saibottina April 21, 2014 Hallo zusammen, erstmal vielen Dank für Eure Antworten! Und jetzt kommen mal wieder jede Menge Fragen.... 1) Beide weg, bedarfsgerecht eindecken, wenn eigenes Geld verdient wird. Völlig überversichert. 2) siehe Bild 3) Das dürfte eine Anwartschaft sein, behalten. 4) Unbedingt bestehen lassen, neu eindecken ist quasi nur noch als Pflegebahr möglich. 5) Das erste Studium / Ausbildung ist im Rahmen der PHV der Eltern mitversichert ... 6) Abwarten bis EU festgestellt 7) Alle weg ... zu 3 (Anwartschaft PKV): Wenn das eine Anwartschaft ist, dann heißt das, dass die Gesundheitsprüfung wegfällt, wenn sie sich wieder privat krankenversichert? Unabhängig davon, ob sie später mal Beihilfe bekommt oder nicht? Angenommen, wir heiraten, bekommen Kinder, sie ist eine Weile nicht berufstätig, dann muss ich sie, soweit ich weiß, privat krankenversichern, weil ich in der PKV bin. Würde uns dann diese Anwartschaft zugute kommen, auch wenn ich nicht beihilfeberechtigt bin? zu 4 (Pflegeversicherung) Okay, gut zu wissen. Wie ist das denn mit Beitragserhöhungen, gibt es eine Obergrenze, um wieviel eine Versicherung einen Tarif erhöhen kann? Denn die Mitglieder dieses Tarifs werden ja jetzt alle älter, neue gibts ja keine mehr. Wenn jede Tariferhöhung erlaubt wäre, dann könnte eine Versicherung ja durch extreme Tariferhöhungen quasi die Versicherten aus den alten Verträgen rausdrängen. Oder bin ich da zu misstrauisch? Ich fand die 25% Erhöhung in 2011 einfach krass... zu 5 (Haftpflicht): Acuh wenn sie nicht mehr im Haushalt der Eltern lebt und über 27 ist? Ist dann das was hier steht, quatsch? Krankentagegeld: Er bekommt derzeit KTG von 15€ pro Tag. Hierzu noch eine Frage: er hatte eine KTG von 60€ abgeschlossen. Dafür hat er jahrelang Beiträge gezahlt. Als er 2012 krank war, kam ein Brief von der Continentalen, dass er überversichert sei und dass das nicht mehr erlaubt sei. Daher wird das KTG auf 15€ reduziert. Er hat also jahrelang für 60€ Beiträge gezahlt, und als er krank wurde, hat er 15€ bekommen. Finde ich merkwürdig. Vermutlich wurde bei Abschluß der Versicherung nicht darauf geachtet, dass er (etwas ärzteuntypisch) gesetzlich krankenversichert ist (für einen in der PKV wären 60€ am Tag ja nicht umwerfend viel). Kapital-LV: Beide LVs haben eine Dynamik von derzeit 10% alle zwei Jahre. Laut Bedingungen der Debeka kann man nur noch zwischen 5% jährlich und 20 % alle zwei Jahre wählen. Alle drei Dynamik-Varianten finde ich völlig übertrieben hoch. Lohnt es sich, dort anzurufen, und mal zu fragen, ob man die Dynamik nicht auf infaltionsrealistischere 2% setzen kann? Oder ist es eh besser, auf die komplette Dynamik zu verzichten, da die Rendite der LV ja ohnehin eher von den frühen Einzahlungen dominiert wird (Zinseszins) und auf die Dynamik ja auch immer nochmal Abschlußkosten dazukommen? Wenn man zweimal nacheinander die Dynamik aussetzt, verliert man das Recht, ohne Zustimmung der Debeka die Beiträge zu erhöhen. Man könnte ja auch jede zweite Erhöhung aussetzen, dann hätte man alle 4 Jahre eine Dynamik von 10%, das wäre machbar... Da er bereits Witwerrente bekommt, sollte ein entsprechender Rentenbescheid vorliegen. Aus dem geht die maximale Rente hervor, die er bekommen kann. Die ist übrigens identisch mit der Rentenzahlung, die es im Sterbevierteljahr gegeben hat (zuzüglich mittlerweile stattgefundener Rentenanpassungen). Je nachdem wie alt er ist (er oder sie vor 1962 geboren) und wann er geheiratet hat (Heirat vor 2001) dürfte die deutlich günstigere Altfallregelung gelten (60 % statt nur 55 % und weniger Anrechnung von eigenem Einkommen). Ich vermute mal diese Bedingungen sind beide erfüllt bei ihm und damit hat er den Vorteil, dass nicht alle Einkünfte angerechnet werden müssen auf die Witwerrente. Sollten die laufenden Einkünfte um mindestens 10 % von dem der vorhergehenden Jahre abweichen, kann man einen Antrag auf vorzeitige Anpassung der Witwerrente stellen. Aber ich vermute das hat Euch der Rentenberater bereits erklärt. Möglicherweise bekommt er jetzt ein paar Jahre lang die volle Witwerrente, die bei Start seiner eigenen Rentenzahlungen wieder etwas nach unten korrigiert wird, je nachdem was und wie viel er sich anrechnen lassen muss (keine Ahnung ob und wie viel der Rente vom Versorgungswerk möglicherweise berücksichtigt werden muss). 