RandomWalker März 20, 2014 Hallo allerseits, aus aktuellem Anlass würde ich gerne für ein Baby ein Geldgeschenk machen. Das Kind soll zum Beispiel ein Sparbuch mit 1000 Euro Guthaben bekommen. Nun überlege ich aber, in eine andere Anlageform, bspw. eine Kinderrente, zu gehen. Grund: Bin mir nicht sicher inwieweit das investierte Kapital geschützt ist falls die Eltern Hartz 4 beantragen müssen. Hat jemand von Euch eine Idee wie ich dieses Risiko ausschalten kann? Vielen Dank im Voraus! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes März 20, 2014 · bearbeitet März 20, 2014 von polydeikes Aber das Verhältnis zu den Eltern ist ungetrübt? Oder sollen die generell nicht und das Kind dann erst mit x Jahren dran kommen? Wie alt bist du selbst? Das minderjährige Kind darf nur 3,1k selbst haben ... iSv H4 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kaffeetasse März 20, 2014 Nimm eine schöne Goldmünze wie z.B. diese hier: Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
RandomWalker März 22, 2014 Aber das Verhältnis zu den Eltern ist ungetrübt? Oder sollen die generell nicht und das Kind dann erst mit x Jahren dran kommen? Wie alt bist du selbst? Das minderjährige Kind darf nur 3,1k selbst haben ... iSv H4 Das Verhältnis zu den Eltern und zwischen den Eltern ist super, Vertraue Ihnen voll. Wenn das Kind 1000 Euro hat wird dies aber als Vermögen der Eltern bei Hartz angesetzt, oder? Wenn dann die Eltern 5000 Euro besitzen und das Kind nochmal 1000 gibt es erstmal kein Hartz 4 !? Gold würde ich supergern machen aber der Preis ist mir zu hoch Kaffeetasse Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Malvolio März 22, 2014 Jedes Kind hat einen Freibetrag von 3.100 Euro lt. einer kurzen Google Recherche (für Vermögen des Kindes). Was Spricht dagegen z.B. einen Fonds- oder ETF-Sparvertrag für das Kind zu eröffnen. Und wenn es irgendwann mal über die 3.100 Euro kommen gibt es im Zweifelsfall schlimmeres als im Notfall noch etwas Geld zu haben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
RandomWalker März 22, 2014 · bearbeitet März 22, 2014 von RandomWalker Jedes Kind hat einen Freibetrag von 3.100 Euro lt. einer kurzen Google Recherche (für Vermögen des Kindes). Was Spricht dagegen z.B. einen Fonds- oder ETF-Sparvertrag für das Kind zu eröffnen. Und wenn es irgendwann mal über die 3.100 Euro kommen gibt es im Zweifelsfall schlimmeres als im Notfall noch etwas Geld zu haben. Also wenn diese Grenze wirklich bei 3.100 Euro liegt sehe ich das ebenfalls gelassen. Aber klar ist es ärgerlich kein Hartz zu bekommen nur weil der liebe Onkel Geld fürs Kind angelegt hat. Scheint aber zu stimmen; Kind hat 3.100 Euro Schonvermögen http://www.brutto-netto-rechner.info/schonvermoegen.php Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ImperatoM März 22, 2014 Vielleicht wäre es am einfachsten, das Geld nur symbolisch zu verschenken, aber in Deinem eigenen Vermögen zu belassen und separat anzulegen. Offiziell verschenken kannst Du es dann ja zum passenden Zeitpunkt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Incitatus März 22, 2014 Jedes Kind hat einen Freibetrag von 3.100 Euro lt. einer kurzen Google Recherche (für Vermögen des Kindes). Was Spricht dagegen z.B. einen Fonds- oder ETF-Sparvertrag für das Kind zu eröffnen. Und wenn es irgendwann mal über die 3.100 Euro kommen gibt es im Zweifelsfall schlimmeres als im Notfall noch etwas Geld zu haben. Also wenn diese Grenze wirklich bei 3.100 Euro liegt sehe ich das ebenfalls gelassen. Aber klar ist es ärgerlich kein Hartz zu bekommen nur weil der liebe Onkel Geld fürs Kind angelegt hat. Scheint aber zu stimmen; Kind hat 3.100 Euro Schonvermögen http://www.brutto-ne...onvermoegen.php Der Freibetrag für ein minderjähriges Kind liegt sogar noch etwas höher. Neben den bereits erwähnten 3.100,00 EUR (§ 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1a SBG II) ist noch ein Freibetrag für notwendige Anschaffungen in Höhe von 750,00 EUR zu berücksichtigen (§ 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 SGB II). Insgesamt beläuft sich der Freibetrag somit auf 3.850,00 EUR. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
RandomWalker März 22, 2014 Der Freibetrag für ein minderjähriges Kind liegt sogar noch etwas höher. Neben den bereits erwähnten 3.100,00 EUR (§ 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1a SBG II) ist noch ein Freibetrag für notwendige Anschaffungen in Höhe von 750,00 EUR zu berücksichtigen (§ 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 SGB II). Insgesamt beläuft sich der Freibetrag somit auf 3.850,00 EUR. Ah klasse. Vielen Dank für die kompetente Hilfe. Dann brauchen wir uns bei den paar Euronen schon einmal keine Gedanken zu machen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes März 22, 2014 Tjo, die 3100 kommen erst dann dazu, wenns eigenes Vermögen des Kindes ist. Stört also die Eltern vorm Hintergrund H4 nicht. Insofern musst du dir keinen Kopf machen, wenn das Verhältnis zu den Eltern super ist. Dann kannst du mit den geplanten 1k für das Kind machen was du möchtest. Schwierig wäre es nur geworden, wenn die Eltern keinen Zugriff ... usw. usf. ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag