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topias

Erstmals über 801 Euro Freibetrag, Hilfe!

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topias
· bearbeitet von topias

Hallo alle zusammen,

 

 

ich bräuchte mal einen Rat zum Thema Steuern:

 

Ich bin für das Jahr 2013 erstmals über 801 Euro gekommen und weiß nicht, was ich für 2013 und in Zukunft machen soll/muss. Die Fakten:

 

 

- Ich hatte in 2013 nur ausländisch, ausschüttende (laut Onvista) Fonds, wie z.B.:

 

CARMIGN.PATRIMOI.AEO YDIS FR0011269588

DWS CONCEPT-KALDEM. LD LU0599946976

ETHNA-AKTIV E A LU0136412771

FLOSSB.V.STORCH-MUL.OPP.R LU0323578657

 

 

- Ich habe meine Jahressteuerbescheinigung bekommen (unten angehängt)

 

- alles ist bei nur einer Bank in Deutschland (mein Konto, Depot, voller Freibetrag etc.)

 

 

 

Meine Fragen:

 

1) Was MUSS ich für 2013 machen? Ich möchte nur steuerehrlich sein und die Verwaltung sollte möglichst unkompliziert sein - mögliche Vermeidung von Doppelsteuer etc. wäre mir ggf. egal.

 

2) Wenn ich das KAP-Formular ausfüllen muss: gibt es da irgendwo eine einfache Schritt für Schritt Anleitung? Ich habe als Software Steuerspar 2014, aber das finde ich sehr unübersichtlich und habe am Ende kein sicheres Gefühl.

 

3) KAP-Formular: Stehen in der Jahresabschussbescheinigung alle nötigen Infos? Oder muss ich beim Bundesanzeiger noch Daten sammeln und die irgendwo eintragen? Steuerspar 2014 fragt mich nicht danach bzw. ich hab's ggf. falsch bedient.

 

4) Wenn ich zukünftig ETFs habe, die als SWAPer nicht thesaurieren/ausschütten (z.B. LU0392495023), verändert sich dann was an meiner Steuer-Situation?

 

 

Im Notfall müsste ich mir irgendwie für diese Jahr einen Steuerberater suchen... und alle Wertpapiere verkaufen - ich möchte auf Dauer ohne Steuerberater auskommen, eine Software muss reichen.

 

 

 

Vielen vielen Dank!

 

 

Gruß

 

 

 

--------------------------------------------------------------------------------------------------------

 

Höhe der Kapitalerträge EUR xxxx Euro

Zeile 7 Anlage KAP

(ohne Erträge aus Lebensversicherungen im Sinne

des § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG)

 

davon: Gewinn aus Kapitalerträgen im Sinne des

§ 20 Abs. 2 EStG EUR xxxx Euro

Zeile 8 Anlage KAP

 

davon: Gewinn aus Aktienveräußerungen im Sinne

des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG 0 Euro

Zeile 9 Anlage KAP

 

Ersatzbemessungsgrundlage im Sinne des § 43a Abs.

2 Satz 7, 10, 13 und 14 EStG 0 Euro

Enthalten in den bescheinigten Kapitalerträgen

Zeile 11 Anlage KAP

 

 

Höhe des in Anspruch genommenen

Sparer-Pauschbetrages EUR xxx Euro

Zeile 14 oder 15 Anlage KAP

 

Kapitalertragsteuer EUR xx Euro

Zeile 50 Anlage KAP

 

Solidaritätszuschlag x Euro

Zeile 51 Anlage KAP

 

rk Kirchensteuer zur Kapitalertragsteuer x Euro

Zeile 52 Anlage KAP

 

Summe der angerechneten ausländischen Steuer x Euro

Zeile 53 Anlage KAP

 

Summe der anrechenbaren

noch nicht angerechneten ausländischen Steuer 0 Euro

Zeile 54 Anlage KAP

Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie bei negativem

Ausweis verpflichtet sind, die hieraus

resultierenden Erträge in Ihrer

Einkommensteuererklärung - Zeile 17 der Anlage KAP -

gemäß § 32d Absatz 3 EStG anzugeben.

 

Bei Veräußerung / Rückgabe von Anteilen

Summe der als zugeflossen geltenden, noch nicht dem

Steuerabzug unterworfenen Erträge aus Anteilen an

ausländischen Investmentvermögen in Fällen des

§ 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG EUR xx Euro

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west263

Auf onvista als Quelle, würde ich mich nicht verlassen. Bundesanzeiger, Internetseite der Fondsgesellschaft und auch die Mitteilungen der Bank sind für mich die verlässlichen Quellen.

 

Um es mal einfach darzulegen, wenn alle deine Fonds ausschüttend sind, werden die Ausschüttungen erst mal mit deinem Freibetrag verrechnet. Sollte dieser aufgebraucht sein, werden die weiteren Ausschüttungen mit Abgeltungssteuer belegt. Damit ist dann alles erledigt und Du musst nichts ausfüllen.

 

Das ist die einfache Art, sollte jetzt aber irgendein Fonds Teil - oder Zwischenthesaurierungen durchführen, sieht es schon komplizierter aus.

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cktest

Meiner Ansicht nach musst Du gar nichts machen. Die Bank führt auf alle Gewinne, die oberhalb des Freibetrags liegen, automatisch 25% Kapitalertragssteuer an irgendein Finanzamt ab.

Wenn Deine Bank Deine Kirchenzugehörigkeit nicht kennt, dann musst Du eine Einkommensteuererklärung machen. Dazu füllst Du die Anlage KAP einfach so aus, wie es Deine Jahressteuerbescheinigung vorgibt. Je nachdem wie Deine sonstige Einkommenssituation aussieht, bekommst Du vielleicht sogar noch was zurück.

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Investor93
· bearbeitet von Investor93

Ich bin für das Jahr 2013 erstmals über 801 Euro gekommen und weiß nicht, was ich für 2013 und in Zukunft machen soll/muss. Die Fakten:

 

 

Wenn auch keiner gerne Steuern bezahlt, herzlichen Glückwunsch weil ein Anstieg der Erträge ja zeigt, dass das Sparen Früchte trägt! Dabei lasse ich mal Kursschwankungen außen vor.

 

Bei Veräußerung / Rückgabe von Anteilen

Summe der als zugeflossen geltenden, noch nicht dem

Steuerabzug unterworfenen Erträge aus Anteilen an

ausländischen Investmentvermögen in Fällen des

§ 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG EUR xx Euro

 

Darunter steht sicher noch der Satz: (Diese Summe ist in der bescheinigten Höhe der Kapitalerträge enthalten und in der Anlage KAP von der Höhe der Kapitalerträge abzuziehen)

 

Grundsätzlich sollten alle Steuern bezahlt sein. Das ist das Prinzip der Abgeltungssteuer. Offensichtlich ist auch die Kirchensteuer schon abgeführt worden.

 

Du hast 2013 einen ausländischen Fonds verkauft, für den Dir beim Verkauf für den gesamten Zeitraum in dem Du ihn gehalten hast die thesaurierten Beträge in der Höhe von xx EUR nochmals versteuert worden sind. Das kann auch bei ausschüttenden ausländischen Fonds passieren.

Kannst Du angeben, welchen ausländischen Fonds Du 2013 verkauft hast oder waren das mehrere.

Auf der Verkaufsabrechnung müsste folgendes vermerkt sein:

Information zum Steuerabzug:

Besitzanteilige Thesaurierung xx EUR

KEST-pflichtiger Kapitaertrag xx EUR

 

Wenn Du die Thesaurierungen jedes Jahr versteuert hast, bzw. durch Deinen Steuerfreibetrag abgedeckt waren, darfst Du die Steuern für den Betrag xx Euro zurückverlangen. Das machst Du, indem Du den Betrag von xx Euro von dem Betrag xxxx Euro für Zeile 7 Anlage KAP abziehst und alle anderen Werte der Steuerbescheinigung wie angegeben in die entssprechenden Zeilen der Anlage KAP einträgst.

(Wenn Du genau sein willst, müsstest Du nachvollziehen, ob die Summe der jährlichen Thesaurierungen und der anderen Erträge aus Kapitalvermögen in dem Jahr nicht den Freibetrag überstiegen haben.) Bei dem anscheinend kleinen Betrag von xx EUR kann man das aber wahrscheinlich vernachlässigen)

 

Du bekommst ca 27% von xx EUR als zuviel gezahlte Steuer zurück.

Ich nehme an, dass das Steuerprogramm diese Werte in einer Eingabemaske für die Steuerbescheinigung abfragt und dann den reduzierten Eintrag für Zeile 7 errechnet.

 

Das hört sich kompliziert an, ist aber halb so schlimm.

Vielleicht ist es auch mal eine gute Übung.

Einen Steuerberater würde ich dafür nicht in Anspruch nehmen.

 

Hier ist das auch gut erklärt https://www.allianzg...b81440500webweb

 

Alle Angaben ohne Gewähr. Ich habe nur beschrieben wie ich es mache.

 

Investor93

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topias

Danke für die Antworten!

 

 

Meine Bank kennt meine Kirchenzugehörigkeit seit vielen Jahren, also das sollte ok sein, sie zieht auch Kirchensteuer ein.

 

 

Wegen komischen Teilthesaurierungen bei den genannten Fonds könnte ich ja aber Probleme kriegen. Kennt ihr eine zuverlässige, möglichst einfache Anleitung/Software , die hilft

 

das Problem zu umgehen? Nach dem Motto: "Nun schaue im Bundesanzeiger in Zeile xx, addiere den Betrag zum bisherigen Betrag im KAP-Formular Zeile xx, passe auf das..." etc.

 

 

Gibt es sonst noch "Strickfallen" neben Teilthesaurierungen, die meine Bank (DiBa) nicht berücksichtigt, die aber z.B. im Bundesanzeiger stehen? Woher bekommt DiBa eigentlich Steuerinformationen, auch vom Bundesanzeiger?

 

 

Gruß

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Sulawesi

Wegen komischen Teilthesaurierungen bei den genannten Fonds könnte ich ja aber Probleme kriegen.

 

Kennt irgendjemand wen der wegen sowas schon mal ein Problem hatte? Hier werden wegen dem "steuerlich einfach" tausende Seiten vollgeschrieben, aber interessiert sich das FA fuer dieses doch eher theoretische Problem? Was kannst du da versehentlich maximal hinterziehen? 5-10Euro?

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topias
· bearbeitet von topias

Wegen komischen Teilthesaurierungen bei den genannten Fonds könnte ich ja aber Probleme kriegen.

 

Kennt irgendjemand wen der wegen sowas schon mal ein Problem hatte? Hier werden wegen dem "steuerlich einfach" tausende Seiten vollgeschrieben, aber interessiert sich das FA fuer dieses doch eher theoretische Problem? Was kannst du da versehentlich maximal hinterziehen? 5-10Euro?

 

 

Ich habe noch nicht gehört, das jemand Probleme hatte, aber das soll nichts heißen. Es ist schon sehr unbefriedigend, dass Bürger in Deutschland mit diesem Thema so alleine gelassen werden... wieso kann man da nicht einfach Rechtssicherheit schaffen... bzw. warum bietet eine

 

Bank wie die Diba nicht einfach den Service an, dass sie sich um den ganzen Sch*** kümmert und mit ein Zettel gibt, den ich nur noch abtippen muss. Ich würde dafür ja auch was bezahlen... Ach, ich rege mich auf.. Man könnte doch sicher etwas (besser) Durchdachtes zustande bringen..

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Investor93

Danke für die Antworten!

 

 

Meine Bank kennt meine Kirchenzugehörigkeit seit vielen Jahren, also das sollte ok sein, sie zieht auch Kirchensteuer ein.

 

 

Wegen komischen Teilthesaurierungen bei den genannten Fonds könnte ich ja aber Probleme kriegen. Kennt ihr eine zuverlässige, möglichst einfache Anleitung/Software , die hilft

 

das Problem zu umgehen? Nach dem Motto: "Nun schaue im Bundesanzeiger in Zeile xx, addiere den Betrag zum bisherigen Betrag im KAP-Formular Zeile xx, passe auf das..." etc.

 

 

Gibt es sonst noch "Strickfallen" neben Teilthesaurierungen, die meine Bank (DiBa) nicht berücksichtigt, die aber z.B. im Bundesanzeiger stehen? Woher bekommt DiBa eigentlich Steuerinformationen, auch vom Bundesanzeiger?

 

 

Gruß

 

Um das Prinzip zu verstehen, solltest Du die entsprechenden Passagen in dem von mir verlinkten PDF durchlesen.

 

Bei Versteuerung von Thesaurierungen auslandischer Fonds ist für mich erste Informationsquelle die Steuerbescheinigung der Bank.

 

Bei mir steht da:

x Ausländisch thesaurierender Investmentfonds vorhanden

 

nur nachrichtlich

Höhe der ausschüttungsgleichen Erträge der ausländischen thesaurierenden Investvermögen

und Mehr-/Mindestbeträge aus intransparenten Fonds --------------------------Anlage KAP Zeile 17-------------------- xx,xx

Hierauf entfallende anrechenbare ausländische Steuer -------------------------Anlage KAP Zeile 54 --------------------xx,xx

 

Im Normalfall reicht es meines Erachtens diese Beträge in die entsprechenden Zeilen der Steuererklärung zu übertragen.

 

Wenn darunter noch steht:

x Im Zeitpunkt der Erstellung dieser Bescheinigung waren nicht alle Erträge der für Sie verwahrten ausländischen thesaurierendsen Investmentvermögen bekannt. .........

 

musst Du für die Steuererklärung noch Daten feststellen. (Bei mir sind das nur wenige Fonds).

 

Dann ist es gut, wenn die Bank angibt, welche Fonds noch nicht erfasst wurden. Die Daten musst Du dann später im Bundesanzeiger nachvollziehen und der Steuererklärung hinzufügen. Wenn das passiert kann man den den Fonds verkaufen und durch einen anderen ersetzen, damit man in Zukunft Ruhe hat.

 

Jede Thesaurierung teilt mir die Bank in einer Mitteilung mit.

Wenn Du also Thesaurierungsmitteilungen nach der Steuerbescheinigung bekommst sind das wahrscheinlich die nicht erfassten Fälle. Du musst aber immer darauf achten, auf welches Kalenderjahr sich die Thesaurierung bezieht.

 

Bei comdirect und DAB hast Du auch die Möglichkeit die Thesaurierungen in einer Steuerübersicht nachzuvollziehen.

 

Investor93

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topias

Danke für die Antworten!

 

 

Meine Bank kennt meine Kirchenzugehörigkeit seit vielen Jahren, also das sollte ok sein, sie zieht auch Kirchensteuer ein.

 

 

Wegen komischen Teilthesaurierungen bei den genannten Fonds könnte ich ja aber Probleme kriegen. Kennt ihr eine zuverlässige, möglichst einfache Anleitung/Software , die hilft

 

das Problem zu umgehen? Nach dem Motto: "Nun schaue im Bundesanzeiger in Zeile xx, addiere den Betrag zum bisherigen Betrag im KAP-Formular Zeile xx, passe auf das..." etc.

 

 

Gibt es sonst noch "Strickfallen" neben Teilthesaurierungen, die meine Bank (DiBa) nicht berücksichtigt, die aber z.B. im Bundesanzeiger stehen? Woher bekommt DiBa eigentlich Steuerinformationen, auch vom Bundesanzeiger?

 

 

Gruß

 

Um das Prinzip zu verstehen, solltest Du die entsprechenden Passagen in dem von mir verlinkten PDF durchlesen.

 

Bei Versteuerung von Thesaurierungen auslandischer Fonds ist für mich erste Informationsquelle die Steuerbescheinigung der Bank.

 

Bei mir steht da:

x Ausländisch thesaurierender Investmentfonds vorhanden

 

nur nachrichtlich

Höhe der ausschüttungsgleichen Erträge der ausländischen thesaurierenden Investvermögen

und Mehr-/Mindestbeträge aus intransparenten Fonds --------------------------Anlage KAP Zeile 17-------------------- xx,xx

Hierauf entfallende anrechenbare ausländische Steuer -------------------------Anlage KAP Zeile 54 --------------------xx,xx

 

Im Normalfall reicht es meines Erachtens diese Beträge in die entsprechenden Zeilen der Steuererklärung zu übertragen.

 

Wenn darunter noch steht:

x Im Zeitpunkt der Erstellung dieser Bescheinigung waren nicht alle Erträge der für Sie verwahrten ausländischen thesaurierendsen Investmentvermögen bekannt. .........

 

musst Du für die Steuererklärung noch Daten feststellen. (Bei mir sind das nur wenige Fonds).

 

Dann ist es gut, wenn die Bank angibt, welche Fonds noch nicht erfasst wurden. Die Daten musst Du dann später im Bundesanzeiger nachvollziehen und der Steuererklärung hinzufügen. Wenn das passiert kann man den den Fonds verkaufen und durch einen anderen ersetzen, damit man in Zukunft Ruhe hat.

 

Jede Thesaurierung teilt mir die Bank in einer Mitteilung mit.

Wenn Du also Thesaurierungsmitteilungen nach der Steuerbescheinigung bekommst sind das wahrscheinlich die nicht erfassten Fälle. Du musst aber immer darauf achten, auf welches Kalenderjahr sich die Thesaurierung bezieht.

 

Bei comdirect und DAB hast Du auch die Möglichkeit die Thesaurierungen in einer Steuerübersicht nachzuvollziehen.

 

Investor93

 

 

Danke für die Infos! Ich habe meinen Bescheid ja oben angehängt, dort steht u.a.:

 

 

 

Summe der anrechenbaren

noch nicht angerechneten ausländischen Steuer 0 Euro

Zeile 54 Anlage KAP

 

 

Sind dann die 0 Euro ein einigermaßen sicher Hinweis darauf, dass keine Probleme mit Teilthesaurierungen etc. bestehen?

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neysee

Danke für die Infos! Ich habe meinen Bescheid ja oben angehängt, dort steht u.a.:

 

 

 

Summe der anrechenbaren

noch nicht angerechneten ausländischen Steuer 0 Euro

Zeile 54 Anlage KAP

 

 

Sind dann die 0 Euro ein einigermaßen sicher Hinweis darauf, dass keine Probleme mit Teilthesaurierungen etc. bestehen?

 

Nein, das erlaubt darüber keinerlei Aussage, denn auf (Teil)thesaurierungen ausändischer Fonds anrechenbare ausl. Steuern wären hier nicht enthalten, genauso wie die ausschüttungsgleichen Erträge nicht in Zeile 7 enthalten sind.

 

Der Block lautet genauso wie vom Vorposter beschrieben, und im Muster des BMF findet er sich auf Seite 24.

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topias

Danke für die Infos! Ich habe meinen Bescheid ja oben angehängt, dort steht u.a.:

 

 

 

Summe der anrechenbaren

noch nicht angerechneten ausländischen Steuer 0 Euro

Zeile 54 Anlage KAP

 

 

Sind dann die 0 Euro ein einigermaßen sicher Hinweis darauf, dass keine Probleme mit Teilthesaurierungen etc. bestehen?

 

Nein, das erlaubt darüber keinerlei Aussage, denn auf (Teil)thesaurierungen ausändischer Fonds anrechenbare ausl. Steuern wären hier nicht enthalten, genauso wie die ausschüttungsgleichen Erträge nicht in Zeile 7 enthalten sind.

 

Der Block lautet genauso wie vom Vorposter beschrieben, und im Muster des BMF findet er sich auf Seite 24.

 

 

 

Also zusammengefasst: es gibt keinen "einfachen" Hinweis von der Bank darauf, dass (Teil)Thesaurierungen stattgefunden haben.

 

 

 

Man muss also jedes Jahr die Dokumente im Bundesanzeiger durchsuchen. Welche Schritte sind da genau nötig? Kann man da nicht eine Checkliste aufstellen? Ich habe es gerade mal versucht, aber scheitere schon daran, dass z.B. bei

 

diesem Fonds LU0323578657 (Flossbach mult. Opport.) die Geschäftsjahre von Oktober bis September gehen...

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Investor93
· bearbeitet von Investor93

Summe der anrechenbaren

noch nicht angerechneten ausländischen Steuer 0 Euro

Zeile 54 Anlage KAP

 

 

Sind dann die 0 Euro ein einigermaßen sicher Hinweis darauf, dass keine Probleme mit Teilthesaurierungen etc. bestehen?

 

neysee hat ja auch schon geantwortet.

 

Hier geht es nur um noch nicht angerechnete Quellensteuer aus andern Erträgen als ausländischen Thesaurierungen.

Diese Angabe hilft Dir also nicht weiter.

 

Wenn man noch zu versteuernde ausländische Thesaurierungen hat, steht das in der Steuererklärung weiter unten und betrifft dann auch Zeile 54. (unter der Zeile die folgendermaßen beginnt: "x Ausländisch thesaurierender Investmentfonds vorhanden")

 

Ich halte es nicht für sinnvoll jetzt Deine Fonds im Bundesanzeiger auf Thesaurierungen zu durchforsten. Denn da treten dann wieder neue Fragen auf. Eventuell vorhandene Thesaurierungen von Ausschüttenden Fonds können trotzdem versteuert sein, was Du meines Wissens alleine im Bundesanzeiger nicht erkennen kannst.

 

Der Punkt, dem ich mal nachgehen würde ist die Frage, welcher Fonds den folgenden Text verursacht hat:

Bei Veräußerung / Rückgabe von Anteilen

Summe der als zugeflossen geltenden, noch nicht dem

Steuerabzug unterworfenen Erträge aus Anteilen an

ausländischen Investmentvermögen in Fällen des

§ 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG EUR xx Euro

Siehe die Verkaufsabrechnungen für 2013 durch und suche nach diesen Angaben:

 

Information zum Steuerabzug:

Besitzanteilige Thesaurierung xx EUR

KEST-pflichtiger Kapitalertrag xx EUR

 

Wenn Du den oder die Vorgänge findest, deren Angaben in Summe dem Betrag oben entsprechen, weißt Du schon einmal welche Fonds Thesaurierungen verursacht haben.

Wahrscheinlich hast Du die Fonds jetzt nicht mehr.

Teile hier die ISIN des oder der Fonds und das Anschaffungsdatum mit, dann können wir versuchen die Thesaurierungen im Bundesanzeiger wiederzufinden.

 

Wenn Du sowieso eine Steuererklärung machst, würde ich die Steuerbescheinigung eingeben. Du bekommst dann etwas Steuer zurück. Dafür musst Du nicht unbedingt den Bundesanzeiger zu konsultieren.

 

Die wichtigsten Angaben des Bundesanzeigers für ausländische Thesaurierer sind:

agE(ausschüttungsgleiche Erträge) laut Bundesanzeiger gem. § 5 Abs. 1 Nr. 2 InvStG --> KAP Z. 17

anrechenbare ausl. QSt laut Bundesanzeiger gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1 f) aa) InvStG --> KAP Z. 54

fiktive ausl. QSt laut Bundesanzeiger gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1 f) cc) InvStG oder § 5 Abs. 1 Nr. 1 f) ee) --> KAP Z. 55

Dies habe ich hier http://www.wertpapie...post__p__823510 entnommen.

 

Investor93

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Investor93

 

diesem Fonds LU0323578657 (Flossbach mult. Opport.) die Geschäftsjahre von Oktober bis September gehen...

 

Wenn ausländische Thesaurierungen zu berücksichtigen sind, gelten sie meines Wissens mit dem letzten Tag des Geschäftsjahres als zugeflossen. Das Datum bestimmt dann auch das Steuerjahr.

Bei ausschüttenden Fonds, können aber evtl. vorhandene Thesaurierungen zusammen mit der Ausschüttung versteuert sein. Du musst Dir dann die steuerliche Information zur Ausschüttungsmitteilung ansehen und prüfen, ob nicht in der Steuerbemessungsgrundlage Thesaurierungs- und Ausschüttungsbetrag abdecken.

 

Investor93

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neysee

 

Also zusammengefasst: es gibt keinen "einfachen" Hinweis von der Bank darauf, dass (Teil)Thesaurierungen stattgefunden haben.

 

Doch, den von Investor93 zitierten nachrichtlichen Teil, siehe auch die Randziffern 25 und 33 in dem von mir verlinkten BMF-Schreiben.

 

Du bekommst die Information, ob im Depot am 31.12. ausländische Thesaurierer enthalten waren,

die relevanten Beträge für die Fonds, die zu diesem Zeitpunkt vorhanden waren oder die in dem Jahr verkauft wurden, das Geschäftsjahresende des Fonds aber zwischen Jahresbeginn und Veräußerungszeitpunkt war, soweit diese schon bekannt sind,

die Liste der Fonds, bei denen die steuerlich relevanten Daten noch nicht bekannt sind.

 

Fehlt das alles, existiert das wohl auch nicht.

 

Bleibt also nur noch die Frage, woher der Teil

 

Bei Veräußerung / Rückgabe von Anteilen

Summe der als zugeflossen geltenden, noch nicht dem

Steuerabzug unterworfenen Erträge aus Anteilen an

ausländischen Investmentvermögen in Fällen des

§ 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG EUR xx Euro

 

kommt. Nach der Logik müsste das ein ausländischer Thesaurierer sein, der in dem Jahr verkauft wurde, bei dem zwischen Jahresanfang und Verkauf aber keine Thesaurierung stattfand (da der inzwischen mehrfach erwähnte nachrichtliche Teil zu dem Thema ja anscheinend fehlt).

 

Was für Fonds du in dem Jahr verkauft hast, weißt du selber am Besten. Irgendeiner wird der Übeltäter sein.

 

Im Übrigen ist dann die Aussage: Beim Verkauf wurde der genannte Betrag als aufsummierte ausschüttungsgleiche Erträge zwischen Kauf und Verkauf versteuert und ist in Zeile 7 enthalten. Tatsächlich waren diese ausschüttungsgleichen Erträge schon in den Vorjahren zu versteuern. Insofern in den Jahren der Sparerfreibetrag inkl. der ausschüttungsgleichen Erträge nicht ausgeschöpft war, wäre dieser Betrag nun zu unrecht nochmal besteuert worden, insofern wäre das Abgeben der Anlage KAP mit entsprechendem Eintrag bei den korrigierten Beträgen für Zeile 7 sinnig.

 

Weiterhin gibt es natürlich jenseits der Günstigerprüfung bei Grenzsteuersatz < 25% noch Gründe, warum man die Anlage KAP abgeben will, Stichwort Erträge, die nicht dem Lohnsteuerabzug unterlagen, bis 410 Euro, die komplett steuerfrei bleiben, das würde bei einem AN ohne sonstige Nebeneinkünfte dazu führen, dass tatsächlich 1211 Euro Kapitalerträge steuerfrei bleiben.

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Doofylein_Asien

Hallo, Doofylein hat auch noch ne Doofy-Anfänger-Frage. Sorry daß ich das topic damit beschmutze {~_~}

 

Also, wenn ich meine 801 Euronen Gewinn-Freibetrag überschritten habe beim Verkauf meiner Wert- oder Unwertpapiere, wird mir dann von meiner Depotbank (comdirect) SOFORT die Abgeltungssteuer auf weitere künftige gewinnhafte Verkäufe abgezogen, oder wird das zunächst mal nur aufaddiert und abgewartet, ob am Jahresende der Freibetrag auch wirklich noch über 801 liegt ?

Und falls sofortige Einbehaltung der Abgeltungssteuer, muss ich dann dem FA das am Jahresende wieder umständlich aus dem Allerwerstesten herausziehen, wenn ich kumuliert unter 801 geblieben bin ?

My apologies for my silly questions, aber ich würde es immer wieder tun {~_~}

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neysee

Also, wenn ich meine 801 Euronen Gewinn-Freibetrag überschritten habe beim Verkauf meiner Wert- oder Unwertpapiere, wird mir dann von meiner Depotbank (comdirect) SOFORT die Abgeltungssteuer auf weitere künftige gewinnhafte Verkäufe abgezogen, oder wird das zunächst mal nur aufaddiert und abgewartet, ob am Jahresende der Freibetrag auch wirklich noch über 801 liegt ?

Und falls sofortige Einbehaltung der Abgeltungssteuer, muss ich dann dem FA das am Jahresende wieder umständlich aus dem Allerwerstesten herausziehen, wenn ich kumuliert unter 801 geblieben bin ?

 

Ich habe ein bisschen gebraucht, die Frage zu durchdringen, irgendwie ist es für den Recipienten schon einfacher, wenn Fragen klar und sachlich statt bemüht salopp und "witzig" gestellt werden.

 

Beim Verkauf werden diese zunächst gegen schon im Verrechnungstopf angesammelte Verluste verrechnet. Sind die Verluste aufgebraucht, kommt der Freistellungsauftrag dran. Ist der aufgebraucht, fällt die Abgeltungssteuer sofort an. Enstehen im betreffenden Jahr bei Verkäufen danach Verluste, führt die Bank (meist am Jahresende) einen Ausgleich durch, die Verluste würden dann also nachträglich schon von der Bank angerechnet und die Abgeltungssteuer erstattet. Ich gehe davon aus, dass das mit der Frage gemeint ist, ansonsten weiß ich nicht, wie man verstehen soll, dass der Freibetrag erst überschritten sein soll und dann wieder doch nicht.

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Investor93
· bearbeitet von Investor93

Hallo Doofylein,

 

hier eine Quelle, wo Du einiges über Abgeltungssteuer findest: https://www.allianzg...b81440500webweb

 

Die Grundidee der Abgeltungssteuer ist, dass Du im Normafall das Finanzamt nicht zu informieren brauchst.

 

Die gänigtsen Ausnahmen, in denen Du etwas in der Steuererklärung angeben musst sind:

-ausländische thesaurierende Fonds oder ETFs

-wenn Kirchensteuerpflichtig bist und Du Deine Kirchenzugehörigkeit der Bank nicht mitgeteilt hast.

 

Mehr dazu findest Du in dem PDF oben

 

Investor93

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Doofylein_Asien
· bearbeitet von Doofylein_Asien

hallo Investor93, danke für deine Antwort und den link. Wie es der Zufall will, habe ich mir dieses pdf vor einer Stunde bereits runtergeladen und ausgedruckt ;-)

 

Konkret geht es mir aber um folgendes: Wenn ich jetzt Papiere mit Gewinn verkaufe, und der Gewinn ist, sagen wir mal, 1.200 Euronen, behält die Bank SOFORT die 25% von dem 801 € übersteigenden betrag ein, oder kommt das in einen "Gewinnvortragssaldo" oder sowas, sodaß ich, wenn ich z.B. kurz vor Jahresende andere Papiere mit Verlust verkaufe und dadurch auf einen kumulierten Jahresertrag von nur 600€ komme, ja KEINE Abgeltungssteuer zahlen muss. Oder muss man da einen doppelten umständlichen Weg gehen, nach dem Motto, rin in die Kartoffeln (oder hier bei uns eher RIN IN DEN SACK REIS), raus aus den Kartoffeln........

thanks

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Akaman
· bearbeitet von Akaman

Konkret geht es mir aber um folgendes: Wenn ich jetzt Papiere mit Gewinn verkaufe, und der Gewinn ist, sagen wir mal, 1.200 Euronen, behält die Bank SOFORT die 25% von dem 801 € übersteigenden betrag ein,

Ja. Es sei denn, da ist schon/noch was in deinem Verlustverrechnungstopf oder Bank/Broker sind im Ausland.

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Investor93

Wenn ich jetzt Papiere mit Gewinn verkaufe, und der Gewinn ist, sagen wir mal, 1.200 Euronen, behält die Bank SOFORT die 25% von dem 801 € übersteigenden betrag ein

Ja, die Bank führt die Steuer ab.

wenn ich z.B. kurz vor Jahresende andere Papiere mit Verlust verkaufe und dadurch auf einen kumulierten Jahresertrag von nur 600€ komme,

 

Dann gehe ich davon aus, dass Dir die Bank die Abgeltungssteuer wieder gutschreibt.

 

Steuergutschriften sind schön aber Verluste sind teuerer.

Trotz der Gutschrift sollte man Verluste vermeiden. Und bedenke, dass Verkaufen um den Verlust zu generieren und späteres erneutes Kaufen auch Gebühren kostet!

 

Investor93

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neysee

Konkret geht es mir aber um folgendes: Wenn ich jetzt Papiere mit Gewinn verkaufe, und der Gewinn ist, sagen wir mal, 1.200 Euronen, behält die Bank SOFORT die 25% von dem 801 € übersteigenden betrag ein,

Ja. Es sei denn, da ist schon/noch was in deinem Verlustverrechnungstopf oder Bank/Broker sind im Ausland.

 

Und den Rest der Frage beantwortet EStG §44b (6) Satz 4 in Verbindung mit § 43a Absatz 3 Satz 2. Die Bank muss die Verluste maximal bis zur Höhe der Erträge ausgleichen. Verluste, die übrig bleiben, werden ins nächste Jahr übernommen, wird gegen Erträge ausgeglichen, für die Abgeltungssteuer abgeführt wurde (das ist der beschriebene Fall, dass erst mit Gewinn, danach mit Verlust verkauft wurde), ist diese bis zum Erstellen der Jahressteuerbescheinigung bzw. bis zum 31.3. zu erstatten.

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blaky

Habe in diesem Zusammenhang mal eine andere Frage. Angenommen die Bank A weist mir auf ihrer Verlustbescheinigung einen Verlust von 2500 Euro aus. Bei Bank B habe ich einen Gewinn von 1500 Euro erzielt und Abgeltungssteuer gezahlt.

 

Im Rahmen der Steuererklärung kann ich mir die bei Bank B gezahlte Abgeltungssteuer aufgrund des Verlustes bei Bank A vom Finanzamt erstatten lassen. Soweit ist es klar.

 

Aber was passiert mit den 1000 Euro Verlust, welche noch offen wären. Verfällt dieser Verlust oder trägt diesen auch das Finanzamt vor, wie dies die Depotbanken machen könnten? Vor 2009 war dies möglich. Zur jetzigen Regelung habe ich dazu leider nichts gefunden, so dass ich davon ausgehe, dass die 1000 Euro Verlust verloren gingen. Hat hier jemand Erfahrungen dazu?

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Taxadvisor

Habe in diesem Zusammenhang mal eine andere Frage. Angenommen die Bank A weist mir auf ihrer Verlustbescheinigung einen Verlust von 2500 Euro aus. Bei Bank B habe ich einen Gewinn von 1500 Euro erzielt und Abgeltungssteuer gezahlt.

 

Im Rahmen der Steuererklärung kann ich mir die bei Bank B gezahlte Abgeltungssteuer aufgrund des Verlustes bei Bank A vom Finanzamt erstatten lassen. Soweit ist es klar.

 

Aber was passiert mit den 1000 Euro Verlust, welche noch offen wären. Verfällt dieser Verlust oder trägt diesen auch das Finanzamt vor, wie dies die Depotbanken machen könnten? Vor 2009 war dies möglich. Zur jetzigen Regelung habe ich dazu leider nichts gefunden, so dass ich davon ausgehe, dass die 1000 Euro Verlust verloren gingen. Hat hier jemand Erfahrungen dazu?

 

Der verbleibende Verlust wird festgestellt und vom Finanzamt vorgetragen.

 

Gruß

Taxadvisor

 

 

 

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