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Energiefrage

Übertrag von Geld auf Kinder

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Energiefrage

Liebe Forenmitglieder,

 

 

zur Ausnützung des Steuerfreibetrags meines minderjährigen Sohneshabe ich vor einiger Zeit Geld auf seinem Namen angelegt. Konkret habe ich einJunior-Depot bei einer Direktanlagebank eröffnet.

 

 

Zwischenzeitlich hat sich das Familieneinkommen aufgrund vonArbeitslosigkeit deutlich reduziert, so dass meine Frau und ich gerne auf das ehemalsauf ihn übertragene Vermögen zugreifen möchten.

 

 

Nach meinen bisherigen Recherchen ist einmal an Kinderübertragenes Geld nicht mehr so einfach zurückzuholen, da die Schenkungdauerhafter Natur sein müsste. Ich brauche das Geld jedoch auch nicht für mich,sondern für den Unterhalt der Familie. Wäre es denkbar, dass ich monatlicheinen gewissen Betrag, z.B. gemäß Düsseldorfer Tabelle für den Unterhalt meinesSohnes entnehme? Oder, dass ich z.B. die Kindergartengebühr, Weihnachtsgeschenkeetc. von seinem Geld bezahle? Müsste dies dann im Vorfeld mit dem Finanzamtabgestimmt werden?

 

 

 

Etwas planlose Grüße

 

Energiefrage

 

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chart
· bearbeitet von chart

Ich würde das Geld bei dem Kind lassen.

Meine Frau und ich haben auch einen fast 4 Jährigen Sohn. Uns könnte es noch so dreckig gehen, aber das Geld vom Kind wird nicht angefasst, es soll ihm später mal helfen.

Was wäre denn wenn ihr kein Kind hättet und ihr das Geld andersweitig ausgegeben hättet? Dann wäre auch nichts da um darauf zurück zu greifen, vielleicht solltet ihr das so sehen.

Ich verstehe euch, wenn man wenig Geld hat, ist es natürlich einfach auf das Geld des Kindes zurückzugreifen. Aber auch das ist irgendwann aufgebraucht. Ob das Fair und gerecht ist, bezweifle ich.

Oder wie würdet ihr euch fühlen, wenn ihr Geld gespart habt und ein Verwandter möchte euer Geld weil er arbeitslos ist und kein Geld mehr hat. Würdet ihr euer erspartes freiwillig weg geben? Ich glaube nicht.

Übrigens übernimmt der Staat die Kindergartengebühr, soweit ich weiß oder man muss viel weniger zahlen wenn man arbeitslos ist. Weihnachtsgeschenke sind nicht lebenswichtig, außerdem hat man das ganze Jahr Zeit darauf zu sparen und wenn man nur jeden Monat 5€ spart.

Aber viel besser ist es, sich so schnell wie möglich wieder Arbeit zu suchen, auch wenn es ein Job ist, der einem nicht zusagt, einfach dabei an das Kind denken, dann wird es erträglicher!

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hugolee

Ich würde es auch bei den Kindern belassen!!!

 

Ihr solltet Euch fragen:

Wann ist eine neue Arbeit in sicht?

Wie viele Monate könntet Ihr von dem Geld denn leben?

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boll

So traurig es ist - aber hier zeigt sich konkret, dass gegen eine Grundlage des Investierens (bzw. mMn auch Verschenkens) gehandelt wurde. Demnach sollte man nur das Geld investieren (bzw. verschenken), wenn es langfristig nicht benötigt wird und sofern ein ausreichend großer Puffer (z.B. in Form von Tagesgeldguthaben) vorhanden ist, damit eine solche Situation leichter abgefedert werden kann.

 

Die Größe des Puffers lässt sich nicht pauschal festlegen, als Daumenregel werden hier jedoch oft 6 Netto-Monatsgehälter angepriesen. Der Wert kann je nach Gehalt, Kostensituation, persönlichen Belangen, Risikotragfähigkeit usw. deutlich von dieser Daumenregel abweichen.

 

Sorry, aber wie sich mir die Situation darstellt, ist der Puffer deutlich zu klein gewesen - andersrum sollten genug Mittel / Investitionen beim Ehepaar vorhanden (gewesen?) sein, dass deren Ausschüttungen, Zinsen, Erträge den Sparerpauschbetrag zzgl. Freigrenze knacken ?!? Sonst wäre die Argumentation im ersten Absatz des TO kaum sinnvoll.

Das sind natürlich Spekulationen meinerseits - aber auf Grundlage der Informationen naheliegend und i-wie verwirrend...

 

In Abhängigkeit der individuellen Situation kann hinsichtlich Kindergartengebühren und/oder Unterhalt gem. D-Tabelle schon ein höherer dreistelliger Betrag zusammenkommen. Wie lange soll das Geld denn entnommen werden, und soll es angemessen zurückgezahlt werden?

 

Ich würd's versuchen, das Geld des Kindes nicht anzutasten.

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BondWurzel

Wenn das Juniordepot mal ein Erwachsenendepot wird, wird es sowieso für euren Lebensunterhalt bei ALG II mit herangezogen werden.

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sheygetz

Ich verstehe nicht, wie die moralgeschwängerte Zeigefinger-Fuchtelei dem OP nutzen soll, bzw. seine Frage beantwortet.

 

Ich denke, das ist ein diffiziles Thema und letztlich wirst du dazu den Steuerberater oder dein FA befragen müssen.

Du könntest theoretisch wohl das Geld zurückholen und die Steuer, die du gespart hast nachzahlen.

Du bist ja für Juniors Geld durchaus verfügungsberechtigt. Solange du nur Erträge abschöpfst, sollte das doch wohl unter dem Radar bleiben. Oder willst du letztlich das Junior-Kapital verzehren? Man könnte sich auf den Standpunkt stellen, daß Junior von "seinem" Geld seinen Kindergarten etc. bezahlt. Man könnte aber auch argumentieren, daß minderjährige Kinder nicht für ihren Unterhalt aufkommen müssen. Es ist unmöglich von hier zu wissen, welcher Position sich das FA anschließen würde.

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hugolee

Ich kann doch als Erziehungsberechtigter jederzeit Geld vom Konto des Kindes abheben.

Wenn davon das neue Fahrrad bezahlt wird oder eine Gitarre, dann ist das doch OK.

 

Natürlich sollten es keine 10.000Euro im Monat bzw. im Jahr sein...

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reckoner

Hallo,

 

Du könntest theoretisch wohl das Geld zurückholen und die Steuer, die du gespart hast nachzahlen.
Aber wirklich nur theoretisch. Dazu sollte (bzw. muss) das Vormundschaftsgericht befragt werden.

Die Steuer wäre aber trotzdem nicht nachzuzahlen, warum denn? Das wäre nur der Fall, wenn es eine Scheinschenkung gewesen wäre, legales* zurückschenken erzeugt aber keine Steuerpflicht.

 

*mit legal meine ich, dass es erstens nicht von vorn herein so geplant war und zweitens der Schenker das überhaupt entscheiden darf (bei Minderjährigen ist das nämlich nicht der Fall, daher Vormundschaftsgericht)

 

Man könnte sich auf den Standpunkt stellen, daß Junior von "seinem" Geld seinen Kindergarten etc. bezahlt.
Nein, die Eltern sind unterhaltspflichtig, dazu gehören ganz sicher auch solche gewöhnlichen Kosten.

Erst wenn das Kind etwa ein außergewöhnliches Hobby hat, könnte man das wiederum von dem Vermögen des Kindes bezahlen (beipielsweise ein Pferd kaufen).

 

Und das sich die Kinder ihre Weihnachtsgeschenke selber kaufen sollen ist ja jetzt ganz absurd muss ich sagen. Da fände ich es pädagogisch sogar wertvoller, wenn es einfach keine oder nur kleine Geschenke gibt, die Kinder dürfen doch ruhig merken, dass es der Familie aktuell nicht so gut geht. Außerdem ist ja noch etwas Zeit bis Weihnachten, vielleicht ändert sich bis dahin noch einiges, ich wünsche viel Erfolg.

 

Stefan

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chart
· bearbeitet von chart

Ich verstehe nicht, wie die moralgeschwängerte Zeigefinger-Fuchtelei dem OP nutzen soll, bzw. seine Frage beantwortet.

 

 

Wozu gebe ich denn meinem Kind Geld, wenn die Gefahr besteht das ich es mir im Notfall zurück holen werde? Den Aufwand kann man sich doch sparen.

Wenn ich meinem Kind Geld gebe, dann schreibe ich es ab und fertig, es ist weg, ich habe es nicht mehr und gut.

Der TO sollte sich lieber schnellstens um einen Job bemühen, dann stellt sich die Frage nicht ob und wie er sich das Geld vom Kind zurück holen kann. Was für eine Doppelmoral.

Manchmal hilft es eben doch mit dem Zeigefinger zu Fuchteln, auch wenn der TO nur noch mal darüber nachdenkt. Wie er sich dann entscheidet ist eine andere Frage.

 

Hallo,

 

Du könntest theoretisch wohl das Geld zurückholen und die Steuer, die du gespart hast nachzahlen.
Aber wirklich nur theoretisch. Dazu sollte (bzw. muss) das Vormundschaftsgericht befragt werden.

Die Steuer wäre aber trotzdem nicht nachzuzahlen, warum denn? Das wäre nur der Fall, wenn es eine Scheinschenkung gewesen wäre, legales* zurückschenken erzeugt aber keine Steuerpflicht.

 

*mit legal meine ich, dass es erstens nicht von vorn herein so geplant war und zweitens der Schenker das überhaupt entscheiden darf (bei Minderjährigen ist das nämlich nicht der Fall, daher Vormundschaftsgericht)

 

Man könnte sich auf den Standpunkt stellen, daß Junior von "seinem" Geld seinen Kindergarten etc. bezahlt.
Nein, die Eltern sind unterhaltspflichtig, dazu gehören ganz sicher auch solche gewöhnlichen Kosten.

Erst wenn das Kind etwa ein außergewöhnliches Hobby hat, könnte man das wiederum von dem Vermögen des Kindes bezahlen (beipielsweise ein Pferd kaufen).

 

Und das sich die Kinder ihre Weihnachtsgeschenke selber kaufen sollen ist ja jetzt ganz absurd muss ich sagen. Da fände ich es pädagogisch sogar wertvoller, wenn es einfach keine oder nur kleine Geschenke gibt, die Kinder dürfen doch ruhig merken, dass es der Familie aktuell nicht so gut geht. Außerdem ist ja noch etwas Zeit bis Weihnachten, vielleicht ändert sich bis dahin noch einiges, ich wünsche viel Erfolg.

 

Stefan

 

:thumbsup:

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Energiefrage

Vielen Dank für die zahlreichen Antworten.

 

 

 

 

Leider läuft es im Leben eben nicht immer alles so wie man sich wünscht und ich hab mich hier wohl eben verkalkuliert. Es ist auch nicht so, dass ich dem Kind etwas wegnehmen möchte, sondern den Lebensunterhalt für das Kind sichern muss. Und vielleicht kann es sich nicht jeder vorstellen, aber es ist eben nicht sooo einfach von heute auf morgen wieder einen Job mit dem gleich hohen Gehalt zu bekommen. Da wir sehr hohe monatliche Kreditverpflichtungen haben, bleibt uns aktuell auch nicht viel zum Leben.

 

Was wäre denn nach ALG1? Würde dann der Staat nicht eh verlangen, dass wir auf das Geld des Kindes zugreifen?

 

 

 

 

 

 

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Der Don

Das mit dem Vormundschaftsgericht (siehe weiter oben) ist ein valider Punkt, nach der Schenkung darfst Du nicht mehr ohne weiteres über das verschenkte Vermögen verfügen. Einer reinen "Rückschenkung" würde sicherlich nicht zugestimmt werden, da dies einseitig nachteilig für den Junior wäre. Eventuell würde man sich leichter tun wenn der Junior den Eltern ein Darlehen zu marktüblichen Konditionen gewährt (eventuell mit Stundung der Tilgung und Zinsen). Bin kein Jurist und kann ebenfalls nur ins "Blaue" schießen.

 

Wünsche auf jeden Fall viel Erfolg bei der Jobsuche.

 

Beste Grüße

 

Der Don

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Der Don

Link: Handelsblatt

 

9. Kapitalerträge

 

Das Ehepaar K. hat Ersparnisse von 24 000 Euro zu gleichen Teilen auf seine drei Kinder übertragen, um deren Steuerfreibeträge zu nutzen. Dadurch hat die Familie über vier Jahre Kapitalerträge in Höhe von 2250 Euro steuerfrei eingestrichen. Doch jetzt holen sich die Eltern das Geld von den Kinder-Konten zurück, um ein neues Auto zu kaufen.

 

Die Rechtslage ist klar: Wer seinen Kindern Geld überträgt, darf es sich nicht ohne Weiteres zurückholen. Denn bei Rückholaktionen kann das Finanzamt den Eltern vorwerfen, dass es ihnen bei der Übertragung ausschließlich darum ging, die 25-prozentige Abgeltungsteuer zu vermeiden.

 

Es bestehe die große Gefahr, „dass die Beamten nicht nur eine Nachzahlung fordern, sondern auch Vorsatz und damit Steuerhinterziehung unterstellen“, warnt Jochen Busch, Steuerexperte bei Baker Tilly Roelfs in München. Gerade Spitzenverdiener, bei denen Beamte gerne – wie bei Firmen – zu einer Steuerprüfung erscheinen, fliegen schnell auf. Busch: „Die Prüfer lassen sich dann gerne Kontoauszüge zeigen – und schauen bei hohen Zahlungseingängen genauer hin.“

 

Die Behauptung, nichts vom Rückholverbot geahnt zu haben, fruchtet in solchen Fällen nicht. „Wer Geld auf seine Kinder überträgt, um Freibeträge zu nutzen, kann sich nicht darauf berufen, von steuerlichen Dingen keine Ahnung zu haben“, sagt Busch. Zulässig sind Rückholaktionen allerdings, wenn es einen Schenkungsvertrag gibt, der in bestimmten, klar definierten Ausnahmefällen eine Rückabwicklung vorsieht – etwa wenn ein Kind drogensüchtig wird oder einer Sekte beitritt.

 

Wenn es also einen Schenkungsvertrag gibt, der für bestimmte Fälle den Rückfall des Vermögens vorsieht ist es durchaus möglich. Da es den bei Euch aber so wie ich Dich verstanden habe nicht gibt, hilft das wohl leider nicht weiter...

 

Beste Grüße

 

Der Don

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GoGi

Nach § 528 BGB kann ein Geschenk bei Verarmung des Schenkers zurückgefordert werden.

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Padua

Solange es dem Vater/den Eltern gut ging, wurde viel Geld auf das Konto des Kindes übertragen - eigentlich lobenswert. Nun geht es den Eltern finanziell schlecht und da hat die Familie zusammenzustehen. Was hilft es denn dem Kind, wenn das Kindkonto unangetastet bvleibt und die Eltern dem Kind nichts mehr bieten können.

 

Man kann das durchaus pragmatisch regeln. Mach es so wie @hugolee es beschrieben hat und gut ist es. Wenn es Dir wieder besser geht, kannst Du ja wieder etwas auf das Konto des Kindes einzahlen.

 

Gruß Padua

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troi65

Pragmatik hin oder her...

Schließlich leben wir ( zum Leidwesen des einen oder anderen ) in einem Rechtsstaat.

 

Der TO steht jedenfalls im Hinblick auf § 1602 II BGB mit einem Schritt vor dem Familiengericht ( und nicht dem Vormundschaftsgericht ).

Klassischer Fall für die Einleitung eines Verfahrens nach § 1666 BGB durch den Rechtspfleger !

 

 

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Padua

Pragmatik hin oder her...

Schließlich leben wir ( zum Leidwesen des einen oder anderen ) in einem Rechtsstaat.

 

Der TO steht jedenfalls im Hinblick auf § 1602 II BGB mit einem Schritt vor dem Familiengericht ( und nicht dem Vormundschaftsgericht ).

Klassischer Fall für die Einleitung eines Verfahrens nach § 1666 BGB durch den Rechtspfleger !

 

 

 

Auha

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hugolee
· bearbeitet von hugolee

Pragmatik hin oder her...

Schließlich leben wir ( zum Leidwesen des einen oder anderen ) in einem Rechtsstaat.

 

Der TO steht jedenfalls im Hinblick auf § 1602 II BGB mit einem Schritt vor dem Familiengericht ( und nicht dem Vormundschaftsgericht ).

Klassischer Fall für die Einleitung eines Verfahrens nach § 1666 BGB durch den Rechtspfleger !

 

Die Bürokratie in unserem Land bringt alle Pragmatiker zum Verzweifeln.

Das hab ich schon in meinem eigenen Thread erfahren.

...mir ist gerade aufgefallen, dass ich da auch schon mit Padua auf einer Wellelänge lag...

 

...den Rest, den ich noch geschrieben habe, hab ich gelöscht...

Ist vermutlich besser so.

 

Euch allen ein schönes, sonniges Wochenende

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troi65
· bearbeitet von troi65

...den Rest, den ich noch geschrieben habe, hab ich gelöscht...

Ist vermutlich besser so.

 

 

 

 

Falls das Gelöschte sich auf mich persönlich bezog, ist das in der Tat besser so.

Ich hab die Bürokratie nicht erfunden, sondern nur darauf hinzuweisen.

Schließlich sind wir hier nicht nur im Subforum Steuern .

Nach meiner bescheidenen Erinnerung gehört zu diesem Subforum auch "Recht".

Die Frage in #1 nach dem Finanzamt ist jedenfalls nachrangig.

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