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Michael_66

Situation Fondsgebundene Lebensversicherung bei der Aachen Münchener / DAVG

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polydeikes

Die Vermittlung einer Fondspolice unterliegt zumindest mal nicht den Auflagen, denen die Vermittlung von Kapitalanlagegesellschaften unterliegt. Der Vermittler muss diverse Erfordernisse (34c, 34f) und Pflichten nicht erfüllen, die er bei der Vermittlung eines Kapitalanlagegeschäftes erfüllen müsste. Auch sieht die Haftungsfrage generell ganz anders aus.

 

Ich finde die Schilderung der AM durchaus plausibel und würde auch so argumentieren.

 

Nun heißt das aber nicht, dass ein Richter dies nicht anders sieht. Der springende Punkt ist ja auch weniger der Ausgangspunkt der Vermittlung, mehr die Frage ... welche Informationspflichten hätten insbesondere in Folge der Fondsschließung erfüllt sein müssen.

 

Nun gibt es aus meiner Sicht zwei Ansätze:

 

a) Du argumentierst generell daraufhin, dass dir die Risiken des Vertrags nicht hinreichend erläutert worden wären. Was ggf. zu einer Rückabwicklung führen könnte, wenn du damit durch kommst.

 

b) Du argumentierst daraufhin, dass du zumindest hättest informiert werden müssen über die Fondsschließung, ggf. über eine Risikoerhöhung deines Vertrags, die dir nicht aufgezeigt wurde.

 

b hat einige Fallstricke. Während du bei einem Kapitalanlagegeschäft selbst Eigentümer der Fondsanteile bist, ist bei der Fondspolice die Versicherung Eigentümer der Fondsanteile. Es reicht also gem. rechtlichen Erfordernissen hin, wenn die Versicherung seitens der KAG informiert wurde. Aus den Besitzverhältnissen ergibt sich keine Verpflichtung dich in irgendeiner Art und Weise zu informieren.

 

Interessant wäre es in jedem Fall, wie so ein Ansatz über b vor Gericht laufen würde. Ob es der geeignete / erfolgversprechende Ansatz ist und ob die Verbraucherzentrale da noch der richtige Ansprechpartner ist ... ich weiss es nicht.

 

Ich würde eher dahin tendieren, mir gegen Entgelt die Einschätzung eines Fachanwalts mit entsprechender Spezialisierung und Erfahrung in dieser Thematik zu sichern.

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Michael_66

Hallo polydeikes,

 

danke für die Info. Der Vorteil ist ja nun immerhin, dass ich mir eine Einschätzung eines Fachanwaltes im Rahmen eines Rechtstreites über den Fall holen kann und die AM diesen (und den Rechtsstreit) bezahlen muss. Ist sogesehen für mich erst mal eine recht komfortable Ausgangssitutation. Ich denk auch nicht das die Verbraucherzentrale hier direkt helfen kann. Vielleicht aber indirekt durch die Nennung eines in diesen Spezialfragen erfahrenen Anwaltes an den ich mich dann wenden kann.

 

Gruß, Michael

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Peter Wolnitza

Hallo polydeikes,

 

danke für die Info. Der Vorteil ist ja nun immerhin, dass ich mir eine Einschätzung eines Fachanwaltes im Rahmen eines Rechtstreites über den Fall holen kann und die AM diesen (und den Rechtsstreit) bezahlen muss. Ist sogesehen für mich erst mal eine recht komfortable Ausgangssitutation. Ich denk auch nicht das die Verbraucherzentrale hier direkt helfen kann. Vielleicht aber indirekt durch die Nennung eines in diesen Spezialfragen erfahrenen Anwaltes an den ich mich dann wenden kann.

 

Gruß, Michael

 

Hallo, habe den Thread gerade überflogen,

 

kurz meine Gedanken dazu:

Ich würde mal fleissig Unterlagen sammeln, wie die AAM das Produkt Fondspolice bewirbt. Da wird nämlich ganz klar von einem Renditestarken Anlageprodukt zur Vermeidung der Abgeltungssteuer gesprochen. Von Versicherung kein einiziges Wort.

(Bei uns im Käseblättchen hat jede Woche die DVAG eine Anzeig drin: Abgeltungsteuer: nein danke)

Von daher könnte ich mir gut vorstellen, dass die Argumentation ziehen kann: Ich als unbedarfter Verbraucher bin von einem Anlageprodukt ausgegangen und habe an meinen Berater den Anspruch gehabt, dass er mich über die Nachteile und

Vorteile (so es denn welche gibt) aufzuklären hat.

 

Nur ins unreine geschrieben - evtl. ein Ansatz?

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Michael_66

Danke, denke das ist ein sehr guter Ansatz. Falls jemand so etwas sieht (Zeitungsausschnitte, Webseiten, .... ) bitte scan oder Link an mich oder hier ins Forum.

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polydeikes

Meine (inzwischen 2 Ordner umfassende) Erfahrung mit der AMV (bei mir mit Riester Policen): Vorwurf so schmal und so genau wie möglich halten. Bisher war es immer so, dass der Kunde im ersten Eigenversuch eine Antwort / Ablehnung bekommen hat und die AMV sich genau den einen Punkt raussuchte, den sie am leichtesten widerlegen kann.

 

Oder einfach formuliert: Wenn du mit das war, das war und das ist auch noch kommst, greift sich die AMV garantiert den "das ist auch noch" raus und lehnt den ab, wenn es der einfachste Punkt ist. Das kann ich zweistellig mit AMV Briefkopf belegen.

 

Von daher halte ich relativ wenig von Peters Vorschlag, ich würde mir nur eine Facette raussuchen und die Beweisführung dafür stichhaltig aufbauen:

 

Ich als unbedarfter Verbraucher bin von einem Anlageprodukt ausgegangen und habe an meinen Berater den Anspruch gehabt, dass er mich über die Nachteile und

Vorteile (so es denn welche gibt) aufzuklären hat.

 

Das Ding geht ansonsten genau wieder an der Stelle hoch: Eine Versicherung (bei dir Lebensversicherung) dient der Absicherung biometrischer Risiken ... bla bla bla ... und ist kein Anlageprodukt.

 

Auf den Punkt mit Vor- und Nachteilen würde man dann gar nicht eingehen. Hoffe die Erläuterung war verständlich.

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Michael_66

Danke.

 

Ja, war verständlich. Trotzdem denke ich es ist gut möglichst viel Material zu sammeln um dann gemeinsam mit dem Anwalt die Strategie zu beschließen. Die eigentliche Klage sollte dann wirklich nur sehr konkret gefasst sein.

 

Gruß,

 

Michael

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Makra

Hallo Michael_66,

habe das gleiche Problem mit AM. Will die Versicherung noch dieses Jahr kündigen. Wie hast du´s geschafft, dass du die Stornogebühr nicht abgezogen bekommst?

Gibt es Urteile, auf die man sich berufen kann?

Für eine schnelle Info, wäre ich dir sehr dankbar.

 

Gruss Makra

Liebe Gemeinde ;-)

 

hier mal ein kleines Update z meinem Fall. Nach 9 Monaten habe ich nun den Bescheid vom Ombudsmann bekommen. Grundsätzlich erst mal "Ihnen mitteilen zu müssen, das ich ihre Beschwerde nicht zum gewünschten Erfog verhelfen kann"

Resultat in Kurzform:

 

1) Aachen Münchener hat tatsächlich auf die 5% Stornogebühr verzichtet. Das ist immerhin schon mal Teilerfolg, der mir so knapp 2000 Euro Schaden erspart hat.

 

2) Der Obudsmann ist meiner Meinung, dass die DVAG/AM bei der SEB Immoinvest auf die Möglichkeit einer Schließung hätte hinweisen müssen. Er verweist dabei auf die BHG Urteile XI ZR 47712 und XI ZR 130/13. Demzufolge muss eine Bank bei Kapitalananlagegeschäften entsprechend Aufklären. DIe AM leht diese Sichtweise jedoch ab mit der Begründung, dass ein Fondsgebundene Lebensversicherung KEIN Kapitalanlagegeschäft sondern primär eine Verischerung sei und die Urteile daher nicht gelten. Von der DVAG wurde uns die fondgebunden LV aber genau zum Zweck der Kapitalbildung verkauft. Die AM macht hier vom §8 Absatz 4 VomVO gebrauch:

 

"Der Beschwerdegegner kann in jeder Lage des Verfahrens beantragen, dass der Ombudsmann eine Beschwerde als Musterfall unbeschieden lässt, sofern er plausibel machen kann, dass es sich um eine Frage von rechtsgrundsätzlicher Bedeutung handelt. Der Beschwerdegegner hat sich jedoch zu verpflichten, dem Beschwerdeführer die erstinstanzlichen Gerichts- und Anwaltskosten zu erstatten, und zwar auch, falls der Beschwerdegegner vor Gericht obsiegen sollte."

 

Das heißt ich kann nun auf Kosten der AM gegen diese klagen. Ich werde nun bei der Verbraucherzentral Hamburg nachfrage, wie die den Fall sehen und dann ggf. klagen. Denn dies hiese entweder:

 

- Eine Fondgebunde LV ist doch als Kapitalananlagegeschäft zu sehen, dann hat die AM/DVAG nicht über die Risiken aufgeklärt.

 

oder

 

- Eine Fondgebunde LV ist NICHT als Kapitalananlagegeschäft zu sehen, dann hat die DVAG mich bei der Vermittlung diese Produktes eindeutig falsch beraten.

 

GLG Michael

 

 

 

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jm2c
· bearbeitet von jm2c

Hallo Makra,

 

soweit ich das noch in Erinnerung habe, gab's bei Michael_66 keine Lösung. Was mit Anwalt rausgekommen ist, wissen wir doch nicht.

 

Nachtrag. Denn wenn der Beschwerde gemäß Bescheid vom Ombudsmann nicht entsprochen werden kann, um was ging es denn da noch mal konkret? Auf die Stornogebühr war ja seitens AM eh schon verzichtet worden. Ansonsten, hier geht's weiter -> www.vzhh.de/versicherungen/30135/geld-zurueck-fuer-millionen.aspx .

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harter.oli

Makra, schau auch mal unter Link "Mindestrückkaufswert Kapitallebensversicherungen"

Da gibt's kostenlose Musterschreiben.

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