600 ETF 1C - DB X-TRACKERS MSCI WORLD TRN INDEX ETF 1C - DB X-TRACKERS MSCI EMERGING MARKETS TRN INDEX ETF 1C Auf dem DAB-Papier steht auch: Summe der anrechenbaren noch nicht angerechneten ausländischen Steuer: 1,77 Die db-x-trackers-ETFs waren aber im vergangenen Jahr noch Swap-ETFs, die zwar Erträge thesaurieren aber keine zu versteuernden ausschüttungsgleichen Erträge generieren. Da dürften keinerlei steuerrelevante Erträge angefallen sein. Die nicht angerechnete ausländische Steuer dürfte eher von einer Dividendenzahlung Deiner IBM-Aktien herrühren. Die abgeführte ausländische Quellensteuer kann nämlich bis zu einem Satz von 15% auf die deutsche Abgeltungssteuer angerechnet werden - aber natürlich nur, wenn man überhaupt Abgeltungssteuer zahlt, was bei Dir bei dieser Bank aber nicht der Fall war. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner April 8, 2014 Hallo, Da muss ich dann wohl mal checken warum das bei der DAB nciht korrekt geklappt hat.Bei der DAB stimmt es aber doch, der Fehler liegt bei Moneyou. Und ob die Niederländer fit sind bei der deutschen Abgeltungssteuer kann ich aus eigener Erfahrung nicht sagen. Ich würde jedenfalls den dortigen Freistellungsauftrag erhöhen, der bei der DAB hat ja noch Luft und kann reduziert werden. Auf dem DAB-Papier steht auch: Summe der anrechenbaren noch nicht angerechneten ausländischen Steuer: 1,77Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, muss ich da aber auch nur die Steuerbescheide ausdrucken und vorlegen können, falls ich diese ETFs verkaufe, oder liege ich falsch, und ich sollte mich kümmern? Du musst beim Verkauf ggf. nachweisen, dass du die Beträge schon versteuert hast. Ich rate da zur Sicherheit immer, auch unter dem Sparer-Pauschebtrag eine Erklärung abzugeben.Aber bei 1,77? Wenn dein Vermögensstand ungefähr so bleibt wie er ist, sollten auch beim Verkauf keine Steuern anfallen und daher besteht dann kein Berichtigungsbedarf. Und jetzt musst du es auch nicht erklären, weil du ja trotzdem unter den 801 Euro bleibst. Fazit: Imho musst du nichts tun. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
wertomat April 8, 2014 @Reckoner: Nein mein Vermögenstand wird wachsen. Ich habe seit Mitte 2013 investiert, habe mittlerweile 30.000 auf Tagesgeldkonten und 20.000 Euro auf aktienbasierten Geldanlagen, und das werden wahrscheinlich jedes Jahr ca. 10-15.000 Euro mehr. Was meinst Du mit "unter dem Sparer-Pauschbetrag eine Erklärung abgeben"? Wo soll ich die Abgeben? In der Anlage KAP? Generell sind mir Beträge bis 25 Euro egal, aber mittelfristig werde ich es wohl eh lernen müssen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner April 8, 2014 Hallo, Was meinst Du mit "unter dem Sparer-Pauschbetrag eine Erklärung abgeben"? Wo soll ich die Abgeben? In der Anlage KAP?Ja, ich meinte natürlich die Anlage KAP (bzw. überhaupt eine Einkommensteuererklärung, muss ja auch nicht jeder). Es ist so: Wenn man nicht mehr als 801 Euro (verheiratete 1602 Euro) Kapitalerträge hat, dann muss man überhaupt nichts davon erklären, egal ob versteuert oder nicht. Erst wenn man über diesem Sparer-Pauschbetrag liegt, muss man unversteuerte Kapitalerträge (etwa im Ausland) angeben. Bei den ausl. Thesaurierern gibt es nun eine Besonderheit, und zwar werden die thesaurierten Beträge nicht automatisch versteuert, sondern es erfolgt nur ein Hinweis (siehe deine Steuerbescheinigung). Normalerweise ist man dann verpflichtet, das selber in der Anlage KAP zu erklären (außer: siehe den Anfang dieses Absatzes). Und damit der Fiskus auf der sicheren Seite ist, versteuern die Banken beim Verkauf solcher