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verhohner

Abgeltungssteuer bei Interactive Brokers

Empfohlene Beiträge

verhohner

Hi zusammen,

 

ich bin in Deutschland steuerpflichtig und seit neustem Kunde bei Interactive Brokers. Interactive Brokers Europe sitzt in der Schweiz und führt nicht von sich aus Abgeltungssteuer auf meine Kapitalerträge ab. Nach deren Aussage bekomme ich nach dem abgelaufenen Kalenderjahr einen Bescheid, den ich beim Finanzamt einreichen kann.

 

Ich frage mich nun folgendes:

  • Bekomme ich bei diesem Vorgehen Probleme mit dem deutschen Finanzamt?
  • Werde ich hier vom Finanzamt irgendwie dafür "abgestraft", weil ich nicht umgehend Abgeltungssteuer beim Anfallen der Kapitalerträge zahle, sondern erst bei der Steuererklärung?
  • Gibt es sonst irgendwelche Themen die ich beachten muss?

Ich würde mich über eine kurze Auskunft freuen.

 

MfG

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Cai Shen
· bearbeitet von Cai Shen

Bekomme ich bei diesem Vorgehen Probleme mit dem deutschen Finanzamt?

Wenn IB einen den Vorschriften entsprechenden Jahressteuerbescheid hinbekommt sicher nicht.

Bisher ist leider (bis auf einen Dividendenbescheid) noch kein Dokument für 2013 abrufbar.

Lynx als Reseller hat sich in meinem Fall auf telefonische Nachfrage eher hilflos bis desinteressiert gezeigt - das Depot wird bei dem Premiumservice demnächst wohl direkt zu IB umziehen.

Das empfohlene jährliche "activity statement" ist auch nur die halbe Miete, ich bin jedenfalls nicht gewillt die französische Quellensteuer auf Dividenden per Hand gegen deutsche Abgeltungssteuer zu verrechnen.

 

Werde ich hier vom Finanzamt irgendwie dafür "abgestraft", weil ich nicht umgehend Abgeltungssteuer beim Anfallen der Kapitalerträge zahle

Sollte nachträglich sehr viel Gewinn versteuert werden, könnte das Finanzamt für die nächsten Jahre eine Vorauszahlung verlangen.

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

•Bekomme ich bei diesem Vorgehen Probleme mit dem deutschen Finanzamt?
Nein, warum auch?

Man hört zwar, dass manche Finanzämter bzw. manche Sachbearbeiter meckern, wenn man mit inoffiziellen oder gar selbst erstellten Aufstellungen kommt, aber rechtens ist das nicht.

 

•Werde ich hier vom Finanzamt irgendwie dafür "abgestraft", weil ich nicht umgehend Abgeltungssteuer beim Anfallen der Kapitalerträge zahle, sondern erst bei der Steuererklärung?

Wenn du eine Vorauszahlung in der Zukunft als "Strafe" betrachtest, dann ja, das wäre möglich (regelmäßig ab 400 Euro Nachzahlung).

 

EDIT:

Wenn IB einen den Vorschriften entsprechenden Jahressteuerbescheid hinbekommt sicher nicht.
Da es keine solche Vorschriften gibt, erübrigt sich dieser Satz.

 

Stefan

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Taxadvisor
· bearbeitet von Taxadvisor

Hi zusammen,

 

ich bin in Deutschland steuerpflichtig und seit neustem Kunde bei Interactive Brokers. Interactive Brokers Europe sitzt in der Schweiz und führt nicht von sich aus Abgeltungssteuer auf meine Kapitalerträge ab. Nach deren Aussage bekomme ich nach dem abgelaufenen Kalenderjahr einen Bescheid, den ich beim Finanzamt einreichen kann.

 

Ich frage mich nun folgendes:

  • Bekomme ich bei diesem Vorgehen Probleme mit dem deutschen Finanzamt?
  • Werde ich hier vom Finanzamt irgendwie dafür "abgestraft", weil ich nicht umgehend Abgeltungssteuer beim Anfallen der Kapitalerträge zahle, sondern erst bei der Steuererklärung?
  • Gibt es sonst irgendwelche Themen die ich beachten muss?

Ich würde mich über eine kurze Auskunft freuen.

 

MfG

Das wesesentliche ist ja bereits gesagt. Probleme gibt es nur, wenn man die Acticity statements selbst nicht zu 100% versteht und erklären kann. Wer (deutlich) mehr als 200 Transaktionen im Jahr hat bzw. plant, sollte sich m.E. dazu einen versierten Steuerberater suchen oder zunächst mit weniger Transaktionen anfangen, dass in der Erklärung verarbeiten und sehen, wie das FA reagiert. Investmentfonds (mit Zwischengewinnen) würde ich dort nicht handeln...

 

Gruß

Taxadvisor

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Morbo

[...]Probleme gibt es nur, wenn man die Acticity statements selbst nicht zu 100% versteht und erklären kann.[...]

 

welches Activity Statement verwendet man praktischerweise?

 

alle? die Monatlichen? oder das Jaehrliche?

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Stoxx

Interactive Brokers Europe sitzt in der Schweiz und führt nicht von sich aus Abgeltungssteuer auf meine Kapitalerträge ab.

Daher musst Du die in 2013 realisierten Erträge selbstständig in Deiner Erklärung angeben und Steuern abführen.

 

Werde ich hier vom Finanzamt irgendwie dafür "abgestraft", weil ich nicht umgehend Abgeltungssteuer beim Anfallen der Kapitalerträge zahle, sondern erst bei der Steuererklärung?

Nein, Du wirst dafür nicht 'abgestraft'. Problematisch wird es, wenn Du im Ausland erzielte Kapitalerträge in Deiner Steuererklärung nicht angibts und es nach Abgabe Deiner Steuererklärung zu einer Steuerprüfung Seitens des Finanzamtes kommt. Dann hast Du ein 'Problem'.

 

Bisher ist leider (bis auf einen Dividendenbescheid) noch kein Dokument für 2013 abrufbar.

Das stimmt nicht. Seit ~4 Wochen sind alle Dokumente abrufbar.

 

Sollte nachträglich sehr viel Gewinn versteuert werden, könnte das Finanzamt für die nächsten Jahre eine Vorauszahlung verlangen.

Das stimmt. In diesem Fall unbedingt Einspruch einlegen und die Frist beachten. Im Schreiben gg. den Vorauszahlungsbescheid, sollte, neben der Begründung (wie z. B. 'Die Einkünfte aus Kapitalvermögen aus dem Kalenderjahr 2012 sind nicht repräsentativ für die Folgejahre. Somit lassen sich hieraus keine Prognosen für die Zunkunft und die zu erwartende Höhe der Einkünfte aus Kapitalvermögen ableiten.') sowie den § 361 (Aussetzung der Vollziehung gemäß § 361 der Abgabenordnung) beantragen.

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Nudelesser

Sollte nachträglich sehr viel Gewinn versteuert werden, könnte das Finanzamt für die nächsten Jahre eine Vorauszahlung verlangen.

Das stimmt. In diesem Fall unbedingt Einspruch einlegen und die Frist beachten. Im Schreiben gg. den Vorauszahlungsbescheid, sollte, neben der Begründung (wie z. B. 'Die Einkünfte aus Kapitalvermögen aus dem Kalenderjahr 2012 sind nicht repräsentativ für die Folgejahre. Somit lassen sich hieraus keine Prognosen für die Zunkunft und die zu erwartende Höhe der Einkünfte aus Kapitalvermögen ableiten.') sowie den § 361 (Aussetzung der Vollziehung gemäß § 361 der Abgabenordnung) beantragen.

 

Ob das Finanzamt eine so allgemein gehaltene Begründung akzeptiert? Nach meinem Verständnis muss man für eine Herabsetzung der Vorauszahlungen konkret nachweisen, dass im Folgejahr eine Verschlechterung der Einkünfte zu erwarten ist.

 

Sonst könnte (und würde) ja jeder kommen und dem Finanzamt per Formbrief mitteilen, dass er keine Lust hat, ESt Vorauszahlungen zu leisten.

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cpandrea

Wer (deutlich) mehr als 200 Transaktionen im Jahr hat bzw. plant, sollte sich m.E. dazu einen versierten Steuerberater suchen oder zunächst mit weniger Transaktionen anfangen, dass in der Erklärung verarbeiten und sehen, wie das FA reagiert. Investmentfonds (mit Zwischengewinnen) würde ich dort nicht handeln...

 

Gruß

Taxadvisor

 

 

Hallo Taxadvisor

 

warum würdest du den Limit 200 Transaktionen stellen ? darüber wird sicher eine Steuerprüfung eingeleitet ? Warum würdest du Investmentfond mit Zwischengewinnen nicht handeln ? einfach zu kompliziert ordentlcih zu vsersteuern ?

 

auf jedem Fall vielen Dank

 

cpandrea

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Taxadvisor

 

Hallo Taxadvisor

 

warum würdest du den Limit 200 Transaktionen stellen ? darüber wird sicher eine Steuerprüfung eingeleitet ? Warum würdest du Investmentfond mit Zwischengewinnen nicht handeln ? einfach zu kompliziert ordentlcih zu vsersteuern ?

 

auf jedem Fall vielen Dank

 

cpandrea

 

Ob Du 200, 100 oder 300 Transaktionen nimmst, ist da sicher Geschmackssache. Ab 200 Transaktionen liegt wohl eindeutig der Fokus auf Veräußerungsgewinn und nicht auf laufenden Erträgen.

 

M.W. werden Zwischengewinne etc. bei IB nicht ausgewiesen. Sich das als Privatanleger selber raus zu suchen ist schwierig...

 

Gruß

Taxadvisor

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Stoxx
· bearbeitet von Stoxx

Ob das Finanzamt eine so allgemein gehaltene Begründung akzeptiert? Nach meinem Verständnis muss man für eine Herabsetzung der Vorauszahlungen konkret nachweisen, dass im Folgejahr eine Verschlechterung der Einkünfte zu erwarten ist.

Da mir hier bereits häufig geholfen wurde, der vollständige Text des (erfolgreichen) Einspruchs an das Finanzamt:

 

 

Einspruch gegen den Einkommenssteuer-Vorauszahlungsbescheid für das Jahr 2013 und für das Jahr 2014 vom 19.09.2013

Steuernummer:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit lege ich gegen den oben genannten Steuerbescheid frist- und formgerecht

 

Einspruch

 

ein.

 

Meine Begründung lautet wie folgt:

Die Einkünfte aus Kapitalvermögen aus dem Kalenderjahr 2012 sind nicht repräsentativ für die Folgejahre. Somit lassen sich hieraus keine Prognosen für die Zunkunft und die zu erwartende Höhe der Einkünfte aus Kapitalvermögen ableiten. Ich werde in 2013 keine Einkünfte aus Kapitalvermögen in dieser Höhe erzielen, so dass die von Ihnen festgesetzten Vorauszahlungen für Dezember 2013 und für das Folgejahr 2014 nicht realistisch sind. In der Vergangenheit wurden auch keine Vorauszahlungen festgesetzt.

Ich bitte Sie höflichst, mir die zu leistenden Vorauszahlungen für Dezember 2013 und für das Folgejahr 2014 zu erlassen und mir erst nach Erstellung des Steuerbescheides für 2013, die eventuell enstehende Steuerzahllast von mir an Sie anzuweisen. Gleichzeitig beantrage ich, auf Grund des laufenden Einspruchsverfahrens, die Aussetzung der Vollziehung gemäß § 361 der Abgabenordnung. Sofern ich nichts Gegenteiliges von Ihnen höre, gehe ich davon aus, dass Sie diesem Antrag entsprechen.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang meines Einspruchs.

 

Mit freundlichen Grüßen

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Stoxx
· bearbeitet von Stoxx

Wer (deutlich) mehr als 200 Transaktionen im Jahr hat bzw. plant, sollte sich m.E. dazu einen versierten Steuerberater suchen oder zunächst mit weniger Transaktionen anfangen, dass in der Erklärung verarbeiten und sehen, wie das FA reagiert. Investmentfonds (mit Zwischengewinnen) würde ich dort nicht handeln...

Mit welcher Begründung?

Was ist, wenn man mit 100 Transaktionen zum Jahresende eine höhere Kapitalvermehrung aufweisen kann als mit 200 Transaktionen?

Dein Argument ist m. E. Unsinn. Die Anzahl der Transaktionen sagt nichts über den zukünftigen Erfolg aus. IB listet und dokumentiert 100 Transaktionen ebenso auf wie 200 oder mehr.

Zudem wird sich das Finanzamt schon melden, wenn Dokumente oder Angaben fehlen. Ich bin auch der Meinung, dass die personell unterbesetzten Ämter besseres zu tun haben, als hinter ein Paar € von Privatanlegern 'hinterherzujagen', getreu dem Motto 'Kosten-Nutzen-Rechnung'.

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Cai Shen

Bisher ist leider (bis auf einen Dividendenbescheid) noch kein Dokument für 2013 abrufbar.

 

Das stimmt nicht. Seit ~4 Wochen sind alle Dokumente abrufbar.

 

Da du offensichtlich schon länger bei IB handelst, führe doch bitte etwas genauer aus, welches der vielen möglichen Dokumente deiner Steuererklärung bisher beilag?

 

Unter "Tax reports" ist außer dem (erst seit kurzem) abrufbaren "Dividend Report" keine weitere Auflistung zu finden.

Zudem verspricht IB auf der eigenen Seite zumindest ein weiteres (noch nicht erhältliches) Dokument.

"Your Form 1042-S will be available to you from our website on the Tax Forms page in Account Management/Report Management or Account Management/Reports by March 15 for the immediately preceding year."

Mal abwarten wie das ausschaut wenns denn ausgefüllt ist http://www.irs.gov/pub/irs-pdf/f1042s.pdf

 

Ich persönlich habe beim Einreichen der Steuererklärung einzig auf Basis des "activity statement" Bedenken.

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H.B.
· bearbeitet von H.B.

 

 

Ich persönlich habe beim Einreichen der Steuererklärung einzig auf Basis des "activity statement" Bedenken.

 

Funktioniert bei mir seit 2003 tadellos (wegen der spekulativen Natur der Engagements und der sich hieraus ergebenden Volatilität der Ergebnisse auch ohne Vorauszahlungsstress)

:edith: Wenn die Erträge planbar sind, bspw. in einem konservativen Handlungsrahmen, kann man problemlos Steuervorauszahlungen leisten ...

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Taxadvisor

Was ist, wenn man mit 100 Transaktionen zum Jahresende eine höhere Kapitalvermehrung aufweisen kann als mit 200 Transaktionen?

Dein Argument ist m. E. Unsinn. Die Anzahl der Transaktionen sagt nichts über den zukünftigen Erfolg aus. IB listet und dokumentiert 100 Transaktionen ebenso auf wie 200 oder mehr.

Zudem wird sich das Finanzamt schon melden, wenn Dokumente oder Angaben fehlen. Ich bin auch der Meinung, dass die personell unterbesetzten Ämter besseres zu tun haben, als hinter ein Paar € von Privatanlegern 'hinterherzujagen', getreu dem Motto 'Kosten-Nutzen-Rechnung'.

 

Unsere Erfahrung ist, dass kleinere Depots sich ohne Nachfragen erklären lassen, wir bei größeren Depots aber immer wieder Unterlagen oder Erläuterungen liefern müssen bzw. detaillierte Aufbereitungen für Kollegen erstellen. Wer das selber machen will, kann das ja gerne tun, deswegen war es eine Empfehlung und kein Argument. Denn Rest Deines Arguments verstehe ich nicht, vielleicht hast Du einige Postings verwechselt? Wenn nicht, was hat meine Empfehlung mit Kapitalvermehrung zu tun?

 

Gruß

Taxadvisor

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cpandrea

Taxadvisor vielen Dank für deine immer interessante Antworten

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Stoxx

Da du offensichtlich schon länger bei IB handelst, führe doch bitte etwas genauer aus, welches der vielen möglichen Dokumente deiner Steuererklärung bisher beilag?

Nein tue ich nicht. Bin seit Ende 2009 dabei.

 

Ich persönlich habe beim Einreichen der Steuererklärung einzig auf Basis des "activity statement" Bedenken.

Bisher sind bei mir nie Probleme aufgetreten.

 

Unsere Erfahrung ist, dass kleinere Depots sich ohne Nachfragen erklären lassen, wir bei größeren Depots aber immer wieder Unterlagen oder Erläuterungen liefern müssen bzw. detaillierte Aufbereitungen für Kollegen erstellen.

Wie definierst Du 'klein'? 50k, 100k oder 150k?

 

wir bei größeren Depots aber immer wieder Unterlagen oder Erläuterungen liefern müssen bzw. detaillierte Aufbereitungen für Kollegen erstellen. Wer das selber machen will, kann das ja gerne tun, deswegen war es eine Empfehlung und kein Argument.

Damit verdient der Steuerberater schließlich sein Geld und das nicht zu knapp. Er würde einen Teufel tun und dem Kunden mitteilen, dass er Aufbereitungen ganz einfach selbst erstellen kann.

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Taxadvisor

 

Wie definierst Du 'klein'? 50k, 100k oder 150k?

 

wir bei größeren Depots aber immer wieder Unterlagen oder Erläuterungen liefern müssen bzw. detaillierte Aufbereitungen für Kollegen erstellen. Wer das selber machen will, kann das ja gerne tun, deswegen war es eine Empfehlung und kein Argument.

Damit verdient der Steuerberater schließlich sein Geld und das nicht zu knapp. Er würde einen Teufel tun und dem Kunden mitteilen, dass er Aufbereitungen ganz einfach selbst erstellen kann.

 

Klein definiert sich nicht alleine nach der Größe sondern nach dem Gesamtumfang (Erträge/Transaktionen/Volumen).

 

Interessant, dass Du unsere Honorarstruktur kennst ;)...

 

Für viele Mandanten ist ihr Besuch bei uns, wie ein Besuch beim Friseur: Haare schneiden können die meistens auch selber, aber eben nicht so schön, und da ist es ihnen eben ein paar Taler wert, dass es ordentlich gemacht wird. Wenn ein Mandant fragt, wie er das Honorar minimieren kann, sprechen wir mit ihm verschiedene Möglichkeiten durch. Ein gewisser (Prüfungs-)Aufwand bleibt immer, weil wir eben nicht nur unseren Stempel draufsetzen sondern auch sicher gehen müssen/wollen, dass es richtig ist.

 

Gruß

Taxadvisor

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H.B.

Wer (deutlich) mehr als 200 Transaktionen im Jahr hat bzw. plant, sollte sich m.E. dazu einen versierten Steuerberater suchen

Gruß

Taxadvisor

 

Da Steuerberater kein Schild »Ich bin versiert« mit sich herumtragen,

könntest du vielleicht aus deiner Sicht Kriterien formulieren, anhand derer man erkennt, ob sein Gegenüber kompetent ist.

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Stoxx

Klein definiert sich nicht alleine nach der Größe sondern nach dem Gesamtumfang (Erträge/Transaktionen/Volumen).

 

Interessant, dass Du unsere Honorarstruktur kennst ;)...

 

Wenn ein Mandant fragt, wie er das Honorar minimieren kann, sprechen wir mit ihm verschiedene Möglichkeiten durch. Ein gewisser (Prüfungs-)Aufwand bleibt immer, weil wir eben nicht nur unseren Stempel draufsetzen sondern auch sicher gehen müssen/wollen, dass es richtig ist.

Ja ja, das Bsp. mit dem Friseur. Hatte es schon erwartet ... langweilig.

Sollten Probleme bei der Erklärung auftreten, ist für das Finanzamt (und im schlimmsten Fall für ein späteres Strafmass) das Depotvolumnen ausschlaggebend.

So verkehrt kann ich mit dem einreichen des 'Activity Statements' + eigenständige Zusammenstellung nicht liegen, andernfalls hätte ich schon längst Post bekommen.

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Taxadvisor

Da Steuerberater kein Schild »Ich bin versiert« mit sich herumtragen,

könntest du vielleicht aus deiner Sicht Kriterien formulieren, anhand derer man erkennt, ob sein Gegenüber kompetent ist.

 

Du kannst ihn ja mit Fragen aus dem Forum hier konfrontieren. Wenn er darauf sofort entsprechend wie hier argumentiert, wird er damit wohl schon zu tun gehabt haben. Eine Vorauswahl kann man sicher auch über den DVVS treffen, der Interessenverband der Steuerberater, die sich mit Vermögensberatung befassen.

 

Gruß

Taxadvisor

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Nudelesser

So verkehrt kann ich mit dem einreichen des 'Activity Statements' + eigenständige Zusammenstellung nicht liegen, andernfalls hätte ich schon längst Post bekommen.

 

Eigenartige Argumentation. Es könnte ebenso sein, dass Du bislang nur deshalb von Nachfragen verschont wurdest, weil das Depotvolumen zu klein, Dein Finanzamt unterbesetzt oder Dein Sachbearbeiter ein Faulenzer ist.

 

Im Übrigen verstehe ich den aggressiven Ton gegenüber Taxadvisor nicht. Er leistet sehr substantielle Beiträge und übertreibt es mit Werbung nun wirklich nicht. Bei größeren und komplizierteren Vermögen braucht man Leute wie ihn. Bei kleineren und unkomplizierten Vermögen, ist es eher ein Luxus, den man sich gönnt oder auch nicht. Wo ist das Problem?

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cpandrea

Im Übrigen verstehe ich den aggressiven Ton gegenüber Taxadvisor nicht. Er leistet sehr substantielle Beiträge und übertreibt es mit Werbung nun wirklich nicht.

 

ich bin von der selben Meinung von Nudelesser !

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Stoxx

Eine Vorauswahl kann man sicher auch über den DVVS treffen, der Interessenverband der Steuerberater, die sich mit Vermögensberatung befassen.

Da setze ich mir mal ein Lesezeichen, danke.

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Stoxx

So verkehrt kann ich mit dem einreichen des 'Activity Statements' + eigenständige Zusammenstellung nicht liegen, andernfalls hätte ich schon längst Post bekommen.

 

Eigenartige Argumentation. Es könnte ebenso sein, dass Du bislang nur deshalb von Nachfragen verschont wurdest, weil das Depotvolumen zu klein, Dein Finanzamt unterbesetzt oder Dein Sachbearbeiter ein Faulenzer ist.

Nein, ist es nicht. Das Finanzamt verlangt (oder 'bittet') um alle relevanten Unterlagen, ich liefere. Das Finanzamt prüft und gibt sein ok (in Form der Zusendung des Bescheids) oder nicht. Wenn nicht, kommt eine Rückmeldung (und es folgen ggfls. weitere Schritte). Fertig.

Ob das Finanzamt unterbesetzt, der Sachbearbeiter ein Faulenzer ist, ist mir gleich. Darauf habe ich persönlich keinen Einfluss.

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cpandrea

Wenn ein Vorauszahlungbescheid erlassen wird und man ist damit einverstanden, können später die Märkte nicht mitspielen wollen. In so einem Fall kann man später eine Änderung des Vorauszahlungbetrages während des Jahres erreichen ? oder muss man die Einreichung der StE abwarten ?

 

vielen Dank

 

cpandrea

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