1400 erscheint mir auch sehr hoch (60 % der Erwerbsunfähigkeitsrente wenn ich mich korrekt erinnere), aber vielleicht hat die Verstorbene ja tatsächlich sehr gut verdient und auch vergleichsweise lange gearbeitet, dann wäre es möglich. Dafür spricht auch, dass er überhaupt Witwerrente bekommt, da eigenes Erwerbseinkommen zu großen Teilen angerechnet wird. Je nach Alter sollte Deine Freundin auch noch Halbwaisenrente bekommen? Auf jeden Fall schön zu hören, dass zumindest die wirtschaftliche Existenz nicht ganz so düster aussieht wie befürchtet, auch wenn er selbst davon noch nicht überzeugt ist. Ich hoffe wenigstens Ihr beide seid jetzt deutlich beruhigter. Ja, finanziell sieht es nicht mehr so düster aus, gesundheitlich dagegen schon... Wird wohl ein anstrengendes Jahr werden... Halbweisenrente bekommt meine Freundin nicht mehr, sie ist 30. Der Marburger Bund ist so eine Art Interessensvertretung der Ärzte ähnlich wie eine Gewerkschaft in anderen Bereichen. Hat er dort eine Versicherung abgeschlossen oder handelt es sich um den Mitgliedsbeitrag? Wenn er dort Mitglied ist, kann er dort möglicherweise in der jetzigen Situation auch Unterstützung bekommen gerade in der Auseinandersetzung mit seinem Arbeitgeber. Nachfragen kostet nichts. Mittelfristig aber ein Posten auf den man verzichten kann. Zusätzlich zu den Versicherungen wäre eine Sichtung in Bezug auf Abonnements, Handyverträge etc. auch noch hilfreich, um die Kostenseite zu entlasten. Am besten mal sämtliche Kontoauszüge eines Jahres checken, um zu sehen, wofür alles Geld abgebucht wird. Marburger Bund ist der Mitgliedsbeitrag. Das mit den Kontoauszügen steht noch auf der To-do-Liste... Zur Anzahl der Versicherungen: Tja, wenns nicht so ernst wäre, wäre es schon irgendwie lustig. Naja, geschmunzelt haben wir schon das ein oder andere Mal bei der Sortierung der Ordner, muss man einfach auch mit n bischen Humor nehmen... Anstelle der gesetzl. Altersrente tritt bei Beamten halt das Ruhegehalt und auch davon max 60 %. Findet sich eig. alles in den Par. 20 und 24 (Tochter) BeamtVG. Aber da wir nicht alle Details kennen und der Rentenberater bereits engagiert wurde, soll der das klären und das kann er mit Sicherheit auch. Zur Witwerrente: Nach dem Tod der Mutter wurde die Witwerrente berechnet. Die war damals etwas niedriger als heute, scheinbar gibt es bei Witwerrenten auch eine Rentenanpassung. Die letzten Jahre wurde die allerdings nicht voll ausbezahlt. Wegen seines eigenen Einkommens hat er nur den Mindestbelass von 20% der Witwerrente bekommen. Nun schreibt die ZPD Hamburg explizit (fett markiert): "Eine Anrechnung Ihrer eigenen Rente erfolgt auf das von uns gezahlte Witwergeld nicht, egal aus welchen Gründen sie bezogen wird." Damit die Witwerrente in voller Höhe ausgezahlt wird, muss nur der Rentenbescheid eingereicht werden. Berechnet wurde die Witwerrente damals: Ruhegehalt = 66% von Dienstbezügen. Witwergeld = 60% vom Ruhegehalt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes April 21, 2014 3) Deine Angaben sind nun nicht gerade erschöpfend ... aber mMn ist das eine kleine Anwartschaft. Das hieße dann aber auch nur, dass sie dich nehmen müssen, nicht mehr und nicht weniger. Nagel mich auf KV bitte nicht fest, das ist wirklich nicht mein Thema. Einfach mal bei der Debeka rückversichernd telefonisch klären. 4) Scheint ja eine Pflegetagegeld zu sein. Die fällt auch in den Bereich Kranken. Ich lehn mich auch da mal bzgl. Beiträgen nicht aus dem Fenster. Grds sind die Beiträge für Pflegetagegelder aber eben anpassbar. Mit dem gesundheitlichen Hintergrund würde ich aber an der Police festhalten. 