35sebastian März 22, 2014 · bearbeitet März 22, 2014 von 35sebastian Bis 2013 konnte man Abgeltungssteuer auf Spekulationsgewinne durch Altverluste vermeiden . Jetzt muss man anders vorgehen, um Abgeltungssteuer ganz oder teilweise zu vermeiden. Da dies Neuland ist, wüsste ich gern von wirklichen Praktikern (Steuerberater, Finanzbeamte etc.) die tagtäglich damit zu tun haben, wie man legal , aber kreativ vorgeht, um Abgeltungssteuer auf ein geringes Maß zurückzuführen. Nach meinem Kenntnisstand hat jeder für solche Gewinne einen Freibetrag von 801€ , Verheiratete von 1602€. Darüber hinaus wird jeder € mit der Abgeltungssteuer belegt. Meines Wissens legen Banken einen Pool für Gewinne und Verluste an. Nun zur Praxis. Verkauft ein Ehepaar eine Aktie mit einem Gewinn von 1500€ , dann erhebt die Bank keine Abgeltungssteuer, bei 2000€ aber für die restlichen 400€-(398 genau ) Verkauft das Paar im gleichen Jahr eine Aktie mit 500€ Verlust, dürfte auch bei einem Gewinn von 2000€ keine Abgeltungssteuer fällig werden.Oder? Spätestens beim FA wird das reguliert. Oder. Ist es egal, ob zuerst ein Gewinn und dann ein Verlust gemacht wird.? Und können Verluste aufs nächste Jahr oder später vorgetragen werden, um sie mit späteren Spekulationsgewinnen zu verrechnen , ähnlich wie bei der alten Regelung. Und gilt immer noch das Prinzip: First, in first out? Will heißen : Kaufe ich Anteile einer Aktie zu verschiedenen Terminen und Kursen, z.B. 100 St. zu 25 incl Spesen , dann 100 zu 24 , dann 100 zu 23 und verkaufe dann 100 zu 30incl . Spesen , wird dann ein Gewinn von 500€ (3000- 2500) oder 600 (3000 - Durchschnittspreis 2400 ) als Gewinn ermittelt? Vielen Dank für zielführende Antworten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner März 22, 2014 · bearbeitet März 22, 2014 von reckoner Hallo 35sebastian, die Fragen sind sehr einfach zu beantworten: Verkauft das Paar im gleichen Jahr eine Aktie mit 500€ Verlust, dürfte auch bei einem Gewinn von 2000€ keine Abgeltungssteuer fällig werden.Oder? Spätestens beim FA wird das reguliert. Oder.Alles JA. Konkreter: Wenn es die selbe Bank ist, wird sofort verrechnet, wenn es verschiedene Banken sind muss bei der Verlustbank eine Verlustbescheinigung beantragt werden und dann wird beim Finanzamt verrechnet. Ist es egal, ob zuerst ein Gewinn und dann ein Verlust gemacht wird.?Ja. Und können Verluste aufs nächste Jahr oder später vorgetragen werden, um sie mit späteren Spekulationsgewinnen zu verrechnen , ähnlich wie bei der alten Regelung.Natürlich. Entweder bleiben die Verluste im Topf bei der Bank, oder aber du läßt sie dir bescheinigen, dann lagern sie beim Finanzamt (wichtig: Verlustbescheinigung unbedingt einreichen, zu hause aufbewahren geht nicht).Übrigens, was du alte Regelung nennst, ist eigentlich schon uralt, alles was ich hier beschreibe gilt bereits seit 2009. Und gilt immer noch das Prinzip: First, in first out?Auch ja (wenn es unbedingt sein muss kann man das umgehen, ist aber etwas aufwendiger - man braucht mehrere Depots und ggf. Depotüberträge). Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
boll März 22, 2014 Nach meinem Kenntnisstand hat jeder für solche Gewinne einen Freibetrag von 801€ , Verheiratete von 1602€. Darüber hinaus wird jeder € mit der Abgeltungssteuer belegt. Ein kleines Detail sei noch angemerkt (falls es bei dir zutrifft): [...] § 70 EStDV Härtefallregelung? Arbeitnehmer haben neben den N-Einkünften eine Art Freibetrag bis EUR 410. [...] Es bedeutet aber letztendlich, dass Du nicht nur 801 sondern 1211 Kapitalerträge steuerfrei vereinnahmen kannst. Bei Kapitaleinnanhmen zwischen 1212 und und 1621 verringert sich der Vorteil linear und ab 1622 hast Du wieder nur 801 steuerfrei. In der Tat ziemlich unverständlich aber ist so. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ImperatoM März 22, 2014 [...] § 70 EStDV Härtefallregelung? Arbeitnehmer haben neben den N-Einkünften eine Art Freibetrag bis EUR 410. [...] Es bedeutet aber letztendlich, dass Du nicht nur 801 sondern 1211 Kapitalerträge steuerfrei vereinnahmen kannst. Bei Kapitaleinnanhmen zwischen 1212 und und 1621 verringert sich der Vorteil linear und ab 1622 hast Du wieder nur 801 steuerfrei. In der Tat ziemlich unverständlich aber ist so. Effektiv könnte man das so interpretieren, dass Du zwischen 1212 und 1621 Euro einen Grenzsteuersatz von über 50% zahlst. Insofern wäre es vorteilhaft, nicht "knapp" über 1212 Euro versteuern zu müssen, wenn man den Rest z.B. im Folgejahr versteuern kann - das lohnt sich, sofern man im Folgejahr entweder ohnehin ohne die Verlagerung über die 1621 kommt oder wenn man mit der Verlagerung unter 1212 liegt. Ob diese Auswirkungen der Gesetze so gewollt sind sei mal dahingestellt... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
lorddoc März 22, 2014 · bearbeitet April 1, 2014 von lorddoc Zu beachten ist noch, dass es zwei Verlusttöpfe gibt, einen für Aktienkursgewinne, einen für alles andere (Zinsen, Dividenden, Fonds, ETFs, Zertifikate, etc.). Logische Gründe dafür gibt es wahrscheinlich nicht?! Die viel interessantere Frage ist allerdings noch, wie man die Abgeltungssteuer legal und mit geringem Risiko ins nächste Folgejahr verschieben kann. Mir fallen spontan ein: - "Stückzinstrick" bei kurzlaufenden Anleihen mit hohem Kupon und Kuponzahlung im Januar. Also im Dezember Anleihe kaufen und Verluste über die Stückzinsenen generieren, dann im Januar den Gewinn aus dem Kupon realisieren und die Anleihe wieder verkaufen. - Zwei Zertifikate bzw. Futures auf möglichst volatile Underlyings kaufen, die sich genau gegensätzlich entwickeln (also long und short), dann die Seite mit Verlust am 31.12. verkaufen und die mit Gewinn am 02.01. Risiko hier natürlich, dass das Underlying nicht schwankt und dass an Silvester irgendetwas passiert. Und es könnte ggf. als Gestaltungsmissbrauch ausgelegt werden!? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
nightyhawk März 22, 2014 Ist es egal, ob zuerst ein Gewinn und dann ein Verlust gemacht wird.? Jahresübergreifend macht das imho aber einen gewaltigen Unterschied. Erste Jahr 2000€ Verlust -> Verlustvortrag -> nächste Jahr 2000€ Gewinn -> kann mit Vortrag verrechnet werden -> keine Abgeltungssteuer Erste Jahr 2000€ Gewinn -> Abgeltungssteuer -> nächste Jahr 2000€ Verlust -> allerhöchstens Verlustvortrag möglich Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
35sebastian März 22, 2014 Vielen Dank für eure Antworten. Am besten habe ich den Beitrag von reckoner verstanden. Ja, ich habe alle Aktien bei der gleichen Bank , aber seit 2008 zwei Depots, um "alte" und "neue" Aktien zu unterscheiden. Und meine Frage bezieht sich eindeutig nur auf Gewinne und Verluste aus Spekulationen mit Aktien und nicht auf Dividenden und Zinsen, worauf nach Überschreitung des Freibetrags automatisch Abgeltungssteuer fllig wird. Anderes als Aktien habe ich nicht, so dass ich auch nichts mit Stückzinsen und "underlyings " (so was kenne ich nicht) machen kann. Über das Alter kann man ja trefflich streiten. Für mich sind 5 Jahre nicht "uralt". Ich halte Gottseidank viele Aktien , die ururalt sind und abgeltungsfrei irgendwann verkauft werden. Meine Strategie wird wohl sein , dass ich erst einmal Verluste generiere und dann Gewinne, die dann im Rahmen des Freibetrags bleiben. Nochmals vielen Dank. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner März 22, 2014 Hallo 35sebastian, Am besten habe ich den Beitrag von reckoner verstanden.Vielen Dank.Ich war aber auch der Erste, die anderen brauchten dann diese Grundlagen schon nicht mehr zu posten, hätte bestimmt der ein oder andere auch gewusst. Den Hinweis mit der Härtefallregelung hatte ich übrigens mal wieder vergessen, dabei ist das insbesondere für Personen interessant, die nur knapp unter oder über dem Sparer-Pauschbetrag liegen (und das hast du ja indirekt gesagt). Für mich persönlich ist die Härtefallregelung aber völlig unbedeutend, mein Sparer-Pauschbetrag ist regelmäßig schon im Januar vernichtet, vielleicht denke ich deshalb nicht immer daran. Dazu passend gibt es auch noch den Altersentlastungsbetrag (wer mehr wissen möchte: Google hilft bestimmt), der erhöht praktisch auch wieder den Sparer-Pauschbetrag (bzw. besser den Grundfreibetrag). Ja, ich habe alle Aktien bei der gleichen Bank , aber seit 2008 zwei Depots, um "alte" und "neue" Aktien zu unterscheiden.Dann wird nur jeweils ein Topf geführt, die Bank verrechnet auch zwischen verschiedenen Depots. Der Sinn eines Zweitdepots ist einzig die Umgehung des FIFO-Prinzips, nicht aber das Verhindern der bankinternen Verrechnung. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stolper April 1, 2014 Die viel interessantere Frage ist allerdings noch, wie man die Abgeltungssteuer legal und mit geringem Risiko ins nächste Folgejahr verschieben kann. Mir fallen spontan ein: - "Stückzinstrick" bei kurzlaufenden Anleihen mit hohem Kupon und Kuponzahlung im Januar. Also im Dezember Anleihe verkaufen und Verluste über die Stückzinsenen generieren, dann im Januar den Gewinn aus dem Kupon realisieren. ...wenn ich Anfang Januar einen (hohen) Kupon kassieren will, dann darf ich die Anleihe im Dezember aber nicht verkaufen! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner April 1, 2014 Hallo stolper, das von dir zitierte ist falsch (imho ein Flüchtigkeitsfehler), es muss natürlich "im Dezember Anleihe verkaufen" heissen. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
lorddoc April 1, 2014 ...wenn ich Anfang Januar einen (hohen) Kupon kassieren will, dann darf ich die Anleihe im Dezember aber nicht verkaufen! Im Dezember Anleihe kaufen natürlich, habe ich korrigiert... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag