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TMS1989

Abgeltungssteuer auf amerikanische Dividenden

Empfohlene Beiträge

TMS1989

Wunderschönen guten Tag,

 

ich nehme an einem Aktienkaufplan meines Arbeitgebers teil der den Hauptsitz in der Vereinigten Staaten hat. Der Antrag W-8BEN ist auch akzeptiert wurden, sodass beim Verkauf entstehende Gewinne und Dividenden mit 15% Quellensteuer in Amerika besteuert werden und ich über die Einkommenserklärung die restlichen Angaben mache und somit der deutsche Fiskus auch seinen Anteil erhält.

Wie sieht es aber mit diesen amerikanischen Dividenden aus die nicht an mich ausgezahlt werden, sondern direkt reinvestiert werden. Die amerikanische Quellensteuer wird abgezogen, aber muss dies auch in Deutschlnd direkt versteuert werden ?

Wie muss ich in diesem Fall vorgehen ß

 

Ich bedanke mich vielmals im Voraus für jede hilfreiche Antwort.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

TMS1989

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Taxadvisor

Wunderschönen guten Tag,

 

ich nehme an einem Aktienkaufplan meines Arbeitgebers teil der den Hauptsitz in der Vereinigten Staaten hat. Der Antrag W-8BEN ist auch akzeptiert wurden, sodass beim Verkauf entstehende Gewinne und Dividenden mit 15% Quellensteuer in Amerika besteuert werden und ich über die Einkommenserklärung die restlichen Angaben mache und somit der deutsche Fiskus auch seinen Anteil erhält.

Wie sieht es aber mit diesen amerikanischen Dividenden aus die nicht an mich ausgezahlt werden, sondern direkt reinvestiert werden. Die amerikanische Quellensteuer wird abgezogen, aber muss dies auch in Deutschlnd direkt versteuert werden ?

Wie muss ich in diesem Fall vorgehen ß

 

Ich bedanke mich vielmals im Voraus für jede hilfreiche Antwort.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

TMS1989

 

Genauso... (wo wird das Depot den geführt?)

 

Gruß

Taxadvisor

 

 

 

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TMS1989

Ich bedanke mich vielmals für deine schnelle Antwort.

Das Depot wird in den Vereinigten Staaten verwaltet.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

TMS1989

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Taxadvisor

Ich bedanke mich vielmals für deine schnelle Antwort.

Das Depot wird in den Vereinigten Staaten verwaltet.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

TMS1989

 

Wir rechnen die (alternative) Bar-Dividende jeweils zum Tageskurs um, entsprechend der Anzahl der reinvestierten Stücke ergeben sich daraus deren Anschaffungskosten.

 

Gruß

Taxadvisor

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Plutos

...sodass beim Verkauf entstehende Gewinne und Dividenden mit 15% Quellensteuer in Amerika besteuert werden und ich über die Einkommenserklärung die restlichen Angaben mache und somit der deutsche Fiskus auch seinen Anteil erhält...

 

Quellensteuer 15% wäre aber m.E. nur auf die Dividende. Kursgewinne über die ESt-Erklärung unterliegen der Abgeltungssteuer 25% + Soli + Limburger Residenzabgabe :-

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TMS1989

Im Falle, dass der Sparer-Pauschbetrag nicht ausgeschöpft wurde, müssten Kursgewinne und Dividenen dann aber nicht mehr nachversteuert werden. Die in Amerika abgeführte Quellensteuer würde man aber durch die Anlage KAP dann aber nicht zurück erhalten, oder ? Und die Pflicht zur Steuererklärung besteht bestimmt auch noch weiter wegen der ausländischen Kapitalerträge, oder wie sieht es da aus ?

 

Mit freundlichen Grüßen

 

TMS1989

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Taxadvisor

Im Falle, dass der Sparer-Pauschbetrag nicht ausgeschöpft wurde, müssten Kursgewinne und Dividenen dann aber nicht mehr nachversteuert werden. Die in Amerika abgeführte Quellensteuer würde man aber durch die Anlage KAP dann aber nicht zurück erhalten, oder ? Und die Pflicht zur Steuererklärung besteht bestimmt auch noch weiter wegen der ausländischen Kapitalerträge, oder wie sieht es da aus ?

 

Mit freundlichen Grüßen

 

TMS1989

 

Keine Rückerstattung der 15% Quellensteuer in D, keine Erklärungspflicht, wenn insgesamt unter Freibetrag (theoretisch ist es auch möglich, den Freibetrag im Inland nicht zu nutzen, und die inl. KAP-Erträge voll zu versteuern, dann wäre m.E. auch keine Erklärungspflicht, solange die ausl. Einkünfte unter Freibetrag, dann verschenkt man aber Freibeträge und die QuSt). Aber Vorsicht: Zeile 108 Mantelbogen muss angekreuzt werden, wenn eine Erklärung abgegeben wird.

 

Gruß

Taxadvisor

 

 

 

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cpandrea

Keine Rückerstattung der 15% Quellensteuer in D, keine Erklärungspflicht, wenn insgesamt unter Freibetrag (theoretisch ist es auch möglich, den Freibetrag im Inland nicht zu nutzen, und die inl. KAP-Erträge voll zu versteuern, dann wäre m.E. auch keine Erklärungspflicht, solange die ausl. Einkünfte unter Freibetrag, dann verschenkt man aber Freibeträge und die QuSt). Aber Vorsicht: Zeile 108 Mantelbogen muss angekreuzt werden, wenn eine Erklärung abgegeben wird.

 

Gruß

Taxadvisor

 

 

 

 

Ist es jetzt pflichtig die Zeile 108 Mantelbogen anzukreuzen ? früher war es nicht oder

 

vielen dank

cpandrea

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TMS1989

....... Aber Vorsicht: Zeile 108 Mantelbogen muss angekreuzt werden, wenn eine Erklärung abgegeben wird....

 

 

 

Ausser bei einer vereinfachten Steuererklärung, oder ? Also wenn ich aufgrund der ausländischen Dividenden und Gewinne die unter dem Sparer-Pausch-Betrag liegen, nicht zu einer Steuererklärung verpflichtet bin (und andere Tatbestände die zu einer Steuererklärungspflicht führen liegen auch nicht vor), dann kann ich doch auch eine vereinfachte Steuererklärung ohne Anlage KAP oder Anlage AUS abgeben. Oder bin ich hier absolut auf dem Holzweg ?

 

Mit freundlichen Grüßen

 

TMS1989

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