5) Entscheidend ist was im Vertrag steht. Die Altersgrenze kann auch niedriger liegen als 27. Du findest das relativ schnell in den Bedingungen unter "Mitversicherte Personen". Das mit den 30 Jahre alt ist mir aber abgesehen davon irgendwie durchgegangen oder du hattest es nicht erwähnt. Bei den zuviel gezahlten Beiträgen der KT überfragst du mich völlig. Bereich Kranken musst du eher Peter oder Alex fragen, da bin ich einfach der falsche "Ansprechpartner". Bei den Dynamiken ist aussetzen zunächst mal das Einfachste. Bei Vertragsänderungen im Falle eines Falles aber natürlich aufpassen, dass du dir keine Novation (Behandlung als Neuvertrag) einhandelst. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor April 22, 2014 · bearbeitet April 22, 2014 von Matthew Pryor Krankentagegeld: Er bekommt derzeit KTG von 15€ pro Tag. Hierzu noch eine Frage: er hatte eine KTG von 60€ abgeschlossen. Dafür hat er jahrelang Beiträge gezahlt. Als er 2012 krank war, kam ein Brief von der Continentalen, dass er überversichert sei und dass das nicht mehr erlaubt sei. Daher wird das KTG auf 15€ reduziert. Er hat also jahrelang für 60€ Beiträge gezahlt, und als er krank wurde, hat er 15€ bekommen. Finde ich merkwürdig. Vermutlich wurde bei Abschluß der Versicherung nicht darauf geachtet, dass er (etwas ärzteuntypisch) gesetzlich krankenversichert ist (für einen in der PKV wären 60€ am Tag ja nicht umwerfend viel). Ja,eine Herabsetzung des KTG seitens des Unternehmens ist grundsätzlich möglich,auch bei schwebendem Versicherungsfall.Allerdings nie rückwirkend,sondern erst 2 Monate nach Kenntnisnahme durch den Versicherer.Heißt eigentlich im Umkehrschluss,dass eine Kürzung durch den Versicherer tendenziell erst nach Abschluss eines Leistungsfalles möglich wäre.Ohne den Fall jetzt genau einschätzen zu können,erscheint mir die Vorgehensweise der Continentale "merkwürdig". Zur Haftpflicht kann man(n) erst dann eine gescheite Aussage treffen,wenn die zugrunde liegenden AHB bzw. besondere Risikobeschreibungen bekannt sind.Seit wann besteht denn die Haftpflicht des Vaters?Und wurde diese zwischenzeitlich aktualisiert? Wünsche euch da für die Zukunft alles erdenklich Gute,in so einer Situation möchte ich persönlich nicht stecken... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
saibottina April 28, 2014 · bearbeitet April 28, 2014 von saibottina 3) Deine Angaben sind nun nicht gerade erschöpfend ... aber mMn ist das eine kleine Anwartschaft. Das hieße dann aber auch nur, dass sie dich nehmen müssen, nicht mehr und nicht weniger. Nagel mich auf KV bitte nicht fest, das ist wirklich nicht mein Thema. Einfach mal bei der Debeka rückversichernd telefonisch klären. Okay, ich werde mal konkreter Habe einen Versicherungsschein vorgekramt, darin steht: Tarif Erläuterungen gemäß Versicherungsschein P2OL, R+ Tarif P: Hauptversicherung für Beihilfeberechtigte mit Leistungen insbesondere für ambulante Behandlung,… bis zu dem im Tarif P festgelegten Jahreshöchstsatz sowie Zuschüsse bei Kur- und Sanatoriumsbehandlung. Die Ziffer im Tarifnamen bezeichnet den Erstattungsprozentsatz. Z20L, R+ Tarif Z: Ergänzung des Tarifs P (Zahnbehandlungen, Kieferorth.) Die Ziffer im Tarifnamen bezeichnet den Erstattungsprozentsatz. BE/S1, R+ Ergänzung des Tarifs P (Stationär, Zahnersatz, Heilpraktiker, Hilfsmittel, Auslandsreisen) PVB, R+ Private Pflegepflichtversicherung für Personen mit Beihilfeanspruch Das R+ heißt wohl immer, dass der Tarif ruht. Die ruhenden Tarife bedeuten nur, dass die Debeka meine Freundin nehmen muss, nicht, dass sie auch einen günstigen Tarif ohne Gesundheitsfragebogen bekommt? Ich bin auch bei der Debeka privat versichert. Angenommen, wir heiraten und kriegen Kinder. Ich habe mal gelesen, dass es Situationen gibt, in denen ein privat Krankenversicherter nicht nur die Kinder, sondern auch den Partner mit privat krankenversichern muss (z.B. Erziehungsurlaub?). Muss die Debeka meine Freundin dann nicht sowieso auch aufnehmen, da ich bei der Debeka bin? Oder habe ich da bezüglich dieser Mitversicherungspflicht Quatsch im Kopf? 5) Entscheidend ist was im Vertrag steht. Die Altersgrenze kann auch niedriger liegen als 27. Du findest das relativ schnell in den Bedingungen unter "Mitversicherte Personen". Das mit den 30 Jahre alt ist mir aber abgesehen davon irgendwie durchgegangen oder du hattest es nicht erwähnt. Ich habe mal geschaut. Abgeschlossen wurde die Haftpflicht bei der DBV-Winterthur. Dort steht in den Bedingungen keine Altersgrenze. Das hat sie auch Nachfrage auch schriftlich bestätigt (sogar dreimal, er hat das scheinbar öfter mal nachgefragt...). Scheinbar ist die DBV Winterthur dann in die AXA übergegangen. Wir haben in den Unterlagen keine neuen Bedingungen von der AXA. Gelten die alten Bedingungen von der DBV Winterthur weiterhin oder müssen wir bei der AXA wegen der Bedingungen nachfragen? Bei den Dynamiken ist aussetzen zunächst mal das Einfachste. Bei Vertragsänderungen im Falle eines Falles aber natürlich aufpassen, dass du dir keine Novation (Behandlung als Neuvertrag) einhandelst. Meinst du mit dem letzten Satz Folgendes?: Wenn wir die Dynamiken solange aussetzen bis wir sie nur mit Genehmigung der Debeka wieder aufnehmen können (mehr als zweimal hintereinander Dynamik aussetzen), und wenn wir das dann tatsächlich tun, dann kann die Debeka das als Neuabschluß behandeln, richtig? Krankentagegeld: Er bekommt derzeit KTG von 15€ pro Tag. Hierzu noch eine Frage: er hatte eine KTG von 60€ abgeschlossen. Dafür hat er jahrelang Beiträge gezahlt. Als er 2012 krank war, kam ein Brief von der Continentalen, dass er überversichert sei und dass das nicht mehr erlaubt sei. Daher wird das KTG auf 15€ reduziert. Er hat also jahrelang für 60€ Beiträge gezahlt, und als er krank wurde, hat er 15€ bekommen. Finde ich merkwürdig. Vermutlich wurde bei Abschluß der Versicherung nicht darauf geachtet, dass er (etwas ärzteuntypisch) gesetzlich krankenversichert ist (für einen in der PKV wären 60€ am Tag ja nicht umwerfend viel). Ja,eine Herabsetzung des KTG seitens des Unternehmens ist grundsätzlich möglich,auch bei schwebendem Versicherungsfall.Allerdings nie rückwirkend,sondern erst 2 Monate nach Kenntnisnahme durch den Versicherer.Heißt eigentlich im Umkehrschluss,dass eine Kürzung durch den Versicherer tendenziell erst nach Abschluss eines Leistungsfalles möglich wäre.Ohne den Fall jetzt genau einschätzen zu können,erscheint mir die Vorgehensweise der Continentale "merkwürdig". So ganz habe ich das nicht verstanden. Ich mache ein Beispiel: Krankheitsfall. Versicherer wird informiert. Der Versicherungsnehmer ist insgesamt 8 Monate am Stück krank. Die Versicherung muss die ersten 2 Monate 60€ pro Tag zahlen. Danach greift die Herabsetzung und sie zahlt die restlichen Monate nur noch 15€ pro Tag. Richtig so? Zur Haftpflicht kann man(n) erst dann eine gescheite Aussage treffen,wenn die zugrunde liegenden AHB bzw. besondere Risikobeschreibungen bekannt sind.Seit wann besteht denn die Haftpflicht des Vaters?Und wurde diese zwischenzeitlich aktualisiert? Der erste (und einzige den ich gefunden habe) Versicherungsschein stammt von August 2001. Seitdem sind keine Aktualisierungen/Änderungen dokumentiert. Nur der Übergang von der DBV Winterthur zur AXA (August 2009). Wünsche euch da für die Zukunft alles erdenklich Gute,in so einer Situation möchte ich persönlich nicht stecken... Dankeschön Gibt auch Positives, es schweißt zusammen Und nochmals vielen Dank für eure Antworten, auch von meiner Freundin. Edit: Versuch, Tabelle leserlich zu machen... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes April 28, 2014 Auf dem Pad ist das Zitieren langer Threads schwierig, daher ungeordnet, sry. PHV: Wenn das Kind als Student ohne Altersgrenze mitversichert ist gem. Bedingungen, dann ist das so. Es gelten die Bedingungen vom Abschluss, Anpassungen hätten euch zugehen müssen. Ich seh dann kein Problem. Wenns dir zu heiß ist, übernimm halt während des Studiums den Beitrag für eine PHV für deine Freundin. Im 50 Euro p.a. Bereich sollte sich bereits einigermaßen brauchbarer Schutz finden. Anderer Ansatz wäre, wenn ihr zwei zusammen lebt. Dann könnte sie in deiner PHV mit aufgenommen werden. --- LV: Bei ursprünglich vereinbarten Dynamiken ist die Abgrenzung schwierig. Entfällt die Dynamik technisch und wird quasi eine neue beantragt, kann das eine Novation sein. Sprich der Altvertrag wird zum Neuvertrag. Eindeutiger wäre bspw. Aussetzen der Dynamiken und dafür spätere Sonderzahlung, das wäre definitiv eine Novation. Wie gesagt, aufpassen ... --- KV: Sorry, wirklich nicht mein Thema. Da kann ich nur mutmaßen und das möchte ich nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor April 29, 2014 So ganz habe ich das nicht verstanden. Ich mache ein Beispiel: Krankheitsfall. Versicherer wird informiert. Der Versicherungsnehmer ist insgesamt 8 Monate am Stück krank. Die Versicherung muss die ersten 2 Monate 60€ pro Tag zahlen. Danach greift die Herabsetzung und sie zahlt die restlichen Monate nur noch 15€ pro Tag. Richtig so?Hallo Saibottina,falls Interesse besteht,bitte um eine PN.Das ist nichts für den öffentlichen Teil. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
saibottina Mai 15, 2014 Hallo zusammen, ich habe mal wieder ein paar Fragen. Wir können derzeit weder die Festsetzung des Krankengelds von der Krankenkasse noch die "merkwürdige" Herabstufung des Krankentagegelds nachvollziehen. Ich trage mal zusammen, was ich zusammengegoogelt habe: ------------------------------------------------------------------------------------------------------- 1. Baustelle: Krankengeld Brutto-Krankengeld = MINIMUM( 70% vom Brutto , 90% vom Netto , gesetzlich vorgeschriebener Krankengeldhöchstbetrag von 94,50 € täglich ). Letzteres habe ich von diesem Link 1. Frage: Ist das so korrekt? Mein Schwiegervater, hatte, als er gesund war, ca. 70 k brutto im Jahr. Damit müsste er doch beim Höchstbetrag von 94,50€ landen, oder nicht? Die Krankenkasse kommt auf weniger, sie hat aber auch keine Abrechnung mitgeschickt, wie sie auf den Betrag kommt. Wer so deutlich über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, müsste doch auch beim Höchstsatz landen, oder? ------------------------------------------------------------------------------------------------------- 2. Baustelle: Nochmal kurz wiederholt: private Krankentagegeld-Versicherung abgeschlossen, früher über 60€ pro Tag, dann kürzt die Versicherung auf 15 € pro Tag. Argument: Krankengeld und KTG zusammen dürfen nicht mehr ergeben als das reguläre Nettoeinkommen. Jetzt habe ich mal nachgerechnet, wie hoch das KTG maximal sein dürfte und ich komme auf einen erheblich anderen Betrag als die Continentale. Auch die Continentale hat ihre Festsetzung in keinster Weise rechnerisch begründet. Ich leg mal los: Oben habe ich ja das Brutto-Krankengeld berechnet. Davon gehen jetzt folgende Abzüge ab: - Renten- und Arbeitslosenversicherung (in diesem Falle Beiträge an die Versorgungsanstalt für Ärzte) - Pflegeversicherung - Beiträge zur GKV Brutto-Krankengeld minus diese ganzen Abzüge ergibt das Netto-Krankengeld. Ist das richtig? Jetzt vergleiche ich dieses Netto-Krankengeld (monatlich) mit dem früheren Nettogehalt (monatlich), teile die Differenz durch 30 und das Ergebnis ist doch dann der Betrag, der durch die KTG-Versicherung als Tagessatz maximal erlaubt ist. Ist das korrekt? In unserem Fall komme ich nämlich auf über 50 €, und nicht auf 15 €. ------------------------------------------------------------------------------------------------------- Ich frage mich echt, was eigentlich ein Kranker macht, der keine Kinder hat, die sich um den ganzen Verwaltungskrieg kümmern können. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
slt63 Mai 15, 2014 ------------------------------------------------------------------------------------------------------- Ich frage mich echt, was eigentlich ein Kranker macht, der keine Kinder hat, die sich um den ganzen Verwaltungskrieg kümmern können. Der kümmert sich um die Dinge bevor er krank wird, richtet also nicht in seiner gesunden/aktiven Phase ein solches Chaos an. Ob selber, oder mit fremder Hilfe (Makler o.ä.) sei mal dahin gestellt. Das ist im übrigen auch ratsam für Menschen mit Kindern. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tyr Mai 15, 2014 ------------------------------------------------------------------------------------------------------- Ich frage mich echt, was eigentlich ein Kranker macht, der keine Kinder hat, die sich um den ganzen Verwaltungskrieg kümmern können. Der kümmert sich um die Dinge bevor er krank wird, richtet also nicht in seiner gesunden/aktiven Phase ein solches Chaos an. Ob selber, oder mit fremder Hilfe (Makler o.ä.) sei mal dahin gestellt. Das ist im übrigen auch ratsam für Menschen mit Kindern. Wenn vorher weniger Verträge einfach und klar strukturiert durchdacht gepflegt wurden ist der "Verwaltungskrieg" im Vergleich zum Chaos vielleicht geringer, aber immer noch vorhanden. Wer kümmert sich um den (verbleibenden) Verwaltungskrieg, wenn man dauerhaft krank ist? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
slt63 Mai 15, 2014 Der kümmert sich um die Dinge bevor er krank wird, richtet also nicht in seiner gesunden/aktiven Phase ein solches Chaos an. Ob selber, oder mit fremder Hilfe (Makler o.ä.) sei mal dahin gestellt. Das ist im übrigen auch ratsam für Menschen mit Kindern. Wenn vorher weniger Verträge einfach und klar strukturiert durchdacht gepflegt wurden ist der "Verwaltungskrieg" im Vergleich zum Chaos vielleicht geringer, aber immer noch vorhanden. Wer kümmert sich um den (verbleibenden) Verwaltungskrieg, wenn man dauerhaft krank ist? Man bestimmt vorher jemanden, der sich drum kümmert und den man entsprechend einweist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine Mai 15, 2014 Der kümmert sich um die Dinge bevor er krank wird, richtet also nicht in seiner gesunden/aktiven Phase ein solches Chaos an. Ob selber, oder mit fremder Hilfe (Makler o.ä.) sei mal dahin gestellt. Das ist im übrigen auch ratsam für Menschen mit Kindern. Sorry aber so etwas ist so überflüssig wie ein Kropf. Erst mal hat so eine Depression auch eine Vorlaufzeit und zweitens hilft alle Vorbereitung nichts, wenn dann Diskussionen mit den Versicherungen und Sozialträgern anstehen. Vorgesorgt hatte er nun wahrlich mehr als genug wenn man die Anzahl der Versicherungen anschaut. @saibottina, bei der Krankenkasse nach der Basis der Berechnung fragen. Ich denke die bekommen die Zahlen vom Arbeitgeber. Wenn der Murks meldet rechnet die Kasse auch Murks. Möglicherweise hatte Dein Schwiegervater aber auch Einkommensteile, die nicht steuerpflichtig waren und deshalb nicht berücksichtig werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
slt63 Mai 15, 2014 Der kümmert sich um die Dinge bevor er krank wird, richtet also nicht in seiner gesunden/aktiven Phase ein solches Chaos an. Ob selber, oder mit fremder Hilfe (Makler o.ä.) sei mal dahin gestellt. Das ist im übrigen auch ratsam für Menschen mit Kindern. Sorry aber so etwas ist so überflüssig wie ein Kropf. Erst mal hat so eine Depression auch eine Vorlaufzeit und zweitens hilft alle Vorbereitung nichts, wenn dann Diskussionen mit den Versicherungen und Sozialträgern anstehen. Vorgesorgt hatte er nun wahrlich mehr als genug wenn man die Anzahl der Versicherungen anschaut. Wenn die Unterlagen auf einem aktuellen Stand sind (sowas macht mn 1 mal im Jahr und wenn es grössere Veränderungen gibt.) und dementsprechend kein Chaos angerichtet ist, gestaltet sich dieAngelegenheit deutlich einfacher. Und wenn man keine Kinder/Partner hat, muß man sich halt jemanden anders suchen, im Zweifel gegen einen Obulus, der das in Zusammenarbeit mit Makler/Steuerberater und wer auch immer da noch relevant werden könnte, erledigt. Die Anzahl der Versicherungen ist völlig uninteressant. Insofern ist Deine Anmerkung noch überflüssiger als ein Kropf!! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine Mai 15, 2014 Klar er soll sich nur ein etwas zusammenreißen und seine Sachen in Ordnung halten. Kann doch nicht so schwer sein. :'( Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nudelesser Mai 15, 2014 überflüssiger als ein Kropf!! Hältst Du auch bei Verkehrsunfällen lieber Vorträge über defensives Fahren, statt dem Fahrer aus dem brennenden Auto zu helfen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Mai 15, 2014 · bearbeitet Mai 15, 2014 von polydeikes überflüssiger als ein Kropf!! Hältst Du auch bei Verkehrsunfällen lieber Vorträge über defensives Fahren, statt dem Fahrer aus dem brennenden Auto zu helfen? --- Hab leider nix Konstruktives zu dem KV Thema bei zu steuern, sry. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
slt63 Mai 15, 2014 · bearbeitet Mai 16, 2014 von Gerald1502 Beleidigung entfernt / Bitte sachlich bleiben überflüssiger als ein Kropf!! Hältst Du auch bei Verkehrsunfällen lieber Vorträge über defensives Fahren, statt dem Fahrer aus dem brennenden Auto zu helfen? Was soll dieses sinnlose Posting? Ich hab mich zu dem konkreten Fall gar nicht geäussert, sondern zu der Frage des TO, die ich ja auch zitiert habe, bei der es aber nicht um den Schwiegerxxx des TO geht. Und das es ratsam ist seine Sachen frühzeitig (mit dem zeitlichen Erwachsenwerden) in Ordnung zu bringen und zu zu halten, um die Angelegenheit im Falle eines Falles möglichst effektiv regeln zu können, willst Du wohl nicht ernsthaft bestreiten. Der Schwiegerxxx des TO ein trauriges Beispiel um den sich aber offensichtlich jetzt jemand kümmert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tyr Mai 15, 2014 Hältst Du auch bei Verkehrsunfällen lieber Vorträge über defensives Fahren, statt dem Fahrer aus dem brennenden Auto zu helfen? Was soll dieses sinnlose Posting? Das war sicher nicht persönlich gemeint, sondern soll aufzeigen, dass der Ratschlag, dass man doch bitte vor der großen Krise lieber hätte vorsorgen sollen im Fall der Fälle überhaupt nicht hilfreich ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
saibottina Mai 16, 2014 Ich hab mich zu dem konkreten Fall gar nicht geäussert, sondern zu der Frage des TO, die ich ja auch zitiert habe, bei der es aber nicht um den Schwiegerxxx des TO geht. Meine Frage war eigentlich rein rhetorischer Art, die wollte ich nicht wirklich diskutieren. Mein Fehler. @saibottina, bei der Krankenkasse nach der Basis der Berechnung fragen. Ich denke die bekommen die Zahlen vom Arbeitgeber. Wenn der Murks meldet rechnet die Kasse auch Murks. Möglicherweise hatte Dein Schwiegervater aber auch Einkommensteile, die nicht steuerpflichtig waren und deshalb nicht berücksichtig werden. Guter Punkt, solche Dinge wie Wochenend- und Nachtzuschläge sind ja ein Sonderfall und zählen nicht zum steuerpflichtigen Brutto. Jetzt habe ich mir mal eine alte Gehaltsabrechnung angeschaut, ob es vielleicht an diesen Zuschlägen liegen könnte. Aber: Das steuerpflichtige Brutto war in jenem Monat 5500. Wenn ich das jetzt mal 12 nehme, lande ich auch über der Beitragsbemessungsgrenze. Und da sind weder Urlaubsgeld, Leistungszulage noch Weihnachtsgeld enthalten. Wir schreiben die Krankenkasse mal an... Dankeschön Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
slt63 Mai 21, 2014 ..... Meine Frage war eigentlich rein rhetorischer Art, die wollte ich nicht wirklich diskutieren. ....... Das war mir klar. Daher auch lediglich mein Hinweis auf die notwendige Vorbereitung auf so eine Situation/Risiko. Dennoch Danke für die Klarstellung, denn die empörte Reaktion einiger Experten (auf meinen Hinweis) hat gezeigt , daß das wohl nicht alle kapiert haben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
saibottina November 19, 2014 Hallo zusammen, ich wollte mich mal bei allen Ratgebern dieses Forums, und speziell dieses Threads, bedanken. Die letzten Monate waren eine Tortur, vor allem natürlich für meine Freundin und ihren Vater, aber ohne das WPF wäre es kaum zu bewältigen gewesen. Einfach zu viele Baustellen. Der Vater meiner Freundin ist mittlerweile in Rente. Es war unglaublich, welch ein Formularwulst bei Renteneintritt auf einen zukommen... 3 bzw. 4 verschiedene Rententräger (die genaue Anzahl steht immer noch nicht fest, ist aber eine unwichtige Randerscheinung), und niemand kann einem sagen welche Rente mit welcher anderen wechselwirkt. Nein, das ist eigentlich falsch, man bekommt eigentlich von jedem Rententräger jede Menge Infos, aber alle sind falsch. Genauso wie jedes vorausgefüllte Formular, das uns zugeschickt wurde. Jedes Formular wurdem mind. 2 Mal ausgefüllt, jede Info wurde mind. 2 Mal korrigiert. Mit Rentenberater und Anwältin (für Aufhebungsvertrag), die wir mangels Connections per google gefunden hatten, hatten wir auch kein Glück, die waren keine große Hilfe. War halt Pech. Ende August hatten wir noch den Eindruck, dass meine Freundin ihr Studium aufgeben muss, um jetzt die kommenden Jahre quasi Vollzeit Rentenanträge und Formulare für ihren Vater auszufüllen. Dann kam der September und das Krankengeld lief aus. Dann wär das Arbeitslosengeld dran gewesen. Und dann ging alles ganz schnell. Das Arbeitsamt hatte scheinbar keine Lust, Arbeitslosengeld zu zahlen, und daher erklärten sie ihn kurzerhand für arbeitsunfähig. Dafür genügte ein kleiner Schrieb des Arztes, fertig. Kein Amtsarzt, keine Formulare, monatelanges Hin und Her mit Anwältin und Rentenberater für die Katz. Aber egal. Seit September ist alles geklärt, er kriegt seine Rente/volle Erwerbsminderungsrente/Witwerrente und alles ist in Butter. Zumindest im Moment, wer weiß, vielleicht fällt mogen einem findigen Rentenformularhengst auf, dass alles ganz anders geregelt sein müßte und alles wird wieder auf den Kopf gestellt. Aber bis es soweit ist, freuen wir uns über einen aktuell machbaren Verwaltungsaufwand. Und nochmal herzlichen Dank an polydeikes und Matthew Pryor für die Hilfestellungen im Versicherungschaos. Einiges von den Tipps müssen wir noch abarbeiten, die Rente hatte erstmal Vorrang. Aber das wird schon noch... Und ganz besonderen Dank an Matthew Pryor für den Tipp, wegen dem Streit mit der Conti eine Versicherungsberaterin einzuschalten. Die Dame war absolut top. Es hat sich herausgestellt, dass die Reduzierung des KTG nicht okay war. Monatelanges Diskutieren mit der Conti, dann Einschalten der Versicherungsberaterin, ein Brief von ihr an die Conti, und ca. ein Monat später war die Nachzahlung der Conti für eineinhalb Jahre auf dem Konto. Das war ein ganz schöner Batzen. Seitdem läuft die Sache mit dem KTG reibungslos. Vielen Dank nochmal an alle! LG saibottina Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes November 19, 2014 Danke dir für das Update und euch gutes Gelingen weiterhin. Kurze Frage, wen hat Alex wg. dem KT Problem empfohlen? Frau Baumeister? Denke, es könnte ganz nützlich sein dies im Thread zu benennen. Gibt nun nicht so viele fähige Leute, die in solchen Situationen noch helfen können, Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor November 19, 2014 Hat er.Auch von mir weiterhin alles Gute,das ist mal ein wirklich erfreuliches Feedback! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes November 19, 2014 Dann nehme ich euch das stellvertretend mal ab: Versicherungsberaterin A. Baumeister https://www.versicherungsberaterin.net/ Schwerpunkte: Versicherungsrecht insb. PKV, BU, Unfallversicherung - Onlineberatung KEINE Versicherungsvermittlung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
saibottina November 20, 2014 Stimmt, da kann man ruhig noch ein paar Worte drüber verlieren. Ich wußte ja bis vor ein paar Monaten auch noch nicht, was Versicherungsberater tun bzw. dass es sie gibt. Sie beraten und vertreten einen bei Streit mit Versicherungen. Im Prinzip wie ein Anwalt, nur mit extremer Fachkenntnis im Bereich Versicherungen. Nachdem wir mit unserer Anwältin nicht so megaviel Glück hatten, wollten wir für die Conti-Sache unbedingt jemanden mit ausreichend Fachkenntnis. Unsere Erfahrungen beruhen natürlich nur auf einem Stichprobenumfang von n= 1, jeweils bei Anwalt und Versicherungsberaterin. Wenn man jemand anderen erwischt, kann das natürlich auch anders aussehen. Nichtsdestotrotz, die Versicherungsberaterin war spitze! Und ja, es war Frau Baumeister Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor November 21, 2014 Im Prinzip wie ein Anwalt, nur mit extremer Fachkenntnis im Bereich Versicherungen. Prinzipiell ja,mit einem nicht zu verachtenden Unterschied:Versicherungsberater dürfen nur außergerichtlich tätig werden.Vorteil dieser Versicherungsberaterin:Sie hat auch schon eine Leistungsabteilung von innen gesehen,ist also mit den Abläufen durchaus vertraut. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag