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PHeise

Habe mich vor kurzem hier im Forum angemeldet und hoffe, dass ich hier im richtigen Unterforum gelandet bin. Ich hätte hier nämlich einige Fragen an die Steuerexperten.

 

Zuerst kurz zu meiner Person: Ich bin deutscher Staatsangehöriger, lebe hier in Deutschland und bin hier demzufolge steuerpflichtig.

 

Aus Diversifikationsgründen würde ich zukünftig gerne in den USA direkt anlegen. Also US Broker ansässig in den USA in US Währung.

 

Folglich wären dortige Anlagen nicht von der Abgeltungssteuer betroffen, dies ginge dann über die Steuererklärung hier.

 

Anlagearten wären hier Stocks, Futures und ETFs.

 

In meiner Fragestellung geht es hier vor allem mal um ETFs.

 

Vorab habe ich versucht, mich ein wenig schlau zu machen.

 

Götzenberger hat in seinem Buch "Steuerstrategien für Kapitalanleger" die Unterscheidung bei Fonds in transparente, teiltransparente und intrasparente Fonds getroffen.

Da ich ungerne Strafsteueren auf teil/intransparente Fonds zahlen möchte, sind folglich diese von transparenten zu unterscheiden. Hierzu empfiehlt er auf die Bafin Seite

zu gehen. In dem file di_li_investmentfonds_ucits.pdf sind diejenigen Investmentgesellschaften aufgeführt, die in Deutschland zum öffentlichen Vertrieb zugelassen sind.

 

Weiterhin soll man auf die Bundesanzeigerseite mit Hilfe der ISIN Nummer des Fonds Infos darüber finden.

 

Frage 1: Wenn man weder eine ISIN Nummer eines Fonds beim Fondsanbieter findet und demzufolge auch im Bundesanzeiger keine Infos zu diesem Fonds findet, ist

dann der Umkehrschluss zulässig, dass es sich hier mit Sicherheit um teil - bzw. intransparente Fonds handelt?

 

Konkret geht es mir hier um die Anlagefirma Van Eck. Im Bafin Verzeichnis finden sich hier vier Fonds, die mich alle nicht interessieren.

 

Auf der Van Eck Seite http://www.vaneck.com/Home.aspx?country=US findet man auf der linken Seite eine Auswahl von ETFs.

Klick hier auf GDX (Gold Miners ETF) oder direkt http://www.vaneck.com/funds/GDX.aspx

 

Auf dieser Seite mitte rechts gibt es dort einen Button "Foreign Inverstors Information" . Klick man darauf, erhält man eine Auswahl verschiedener Länder, u.a. Germany. Klick man auf Germany, erhält man die Möglichkeit "Download Bundesanzeiger Current" und

"Download Bundesanzeiger History". (Unterhalb steht im Kleingedruckten, dass die Seite sich an "Qualified Investors" wendet. Wichtig

oder unwichtig ?)

 

Frage 2: Da GDX und andere ETFs von van Eck im Bundesanzeiger aufgeführt werden, jedoch nicht im Bafin Verzeichnis stehen, sind

diese nun transparent oder nicht ?

 

Im voraus vielen Dank für qualifizierte :) Antworten.Market-Vectors-ETFs-German-Tax-Publication-FYE-04-30-2013.pdf

dl_li_investmentfonds_ucits.pdf

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Investor93

 

In meiner Fragestellung geht es hier vor allem mal um ETFs.

 

Ich bin kein Steuerfachmann, mache aber meine Steuererklärungen selbst.

An Deiner Stelle würde ich für die ETFs ein Depot hier in Deutschland eröffnen, sonst zahlst Du möglicherweise für die Steuerberatung zu den ETFs mehr Geld, als Du mit denen einnimmst.

 

Investor93

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Rubberduck
· bearbeitet von Rubberduck

Aus Diversifikationsgründen würde ich zukünftig gerne in den USA direkt anlegen.

Also US Broker ansässig in den USA in US Währung.

 

Schau mal unter den Unterforen Bank/Broker bzw. Steuer nach.

Ein paar Mitforisten sind bei Interactive Brokers bzw. Lynx.

Beispielhaft z.B. der hier Mein Link

 

Götzenberger hat in seinem Buch "Steuerstrategien für Kapitalanleger" die Unterscheidung

bei Fonds in transparente, teiltransparente und intrasparente Fonds getroffen.

 

 

Das ist IMHO nur für ein in Deutschland geführtes Depot relevant.

Der US-Broker stellt Dir keinerlei passgenaue Abrechnungen für Anlage KAP aus.

Da kannst Du im schlimmsten Fall mit den Abrechnungen der einzelnen Trades

zum Finanzamt ziehen.

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PHeise

Aus Diversifikationsgründen würde ich zukünftig gerne in den USA direkt anlegen.

Also US Broker ansässig in den USA in US Währung.

 

Schau mal unter den Unterforen Bank/Broker bzw. Steuer nach.

Ein paar Mitforisten sind bei Interactive Brokers bzw. Lynx.

 

Danke Rubberduck. Soll ich den Beitrag dann dort nocheinmal posten ?

 

Götzenberger hat in seinem Buch "Steuerstrategien für Kapitalanleger" die Unterscheidung

bei Fonds in transparente, teiltransparente und intrasparente Fonds getroffen.

 

 

Das ist IMHO nur für ein in Deutschland geführtes Depot relevant.

Der US-Broker stellt Dir keinerlei passgenaue Abrechnungen für Anlage KAP aus.

Da kannst Du im schlimmsten Fall mit den Abrechnungen der einzelnen Trades

zum Finanzamt ziehen.

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Rubberduck

Danke Rubberduck. Soll ich den Beitrag dann dort nocheinmal posten ?

 

Ich glaube die Mods waren schneller und der Thread steht bereits unter "Steuern". thumbsup.gif

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PHeise

Hallo Rubberduck,

 

könntest Du mir den Link poste, find ihn nämlich nicht. Danke.

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Taxadvisor

Frage 1: Wenn man weder eine ISIN Nummer eines Fonds beim Fondsanbieter findet und demzufolge auch im Bundesanzeiger keine Infos zu diesem Fonds findet, ist

dann der Umkehrschluss zulässig, dass es sich hier mit Sicherheit um teil - bzw. intransparente Fonds handelt?

 

Konkret geht es mir hier um die Anlagefirma Van Eck. Im Bafin Verzeichnis finden sich hier vier Fonds, die mich alle nicht interessieren.

 

Auf der Van Eck Seite http://www.vaneck.co...aspx?country=US findet man auf der linken Seite eine Auswahl von ETFs.

Klick hier auf GDX (Gold Miners ETF) oder direkt http://www.vaneck.com/funds/GDX.aspx

 

Auf dieser Seite mitte rechts gibt es dort einen Button "Foreign Inverstors Information" . Klick man darauf, erhält man eine Auswahl verschiedener Länder, u.a. Germany. Klick man auf Germany, erhält man die Möglichkeit "Download Bundesanzeiger Current" und

"Download Bundesanzeiger History". (Unterhalb steht im Kleingedruckten, dass die Seite sich an "Qualified Investors" wendet. Wichtig

oder unwichtig ?)

 

Frage 2: Da GDX und andere ETFs von van Eck im Bundesanzeiger aufgeführt werden, jedoch nicht im Bafin Verzeichnis stehen, sind

diese nun transparent oder nicht ?

 

Im voraus vielen Dank für qualifizierte :) Antworten.Market-Vectors-ETFs-German-Tax-Publication-FYE-04-30-2013.pdf

 

Nicht alle Veröffentlichungen im Bundesanzeiger erfolgen mit ISIN. Wenn man weder mit ISIN, noch mit WKN oder Name einen Hit erhält, dann ist der Fonds intransparent. Die Veröffentlichung im Verzeichnis des Bafin ist absolut irrelevant und taugt allenfalls als Indiz. Wenn es auf der Homepage einen Verweis auf den Bundesanzeiger gibt, sollte der Fonds steuertransparent sein. Der Market-Vectors Anhang ist jedenfalls die Veröffentlichung für einen transparenten Fonds.

 

By the way: Wer mit intransparenten Fonds tradet und eine Haltedauer von wenigen Monaten/Jahren einplant, hat außer einem Liquiditätsnachteil regelmäßig keine steuerlichen Nachteile. Voraussetzung ist ein Kauf nach dem 31.12.2008.

 

Gruß

Taxadvisor

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Rubberduck

könntest Du mir den Link poste, finde ihn nämlich nicht. Danke.

 

Abgeltungssteuer bei Interactive Broker

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PHeise

Frage 1: Wenn man weder eine ISIN Nummer eines Fonds beim Fondsanbieter findet und demzufolge auch im Bundesanzeiger keine Infos zu diesem Fonds findet, ist

dann der Umkehrschluss zulässig, dass es sich hier mit Sicherheit um teil - bzw. intransparente Fonds handelt?

 

Konkret geht es mir hier um die Anlagefirma Van Eck. Im Bafin Verzeichnis finden sich hier vier Fonds, die mich alle nicht interessieren.

 

Auf der Van Eck Seite http://www.vaneck.co...aspx?country=US findet man auf der linken Seite eine Auswahl von ETFs.

Klick hier auf GDX (Gold Miners ETF) oder direkt http://www.vaneck.com/funds/GDX.aspx

 

Auf dieser Seite mitte rechts gibt es dort einen Button "Foreign Inverstors Information" . Klick man darauf, erhält man eine Auswahl verschiedener Länder, u.a. Germany. Klick man auf Germany, erhält man die Möglichkeit "Download Bundesanzeiger Current" und

"Download Bundesanzeiger History". (Unterhalb steht im Kleingedruckten, dass die Seite sich an "Qualified Investors" wendet. Wichtig

oder unwichtig ?)

 

Frage 2: Da GDX und andere ETFs von van Eck im Bundesanzeiger aufgeführt werden, jedoch nicht im Bafin Verzeichnis stehen, sind

diese nun transparent oder nicht ?

 

Im voraus vielen Dank für qualifizierte :) Antworten.Market-Vectors-ETFs-German-Tax-Publication-FYE-04-30-2013.pdf

 

Nicht alle Veröffentlichungen im Bundesanzeiger erfolgen mit ISIN. Wenn man weder mit ISIN, noch mit WKN oder Name einen Hit erhält, dann ist der Fonds intransparent. Die Veröffentlichung im Verzeichnis des Bafin ist absolut irrelevant und taugt allenfalls als Indiz. Wenn es auf der Homepage einen Verweis auf den Bundesanzeiger gibt, sollte der Fonds steuertransparent sein. Der Market-Vectors Anhang ist jedenfalls die Veröffentlichung für einen transparenten Fonds.

 

By the way: Wer mit intransparenten Fonds tradet und eine Haltedauer von wenigen Monaten/Jahren einplant, hat außer einem Liquiditätsnachteil regelmäßig keine steuerlichen Nachteile. Voraussetzung ist ein Kauf nach dem 31.12.2008.

 

Gruß

Taxadvisor

 

Besten Dank Taxadvisor.

 

zum ersten Absatz: Dies ist natürlich außerst interessant, da fast alle van Eck ETFs dann transparent wären.

zum zweiten Absatz: dieser ist noch interessanter !:) Jetzt bin ich verwirrt. Ich bin laut Geisenberger davon ausgegangen, dass bei

Haltedauer eines intransparenten Fonds von einem Jahr die Gewinnschwelle bei 6 % einsetzt ???? . Ich zitiere mal:

 

" Der deutsche Fiskus besteuert Ertäge aus solchen Fonds pauschal nach Maßgabe des Investmentsteuergesetzes § 6. Steuerpflichtig sind danach neben den tatsächlich erhaltenen Ausschüttungen auch der Zwischengewinn sowie 70% des Mehrbetrages zwischen dem ersten und dem letzten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreis für den Fondsanteil, mindestens aber 6% des letzten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahempreises.

 

Der Mindestbetrag kommt dann zur Anwendung, wenn er die Ausschüttungen des Fonds zzgl 70 % des Mehrwertes übersteigt. Der Mindestbetrag gilt unabhängig davon, ob der Fonds tatsächlich einen Mehrwert erzielt oder nicht. Die Besteuerung intansparenter Fonds führt daher regelmäßig zu einer Übermaßbesteuerung.

 

Wird ein schwarzer Fonds unterjährig veräußert,erfolgt eine anteilige Besteuerung. In einem ersten Schritt sind die 6% des Rücknahmepreises zu ermitteln. Dieser Wert ist dann durch 360 zu teilen und mit der Anzahl der Tage der tatsächlichen Dauer der Anlage (höchstens360) zu multiplizieren. Je früher im Jahr also die fonds verkauft werden, desto niedriger ist der zu versteuernde fiktive Zwischengewinn".

 

1. Abschnitt des Zitates: Beispiel ohne Ausschüttung und Zwischengewinn:

Kauf am 01.01 zu 10. Verkauf am 31.12 zu 15. Differenz 5. Davon 70% entsprechen 3.5. Oder 6 % von 15 wären 0.9.

Also würden 3.5 besteuert.

 

Gleiches Beispiel: Kauf zu 10 Verkauf zu 5. Verlust 5 Plus 70% von 5 ergäben Gesamtverlust von 8.5. Dieser wäre nicht verrechenbar

mit anderen Gewinnen. ???

2. Abschnitt des Zitates: Habe ich nicht verstanden.

3. Abschnitt des Zitates: Würde Ihrem 2.Absatz widersprechen ???

 

Ihr 2. Absatz ist natürlich deshalb so interessant, da ich außer von van Eck keine Anlagefirmen gefunden habe, die transparent wären.

Folglich wäre ich für eine tiefergehende Erläuterung sehr dankbar.

 

Gruß

PHeise

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Taxadvisor

 

Besten Dank Taxadvisor.

 

zum ersten Absatz: Dies ist natürlich außerst interessant, da fast alle van Eck ETFs dann transparent wären.

zum zweiten Absatz: dieser ist noch interessanter !:) Jetzt bin ich verwirrt. Ich bin laut Geisenberger davon ausgegangen, dass bei

Haltedauer eines intransparenten Fonds von einem Jahr die Gewinnschwelle bei 6 % einsetzt ???? . Ich zitiere mal:

 

Ihr 2. Absatz ist natürlich deshalb so interessant, da ich außer von van Eck keine Anlagefirmen gefunden habe, die transparent wären.

Folglich wäre ich für eine tiefergehende Erläuterung sehr dankbar.

 

Gruß

PHeise

 

Vom Veräußerungsgewinn werden die Thesaurierungen abgezogen, da sie bereits besteuert wurden. Was während der Haltedauer versteuert wurde, wird also vom Brutto-Veräußerungsgewinn wieder abgezogen.

 

Gruß

Taxadvisor

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