Buy&Hold Februar 16, 2014 Hi, bin gerade dabei mir mehr über die steuerliche Behandlung von ETFs anzueignen und zwar versuche ich ein selbst gemanagtes Depot das ein ETF-Weltportfolio hält mit einem ETF-Dachfonds zu vergleichen. Nach allem was ich mir bisher im aus dem Forum gezogen und über externe Quellen angeeignet habe besteht beim Rebalancing ein wesentlicher Unterschied zwischen beiden Varianten: Rebalance ich ein selbst gemanagtes Depot dann realisiere ich ja Kursgewinne. Diese muss ich sofort der Abgeltungssteuer unterwerfen Kaufe ich einen ETF-Dachfonds der selbst rebalanced dann fällt die Abgeltungssteuer nicht auf diese Kursgewinne an da sie im Fondsmantel bleiben -> kein realisierter Kursgewinn Habe ich das richtig verstanden? Falls ja dann frage ich mich: Inwieweit fällt dieser Vorteil denn überhaupt ins Gewicht? Wenn ich mit einem Weltdepot gem. Kommer mit jährlichem Rebalancing rechne: Wie viel Prozent des Vermögens bewege ich denn ungefähr durch rebalancing? Klar ist das vom Marktverhalten abhängig - aber was ist eure Erfahrung? Meine Beispielrechnung: Durch Rebalancing werden im Schnitt 5% des Depotwerts verkauft und neu investiert. Darauf 26,3% Steuer. Dann käme ich auf eine jährliche Zusatzbelastung durch diesen Effekt von 1,315%. Das würde aber wiederum im Bereich der Kosten für einen ETF-Dachfonds liegen. Rechne ich total falsch oder kommt das tatsächlich so hin? Danke, Buy&Hold Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
freesteiler Februar 16, 2014 Meine Beispielrechnung: Durch Rebalancing werden im Schnitt 5% des Depotwerts verkauft und neu investiert. Darauf 26,3% Steuer. Dann käme ich auf eine jährliche Zusatzbelastung durch diesen Effekt von 1,315%. Rechne ich total falsch oder kommt das tatsächlich so hin? Du rechnest faslch. Wenn du 5% verkaufst, zahlst du natürlich nicht auf 5% Steuern, sondern auf die Gewinne, die du mit den 5% erzielt hast. Außerdem müsstest du bei der Dachfonds-Variante die Steuern genauso zahlen, nur eben erst später. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Buy&Hold Februar 16, 2014 Danke sehr, das war ein grober Schnitzer Damit kommt man sofort in eine andere Größenordnung und die Zusatzkosten von ETF-Dachfonds werden nicht mal annähernd ausgeglichen. Um mir die steuerliche Behandlung von ETFs klar zu machen habe ich mir eine Tabelle gemacht. Sieht das soweit okay aus oder sind noch weitere grobe Schnitzer drin? Danke Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
etherial Februar 16, 2014 Die Tabelle stimmt bis auf die Behandlung von physischen ausl. Thesaurierern. Bei einer Thesaurierung wird nicht sofort besteuert, man ist hingegen verpflichtet die Thesaurierung in der Steuererklärung anzugeben. Im eigenen Interesse sollte man sie dokumentieren, um Doppelbesteuerung zu vermeiden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Buy&Hold Februar 18, 2014 Die steuerliche Behandlung von realisierten Kursgewinnen *innerhalb von Dachfonds* ist mir leider immer noch nicht ganz klar. Ich formuliere das mal als Beispiel: Ein in DE ansässiger Dachfonds wird 2014 gegründet. Er kauft sofort einen Fonds F zum Kurs von 100. Am 01.06.2014 verkauft er seinen gesamten Bestand von F beim Kurs von 110 und investiert den gesamten freiwerdenden Betrag in stattdessen in Fonds F2. Diesen hält er bis zum Sankt Nimmerleinstag. Anleger A1 hat den Dachfonds sofort bei Eröffnung gekauft hat und verkauft ihn am 01.01.2020. Meine Fragen: - Muss A1 in 2014 Abgeltungssteuer für die innerhalb des Fonds realisierten Kursgewinne zahlen bzw. hat sonst eine erhöhte Steuerbelastung aufgrund der Umschichtung im Dachfonds in 2014? (Meine Annahme: Nein da die innerhalb des Fonds realisierten Kursgewinne steuerfrei bleiben) - A1 verkauft den Dachfonds am 01.01.2020. Welche Steuerlast kommt auf ihn zu? (Meine Annahme: Abgeltungssteuer+Soli+evtl_Kirchensteuer auf den realisierten Kursgewinn des Dachfonds und sonst auf nichts) Danke sehr! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sisyphos Februar 18, 2014 · bearbeitet Februar 18, 2014 von Sisyphos - Muss A1 in 2014 Abgeltungssteuer für die innerhalb des Fonds realisierten Kursgewinne zahlen bzw. hat sonst eine erhöhte Steuerbelastung aufgrund der Umschichtung im Dachfonds in 2014? (Meine Annahme: Nein da die innerhalb des Fonds realisierten Kursgewinne steuerfrei bleiben) Nein! Für innerhalb des Dachfonds realisierte Kursgewinne oder auch Gewinne aus Swap-Geschäften müssen fallen zunächst weder auf Seiten des Dachfonds noch des Anlegers Steuern an. Anders sieht das u.U. bei ausschüttungsgleichen Erträgen (Zinsen, Dividenden), die innerhalb des Dachfonds anfallen, aus. Falls der Dachfonds allerdings im Jahr 2014 eine Ausschüttung z.B. aufgrund der erzielten Kursgewinne an den Anleger zahlt, wird diese Ausschüttung beim Anleger mit der Abgeltungssteuer + Soli + ggf. Kirchensteuer (also rund 28%) versteuert. Falls der Dachfonds keine Ausschüttung in 2014 durchführt, erhöhen sich durch die realisierten Kursgewinne innerhalb des Fonds der innere Wert des Fonds und sein Kurs sollte ansteigen (falls keine weiteren Transaktionen stattfinden und die Bewertungen ansonsten konstant bleiben). Steuerlich ist das aber zunächst einmal unbachtlich - bis zum Verkauf. - A1 verkauft den Dachfonds am 01.01.2020. Welche Steuerlast kommt auf ihn zu? (Meine Annahme: Abgeltungssteuer+Soli+evtl_Kirchensteuer auf den realisierten Kursgewinn des Dachfonds und sonst auf nichts) Der Anleger muß die Differenz zwischen Verkaufs- und Ankaufspreis abzüglich evtl Kauf-/Verkaufsnebenkosten (z.B. Börsengebühren) versteuern. Zum heutigen Zeitpunkt würde wieder die Abgeltungsteuer + Soli + ggf. Kirchensteuer zur Anwendung kommen. Ob die Abgeltungssteuer im Jahr 2020 in dieser Form noch existiert halte ich für eher fraglich, beim Soli habe ich da keine Zweifel. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag