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Bergmolch

Vermögen pflegebedürftiger Eltern

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Bergmolch

Liebe Forengemeinde,

 

ich lese hier seit einiger Zeit mit und möchte jetzt mal mit meinem Problem herausrücken, zumal in dem neuen Thread "Anlage in RK1-Rentnerin" Dinge anklingen, die sich mit meinem Anliegen überschneiden - wobei der Fall bei uns anders gelagert ist: Folgende Aufstellung gilt für meine Eltern:

 

 

 

 

1 Erfahrung mit Geldanlagen - gering, konservative Sparer

 

2 Fondspositionen - keine

 

3 Zeitlicher Aufwand - das gilt jetzt für mich. Ich kümmere mich um alles, was anfällt. Unterbringung, Rechnungen/Überweisungen/Hausverkauf etc

 

4 Risikobereitschaft meiner Eltern gering

 

 

 

 

Optionale Angaben: Meine Eltern sind beide pflegebedürftig und in Heimen untergebracht, 76 und 71 Jahre alt. Die Rente ist so hoch, daß die Pflegeheimkosten pro Monat nur etwa 150 Euro höher sind. Mein Vater hat noch keine Pflegestufe, wenn er die bekommt, werden meine Eltern sogar noch etwas Geld sparen. Meine Schwester und ich haben gleichberechtigte Generalvollmachten, ich regele aber alles, allein schon weil sie mit kleinem Kind im Ausland lebt.

 

Anlagehorizont:? Meine Eltern können noch 5, 10 oder 15 Jahre leben oder vielleicht auch noch länger.

 

Zweck: Möglichst viel soll an meine Schwester und mich vererbt werden und uns als Grundlage privater Altersvorsorge dienen (!) Dieses Ziel habe ich von meinem Vater schriftlich, und das ist es, was mir Kopfzerbrechen macht. Ich bin auf das potentielle Erbe nicht angewiesen, ich mache meine eigene Altersvorsorge, ich spare zur Zeit 60% in RK1 und 40% in RK3 (weltweites ETF-Portfolio). Meine Schwester und ihr Mann haben kreative Berufe mit unregelmäßigen und wohl ziemlich geringen Einkommen. Mein Schwager hat in finanzieller Hinsicht glaube ich regelrechte Existenzangst.

 

Einmalanlage, alles ist auf Tagesgeldkonten verteilt

 

Anlagekapital. je nachdem was der Erlös des Hausverkauf ist und was meine Mutter noch evtl. erbt zwischen 400 und 480k.

 

 

 

 

Ich sehe drei Möglichkeiten:

 

1) Es bleibt alles auf Tagesgeldkonten, wir erben irgendwann was übrig ist

 

2) Wir investieren einen Teil in ein internationales ETF-Portfolio, von meinem Gefühl her wäre ein Drittel das Maximum (das wäre mein eigenes Interesse, aber ich weiß nicht ob das zu meiner Schwester paßt)

 

3) Wenn irgendwann von der Rente meiner Eltern monatlich was übrigbleibt, könnte ich mir vielleicht auch Schenkungen vorstellen - bis jetzt habe ich an der Stelle aber Hemmungen, was glaube ich auch in Ordnung ist.

 

 

 

 

An sich ist das hier ein sachliches Problem, das irgendwie lösbar sein sollte. Leider ist durch Streitereien aber mein Verhältnis zu Schwester und Schwager schon schwer belastet. Wohlgemerkt geht es bei uns zum Glück im Unglück nicht darum, daß irgendjemand vorzeitig ans Geld der Eltern will, dann wäre nämlich sofort

 

4) die Option meiner Wahl: Ich gebe den Kladderadatsch ans Amtsgericht ab. Das will ich nicht, aber ich bin inzwischen froh, daß es für den Notfall diesen Ausweg gibt. Diese Option könnte ich auch wählen, wenn ich aus nervlichen Gründen nicht mehr kann oder will.

 

Ach so: mein Vater möchte sich mit Gelddingen nicht mehr befassen, ich möchte ihn mit diesen Problemen nicht belasten.

 

Mein Problem ist, daß meine Schwester in meinen Augen in finanzieller Hinsicht unmündig ist und die meiner Ansicht nach rabiaten nervensägenden weltfremdem riskanten kontraproduktiven und respektlosen Einmischungen meines Schwagers unterstützt.

 

Mein Schwager ist der festen Überzeugung, daß jeder Betrag über 2000 Euro investiert gehört und nicht auf einem Tagesgeldkonto vergammeln darf. Diese Überzeugung gipfelte im Vorschlag, mit dem Geld der Eltern eine vermietete Immobilie in London zu erwerben und dazu selbstverständlich noch Schulden aufzunehmen - "damit das Kapital nicht verzehrt wird" , sondern damit eine Rendite rausspringt, mit der monatliche Mehrkosten bezahlt werden können ! Er hält es für verantwortungslos, wie ich mit den Tagesgeldkonten das Geld meiner Eltern "verbrenne". Ist ja nicht seins.....Auch sonst ist er sehr schnell mit dem Verdacht bei der Hand, ich könnte zu locker mit dem Geld meiner Eltern umgehen. Mit der Konsequenz, daß ich schon damit begonnen habe, mich von den beiden (Schwester und Schwager) zurückzuziehen.

 

Meine Schwester meint das, was er auch meint - die Immobilienidee sei doch eine bombensichere Sache!

 

 

 

 

Diese Geschichte mit der Immobilie ist nicht mehr aktuell, ich habe sie mit dem Hinweis "nur über meine Leiche" abgelehnt. Ich habe sie vor allem hier erwähnt, um zu verdeutlichen, wie die beiden ticken.

 

Wie geht es jetzt weiter? Ich schrecke vor der Möglichkeit 2) zurück, da ich nicht glaube, daß meine Schwester dazu in der Lage ist, die Risiken der Aktien-ETFs einzuschätzen bzw überhaupt zu formulieren, was ihr Anlageziel sein soll (Immobilie ja-nein? Ich habe ihr davon abgeraten, mache das aber glaube ich nicht nochmal, es ist vermutlich sinnlos). Inhaltlich ist von ihr auch sonst nicht viel zu erwarten - sie konzentriert sich voll und ganz auf ihr Kind und schaut zu ihrem Mann auf. Ich bezweifle, daß ihr klarzumachen ist, daß sich ein geplanter Immobilienerwerb mit Aktien-ETFs beißen würde. (Meinem Schwager ist ein Drittel in Aktien natürlich viel zu risikoavers)

 

Möglichkeit 3) hätte den Vorteil, daß ich irgendwann einen Teil der Verantwortung an meine Schwester abgebe - mit dem Risiko, daß sie das Geld unter Anleitung ihres Mannes verballert.

 

Möglichkeit 1) ist die einfachste und die Methode meiner Wahl zumindest für absehbare Zeit. Vielleicht auch auf Dauer das Beste für meine Schwester?

 

 

 

 

Ich möchte das für meine Familie so gut wie möglich machen und bin auch überzeugt davon, daß ich verantwortungsvoll einen guten Job mache. Was ich dafür für einen Streß kassiert habe in den letzten Jahren, hätte ich mir nicht vorstellen können - und meine Eltern wären entsetzt, wenn sie das wüßten.

 

Ich brauche keine Beratung in dem Sinn "Ich weiß nicht was ich tun soll - bitte sagt es mir!" - aber es würden mich eure Einschätzungen sehr interessieren, mein Eindruck ist es, daß in diesem Forum viel Sachverstand und Erfahrung unterwegs sind.

 

Durch die Rolle, die ich innehabe, bin ich für die private Altersvorsorge meiner Schwester mitverantwortlich. Wie würdet ihr mit so einer Axxxxkarte umgehen?

 

Viele Grüße, euer Bergmolch

 

 

 

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Sapine

Du redest viel von Deinem Vater. Was ist mit Deiner Mutter?

 

Steht einer oder beide unter Betreuung bzw. steht das bevor? Gibt es von Deinen Eltern eine Betreuungsvollmacht, Patientenverfügung etc.? Wieso existieren Generalvollmachten, was ist der Gedanke dahinter? Könnt ihr getrennt handeln oder nur gemeinschaftlich?

 

Ob das mit Amtsgericht besser wird kann ich nicht beurteilen, Anlagen in Aktien dürften jedenfalls nicht so ohne weiteres möglich sein, sofern eine Betreuung im Spiel ist.

 

Es klingt jedenfalls alles ziemlich schauderhaft.

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Ramstein

Die Lage ist mir durchaus nicht völlig unbekannt, nichtsdestotrotz (zumindest potenziell) äußerst problematisch.

 

Da deine Schwester eine gleichberechtigte Vollmacht hat, könnte sie also zur Bank gehen (hoffentlich kann sie das nicht aus dem Ausland über Internet-Banking machen) und das Geld von dem Tagesgeldkonto abräumen und nach ihrem (oder ihres Mannes) Gusto investieren.

 

Daher die Frage: Was für Vollmachten habt ihr? Notarielle Generalvollmachten? Oder einfache Bankvollmachten? (Arabeske: Gibt es eine Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, o.ä.?) Gibt es etwa noch die Möglichkeit, Untervollmachten zu erteilen (z.B. an deinen Schwager)?

 

Bei einer Generalvollmacht: Falls es geht, kannst du mit deinen Eltern reden, ob sie die Vollmachten nicht widerrufen und mit Auflagen für die Vermögensverwaltung neu ausfertigen lassen wollen. Beispielsweise nur konservative Wertanlage, oder maximal x% in breit gestreute Aktienindizes, etc.

 

Bei einer Bankvollmacht kannst du nur das laufende Konto und Tagesgeld (teilweise?) bei der bisherigen Bank lassen und den anderen Teil des Geldes zu einer anderen Bank transferieren (wo nur du eine Vollmacht hast) und dort z.B. in ETFs anlegen.

 

Was heisst "Habe ich von meinem Vater schriftlich"? Gibt es einen Erbvertrag? Gibt es ein (gemeinschaftliches?) Testament deiner Eltern?

 

Dringend abraten würde ich davon, schon einen Teil des Geldes zwischen euch Geschwistern aufzuteilen. Falls es hart auf hart kommt, wird das Sozialamt die Kohle zurückfordern und zwar nicht zu gleichen Teilen, sondern erst mal von dir, da du greifbar bist.

 

PS: Oftmals wird es mit steigender Pflegestufe nicht günstiger, da die Heimkosten stärker steigen, als die Zahlungen der Pflegekasse.

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vanity

Von Lurch zu Lurch:

 

Ich würde mir an deiner Stelle bei dem geschilderten gespannten Verhältnis zunächst Rechtssicherheit verschaffen, was du im Rahmen der Generalvollmacht tun kannst und was nicht, ohne dass dir zu einem späteren Zeitpunkt massive (rechtliche, nicht familiäre) Probleme entstehen konnten. Das wird das Forum aber vermutlich nicht leisten können.

 

Es liest sich so, als haben deine Schwester und du Einzelvollmachten, so dass zumindest theoretisch jeder für sich allein Verfügungen treffen könnte. Das ist sehr praktisch, wenn es läuft, jedoch weniger, wenn Zwist und Hader oder gar gegenläufige Entscheidungen dadurch entstehen.

 

Auch wenn du die Eltern nicht einbeziehen willst - wären sie noch in der Lage oder willens, Entscheidungen in dieser Sache zu treffen?

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Bergmolch

Hallo Sapine,

 

meine Mutter ist dement. Eine amtliche Betreuung gibt es bis jetzt nicht. Wir haben gleichberechtigte Generalvollmachten, damit sind umfassende Vorsorgevollmachten gemeint, Patientenverfügungen sind auch dabei. Der Gedanke dahinter ist, daß wir uns so gut und einfach wie möglich um unsere Eltern kümmern können unter Vermeidung einer amtlichen Betreuung.

 

Wir können nur gemeinsam handeln .

 

Ja, hoffentlich ist das was noch kommt, nicht noch schauderhafter. Mir ist klar, daß eine von mir angeregte amtliche Betreuung die Situation vermutlich nicht verbessern würde. Es ist für mich der absolute Notnagel, wenn es anders nicht mehr gehen sollte.

 

Gruß Bergmolch

 

 

 

 

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Bergmolch
· bearbeitet von Bergmolch

Hallo Ramstein

 

 

 

 

Die Lage ist mir durchaus nicht völlig unbekannt, nichtsdestotrotz (zumindest potenziell) äußerst problematisch.

 

Da deine Schwester eine gleichberechtigte Vollmacht hat, könnte sie also zur Bank gehen (hoffentlich kann sie das nicht aus dem Ausland über Internet-Banking machen) und das Geld von dem Tagesgeldkonto abräumen und nach ihrem (oder ihres Mannes) Gusto investieren.

 

 

Bergmolch(BM):Das traue ich meiner Schwester auf absehbare Zeit nicht zu. Ausschließen kann ich es aber nicht bei einer weiteren Zerrüttung unseres Verhältnisses. Aus dem Ausland kann sie nichts machen, sie hat keine Bankvollmachten, sie kann nur online das Girokonto kontrollieren.

 

 

Daher die Frage: Was für Vollmachten habt ihr? Notarielle Generalvollmachten? Oder einfache Bankvollmachten? (Arabeske: Gibt es eine Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, o.ä.?) Gibt es etwa noch die Möglichkeit, Untervollmachten zu erteilen (z.B. an deinen Schwager)?

 

 

BM: Wir haben ganz umfassende notarielle Generalvollmachten, ich glaube auch mit Möglichkeit von Untervollmachten.

 

 

Bei einer Generalvollmacht: Falls es geht, kannst du mit deinen Eltern reden, ob sie die Vollmachten nicht widerrufen und mit Auflagen für die Vermögensverwaltung neu ausfertigen lassen wollen. Beispielsweise nur konservative Wertanlage, oder maximal x% in breit gestreute Aktienindizes, etc.

 

 

BM: Wenn mein Vater in diesen Konflikt hineingezogen wird, gibt ihm das den Rest. Sorry, das möchte ich so stehenlassen und nicht weiter ausführen. Dann rege ich lieber gleich Betreuung an.

 

 

Bei einer Bankvollmacht kannst du nur das laufende Konto und Tagesgeld (teilweise?) bei der bisherigen Bank lassen und den anderen Teil des Geldes zu einer anderen Bank transferieren (wo nur du eine Vollmacht hast) und dort z.B. in ETFs anlegen.

Was heisst "Habe ich von meinem Vater schriftlich"? Gibt es einen Erbvertrag? Gibt es ein (gemeinschaftliches?) Testament deiner Eltern?

 

 

BM: Es gibt ein gemeinschaftliches Berliner Testament; den Hinweis auf unsere privaten Altersvorsorgen habe ich aus seinem Notizbuch, das ist also nichts rechtlich Verbindliches.

 

 

Dringend abraten würde ich davon, schon einen Teil des Geldes zwischen euch Geschwistern aufzuteilen. Falls es hart auf hart kommt, wird das Sozialamt die Kohle zurückfordern und zwar nicht zu gleichen Teilen, sondern erst mal von dir, da du greifbar bist.

 

 

BM: Das ist schon richtig,

PS: Oftmals wird es mit steigender Pflegestufe nicht günstiger, da die Heimkosten stärker steigen, als die Zahlungen der Pflegekasse.

 

Von 0 auf 1 gibt es aber erstmal deutlich mehr Geld

 

Gruß Bergmolch

 

 

 

 

 

 

 

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Sapine

Rechtsrat scheint mir auch sinnvoll.

 

Davon abgesehen, gibt es vielleicht eine Person Eures Vertrauens jemand, der zwischen Euch Geschwistern vermitteln kann?

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troi65
· bearbeitet von troi65

Hallo Sapine,

 

meine Mutter ist dement. Eine amtliche Betreuung gibt es bis jetzt nicht. Wir haben gleichberechtigte Generalvollmachten, damit sind umfassende Vorsorgevollmachten gemeint, Patientenverfügungen sind auch dabei. Der Gedanke dahinter ist, daß wir uns so gut und einfach wie möglich um unsere Eltern kümmern können unter Vermeidung einer amtlichen Betreuung.

 

Wir können nur gemeinsam handeln .

 

 

 

 

Wenn sich die beiden Bevollmächtigten gegenseitig blockieren , bleibt m.E. möglicherweise nur die Anwendung von § 1896 I BGB und damit Bestellung eines Betreuers.

Die Bestellung eines Kontrollbetreuers gem. § 1896 III BGB dürfte vorliegend nicht ausreichend sein ....

Im übrigen weise ich dezent darauf hin , dass die beiden Bevollmächtigten jeweils ausschließlich die Interessen der vollmachtgebenden Eltern zu berücksichtigen haben.

Da kann der Vater noch so viel schreiben wie er will ......

Die Interessen potentieller künftiger Erben ( hier = die Bevollmächtigten ) sind jedenfalls grs. nicht bei der Vermögensverwaltung der Eltern zu deren Lebzeiten zu berücksichtigen.

Im übrigen dürfte möglicherweise die Anwendung eines Insichgeschäftes gem. § 181 BGB bereits deshalb ausgeschlossen sein, weil die Eltern in den Vollmachten entspr. Befreiungen nicht erteilt haben.

 

Ich kann hier nur eine Rechtsberatung empfehlen...

Kann sein , dass das Betreuungsgericht in der Lage behilflich ist.

 

Und eines noch am Schluss :

Das Betreuungsgericht ist auch immer gerne mal behilflich ,wenn die Vollmacht missbraucht wird.

Aber dann nicht im Sinne der Bevollmächtigten.

 

Gilt natürlich alles nur für die Mutter !

Der Vater kann bei Geschäftfsfähigkeit mit dem Teil seines Vermögens machen, was er will.

Aber nur mit seinem Teil.

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Nudelesser
Wir haben gleichberechtigte Generalvollmachten, damit sind umfassende Vorsorgevollmachten gemeint

 

Sind Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht nicht zwei verschiedene Dinge? Was von beidem habt Ihr nun?

 

Würde ebenfalls zweigleisig vorgehen. Zum einen vom Anwalt die rechtliche Seite erläutern lassen, zum anderen überlegen, ob sich der Knoten mit der Schwester nicht doch noch lösen läßt. Wobei das aus der Ferne natürlich leicht gesagt ist...

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Travis Bickle
· bearbeitet von Travis Bickle

Möglichkeit 3) hätte den Vorteil, daß ich irgendwann einen Teil der Verantwortung an meine Schwester abgebe - mit dem Risiko, daß sie das Geld unter Anleitung ihres Mannes verballert.

Ist jetzt nicht der Hauptpunkt, also nur mal am Rande:

 

Dieses Risiko kann dir völlig egal sein. Wenn das Geld deiner Schwester gehört, sei es durch Schenkung oder Erbschaft, geht es dich NICHTS an, was sie damit macht.

An anderer Stelle ärgerst du dich darüber, dass sie "mehr als ihren (zu erwarteten Erb-)teil" in riskante Immobiliengeschäfte investieren will. Dieser Ärger ist absolut legitim. Im Gegenzug hat sie aber auch ein Anrecht darauf, dass du sie in ihren finanziellen Angelegenheiten nicht wie ein kleines Kind bevormundest. Das gilt auch dann, wenn sie Entscheidungen trifft, die du für unklug hältst - offenbar habt ihr ziemlich verschiedene Lebensphilosophien. Also bitte ihr deinen Rat an, wenn sie ihn sucht, und warne sie vielleicht davor, zu sehr auf ihren Mann zu hören. Stärkere Einmischung wird nur Unfrieden provozieren!

 

edit: Danke, Mr. Jones - die Gedanken waren schneller als die Finger ;)

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vanity

... Wenn das Geld deiner Schwester gehört, sei es durch Schenkung oder Erbschaft, geht es dich NICHTS an, was sie damit macht ...

Soweit ich das verstanden habe und auch troi65' fundierteren Bemerkungen zufolge ist es aber weder das Vermögen der Schwester noch das Bergmolchs, sondern das der Eltern, welches hier treuhänderisch verwaltet wird. Von Schenkung und Erbschaft sind wir noch weit entfernt, und erst dann würde dein Einwand -selbstredend - greifen.

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troi65

... Wenn das Geld deiner Schwester gehört, sei es durch Schenkung oder Erbschaft, geht es dich NICHTS an, was sie damit macht ...

Soweit ich das verstanden habe und auch troi65' fundierteren Bemerkungen zufolge ist es aber weder das Vermögen der Schwester noch das Bergmolchs, sondern das der Eltern, welches hier treuhänderisch verwaltet wird. Von Schenkung und Erbschaft sind wir noch weit entfernt, und erst dann würde dein Einwand -selbstredend - greifen.

 

Eben(d).

Wer ( richtig ) gelesen hat, ist daher klar im Vorteil ^_^

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Travis Bickle

... Wenn das Geld deiner Schwester gehört, sei es durch Schenkung oder Erbschaft, geht es dich NICHTS an, was sie damit macht ...

Soweit ich das verstanden habe und auch troi65' fundierteren Bemerkungen zufolge ist es aber weder das Vermögen der Schwester noch das Bergmolchs, sondern das der Eltern, welches hier treuhänderisch verwaltet wird. Von Schenkung und Erbschaft sind wir noch weit entfernt, und erst dann würde dein Einwand -selbstredend - greifen.

Ja, auf den (hypothetischen) Fall habe ich mich bezogen. War nicht sehr klar formuliert.

 

Ansonsten schließe ich mich auch troi65s Meinung an, das hier

Im übrigen weise ich dezent darauf hin , dass die beiden Bevollmächtigten jeweils ausschließlich die Interessen der Bevollmächtigten zu berücksichtigen haben.

ist ein ganz, ganz wichtiger Punkt.

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Sapine

Im übrigen weise ich dezent darauf hin , dass die beiden Bevollmächtigten jeweils ausschließlich die Interessen der Bevollmächtigten zu berücksichtigen haben.

Hat sich hier ein Schreibfehler eingeschlichen?

 

Ich dächte man müsse im Interesse der Bevollmächtigenden (= Eltern) handeln und nicht im Sinne der Bevollmächtigten (= Kinder)?

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troi65

Im übrigen weise ich dezent darauf hin , dass die beiden Bevollmächtigten jeweils ausschließlich die Interessen der Bevollmächtigten zu berücksichtigen haben.

Hat sich hier ein Schreibfehler eingeschlichen?

 

Ich dächte man müsse im Interesse der Bevollmächtigenden (= Eltern) handeln und nicht im Sinne der Bevollmächtigten (= Kinder)?

 

Vanity hat mich darauf hingewiesen !

Edith schreitet sofort zur Tat.

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polydeikes

Beiß in den sauren Apfel und verschaffe dir rechtliche Klarheit. Evtl. ist es möglich einen Teil des Vermögens bereits an die Erben abzuwickeln. Ob und wie es die Schwester dann verprasst, dass muss ja nicht mehr deine Sorge sein. Ebenfalls würde ich versuchen Fehlentscheidungen ... welcher Art auch immer ... einen Riegel vorzuschieben. Das könnte bspw durch Einrichtung eines Auszahlplans geschehen ( für den verbleibenden Vermögensteil ). Auszahlpläne sind in der Regel vergleichbar wie Festgelder nicht ohne weiteres zu vereinnahmen.

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Laser12

Moin,

 

an Daten wäre noch hilfreich:

1. Die Immobilie, ist die selbst genutzt oder vermietet?

2. Wo steht die Immobilie räumlich, in der Nähe von den Eltern, von Dir, von der Schwester?

3. Besteht die Gefahr von Unterhaltspflichten gegenüber der Schwester?

4. Streitereien unter Erben könnten Vermögen im Wert dezimieren. Ist es denkbar, dass die Eltern Vermögen verflüssigen und dann jeweils in zwei Rentenversicherungen oder ähnliches einzahlen, eine für Dich und eine für die Schwester? Für Dich wäre das wohl kein Problem und für Deine Schwester wären regelmäßige Zahlungen, die man nicht verjubeln kann, womöglich ein Segen?

5. Du hast Dich über mögliche Unterhaltspflichten gegenüber Deinen Eltern informiert?

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Bergmolch

Hallo,

 

ich möchte mich bei euch allen bedanken! Ihr habt mir zu mehr Klarheit verholfen. Mein Problem ist nicht, daß ich einen Vollmachtsmißbrauch befürchte. Wegen der theoretischen Gefahr war ich schon bei einer Rechtsanwältin. Ergebnis: Ein Mißbrauch wäre wegen der gleichberechtigten Konstruktion nicht so einfach, zumal es auch noch Sicherungsmechanismen gibt (mehrere Tagesgeldkonten, bei der Hausbank mit Giro/Referenzkonto ist auf dem TG nicht so viel). Im Notfall müßte ich die Konten sperren lassen und amtliche Betreuung beantragen.

 

@troi65. Ein Insichgeschäft nach §181 wäre bei uns möglich.

 

Mein Hauptproblem ist: Inwieweit soll ich mich meiner Schwester gegenüber verpflichtet fühlen? Die Rechtsanwältin hatte mir vor einem Jahr schon gesagt, daß die Tagebucheinträge meines Vaters in rechtlicher Hinsicht irrelevant sind - aber im Hintergrund war bei mir die Frage übriggeblieben, ob es für mich dennoch eine "moralische oder ethische" Verpflichtung gibt, auch im Sinne meiner Schwester zu handeln. Und an der Stelle hatte ich wohl nicht ganz zu Ende gedacht. Besonders bei troi65 möchte ich mich deshalb für seinen Kommentar bedanken. Mein Vater hat von der Verwendung des ERBES für unsere Altersvorsorgen geschrieben, nicht vom Vermögen meiner Eltern zu deren Lebzeiten. Meine Mutter hat dazu weder etwas geschrieben noch etwas gesagt. Sie hatte immer ein Problem damit, daß mein Vater meine Schwester so lange finanziell unterstützt hat. Sie fände es ziemlich sicher sehr abwegig, daß wir uns jetzt Gedanken über eine möglichst gewinnbringende Anlage ihres Geldes machen.

 

Das spricht jetzt in meinen Augen erst recht und eindeutig für die sauberste, einfachste und risikoärmste Variante: Alles bleibt auf Tagesgeldkonten bei geringem Kapitalverzehr. Etwas anderes paßt zu meinen Eltern nicht.

 

Mit Ideen wie ETFs oder Schenkungen hatte ich die Hoffnung auf einen friedenstiftenden Kompromiß verbunden, aber ausschließlich im Sinne beider Vollmachtgeber wäre mit Sicherheit keine der beiden Varianten.

 

Damit kommen vermutlich weitere harte Konflikte auf mich zu - oder einfach mehr Abstand zu Schwester und Schwager. Ich habe jetzt aber mehr innere Ruhe- troi65, ganz herzlichen Dank dafür!

 

@laser12:

 

1. und 2. Das Haus steht leer, meine Eltern sind in seiner Nähe in Heimen untergebracht.

 

3. Meine Schwester könnte unterhaltspflichtig für meine Eltern werden, ich glaube das aber weniger, da sie und ihr Mann vermutlich wenig Geld haben. Unterhaltspflicht wäre im Fall des Falles wohl vor allem meine Angelegenheit.

 

4: eine Rentenversicherung könnte aus meiner Sicht wirklich was Gutes für meine Schwester sein. Das hätten aber meine Eltern entscheiden müssen. Sobald ich das meiner Schwester vorschlagen würde, gäbe es Riesenkrach mit meinem Schwager.

 

5. Davon abgesehen habe ich kein wirklich gutes Gefühl dabei, im Voraus was für uns abzuzweigen. Ich halte die finanzielle Situation meine Eltern zwar für sehr sicher und komfortabel - aber wer weiß schon, wie lange sie leben werden und wie sich die Heimkosten entwickeln werden? Das sind mir zu viele Unbekannte.

 

Vielleicht noch eins: Als bei meiner Mutter schon eine Demenz diagnostiziert war, wollte mein Vater uns so viel Geld schenken, daß wir uns davon Eigentumswohnungen kaufen sollten. Ich habe vehement dagegen argumentiert mit Hinweis auf kommende Pflegekosten. Zu dem Zeitpunkt war ich in Sachen Geldanlage eigentlich noch fast ein Analphabet, hatte aber intuitiv schon etwas dagegen, daß mich mein Vater bei der Geldanlage bevormundet - jetzt bin ich froh, daß ich keine Eigentumswohnung am Hals habe und dafür ein viel größeres Risiko, unterhaltspflichtig zu werden.

 

Nochmal danke an euch alle.

 

Euer Bergmolch

 

Und besonders viele Grüße an den Salamander!

 

 

 

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troi65

 

 

Das spricht jetzt in meinen Augen erst recht und eindeutig für die sauberste, einfachste und risikoärmste Variante: Alles bleibt auf Tagesgeldkonten bei geringem Kapitalverzehr. Etwas anderes paßt zu meinen Eltern nicht.

 

 

Ich habe jetzt aber mehr innere Ruhe- troi65, ganz herzlichen Dank dafür!

 

 

 

Wenn das die Quintessenz des Anliegens darstellt, dann ist mir das recht.:thumbsup:

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Laser12

3. Meine Schwester könnte unterhaltspflichtig für meine Eltern werden, ich glaube das aber weniger, da sie und ihr Mann vermutlich wenig Geld haben. Unterhaltspflicht wäre im Fall des Falles wohl vor allem meine Angelegenheit.

Das dachte ich in die andere Richtung. Besteht die Gefahr, dass die Eltern für die Schwester aufkommen müssen? Dann sollte man prüfen, ob Vermögen der Eltern sicher angelegt werden kann, ohne dass sie im Fall von Unterhaltspflichten, einen in dem Moment der eintretenden Unterhaltspflicht gegenüber der Schwester noch nicht konkret eingetretenen eigenen Bedarf gefährden.

 

Alles andere als mündelsichere Anlage würde ich an Deiner Stelle nicht machen. Sonst kommt bei einem Kursverlust jemand auf Dich zu und macht Dich dafür haftbar.

 

Wenn es sinnvoll ist, sollte man das Haus durch eine Makler vermieten. Dann bist Du aus der Sache raus und die Eltern haben regelmäßige Einnahmen. Sicher nicht so viel wie bei Eigenverwaltung aber dann bist Du nicht immer derjenige, der deswegen angegangen wird.

 

Wenn die finanziellen Fähigkeiten der Schwester so dramatisch unterentwickelt sind, könnte man auch über die Einbringung von Vermögen in eine Stiftung nachdenken.

Zum Beispiel Haus in die Stiftung, Niebrauch für die Eltern, eventuell später die Schwester und bei Bedarf Verwaltung durch Dich. So etwas lässt sich am besten zu Lebzeiten der Eltern gestalten.

 

Auf jeden Fall sollte man in solchen Fällen rechtzeitig prüfen, was auf die Angehörigen zukommt, wenn sie durch das Sozialamt für Unterhalt der Eltern in Anspruch genommen werden.

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Bergmolch

Hallo Laser12,

 

ich denke nicht, daß meine Eltern noch unterhaltspflichtig für eine Schwester werden könnten. Das halte ich für ausgeschlossen. Meine Schwester und ihr Mann haben schon ihr bescheidenes Auskommen.

 

Mir hat schonmal jemand vorgeschlagen, das Haus zu vermieten. Aber das kommt für mich nicht in Frage. Das Reparaturrisiko will ich nicht haben, außerdem ist das Haus in 5 oder 10 Jahren vermutlich nicht teurer als heute.

 

Stiftung - nein Danke. Nießbrauch ist doch ein Wohnrecht, oder? Meine Eltern fühlen sich wohl in ihren Heimen, sie können nicht mehr ins Haus, und meine Schwester hat nichts weniger vor, als ins Elternhaus zu ziehen, und ich habe nichts weniger vor als Immobilienverwalter zu werden.

 

Nein, mein Problem war wie oben gesagt inwiefern ich mich für eine renditeträchtige Anlage des Vermögens meiner Eltern im Sinne meiner Schwester zuständig fühlen soll.

 

Viele Grüße, Bergmolch

 

 

 

 

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fairy

Hallo Laser12,

 

ich denke nicht, daß meine Eltern noch unterhaltspflichtig für eine Schwester werden könnten. Das halte ich für ausgeschlossen. Meine Schwester und ihr Mann haben schon ihr bescheidenes Auskommen.

 

Mir hat schonmal jemand vorgeschlagen, das Haus zu vermieten. Aber das kommt für mich nicht in Frage. Das Reparaturrisiko will ich nicht haben, außerdem ist das Haus in 5 oder 10 Jahren vermutlich nicht teurer als heute.

 

Stiftung - nein Danke. Nießbrauch ist doch ein Wohnrecht, oder? Meine Eltern fühlen sich wohl in ihren Heimen, sie können nicht mehr ins Haus, und meine Schwester hat nichts weniger vor, als ins Elternhaus zu ziehen, und ich habe nichts weniger vor als Immobilienverwalter zu werden.

 

Nein, mein Problem war wie oben gesagt inwiefern ich mich für eine renditeträchtige Anlage des Vermögens meiner Eltern im Sinne meiner Schwester zuständig fühlen soll.

 

Viele Grüße, Bergmolch

Da du das Vermögen deiner Eltern meines Erachtens nicht vor Ihrem Tod in "deins" und "meins" aufteilen kannst. Am Ende zählt Vermögen wenn deiner Eltern versterben.

Mach eine sichere Anlage und Gut ist. Wer Weiß was da noch für Kosten auf euch zu kommen könnten.

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ImperatoM

Du schreibst, dass Du Dir 30 Prozent Aktien-ETFs vorstellen könntest. Deine Schwester und ihr Mann möchten spekulativer auftreten. Aktuell gibt es ausschließlich Tagesgeld.

 

Kannst Du es nicht als ein Entgegenkommen darstellen, dass Du bereit wärst, 30% in ETFs anzulegen? Ich denke, dem Vorschlag könnten sie zustimmen, denn der neue Zustand wäre aus ihrer Sicht besser als der Ist-Zustand.

 

Wenn sie sich darauf auch nicht einlassen, lass das Geld einfach als Tagesgeld liegen. Das ist zwar finanztechnisch nicht optimal, aber man muss es einfach als blockiertes Geld anerkennen, denke ich. Zumindest sparst Du Dir damit jeden Stress solange es Tagesgeld bleibt. Vielleicht überlegt es sich Deine Schwester dann eines Tages auch nochmal anders.

 

In jedem Fall würde ich das Geld bei Deinen Eltern belassen und es nicht aufteilen.

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WOVA1

 

Das spricht jetzt in meinen Augen erst recht und eindeutig für die sauberste, einfachste und risikoärmste Variante: Alles bleibt auf Tagesgeldkonten bei geringem Kapitalverzehr. Etwas anderes paßt zu meinen Eltern nicht.

 

Mit Ideen wie ETFs oder Schenkungen hatte ich die Hoffnung auf einen friedenstiftenden Kompromiß verbunden, aber ausschließlich im Sinne beider Vollmachtgeber wäre mit Sicherheit keine der beiden Varianten.

 

Ähnlich konservativ, aber etwas besser verzinst wäre folgende Alternative:

 

Das Geld wird in 20 gleiche Teile geteilt, zwei Teile bleiben auf Tagesgeldkonten.

Der Rest wird in eine Sparbriefleiter mit jährlicher Fälligkeit gesteckt - für jeden Elternteil ein eigene.

Damit würden dann pro Person und Jahr in den nächsten 10 Jahren jeweils 20k verfügbar,

was für Zuzahlungen für das Pflegeheim und einige kleine Extras für die Eltern reichen sollte.

Was in einem Jahr nicht verbraucht wird, wird halt wieder auf 10 Jahre angelegt.

 

Alternativ könnte man dasselbe natürlich auch mit 14 Teilen und sieben Jahren Laufzeit machen.

 

Der Vorteil: der Reiz der grossen verfügbaren Summe wäre weg.

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Bergmolch

Hallo WOVA1,

 

da ich damit rechne, daß irgendwann die Zinsen auch wieder steigen, bin ich maximal für Festgeld für 1 Jahr zu begeistern - und da gibt es kaum einen Unterschied zu Tagesgeld. Was passiert mit Sparbriefleitern im Erbfall? Ich glaube das lohnt sich nicht oder kaum.

 

Viele Grüße, Bergmolch

 

 

 

 

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