Fonds diese Beträge nochmal, dann automatisch (halt Verkaufspreis minus Kaufpreis). Das Problem ist nun: Wenn man unter den 801 Euro liegt, muss man ja eigentlich gar nichts tun. Aber wie beweist man dann in späteren Jahren, dass die automatische Steuer auf den Kursgewinn steuerfrei war? Das ist kein unlösbares Problem, aber man müsste dann für mehrere/viele Jahre nachweisen, dass man immer unter den 801 Euro lag, quasi wäre das dann auch wieder für jedes Jahr eine Anlage KAP, kann man also auch jetzt schon machen. Nein mein Vermögenstand wird wachsen.Auch aus diesem Grund würde ich dir raten, die Anlage KAP abzugeben. Mit so einfachen und kleinen Beträgen wie jetzt dürfte das noch relativ unkompliziert sein, aber du lernst dabei. Ich denke, dass es sich sogar für 15 Euro lohnt, denn man braucht nur ein paar Minuten dafür (rechne da mal den Stundenlohn aus). Übernimm' die Steuerbescheinigungen von Moneyou und DKB 1:1 (Werte addieren), dann noch Antrag Zeile 5 und 111,65 Euro in Zeile 15 eintragen, fertig. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nixkönner April 8, 2014 Hallo, moneyou hat keinen Fehler gemacht, der strategische Fehler liegt bei dir, wertomat! Du hast den Freistellungsauftrag erst im November eingerichtet, moneyou zahlt TG-Zinsen aber 1/4-jährlich aus. Also hat am Ende der ersten drei Quartale noch kein Freistellungsauftrag vorgelegen, so dass von den Zinsen Abgeltungssteuer einbehalten werden musste. Die einmal abgezogene Steuer lässt sich nicht durch einen nachträglichen Freistellungsauftrag zurückholen, das geht nur über die Steuererklärung! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner April 8, 2014 Hallo, Die einmal abgezogene Steuer lässt sich nicht durch einen nachträglichen Freistellungsauftrag zurückholen, das geht nur über die Steuererklärung!Nein, diese Aussage ist definitiv falsch (wie ich weiter oben auch schon angedeutet hatte). Ein Freistellungsauftrag kann auch rückwirkend geändert werden (das geht übrigens in manchen Fällen sogar bei ausländischer Quellensteuer, etwa USA hatte ich selbst schon mal, nachträglich dieses W8...-Formular eingereicht und die Steuer wurde erstattet). Aber ob Moneyou das weiß? Mit manchen Banken kann man sich über solche Punkte totdiskutieren (bzw. die beharren einfach auf ihrem - falschen - Standpunkt), da ist es oft besser es über die Steuererklärung zu machen. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nixkönner April 8, 2014 Hallo, Die einmal abgezogene Steuer lässt sich nicht durch einen nachträglichen Freistellungsauftrag zurückholen, das geht nur über die Steuererklärung!Nein, diese Aussage ist definitiv falsch (wie ich weiter oben auch schon angedeutet hatte). Ein Freistellungsauftrag kann auch rückwirkend geändert werden (das geht übrigens in manchen Fällen sogar bei ausländischer Quellensteuer, etwa USA hatte ich selbst schon mal, nachträglich dieses W8...-Formular eingereicht und die Steuer wurde erstattet). Aber ob Moneyou das weiß? Mit manchen Banken kann man sich über solche Punkte totdiskutieren (bzw. die beharren einfach auf ihrem - falschen - Standpunkt), da ist es oft besser es über die Steuererklärung zu machen. Stefan Okay, dann habe ich meinem Nickname ja alle Ehre gemacht . Nach Recherche muss ich zustimmen, dass im laufenden Jahr Freistellungsaufträge auch noch rückwirkend erteilt werden können. Allerdings tun sich Institute manchmal damit schwer. Moneyou besteht auf zeitgerechter Vorlage des Freistellungsauftrags, sonst wird er nicht berücksichtigt: http://www.moneyou.d...en.aspx#anchor3. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag