Schildkröte Mai 19, 2014 · bearbeitet Mai 19, 2014 von Schildkröte Danke für deine aufschlussreichen Beiträge! Die Kfz-Versicherung habe ich eher willkürlich als Beispiel genannt. Genauso gut hätte ich auch private Krankenversicherungen erwähnen können. Zwei Studienkollegen von mir und ich standen einst vor der Wahl: GKV oder PKV? Der eine Studienkollege blieb in der Gesetzlichen, weil er im Alter keine Lust auf hohe Beitragssteigerungen hat und seine Familie kostenlos mitversichert werden kann. Der andere Studienkollege ging zu einer Privaten mit einem günstigen Einsteigertarif. Meine Warnung vor möglichen (hohen) Beitragssteigerungen später war ihm egal. Er meinte zu mir, er habe das Recht, innerhalb seines Anbieters jederzeit zu einem günstigeren Tarif unter Mitnahme seiner Altersruckstellungen wechseln zu können. Ich selbst habe mich für einen Anbieter entschieden, bei dem ich anfänglich zwar höhere Prämien bezahle, der sich dafür aber durch eine hohe Beitragsstabilität auszeichnet. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass man in der PKV die goldene Mitte zwischen - Beitragshöhe, - Beitragsstabilität und - Leistungskatalog finden muss. Das ist meines Erachtens auch ein wesentlicher Unterschied zwischen PKV und GKV: Bei der PKV ist der Leistungskatalog festgeschrieben, so dass steigende Gesundheitskosten über entspr. höhere Beiträge an die Kunden weitergegeben werden (Maximalprinzip). In der GKV hingegen sollen die Beiträge aus politischen Gründen stabil gehalten werden. Um steigenden Gesundheitskosten begegnen zu können, werden stattdessen Leistungen aus dem Katalog gestrichen, welche die Versicherten dann aus der eigenen Tasche bezahlen dürfen (Minimalprinzip). Falls die Diskussion sich jetzt in Richtung "PKV: pro & contra" entwickeln sollte: Ja, die prozentualen Beitragssteigerungen können in der Privaten teilweise recht hoch ausfallen (wenn sich die Gesundheitskosten erhöhen und/oder der Anbieter nicht gut kalkuliert hat). Dafür bezahlt der Versicherte aber auch nur eine fixe Prämie, welche unabhängig vom Einkommen ist. Von einer Gehaltserhöhung hat der Anbieter nichts. Ganz anders verhält es sich in der Gesetzlichen, sofern der Beitragszahler unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt: Die Beiträge zur GKV richten sich prozentual nach dem Einkommen des Versicherten. Sollte er also beispielsweise eine 10%ige Gehaltserhöhung bekommen, kassiert die Gesetzliche auch entspr. 10% mehr an Beiträgen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Mai 19, 2014 · bearbeitet Mai 19, 2014 von Matthew Pryor Sollte er also beispielsweise eine 10%ige Gehaltserhöhung bekommen, kassiert die Gesetzliche auch entspr. 10% mehr an Beiträgen. Gutverdiener oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze dürften andere Erfahrungen gemacht haben .Und manchmal soll genaues Lesen auch helfen.Entschuldigänse Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Mai 19, 2014 · bearbeitet Mai 19, 2014 von polydeikes Zum besseren Verständnis mal ein Beispiel aus dem Bereich BU. Anbieter mit H ... Zahlbeitrag 55 Euro, Tarifbeitrag 114 Euro jeweils mtl. Anbieter mit A ... Zahlbeitrag 72 Euro, Tarifbeitrag 102 Euro jeweils mtl. Nun ist ja Anbieter mit H billiger, zumindest im Moment. Der Makler erhält seine Courtage aber fast immer nach Tarifbeitrag und nicht nach Zahlbeitrag. Anbieter mit H - 44 Promille / Anbieter mit A - 43 Promille / Laufzeit 40 Jahre 40x12x114/1000x44 = 2407,68 Courtage bei Anbieter mit H 40x12x102/1000x43 = 2105,25 Courtage bei Anbieter mit A Geht man nach der reinen Abschlusscourtage, wird der Vermittler sich wohl nicht gegen den billigeren Tarif wehren. Das Spiel geht weiter. Die Bedingungen von Anbieter mit H entsprechen einer Leistungswahrscheinlichkeit von bspw. 50 %. Die Bedingungen von Anbieter mit A entsprechen einer Leistungswahrscheinlichkeit von 75 %. Anders bei einer unterschiedlichen Gliedertaxe / Progressionsstaffelung (gibts nun 30.000 oder 50.000 Euro bei optisch identischer Grundsumme und Progression) wie bei der Unfallversicherung geht es hier um Leistung oder keine Leistung. Es dürfte klar sein, dass der Anbieter mit H wesentlich mehr mit dem Vertrag (auf den ganzen Bestand gerechnet) verdient als Anbieter mit A. Er muss ja sehr viel weniger Schäden / Leistungsfälle auszahlen. Und weiter gehts: Anbieter mit A verzichtet auf das Recht den Tarifbeitrag nach §163 VVG anzupassen. Das macht kalkulatorisch im obigen Beispiel so ca. 3-4 Euro mtl. aus. Anbieter mit H verzichtet auf dieses Recht nicht. Der Preis für Anbieter mit H kann also nicht von 55 auf bis zu 114, sondern auch darüber hinaus angepasst werden. (wenn auch nicht frei nach Belieben) Verkalkuliert sich nun Anbieter mit H auf eine zum Abschlusszeitpunkt nicht vorhersehbare Art und Weise, kann er die Preisschraube nach Belieben drehen, Brutto oder Netto. Anbieter mit A kann das nicht. --- In der Praxis geht das soweit, dass Versicherer Änderungen einzelner Wörter in den Bedingungen ablehnen, da eine minimale Preisänderung die Folge wäre und somit der Tarif vielleicht einen Platz in einer Vergleichssoftware abrutschen würde. --- Nun muss man noch wissen, dass quasi alle existenziellen Risiken praktisch im Auftrag des Staates an die Privatwirtschaft abzusichern sind. Als der Staat sich bspw. bei BU 2001 aus der Verantwortung gestohlen hat (weil er es nicht hinbekommen hat), war das quasi ein Auftrag an die private Versicherungswirtschaft. Die private Versicherungswirtschaft konnte diesem Auftrag nicht gerecht werden. (Marktdurchdringung BU ist dort wo besonders relevant geradezu lächerlich) Daher diskutiert die Politik schon jetzt, wie sie durch Regulierung diesen "Auftrag an die Privatwirtschaft" quasi wieder zurück zieht. Bei BU wurde der erste Schritt mit der lebenslangen SBU bei Rürup statt Kombi aus RV + BU bereits gelegt. Das Ding kriegt zwar niemand verkauft, aber das interessiert doch die Regierung nicht. Weitere regulatorische Maßnahmen sind nur eine Frage der Zeit. In allen anderen existenziellen Bereichen sieht es im Prinzip nicht anders aus. Insbesondere die PKV wäre hier zu nennen. Es ist nach wie vor so, dass die meisten PKV Tarife einen Leistungsumfang bieten, der das Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung nicht erreicht. Im Moment gibt es bei PKV lediglich einen Nichtangriffspakt zwischen Versicherern und Regierung. Heißt: Die Versicherer und Vertriebe kritisieren die GKV nicht und dafür rührt die Regierung in dieser Legislaturperiode das Thema PKV nicht an. --- Wenn ich also aus Gesichtspunkten eines Investors eine deutsche Versicherung betrachte, muss ich immer ein gewaltiges politisches Risiko mitbetrachten, so lange der Versicherer überwiegend in den Bereichen Leben und Kranken in Deutschland Privatkundengeschäft betreibt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schildkröte Mai 19, 2014 In allen anderen existenziellen Bereichen sieht es im Prinzip nicht anders aus. Insbesondere die PKV wäre hier zu nennen. Es ist nach wie vor so, dass die meisten PKV Tarife einen Leistungsumfang bieten, der das Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung nicht erreicht. Im Moment gibt es bei PKV lediglich einen Nichtangriffspakt zwischen Versicherern und Regierung. Heißt: Die Versicherer und Vertriebe kritisieren die GKV nicht und dafür rührt die Regierung in dieser Legislaturperiode das Thema PKV nicht an. Wenn ich also aus Gesichtspunkten eines Investors eine deutsche Versicherung betrachte, muss ich immer ein gewaltiges politisches Risiko mitbetrachten, so lange der Versicherer überwiegend in den Bereichen Leben und Kranken in Deutschland Privatkundengeschäft betreibt. Die DKV ist der größte private Krankenversicherer Europas und hat voriges Jahr einen Gewinn in Höhe von 0,1269 Mrd. € erzielt. Die DKV ist ein Tochterunternehmen der ERGO, welche wiederum der Münchener Rück gehört. Letztere erzielte im vergangenem Geschäftsjahr einen Gesamtgewinn über 3,342 Mrd. €. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schildkröte Mai 20, 2014 · bearbeitet Mai 20, 2014 von Schildkröte @ polydeikes, um nochmal auf die (versicherungstechnischen) Beziehungen zwischen dem Staat und privaten Anbietern zurückzukommen: Bei der Erwerbsminderungs- bzw. Berufsunfähigkeitsrente ist das sicher ein schwieriges Thema. In Bezug auf die Rentenversicherung sind die Bürger ja z. B. über Riester dazu ermuntert worden, privat für das Alter vorzusorgen. Gleichzeitig wurden kapitalbildende Lebensversicherungen durch Einschränkung der Steuerfreiheit und die nachträgliche Erhebung von Sozialbeiträgen unattraktiv(er) gemacht. In Argentinien und in Polen hat der Staat in der jüngeren Vergangenheit sogar auf private Rentenkonten zugegriffen. Das wäre in Deutschland politisch (hoffentlich) undenkbar. Spannender ist die Frage, ob nicht doch irgendwann auch Beamte und Selbständige in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen müssen? Allerdings würden den zahlreichen neuen Beitragszahlern dann auch zahlreiche neue Beitragsempfanger gegenüberstehen. Bezüglich der Krankenversicherung hatte die FDP zuletzt gefordert, dass man sich unabhängig vom persönlichen Einkommen zwischen GKV und PKV entscheiden können solle. Die Liberalen sitzen nun nicht mehr im Bundestag. Für die linken Parteien wiederum ist die Einführung einer allgemeinen Bürgerversicherung eine Herzensangelegenheit. Dann hätten wir wahrscheinlich eine sozialistische Einheitskasse mit GKV-Niveau für alle. Wem das nicht reicht, darf sich darüber hinaus gerne privat zusatzversichern. Ich glaube, die Linken sind diesbezüglich auch auf die enormen Altersrückstellungen der PKV scharf, die derzeit immerhin schlappe 180 Mrd. € betragen. Würde mich sehr über Deine Einschätzung hierzu freuen! Dass die anhaltenden Niedrigzinsen u. a. auch Lebens- bzw. Renten- sowie Krankenversichern zu schaffen machen, wurde hier ja bereits erwähnt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Mai 20, 2014 · bearbeitet Mai 20, 2014 von polydeikes EU und BU sind schon 2 sehr, sehr unterschiedliche Sachen. BU Geschäft über nicht-Makler halte ich für meinen Teil für reinen Wahnsinn / Nonsens. Die Wahrscheinlichkeit einen wirklich fähigen Ansprechpartner einer AO zu finden ist noch wesentlich niedriger, als die Wahrscheinlichkeit einen unabhängigen Makler zu finden. Und selbst dann ist der Interessenkonflikt noch nicht gelöst. --- Riester ist das beste Beispiel dafür, wie ein hervorragendes Konzept praktisch völlig vor den Baum gefahren wird. Ist ja jetzt nicht so das Geheimnis, dass ich Riester für ein sehr interessantes Konzept halte, die praktische Umsetzung allerdings für unter aller Sau. Riester ist gedanklich als Spiel mit bzw. gegen den Staat zu sehen. Nur wenn man das Spiel zu spielen weiss, kann man wirklich davon profitieren. Diese Chance haben aber gefühlte 90 % der Bürger nicht und auch unter den Vermittlern blickt kaum einer durch. Man muss mal ganz nüchtern feststellen, dass bei jungen Menschen mit dauerhaft Brutto unter 35.000 p.a. (ohne Erbeneffekte etc.) nach heutiger Gesetzgebung eine Altersarmut quasi unvermeidbar ist. Keine realistische Sparanstrengung kann daran was ändern, Riester schon gar nicht. Riester erhöht die Chancen für die (hohes Einkommen), die ohnehin Alternativen für den Aufbau einer privaten Altersvorsorge haben. Und auch nur für diese Zielgruppe ist Riester als Konzept ohne wenn und aber aktuell interessant. Wählerstimmen kann man mit Riester nicht gewinnen, daher gehe ich nach wie vor politisch nur von weiteren Verschlimmbesserungen aus. Die Umstellung der bAV in 2005 halte ich für einen riesen Fehler. Damit ist bAV wesentlich uninteressanter geworden im Sinne einer massenkompatiblen Altersvorsorge. --- Kranken ist halt nicht wirklich mein Thema. Ich persönlich wäre für 2-3 GKV Gesellschaften, eine Stärkung der betrieblichen Krankenversicherung und eine Kastration des PKV Markts. Ich würde die Abschlusscourtagen für PKV 0llen und ähnlich Sach auf reine Bestandsvergütung setzen. Das sollte nahezu alle "zweifelhaften" Vertriebe aus dem Geschäft drängen. --- Das Nächste was politisch brennt, ist eine Beschneidung der Vergütung für Vermittler. Hier sind längere Stornohaftungszeiten und erheblich niedrigere Vergütungen im Gespräch. Mir ist das völlig egal, dem ein oder anderen Vertrieb hingegen würde es wahrscheinlich das Genick brechen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Flughafen Mai 20, 2014 @Schildkröte, Polydeikes: Ich möchte mich für Eure Diskussion bedanken, ist sehr interessant, praxisbezogen und hilfreich! Verfolge sie mir großem Interesse. Die Müncnher Rück sieht in ihrer Pressemitteilung Zeichen für anziehendes Wachstum: Der aktuelle „Insurance Market Outlook 2014“ von Munich Re geht insgesamt von einem realen, um Inflations- und Wechselkurseffekte bereinigten globalen Wachstum der Erstversicherungsprämien um 2,8 % in diesem und um 3,2 % im Jahr 2015 aus. Dies entspricht (in Euro gerechnet) einem nominalen Wachstum von 3,9 % im Jahr 2014 und 4,6 % im Jahr 2015. Quelle: Anziehende Konjunktur lässt auch Versicherungsmarkt wieder stärker wachsen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schildkröte Mai 20, 2014 · bearbeitet Mai 20, 2014 von Schildkröte @ Flughafen: Danke für die Blumen! Für den ersten Branchenthread von mir habe ich ganz bewusst das Thema Versicherungen gewählt. Ich wollte im Forum eine Brücke schlagen zwischen Aktionären einerseits und Versicherungsexperten andererseits. Zwar werde ich hier demnächst auch mal wieder eine Unternehmensanalyse präsentieren, aber für eine Gesamtbetrachtung sollte man meines Erachtens auch Aspekte wie - Vertrieb, - Versicherungsmathematik, - Versicherungsrecht, - Politik etc. und nicht nur nackte Kennzahlen beachten. Da ist es doch toll, von einem Versicherungsmakler wie polydeikes etwas "aus erster Hand" zu erfahren. @ polydeikes: Ich denke, mit der Debeka einen guten Anbieter im Bereich Riester (und nicht nur dort) gefunden zu haben. Ein Großteil der Riesteranbieter ist jedoch anscheinend sein Geld nicht wert bzw. erzielen diese unterirdische Ergebnisse. Es ist ein Unding, dass viele Mittelschichtler von heute später von Altersarmut betroffen sein werden ( ). Danke an Konrad Adenauer und dessen umlagefinanzierte Rentenversicherung ("Kinder kriegen die Leute immer!"). Vielleicht könnte die (schrittweise) Einführung einer individuell kapitalgedeckten Rentenversicherung ein Ausweg sein. Um nochmal auf die Krankenversicherung zurückzukommen: Als Privatpatient freue ich mich subjektiv betrachtet natürlich über die damit verbundenen Privilegien. Objektiv betrachte ich diese extreme Zwei-Klassen-Medizin jedoch mit Skepsis. Wie in meinem vorherigen Beitrag allerdings schon erwähnt, dürfte sich eine Bürgerversicherung nach den Vorstellungen der Linken in Richtung sozialistische Einheitskasse bewegen. Im Falle einer Einführung sollten stattdessen meiner Meinung nach auch Elemente der privaten Krankenversicherung übernommen werden. Beitragsrückerstattungen und die Pflicht, zunächst in Vorkasse gehen zu müssen, wären tolle Instrumente, um die Gesundheitskosten (zumindest teilweise) reduzieren zu können. Des Weiteren würde die Bildung von (persönlichen) Altersrückstellungen helfen, die Ausgaben für die Gesundheitskosten (wie bei der Rentenversicherung) langfristig zu entlasten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Mai 20, 2014 · bearbeitet Mai 20, 2014 von polydeikes Das wesentliche Problem an der Debeka Riester Rente ist, dass im Prinzip für alles außer der gesetzlich vorgeschriebenen Anbietergarantie keine fixen Verrentungsgrundlagen existieren. Das Debeka typische "haben wir schon immer so und so gemacht" hilft in keinster Art und Weise weiter, wenn der Anbieter es dann doch irgendwann einmal so macht, wie er es in die Bedingungen geschrieben hat. Hierbei musst du bedenken, dass ein Makler immer anders agieren sollte, als ein Ausschließlichkeitsvertreter. Dem AOler musst du nachweisen, dass er einen Fehler gemacht hat. Der Makler kann schon mal seine Vermögenshaftpflicht anrufen, wenn er nicht nachweisen kann, dass er den Fehler im Rahmen der Beratung nicht gemacht hat. Oder anders formuliert: Selbst wenn ich könnte, würde ich keine Debeka Riester Verträge verkaufen. Geht man nach dem Bedingungswerk ... und nur danach sollte man gehen, ist die Debeka bei Riester ziemlich schwach auf der Brust ... meine Meinung. Für deinen individuellen Fall: Nein, du musst jetzt nicht grübeln ob dein Riester Vertrag passt. Einen klassischen Debeka Riester Vertrag nach mehr als 5 Jahren Laufzeit umzudecken ist Nonsens, ungeachtet obiger Ausführungen. edit: Zum aktuellen Zeitpunkt gehört das Debeka Angebot für klassische Riester Policen zur Marktspitze. Allein die Bedingungen geben nicht her, dass dieses in heute + x noch immer so sein wird. Ein Großteil der Riesteranbieter ist jedoch anscheinend sein Geld nicht wert bzw. erzielen diese unterirdische Ergebnisse. Ohne jetzt gegen Kollegen oder Anbieter hetzen zu wollen, aber genau so ist es stark vereinfacht formuliert leider. --- Um nochmal auf die Krankenversicherung zurückzukommen: Als Privatpatient freue ich mich subjektiv betrachtet natürlich über die damit verbundenen Privilegien. Objektiv betrachte ich diese extreme Zwei-Klassen-Medizin jedoch mit Skepsis. Wie in meinem vorherigen Beitrag allerdings schon erwähnt, dürfte sich eine Burgerversicherung nach den Vorstellungen der Linken in Richtung sozialistische Einheitskasse bewegen. Im Falle einer Einführung sollten stattdessen meiner Meinung nach auch Elemente der privaten Krankenversicherung übernommen werden. Beitragsrückerstattungen und die Pflicht, zunächst in Vorkasse gehen zu müssen, wären tolle Instrumente, um die Gesundheitskosten (zumindest teilweise) reduzieren zu können. Des Weiteren würde die Bildung von (persönlichen) Altersruckstellungen helfen, die Ausgaben für die Gesundheitskosten (wie bei der Rentenversicherung) langfristig zu entlasten. Im Rahmen von diversen Arbeitskreisen wurde der Regierung umfassend dargelegt, warum diese populistische Überlegung nicht funktionieren kann. Mein Kenntnisstand als nicht KVler: Die gesamte Idee wurde verworfen. Aussage gilt für diese Legislaturperiode. Bei einem zunehmenden Machtgewinn von Dunkelrot würden die Karten wohl neu gemischt, nur eine Vermutung. Objektiv betrachtet sind viele PKV Tarife der GKV punktuell ganz einfach unterlegen. Der Entscheidungsgrundsatz: Will ich jederzeit die bestmögliche medizinische Versorgung? -> Definitiv Blick auf die PKV. Allerdings sind auch hier die Unterschiede von bspw. besagter DKV zu guten Anbietern gravierend, das überblicke sogar ich als KV Laie. Man kanns aber auch anders formulieren: Entscheidet man sich für ein politisch betriebenes, aus Leistungssicht völlig variables Absicherungssystem oder für ein privatwirtschaftliches Absicherungssystem auf Basis vertraglich vereinbarter Leistungen? Unbestritten ist die Krankenversicherung das wohl mit Abstand existenziellste Risiko, dass man versichern kann. Als Deutscher mit Vollkaskomentalität realisiert man das nicht so, man wird ja schon in eine Krankenversicherung hinein geboren. Andere Länder ohne Pflichtsystem kennen dieses existenzielle Problem durchaus besser ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schildkröte Mai 21, 2014 Was ist denn an meinen Aussagen populistisch? Dass die Pflicht, bei Arztrechnungen zunächst in Vorkasse gehen zu müssen, bei linken Parteien und (einkommensschwachen) Bürgern auf wenig Gegenliebe stoßen dürfte, dessen bin ich mir bewusst. Beitragsrückerstattungen gibt es bereits bei einigen GKVs. Allerdings fallen diese im Vergleich zu denen der PKV meist recht bescheiden aus. Bezüglich der Rentenversicherung würde ich auch ein Modell wie den norwegischen Staatsfonds in Deutschland begrüßen. Aber zu solch einem Schritt ist die Mehrheit unserer Politiker wohl leider nicht in der Lage. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Mai 21, 2014 Doch nicht deine Aussage, das "Modell" Bürgerversicherung ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schildkröte Mai 22, 2014 · bearbeitet Mai 22, 2014 von Schildkröte Warum ist denn die Idee einer Bürgerversicherung populistisch? Wenn sie gut konstruiert wäre, würde ich sie begrüßen. Dass ich mir einige Elemente der PKV wünschen würde, hatte ich ja bereits erwähnt. Des Weiteren könnte man durch die Zusammenlegung der immer noch viel zu vielen einzelnen GKVs Synergiereffekte erzielen und somit ebenfalls zur Deckelung der Gesundheitskosten beitragen. Vielleicht sollte man auch mal wieder darüber nachdenken, den Beitrag zur GKV zu senken. Mehr netto vom brutto könnte auch einen Beitrag zur allgemeinen Konjunktur leisten. Um mal ein anderes Thema anzuschneiden, hier ein aufschlussreichreicher WiWo-Artikel über Versicherungsbetrug und wie die Versicherungsunternehmen dagegen vorgehen: http://www.wiwo.de/f...912882-all.html Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) geht nach einer Untersuchung aus dem Jahr 2011 davon aus, dass vermutlich jeder zehnte gemeldete Schaden betrügerisch ist. Jährlich entsteht so ein Schaden in Höhe von schätzungsweise vier Milliarden Euro. @ polydeikes: Bist Du ausschließlich im Vertrieb tätig oder machst Du auch Schadensregulierung? Hattest Du schonmal mit Versicherungsbetrug zu tun? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Mai 22, 2014 · bearbeitet Mai 22, 2014 von polydeikes Ein Modell, dass nicht langfristig, nicht einmal mittelfristig praktikabel realisier- und finanzierbar ist und nur dem politischen Motiv der Wählerstimmengewinnung dient, bezeichne ich als populistisch. Zur Darlegung der inhaltlichen Probleme sind die diversen KV Spezis wesentlich befähigter als ich. Daher wage ich mich auf diesem Themengebiet mal besser nicht vor. --- Schadensregulierung meint immer die entsprechende Abteilung der Versicherer. Regulierungsvollmachten für den Vertrieb (egal ob nun AO oder Makler) gibt es in bestimmten Sparten allerdings auch. Ein Makler braucht dafür eine Direktanbindung an die Gesellschaft, einen entsprechenden Bestand bei der Gesellschaft und darauf basierend eine Regulierungsvollmacht. So kann ich lediglich für die private Haftpflicht bei einer einzigen Gesellschaft Kleinschäden "regulieren". Bei den auf Sachgeschäft spezialisierten Kollegen dürften mehrere dieser Vollmachten vorliegen. Im Forum haben wir Matthew Pryor als Versicherungsmakler mit Schwerpunkt Sach. Ein Ausschließlichkeitsvertreter hat in der Regel auch keine Regulierungsvollmacht, es sei denn er begleitet eine höher Stufe in seiner AO. Dann wiederum ist es durchaus möglich, dass Schäden von bspw. bis zu 1500 Euro vom gebundenen Vermittler / Generalagentur etc. in zum Beispiel Haftpflicht, Hausrat oder Wohngebäudeversicherung reguliert werden können. Gerade bei der Wohngebäudeversicherung ist der Ausschließlichkeitsvertrieb mit regionaler Präsenz immer eine echte Option. Ich zum Beispiel kann nicht mal eben beim Kunden vorbeifahren und ein Foto machen, wie das Rohr nun geplatzt ist. Für den Schaden ist das aber relevant, weil nur bspw. 1 von 3 Arten reguliert wird. Ich habe meine Kunden deutschlandweit verteilt, Schwerpunkt Onlineberatung. Eine Wohngebäudeversicherung könnte zumindest ich nicht adäquat betreuen. Aber ich für meinen Teil vermittle Privatsach ohnehin nur für Bestandskunden und auch nur Haftpflicht, Hausrat, Unfall. Alex (Matthew Pryor) kann da zu den anderen Sachsparten mit Sicherheit wesentlich mehr beitragen als ich. Mein Schwerpunkt liegt wie gesagt auf Altersvorsorge und BU, was Summenversicherungen sind. Das Gegenteil versicherungstechnisch ist die Schadensversicherung. In Letzterer hast du bspw. den §242 BGB, diesen pauschalen Totschläger "Treu und Glauben", der genau auf die Problematik Versicherungsbetrug abzielt. Versicherungsbetrug ist wiederum eine Art Sport in Deutschland, die in der Quelle genannten Angaben halte ich für deutlich untertrieben. Hauptsächlich findet diese Form von Versicherungsbetrug aber im Bereich der Sachversicherungen statt. Nun ist es aber generell so, dass der Versicherer beim Schreiben seiner Bedingungen immer erst einmal davon ausgeht, dass ja der böse Kunde betrügen wollen würde. Diese Denkweise ist auch ein Problem der Ratingagenturen. So ist beispielsweise Franke und Bornberg aus dem Dunstkreis der HDI hervorgegangen. Ein Tarif / Bedingungswerk, welcher/ welches dem Versicherer erweiterte Möglichkeiten zur Ablehnung von "Schadensfällen" (bei BU - "Leistungsfällen") gibt, wird von diesen Ratingagenturen besser beurteilt, als ein Tarif ohne diese Möglichkeiten. Heißt im Umkehrschluss, ein hochbewerteter Tarif muss ungeachtet des reinen geldgetriebenen Geschäfts Ratingsiegel schon systematisch nicht im Kundeninteresse sein und ist das auch regelmäßig nicht. Um das Beispiel BU wieder zu bringen: Ein Büroangestellter verletzt sich schwer am Knie und wird eine bleibende Beeinträchtigung davon tragen. Das reicht aber niemals für 50 % BU Grad für seinen Bürojob. Hat er die richtigen Bedingungen, muss er sich nur als Fließenleger selbstständig machen und dann den Leistungsantrag einreichen. Da dann nur der zuletzt ausgeübte Beruf geprüft wird, ist er als Fließenleger berufsunfähig, Ziel im Sinne des Kunden erreicht ... Hoffe, die Ausführungen waren soweit verständlich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schildkröte Mai 23, 2014 · bearbeitet Mai 24, 2014 von Schildkröte AXA-Chef Henry Castries im Interview mit der WiWo: http://www.wiwo.de/u...901594-all.html Dass mit der Kapitalbildenden Lebensversicherung in Deutschland kein Blumentopf mehr zu gewinnen ist, ist nichts neues. In Frankreich ist sie hingegen nach wie vor der Renner. Größere Übernahmen in seiner Branche hält Monsieur Castries auf absehbare Zeit eher für unwahrscheinlich. Des Weiteren bekräftigt er die Kooperation seines Unternehmens mit Facebook: Dass wir ein Abkommen mit Facebook haben, bedeutet ja nicht, dass wir preisgeben, ob jemand schlecht Auto fährt. Wir geben keine Daten weiter. Facebook ist kein Spionagezentrum, und wir sind keine naiven Kinder. Wir sind zwei verantwortungsvolle Unternehmen, die ihre Kunden besser bedienen wollen. Wenn persönliche Informationen dazu führen, dass man Ihnen ein besseres Angebot macht als das Standardangebot, hätten Sie dann was dagegen? Gleichzeitig bietet Axa eine Versicherung für e-reputation an, mit deren Hilfe eine Person ihren Ruf im Internetversichern kann? Wie soll das funktionieren? Heutzutage besteht das Risiko, das böswillige Menschen unangenehme und ungerechtfertigte Dinge über Sie verbreiten. Wenn Ihnen oder Ihren Angehörigen so etwas passiert und ein entsprechender Versicherungsschutz existiert, stellen wir einen Experten zur Verfügung, der Ihr Profil von solchen unangenehmen Einträgen befreit. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schildkröte Juni 2, 2014 · bearbeitet Juni 3, 2014 von Schildkröte Berlin hat ein Rettungspaket für die Lebensversicherung geschnürt. Doch die Branche ziert sich: Wer die Hilfe beansprucht, verrät damit, wie schlecht es um seine finanzielle Leistungsfähigkeit steht.Quelle: http://www.welt.de/f...tungspaket.html Inhaber von Lebensversicherungen dürfen sich bei Alt-Verträgen über recht hohe Garantiezinsen (eigentlich Höchstrechnungszinsen) freuen. Im Zeitalter von anhaltenden Niedrigzinsen wird dieser Umstand für viele Versicherer aber immer mehr zur Last. Des Weiteren ist aus Sicht der Versicherer die Problematik bezüglich der Bewertungsreserven ärgerlich. Nach Angaben der "Welt" will jedoch kein einziger Versicherer die mit dem o. g. Rettungspaket vom Bund geplanten Entlastungen in Milliarden-Höhe tatsächlich in Anspruch nehmen. Denn eine Annahme würde wohl dazu führen, dass man als nicht solvent gelten würde und somit die Kunden womöglich abspringen könnten. Deshalb brüsten sich die Versicherer nun damit, hohe Zinsversprechen auch in Zukunft trotz mickriger Zinsen einhalten zu können. Versicherte sollten nach Empfehlung der "Welt" deswegen auf zwei wesentliche Aspekte achten: 1.) Der Anteil an hochverzinsten Versicherungsverträgen gibt Auskunft über künftige Zahlungsverpflichtungen des Anbieters. 60% der Versicherer haben Alt-Verträge mit Garantiezinsen von über 3% im Portefeuille. 2.) Die Eigenmittelquote lässt darauf schließen, inwieweit ein Unternehmen über enstpr. Puffer verfügt, um z. B. Kapitalmarktrisiken überstehen zu können oder mit unerwartet längeren Lebenserwartungen der Versicherten zurechtzukommen. Berechnungen der Ratingagentur Assekurata zufolge liegt die Eigenmittelquote in der Branche im Schnitt bei 168%. Auf einen Forums-Liebling wird auch eingegangen: "Die AachenMünchener ist finanzstark. Unabhängig von einem Inkrafttreten des geplanten Gesetzes ist unsere Risikotragfähigkeit in hohem Maße gewährleistet." Nach Angaben von Assekurata liege der Anteil der hochverzinsten Altverträge mit 65 Prozent über dem Durchschnitt, die Eigenmittelquote mit 124 Prozent ist dagegen unterdurchschnittlich. Die AachenMünchener weist darauf hin, dass ihr durchschnittlicher Garantiezins aller Verträge mit 3,2 Prozent lediglich im Branchendurchschnitt liege. Außerdem sei die Eigenmittelquote von 2012 nicht aussagekräftig, weil sie auf alten Regulierungskriterien basiere. Nach aktuellen risikobasierten Modellen aber sei die Risikotragfähigkeit des Versicherers weit überdurchschnittlich. "Für unsere Kunden gilt also: Keiner muss sich wegen der Niedrigzinsphase Sorgen um seine Lebensversicherung machen", sagt ein Sprecher des Unternehmens. Die AachenMünchener könne den Verpflichtungen jederzeit nachkommen. "Unsere Nettoverzinsung aus Kapitalanlagen liegt aktuell über vier Prozent. Uns würde schon eine Größenordnung von zwei Prozent genügen, um den erwarteten durchschnittlichen Garantiezins über mehrere Jahrzehnte darstellen zu können", so die selbstbewusste Auskunft. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juni 2, 2014 Hallo Schildkröte. Hast mich ja wieder einmal per PN kommentarlos auf den Thread verwiesen. Günstiger wäre, wenn du in Zukunft vielleicht ein zwei Sätze dazu schreibst, was du evtl. von mir gern beantwortet hättest, dann komme ich dem insofern ich kann gern nach. Zur Problematik Rechnungszins: Hier muss man erst einmal unterscheiden zwischen Rechnungszins in der Ansparphase und Rechnungszins in der Auszahlungsphase. Der Rechnungszins in der Ansparphase ist bisher praktisch irrelevant. Er wirkt zwar auf die Garantieleistung einer klassischen Police, aber eben nicht auf die Verrentung. Man könnte ganz brutal sagen: Du bekommst zwar das Versprechen Betrag XYZ steht zur Verrentung zur Verfügung mit Rentenbeginn ... ABER ... es trifft keine Aussage darüber wie und in welchem Umfang du von diesem auf Papier geschrieben Betrag tatsächlich eine Rentenleistung siehst. Insofern hat der Rechnungszins in der Ansparphase nahezu keine reale praktische Relevanz für die tatsächliche wirtschaftliche Überlebensfähigkeit der LV Versicherungsunternehmen. --- Etwas anders sieht das im Rahmen der bilanziellen Problematik aus. Da besteht aber auch bei 60 % Altverträgen kein Grund zur Panik. In der Praxis lässt sich das Problem einfach im Rahmen der §§56a und 89 VAG lösen, sollte es wirklich zu einer Notlage der Versicherer kommen. Und lösen meint, der Gesetzgeber (aufsichtsführende Behörde meint BMF / Bafin) kann es lösen. Kein Versicherungsunternehmen will so eine Lösung, denn damit sind sie ggf. weg vom Markt ... oder über Jahre geschädigt ... Wie schon an anderer Stelle genannt: Kein anderes Land reglementiert die Lebensversicherer so stark wie Deutschland. Im Gegensatz zu Banken kann ein Versicherer nahezu keinen relevanten Schritt ohne ein Nicken des Gesetzgebers oder seiner Institutionen machen. --- Wie oben schon angesprochen, es gibt den Rechnungszins auch für die Verrentung. Und der ist relevant. Formulierung bspw.: "Sterbetafel DAV 1994 und Rechnungszins 4 % ..." ... als Verrentungsgrundlage. Hier geht es um die Kasse des Unternehmens. Denn mit diesen Regelungen wird ausgesagt, was das Versicherungsunternehmen dem jeweiligen Kunden tatsächlich von seinen einbezahlten Beiträgen wiedergeben muss. Es sind aber vor allem zwei Probleme, statt nur dem Rechnungszins. Die Sterbetafel 1994 ist wesentlich kundenfreundlicher kalkuliert als die 2003 eingeführte DAV 2004. Sprich alle Verträge zwischen 94 und 2004 weisen diese Sterbetafel auf, bei der viele Biometrische Aspekte deutlich weniger Berücksichtigung fanden als in der heutigen DAV 2004. Der Versicherer hat also ein objektives Risiko, weil er die Zeit der Verrentung unterschätzt hat (Kunde lebt länger als erwartet) und auch noch gezwungen ist auf Basis eines Rechnungszinses auszuzahlen, den er ggf. gar nicht erwirtschaftet. Wenn es also ein exizistenzielles Risiko für die Versicherer im Kontext des Rechnungszinses gibt, dann hier. Such mal in den Medien eine Äußerung von "Ihre Rentenleistungen sind nicht betroffen" / "Wir können Ihre Rentenleistungen zu jeder Zeit refinanzieren" etc. pp. ... du wirst sie nicht finden. Darüber schwitzen die Gesellschaften, wie sie das Problem durchkalkulieren können. Allerdings bei Stornoquoten wie der von der AM gibt es böswillig formuliert natürlich ein paar Entlastungsfaktoren. An diesen Gewinnen muss der Versicherer die Versicherungsgemeinschaft nur anteilig beteiligen. Der Fallstrick: Dieser %tuale Anteil wurde im Entwurf der besagten neuen Regelungen hochgesetzt. Und darüber schwitzen die Versicherer mit Sicherheit auch. Das findest du als Thematisierung nur nicht in den Medien und schon gar nicht in der Wirtschaftsbild. --- Also kurz zusammengefasst: Der Rechnungszins in der Ansparphase ist keine wirtschaftliche Herausforderung, das Unternehmen hat genügend Optionen selbst zu handeln. Der Rechnungszins in der Auszahlungsphase ist mit Kombination der nicht vorsichtig genug kalkulierten, nicht dynamischen Sterbetafel 1994 ein potentielles Problem. Kann der Versicherer nicht über Bestandsentwicklungen (Tod, Storno etc.) oder Fallstricke in der Verrentung (Verrentungsgrundlagen werden nicht ohne "Wenn und Aber garantiert") das Problem kalkulatorisch lösen hat er ein mächtiges Problem. Anderer Gestaltungsmöglichkeiten hat er selbst nicht. Der §89 VAG ist keine Gestaltungsmöglichkeit der Unternehmen, sondern ein potentieller Hammer seitens des Gesetzgebers bzw. seiner Institutionen ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schildkröte Juni 3, 2014 · bearbeitet Juni 3, 2014 von Schildkröte Hallo polydeikes, danke für Deine sehr aufschlussreichen Beiträge! Du hast recht, künftig werde ich per PN einige Sätze schreiben. Grundsätzlich bin ich (und ich denke auch die zahlreichen Mitleser) sehr an Deinen kompetenten Einschätzungen interessiert! Dass die Garantieversprechen aus der Vergangenheit für die Versicherer heute eine Last darstellen, darauf bin ich oben ja bereits eingegangen. Um dem Abhilfe zu schaffen, haben sich Allianz, ERGO & Co. etwas tolles einfallen lassen: Lebensversicherungen ohne Garantiezins. Was haben davon aber die Kunden? Schließlich erhält man mit klassischen Lebensversicherungen derzeit immerhin noch einen Garantiezins von 1,75% (ab 01.01.2015 nur noch bei 1,25%!). Garantiert sind lediglich die Einzahlungen (ähnlich wie bei Riester). Dabei wird allerdings gerne verschwiegen, dass lediglich die nominal eingezahlten Beiträge garantiert sind. Bei einem Einzahlungszeitraum von in der Regel mehreren Jahrzehnten sollte man jedoch auf gar keinen Fall die Inflation vernachlässigen! Sinn und Zweck des Garantiezinses ist es unter anderem schließlich, die Folgen der Inflation auszugleichen und im Idealfall diese zu übertreffen. Aus letzterem Grund ist die Überschussbeteiligung, welche die einzelnen Versicherer erwirtschaften, eigentlich viel wichtiger als der Garantiezins. Anleger sollten hierbei aber berücksichtigen, dass Angaben zu Überschussbeteiligungen ohnen Nennung von Verwaltungskosten nur bedingt brauchbar sind. Aussagekräftiger sind deshalb die Beitragsrenditen. Und hier liegt nach Angaben der Allianz ein Vorteil der Lebensversicherungen ohne Garantiezins gegenüber klassischen Lebensversicherungen: ..."die Allianz wird das Geld aus den Einnahmen neuer Policen ... nicht anders anlegen als die Altersvorsorge von Käufern klassischer Produkte. Allerdings betonen die Münchner, dass es teuer sei, die Garantieversprechen abzusichern. Da diese Kosten beim neuen Produkt "Perspektive" weitgehend entfallen, schreibt die Allianz den Käufern neuer Policen für 2013 eine um 0,3 Prozentpunkte höhere Überschussbeteiligung gut als Kunden klassischer Policen." Ich glaube, Vorbild für die Lebensversicherung ohne Garantiezins ist die britische Lebensversicherung: Britische LebensversicherungMit der Sammelbezeichnung britische Lebensversicherung wird eine Vielzahl unterschiedlicher Lebensversicherungs- und Rentenversicherungsprodukte bezeichnet, die typischerweise von Versicherern mit Sitz in Großbritannien bzw. im angelsächsischen Bereich angeboten werden. Im Rahmen des europäischen Binnenmarktes für Versicherungen können diese Produkte auch Bürgern in anderen Mitgliedsstaaten der EU angeboten werden, entweder direkt aus Großbritannien oder über eine Niederlassungen des Versicherers in dem betreffenden Mitgliedsstaaten. Britischer Lebensversicherungsmarkt Der britische Lebensversicherungsmarkt existiert seit über 200 Jahren. Er hat einen Anteil von ca. 18 Prozent am europäischen Versicherungsmarkt und ist damit der größte Teilmarkt in Europa und der drittgrößte der Welt. Die Gesellschaften verwalten insgesamt rund 1.092 Milliarden britische Pfund und zahlen pro Tag 247 Millionen britische Pfund an Leistungen (Pensionsleistungen, Lebensversicherungsansprüche) aus und halten als institutionelle Investoren ca. 20 Prozent der britischen Aktien. Die Verträge werden üblicherweise zwecks Kapitalanlage, privater Altersvorsorge oder zur Absicherung eines Darlehens abgeschlossen. Auf dem britischen Lebensversicherungsmarkt werden kapitalbildende Lebensversicherungen mit der britischen Form der Überschussbeteiligung (With-Profit Endowments) oder auch vielfach fondsgebundene Lebensversicherungen angeboten. In den letzten Jahren nehmen komplexe Mischformen immer mehr zu. Aktienanlage und Glättung der Ergebnisse Der wesentliche Unterschied zwischen einem britischen und den meisten kontinentaleuropäischen Versicherern besteht in der Kapitalanlagepolitik. Aufgrund der europäischen Vorschriften sind die rechtlichen Grundvorgaben zwar in allen Mitgliedsstaaten der EU weitgehend gleich. Doch die meisten kontinentaleuropäischen Lebensversicherer bieten relativ hohe garantierte Ablaufleistungen an. In einigen Ländern, z.B. Deutschland ab 2008, müssen auch die Rückkaufswerte von allen Anbietern, also auch von britischen Versicherern, während der Laufzeit der Höhe nach garantiert werden. Britische Lebensversicherungen sehen nur relativ geringe Garantien vor und diese auch nur zum Ablauf. Rückkaufswerte werden meist nicht garantiert. Dies gibt den britischen Lebensversicherern eine wesentlich größere Flexibilität bei der Kapitalanlage und diese können daher in deutlich größerem Umfang in stark volatile Kapitalanlagen wie Aktien investieren, allerdings stets im Rahmen der europaweit geltenden Obergrenze von 35 % der gesamten Kapitalanlagen. Im Rahmen von fondsgebundenen Lebensversicherungen ist die Kapitalanlage im Rahmen des Fondsprospektes frei. Aufgrund dieser Anlagepolitik haben einzelne britische Lebensversicherer relativ hohe Kapitalanlagerenditen erzielt, die im Rahmen der Überschussbeteiligung teilweise den Versicherungsnehmern zugutekommen. Doch sind die Ergebnisse einer solchen Kapitalanlage sehr volatil und nicht vorhersehbar. Insbesondere bei kurzen Laufzeiten in Zeiten der Aktienkonjunktur haben einige britische Lebensversicherer deutlich höhere Renditen für die Versicherungsnehmer erwirtschaftet, als traditionelle kontinentaleuropäische. Andererseits gab es aber auch Versicherer mit wesentlich schlechteren Ergebnissen. Bei Verträgen mit den in Deutschland üblichen langen Laufzeiten von zwei bis drei Jahrzehnten oder noch länger gleichen sich die temporären Ergebnisse volatiler Anlagen zwar aus, doch ist oft die Kapitalmarktentwicklung der letzten Vertragsjahre für das Gesamtergebnis entscheidend. Es gibt keinen Nachweis, dass sich auf diese Art voraussichtlich langfristig bessere Ergebnisse erzielen lassen, als durch die sicherheits- und verlässlichkeitsorientierte kontinentaleuropäische Vorgehensweise. Die britische Form der Überschussbeteiligung bewirkt, wie auch sonst oft in Kontinentaleuropa üblich, eine gewissen Glättung („Smoothing“) der starken Schwankungen der Kapitalerträge, allerdings deutlich zu Lasten der Verursachungsgerechtigkeit. Spitzen werden nicht ausgeschüttet sondern zurückgestellt und in besonders schlechten Jahren insbesondere aus Wettbewerbsgründen zur Aufbesserung verwendet. Bei der Bestimmung der Überschussanteile der Versicherungsnehmer haben britische Versicherer einen in Kontinentaleuropa rechtlich kaum vorstellbaren Ermessensspielraum. Kostenstruktur Die wesentlichen Details des Versicherungsvertrages müssen auch bei britischen Lebensversicherern gemäß EU-Recht den Kunden bereits vor Vertragsschluss mitgeteilt werden: Anlageverfahren der Gelder, Versicherungsbedingungen, Vertragsrecht, nicht zur Anlage vorgesehene Einbehalte von den Beiträgen und Risiken. Auch bei britischen Lebensversicherern werden den Kunden vorab unverbindliche Illustrations- und Modellrechnungen vorgelegt, in welcher fiktive Wertentwicklungen berechnet auf Basis verschiedener Wachstumsszenarien nach allen Abzügen von den Beiträgen dargelegt sind. Insbesondere wird dadurch für den Kunden auch erkennbar, welche Rendite erzielt werden muss, damit die Anlage die Abzüge vom Beitrag wieder ausgleicht. Die, allerdings nicht garantierten Rückkaufswerte berücksichtigen die anfänglich anfallenden Abschlusskosten nicht sofort zu Beginn, sondern verteilen sie wie in einigen kontinentaleuropäischen Ländern, Deutschland ab 2008, über 5 Jahre. Insolvenzschutzfonds Neben der britischen Versicherungsaufsicht (FSA) wurde bereits 1974 mit dem „Policyholder Protection Act“ die gesetzliche Grundlage zur Absicherung der Anleger im Falle einer Versicherungsinsolvenz geschaffen. Der britische Feuerwehrfonds gilt mittlerweile auch für Anleger die ihren Wohnsitz nicht in Großbritannien haben (auf die EU beschränkt). Die Beteiligung am Sicherungsfonds FSCS „Financial Services Compensation Scheme“ ist für britische Versicherungen verpflichtend und deckt im Insolvenzfall 90 % der Vertragswerte (inklusive eventuell vorhandener Überschüsse) ab. Versicherungen, die ihren Hauptsitz nicht in Großbritannien haben, aber Lebensversicherungen britischer Art anbieten, gehören nicht dem Sicherungsfonds FSCS an. Das ist insbesondere auch für die betriebliche Altersvorsorge ein wichtiger Aspekt. Zur Beurteilung des Insolvenzschutzes ist auch stets die jeweilige Finanzstärke der angloamerikanischen Unternehmen zu prüfen, da Ratings meist nur für den Hauptkonzern und nicht für die zugehörige Niederlassung in Deutschland, die ein eigenständiges Unternehmen darstellen kann, gelten. Hier können im Vorfeld einer Insolvenz nur Bürgschaftserklärungen der Muttergesellschaft dem Kunden weiterhelfen. Die Aktienquote ist bei deutschen Lebensversicherungen aus regulatorischen Gründen sehr gering. Zwar ist die Aktienquote von einigen Lebensversicherern zuletzt gestiegen, das ist erfahrungsgemäß aber ein Kontraindikator für die Börse. Anlegern, die auf Aktien und Versicherungsmantel nicht verzichten möchten, können deshalb auf fondsgebundene Lebensversicherungen zurückgreifen. Diese bieten zwar eine Steuerersparnis, Knackpunkt sind jedoch die hohen Kosten. @ polydeikes: Wie ist Deine Meinung zu Lebensversicherungen ohne Garantiezins, britische Lebensversicherungen und fondsgebundene Rentenversicherungen? Würdest Du sie Deinen Kunden empfehlen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juni 3, 2014 Erst einmal eine Richtigstellung vorab: Diese zusätzlichen Überschüsse gibt es nur, wenn der Vertrag bis zum Ende durchgehalten wird. Ich hab mir die Bedingungen letztes Jahr angeschaut, da war noch ein Stolpler diesbzgl. drin, habs aber nicht mehr auf der Pfanne. Würde ich diese Verträge vermitteln? Nein. Die Verrentungsgrundlagen sind höflich formuliert kundenfeindlich, dafür geh ich nicht in Haftung, never ever ... Würde ich generell RV-Verträge der Ergo / Allianz vermitteln? Nur wenn eine der beiden Seiten mir für den Wechsel in die Ausschließlichkeit ein derart unmoralisches Angebot machen würde, dass ich nicht ablehnen kann. Als Makler, der auch gute Tarife und Gesellschaften anbieten kann, ganz sicher nicht. Von der Ergo als Gesellschaft für eine RV würde ich persönlich generell entschieden abraten. Ich bin mir nicht sicher, wie lange die Münchner Rück dieses Problemgeschäftsfeld noch weiter durchfüttert. Bisher hat sich die Mutter da mehrfach sehr zurückhaltend geäußert. Dieser "Neuentwurf" ist mehr letzter Versuch aus Verzweiflung denn als Innovation zu sehen, meine persönliche Meinung. --- Für die Frage nach den britischen Policen müsste ich weit ausholen, wollte man da gescheit einschätzen. Ich versuchs mal abgekürzt und vereinfacht. Britische Policen würde ich generell nicht vermitteln, auch Kapitallebensversicherungen aus D würde ich generell nicht vermitteln. In meinen Augen sind die "Exoten" von den Inseln, aus Liechtenstein reine Überraschungskisten, völlig intransparent, von den Kosten ganz zu schweigen. Es gibt aber sehr wohl Auseinandersetzungen mit diesen Produkten auf vergleichsweise hohem Niveau, bis hin zum Dissertationsthema ... sprengt mMn aber an dieser Stelle den Rahmen. --- Die fondsgebundene Rentenversicherung gibt es so nicht. Im Gegensatz zur klassischen Police haben wir bei Fondspolicen quasi in jeder Schicht unterschiedliche Produkte. Ich persönlich tendiere dazu, in Schicht 1 und 2 keine Fondspolicen zu vermitteln, da es kein mich überzeugendes Produkt in diesen Schichten gibt. Tendiere heißt: Es kommt schon mal vor. Allerdings nur im Riester Bereich und dort auch nur 2+1 Gesellschaften (Condor, AL + theoretisch Continentale). In Schicht 3 gibts hingegen eine Menge interessanter Fondspolicen für den Anfänger, den Gelegenheitsanleger und den Profi. Mit dem BMF Erlass 2009 ist eine Fondspolice die letzte Möglichkeit mit entsprechender Gestaltung gänzlich steuerfrei in Fonds / Aktien zu investieren. Seit Abschaffung der Spekulationsfrist, der Abschaffung steuerlicher Begünstigung für Beiträge zu klassischen Policen und Einführung der Abgeltungssteuer wurden Fondspolicen immer besser. Es gibt viele Kundenfälle, in denen ich eine solche Police heute guten Gewissens empfehlen könnte. Auch wenn man den eingefleischten WPF ETF Aktivisten mit sowas wohl nicht begeistern kann, warum auch immer. Mein Post mit Hinweis auf die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten ging auch völlig unter. --- Um das Thema noch mal umzudrehen: Es gibt auch das Gegenteil. Also Produkte mit deutlich höheren Garantiezinsen als aktueller Rechnungszins. Neben der AXA bietet bspw. auch die Bayerische solche Produkte an. Im Gegensatz zur Axa sind die Produkte der Bayerischen zumindest auch einen Blick wert. Muss aber ehrlich gestehen, dass es in der Praxis noch nie zur Vermittlung eines solchen Produkts kam, was etwas mit Erfahrungen mit der Gesellschaft im BU / DU Bereich zu tun hat (und den daraus resultierenden Vorbehalten). Erst diese Woche hat mir die Bayerische in einem Votum (Antwort auf eine Risikovoranfrage) einen Leistungsausschluß für ein Sprunggelenk verkaufen wollen, auf Grund zweier Fussballverletzungen des Kunden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juni 3, 2014 Vielleicht mal ganz interessant, eine "Statistik" über Vermittlereinkommen: http://www.versicherungsbote.de/id/4793856/Versicherungsmakler-Vermittler-Gewinn-Umfrage-BVK/ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schildkröte Juni 4, 2014 Vielleicht mal ganz interessant, eine "Statistik" über Vermittlereinkommen:http://www.versicher...nn-Umfrage-BVK/ Danke für den Link! Ich hätte nicht gedacht, dass Ausschließlichkeitsvertreter mehr verdienen als Makler. Vielmehr hätte ich es anders herum erwartet. Interessant wäre es in diesem Zusammenhang zu wissen, inwieweit das Einkommen von der durchschnittlichen Anzahl der Dienstjahre abhängig ist. Ich könnte mir vorstellen, dass es für Makler gerade am Anfang ihrer Karriere schwierig ist, da sie ja erstmal Kundenstrukturen aufbauen müssen. Ein Ausschließlichkeitsvertreter hingegen übernimmt im Idealfall einen bestehenden Kundenstamm von einem Kollegen, der in Rente geht. Insgesamt verdienen aber bei allen Gruppen (sowohl Makler als auch Ausschließließlichkeitsvertreter der meisten Versicherer) über 50% jährlich zwischen 25.000 € und 75.000 €. Und zumindest von den Ausschließlichkeitsvertretern verdienen weit über 10 % jeweils zwischen 75.000 € und 125.000 € im Jahr. Die Mehrheit der Vertriebler scheint also nicht unterbezahlt zu sein. Sinn und Zweck des Garantiezinses ist es unter anderem schließlich, die Folgen der Inflation auszugleichen und im Idealfall diese zu übertreffen. Um nochmal auf meinen gestrigen Beitrag zurückzukommen: Der Inflations-Linker der Bundesrepublik Deutschland schafft das ganz ohne Gebühren garantiert (vor Steuern) und wirft noch eine kleine Nominalrendite zusätzlich ab (und zwar nicht nur nach dem Ermessen der Versicherung, sondern unkaputtbar). Dieses Thema wurde auch schon an anderer Stelle im Forum beschnackt: http://www.wertpapie...n/page__st__560 Übrigens übernimmt gerade der drittgrößte Lebensversicherer Japans die Nr. 20 der USA (was wohl erst der Anfang sein dürfte): http://www.faz.net/a...n-12971398.html Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juni 4, 2014 In obigem Entwurf, der heute das Kabinett passiert hat, ist ja indirekt eine quasi Halbierung der Abschlussprovision enthalten. Ein erster Schritt in Richtung Provisionsverbote, stürmische Zeiten für den Vertrieb. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juni 6, 2014 Noch zum Lebensversicherungsreformgesetz ... Stellungsnahme Gesamtverband deutscher Versicherer: http://www.gdv.de/2014/05/wir-begruessen-die-absicht-kritisieren-aber-die-umsetzung/gdv-stellungnahme_lebensversicherungsreformgesetz-lvrg-2014/?back=%2F2014%2F05%2Fwir-begruessen-die-absicht-kritisieren-aber-die-umsetzung%2F Stellungsnahme eines großen Pools: https://www.fondsfinanz.de/services/newsletter/archiv/577088510/LVRG_E.pdf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schildkröte Juni 6, 2014 · bearbeitet Juni 6, 2014 von Schildkröte @ polydeikes, danke für die Links! Hier nochmal die Stellungnahme des GDV zum Referentenentwurf vom Bundesfinanzministerium kurz zusammengefasst: Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat heute den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte vorgelegt (Lebensversicherungsreformgesetz – LVRG). Der GDV nimmt dazu in einer ersten, vorläufigen Reaktion wie folgt Stellung: 1.) Es ist für die Versicherungswirtschaft unmöglich, alle im Entwurf vorgesehenen Folgeänderungen bis zum 1. Januar 2015 umzusetzen. 2.) Eine generelle Ausschüttungssperre schießt völlig über das Ziel hinaus. Sie schneidet die Versicherungsunternehmen von den Kapitalmärkten ab. Die Umsetzung von Solvency II würde dadurch erheblich erschwert. 3.) Eingriffe in die Bilanzierung der Vertriebs- und Abschlusskosten (Höchstzillmersatz) bedeuten eine einseitige Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der Versicherungswirtschaft. 4.) Eine höhere Mindestbeteiligung an den Risikogewinnen schränkt den Spielraum der Unternehmen ein, Reserven zu bilden und Ertragsschwankungen – etwa durch anhaltende Niedrigzinsen – für ihre Kunden auszugleichen. 5.) Den Ausweis der konkreten Provision lehnt der GDV ab. Um Versicherungsprodukte miteinander vergleichen zu können, müssen Kunden die gesamten Abschlusskosten kennen. Diese weisen die Lebens- und Krankenversicherer in Deutschland bereits seit 2008 in Euro und Cent aus. Die Forderung an die Schaden- und Unfallversicherer, ihre Provisionen offenzulegen, ist nicht nachvollziehbar. Dividendenkürzungen wären für Aktionäre natürlich ärgerlich. Wie realistisch wäre das bei den einzelnen Versicherern? Die unter 2.) aufgeführte Begründung ist für mich nicht ganz nachvollziehbar. Sofern die Unternehmen Anleihen über die Börse platzieren wollen, ist für die Gläuber lediglich relevant, ob die Zinscoupons bedient werden und ob bei Fälligkeit der Nennwert zurückgezahlt wird. Ansonsten könnte die Börse für die Unternehmen lediglich noch den Zweck erfüllen, im Rahmen einer Kapitalerhöhung neue Aktien auszugeben. Ich gehöre allerdings zu der Sorte von Anlegern, die eine Abneigung gegenüber Kapitalerhöhungen haben. Vielmehr begrüße ich Aktienrückkäufe, da diese neben Dividenden für den Aktionär einen Mehrwert schaffen. Anleger sollten sich vor einem Investment also unbedingt die Aktionärspolitik des jeweiligen Unternehmens anschauen. Wie hoch ist eigentlich die Wahrscheinlichkeit, dass aufgrund dieser Regelung ein ausländischer Versicherer seine Dividende kürzt, wenn er in Deutschland Lebensversicherungen anbietet? Gibt es in anderen Ländern ähnliche Regelungen? @ polydeikes: Die Kürzung bzw. ein mögliches Verbot von Provisionen wäre für Dich als Makler natürlich sehr unglücklich! Aber davon wären doch auch selbständige Ausschließlichkeitsvertreter betroffen, oder? Bei angestellten Ausschließlichkeitsvertretern erfolgt die Vergütung hingegen über den regulären Lohn. Die selbständigen Ausschließlichkeitsvertreter könnten ins Angestelltenverhältnis wechseln. Aber welche Option hätten die Makler? Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass die Versicherungsunternehmen komplett auf den Vertriebsweg über Makler verzichten können und wollen. Wie schon bereits an anderer Stelle erwähnt, setzen manche Versicherer ausschließlich auf den Maklervertrieb: http://www.deutsche-...klerversicherer In diesem Zusammenhang eine interessante Übersicht, welche Versicherungen in Deutschland insgesamt am meisten über Makler vertrieben werden (Stand 2010): http://de.statista.c...utschland-2010/ Klarer Sieger ist mit 37% der Volkswohl Bund, dicht gefolgt von der VHV (30%). Weitere Versicherer folgen mit deutlichem Abstand (18% und weniger). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Juni 6, 2014 · bearbeitet Juni 6, 2014 von polydeikes Hallo Schildkröte. Vorsicht, bei der "Maklerversichererstatistik" steht irgendetwas von "Nennungen". Keine Ahnung was die Statistik aussagen soll. Aber sie gibt definitiv nicht den Anteil des Maklergeschäfts am Versicherungsgeschäft wieder und auch nicht den Anteil am Geschäft der Makler. --- Nur was ich von mir sagen kann: Mich träfe eine Reduzierung / Deckelung der Abschlussprovision im AV Bereich nicht. Dort liege ich über den Bestand gesehen deutlich unter dieser indirekten Abschlusskosten-Schranke. Da trifft es Makler-Vertriebe wesentlich härter. Zudem experimentiere ich schon seit letztem Jahr mit Honorarberatung / Nettotarifen. In der Vertriebspraxis allgemein da draußen ist das aber immernoch eher eine Ausnahmeerscheinung. Den Kunden trifft es im BU Bereich. Eine adäquate, hochwertige Beratung bei einer entsprechenden Reduzierung der Vergütung wäre nicht darstellbar. Allein der Aufwand einer Aufbereitung der Gesundheitshistorie kann schnell mal Wochen dauern und mehrere Stunden Arbeitszeit verschlingen. Dazu kommt die eigentliche Beratungsleistung. Und letzten Endes will der Kunde auch im Leistungsfall betreut werden. Das ist wirtschaftlich nicht solide durchführbar. Die Vertriebe im Sinne "ach das brauchense net angeben" und "den Vertrag mache ma ma in 30 Minuten" trifft das weit weniger. Käme es zu einer entsprechenden Reduzierung der Vergütung, leidet in diesem Bereich ausschließlich der Kunde. Ich für meinen Teil käme nicht umhin meine Arbeitsleistung individuell zusätzlich abzurechnen, wenn nötig. (ja, Makler dürfen das) Krankengeschäft hab ich selbst nicht, Sachgeschäft läuft seit diesem Jahr NUR noch Netto. --- Ich vermute aber perspektivisch den kompletten Wegfall von Abschlussprovisionen, hin zu Bezahlmodellen (Bezahle direkt für die Beratung) und oder Bestandsvergütungsmodellen. Ob und wie das kommt, hängt mit der Lust und Laune der Europa"regierung" und dem Rotanteil in der nächsten Legislaturperiode zusammen. --- Für den Kunden bringt vor allem die Reform der Beteiligung an den Risikoüberschüssen Vorteile. Die Problematik Bewertungsreserven sehe ich für Kunden nicht. Die Vermittlerlandschaft dürfte aber auf absehbare Zeit vor einem Umbruch stehen. Der Schuss jetzt bleibt aus meiner Sicht aber bedeutungslos. --- Btw.: Selbst eine AM hat idR geringere Abschlusskosten als im Reformpaket unterschwellig als Deckelung eingeführt wird. Das Problem steckt in den Verwaltungskosten. --- edit: Angestellte Versicherungsvermittler mit adäquatem Gehalt gibt es nicht in diesem Sinne. Es gibt zwar teils ein niedriges Fixum im Angestelltenverhältnis (bspw. Debeka), aber selbst das muss ins Verdienen gebracht werden. Abgesehen von der Debeka sind solche Fixum Vergütungen meist auch zeitlich befristet. Auch die gebundenen Vermittler leben von Provisionen ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schildkröte Juni 8, 2014 Danke für Deine Ausführungen! Wenn man den Fokus weg von Abschlussprovisionen hin zu Bestandsprovisionen setzen würde, würde das meines Erachtens zum einen den Druck auf Vertriebler nehmen, schnell dem Kunden irgendwas anzudrehen und zum anderen den Kundenservice nachhaltig verbessern. Denn an langfristigen Kundenbeziehungen sollten sowohl Versicherte als auch Versicherer ein Interesse haben. Als Ergänzung noch ein Artikel vom Handelsblatt von 2013. Es geht um eine Studie der Unternehmensberatung Oliver Wyman zur Versicherungsbranche: http://www.handelsbl...er/8658688.html Es werden sechs Baustellen für Versicherungen und deren Vertrieb genannt: 1. Prämien 2. Stückkosten 3. Provisionen 4. Schäden 5. Kapitalanlagen 6. Bevölkerung Angestellte Versicherungsvermittler mit adäquatem Gehalt gibt es nicht in diesem Sinne. Es gibt zwar teils ein niedriges Fixum im Angestelltenverhältnis (bspw. Debeka), aber selbst das muss ins Verdienen gebracht werden. Abgesehen von der Debeka sind solche Fixum Vergütungen meist auch zeitlich befristet. Auch die gebundenen Vermittler leben von Provisionen ... Natürlich muss auch der angestellte Versicherungsvertreter mit festem Grundgehalt "liefern". Grundsätzlich ist hierbei zwischen Tariflohn und Provisionsvorschuss zu unterscheiden. Dazu drei konkrete Beispiele aus der Praxis: BGH 2005: http://www.ra-kotz.d...kerstattung.htm LG BS 2010: http://www.heidrun-j...age-von-mlp-ab/ LAG SH 2011: http://www.hensche.d..._1Sa13a-11.html Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag