ImperatoM März 25, 2014 Bislang kannte ich von meinem Fondssparplan ja fast nur gute Nachrichten, die Rendite ist hervorragend. Aber nun habe ich ein Problem: Nach Abschluss meines Vertrages wurde das Geschäft der Cominvest Ende 2010 von der Allianz übernommen. Daraufhin bekamen der Aktienfonds (WKN 847101) und Rentenfonds (WKN A0LF7P) eine neue Anteilsklasse bzw. einen ganz neuen Namen und ihre Gebührenstruktur wurde verändert. Statt 0,95% für den Rentenfonds zahle ich jetzt 1,2% p.a. (und das im Niedrigzinsumfeld!), für den Aktienfonds zahle ich 1,69 statt zuvor 1,49 % p.a. Die Gebühren wurden bei Vertragsabschluss als "aktuelle" Gebühren der Fonds beziechnet, ohne eine Regelung zur Veränderbarkeit. Da ein Riester-Vertrag auf Lebenszeit abgeschlossen wird, frage ich mich aber, inwiefern diese Gebühren einfach einseitig zu meinem Nachteil verändert werden dürfen. Ich bin nicht einmal informiert worden, sondern musste das selbst herausfinden. 1. Wie beurteilt Ihr die Situation rechtlich? 2. An wen kann ich mich zur Überprüfung wenden (BaFin, Zulagenstelle, Ombudsmann,...?) ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Flughafen April 2, 2014 2. An wen kann ich mich zur Überprüfung wenden (BaFin, Zulagenstelle, Ombudsmann,...?) ? Frage sie doch mal per Mail oder telefonisch nach, kostet Dir ja nichts. Die BaFin antwortet erfahrungsgemäß recht schnell (unter einer Woche) und sehr fundiert, wenn das "ihr" Thema ist. Dass es mit der Gebührenerhöhung so einfach geht, glaube ich nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag