Erreger Februar 12, 2014 So verzwickt ist das eigentlich nicht. Verzwickt ist bestenfalls den Ausschluss bzgl. der Augenproblematik los zu werden. Das würde ggf. in einem neuen Vertrag - wann auch immer - wieder auftauchen. Verstehe ich nicht? Wiso stellt der Rücken und Psyche für dich kein Problem mehr da? Zu meiner Überlegung. Ich geb mal ein Beispiel. Leiden xyz, Arzt fragt, seit wann das Leiden besteht, weil medizinisch relevant. Versicherer prüft später Arztakten beim Leistungsfall, gute Nacht. Das sollte man natürlich nicht machen aber so wie in diesem Fall beschrieben bestehen ja keinerlei Beschwerden Im Übrigen ist mir kein Antrag bekannt, der ausschließlich von medizinisch behandelten Beschwerden / Erkrankungen / Leiden ohne jedwede Hintertür offener Fragen spricht. Aber bin ja auch nur nen dödeliger Makler, was weiss ich denn schon. So laßt uns das Argument doch mal weiterführen: Jeder Vertrag ist nichtig bei dem nicht ausnahmslos Alles seit der Geburt angegeben wurde und zwar unabhängig von Behandlung und Diagnose. Fakt ist: Bei den heutigen Bedingungswerken gibts es außerhalb der Anzeigepflichtverletzung und der für die BU zu Grunde liegenden Diagnose selbst, kaum Spielraum eine Leistung zu verweigern. Sieht der Versicherer jedoch eine Chance nicht zu leisten, wird er das immer probieren, egal welcher Versicherer. Ja das ist leider so und das ärgerliche ist ja das auch nicht versucht werden soll die Versicherung zu besch*****n, sondern nur einen beständigen Versicherungsschutz zu erhalten. Wenn ich aber daran denke, was für Diagnosen in den ersten 25 Lebensjahren in unserer medizinisch überversorgten Gesellschaft leichtfertig gestellt werden (Pupertät,Musterung,Atteste für Schule Uni) die mit einer Risikoabschätzung aber auch garnichts zu tun haben, und wiederrum die doch wahrscheinlich massenhafte Anstiftung zur Fahrlässigkeit durch falsche Beratung, sehe ich doch massig Probleme auf die Versicherten zukommen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bass-T Februar 12, 2014 · bearbeitet Februar 12, 2014 von Bass-T So verzwickt ist das eigentlich nicht. Verzwickt ist bestenfalls den Ausschluss bzgl. der Augenproblematik los zu werden. Das würde ggf. in einem neuen Vertrag - wann auch immer - wieder auftauchen. --- BU ist erst seit 2001 ein echtes Thema für die Massen. 2008 kam das neue VVG, quasi nach der von heutiger Sicht halben Historie dieser Versicherungssparte. Dazu wurden Verträge seit 2005 eigentlich konstant besser und teils günstiger, trotz massiv gesunkenem Rechnungszins und UniSex. Diese Entwicklung würde ich für die nächsten Jahre nicht weiter erwarten, aber das ist nur meine Meinung. Ich gehe von erheblichem Zuwachs an Leistungsfällen in den nächsten 10 - 20 Jahren aus. Dann erreicht die Masse der Versicherungsnehmer seit 2001 das kritische Alter. --- Zu meiner Überlegung. Ich geb mal ein Beispiel. Leiden xyz, Arzt fragt, seit wann das Leiden besteht, weil medizinisch relevant. Versicherer prüft später Arztakten beim Leistungsfall, gute Nacht. Im Übrigen ist mir kein Antrag bekannt, der ausschließlich von medizinisch behandelten Beschwerden / Erkrankungen / Leiden ohne jedwede Hintertür offener Fragen spricht. Aber bin ja auch nur nen dödeliger Makler, was weiss ich denn schon. Fakt ist: Bei den heutigen Bedingungswerken gibts es außerhalb der Anzeigepflichtverletzung und der für die BU zu Grunde liegenden Diagnose selbst, kaum Spielraum eine Leistung zu verweigern. Sieht der Versicherer jedoch eine Chance nicht zu leisten, wird er das immer probieren, egal welcher Versicherer. Wollte hier auch nicht deine Kompetenz in Frage stellen... Ich bin nicht aus der Branche, habe aber selber die Erfahrung gemacht und habe Makler und Bekannte aus der Versicherungsbranche im näheren Umfeld, mit denen ich über das Thema BU schon sehr oft gesprochen und mit Ratschläge geholt habe. Genau das meine ich aber mit verzwickt, weil zum einen etwas bisheriges unbedingt übernommen werden und dann noch etwas nachgemeldet und im besten Fall mit eingeschlossen werden soll. Ist ein bisschen wie das Min-Max-Problem. Ich gebe dir bei dem Thema aktuelle Bedingungen absolut Recht, denn im Vergleich zu meinem alten Vertrag ist mein neuer ein Quantenaprung in Sachen Kundenorientierung. Abgesehen davon wird eine Versicherung wenn Sie die Chance sieht nicht zahlen zu müssen es natürlich immer probieren, ist auch klar. Wir sprechen hier ja auch über einen Spezialfall, bei dem man sich leider schon ins Abseits manövriert hat. Und wenn einem dann nicht klar ist - wenn man die Option mit dem Aussitzen wählt - dass nichts in der Akte stehen und hinzukommen darf bis zum Neuabschluss, ist das Thema eh vom Tisch. Für mich persönlich wäre das Risiko des Nachmeldens einfach zu groß, weil die Versicherung dann vollkommen am Drücker sitzt und mit Ausschlüssen und Zuschlägen bis hin zur Kündigung machen kann, was sie möchte und der Versicherte muss im Zweifel alles hinnehmen, um seine bisherigen Konditionen (Augen) nicht zu verlieren! Hätte der Fall mit dem Aussitzen bei mir nicht geklappt, wäre ich wahrscheinlich auch nicht für diese Option Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peter Wolnitza Februar 13, 2014 · bearbeitet Februar 13, 2014 von Peter Wolnitza Hallo, das Problem in der aktuellen Situation ist ganz klar das Thema Psyche - hierüber kann der Versicherer im Ernstfall fast immer eine Kausalität herstellen und die ganz schweren Geschütze auffahren. Daher Empfehlung: Sauber aufarbeiten und nachmelden - schauen was passiert. Einmalige Rückengeschichte ohne Befund kann durchgehen. Einmalige Psyche ohne Therapie etc. ebenso - (ist jetzt kein Widerspruch zum oben gesagten!) Denke, das muss vernünftig aufbereitet und vorbereitet werden. -> Matthews Rat folgen, gegen Honorar einen VersicherungsBERATER dazu holen! So wie der Vertrag jetzt ausschaut hat er eine Alibi-Funktion (ich hab ne BU) - in meine persönliche Vorsorgeplanung würd ich das Ding nicht aufnehmen. Füsse still halten? - Denkbar schlechte Lösung - aus zwei Gründen 1) siehe oben 2) Die Kappe von Makler verdient seine Courtage und DU trägst das Risiko???? - der Typ hat einen besch... Job abgeliefert, seine Kohle eingestrichen und soll jetzt elegant aus der Nummer rauskommen? - Du solltest prüfen, ob es irgendwelche Angaben zu den Gesundheitsangaben angibt, mit denen das, was Du oben geschrieben hast, belegbar ist - dann kannst Du DEIN Problem zu SEINEM Problem machen - wenn Du den Kram der A.L. nachmeldest, solltest Du auch auf alle Fälle schildern, WIE es dazu kam: Vermittler hat mehrfach gesagt, besser nicht angeben etc. - nur so erfahren die Gesellschaften nämlich von der Arbeitsweise solcher Flitzpiepen - wenn der Vertrag aufgrund Deiner Nachmeldungen eingestampft wird, dann darf er wenigstens auch einen (nicht unerheblichen) Teil seiner Courtage zurückzahlen und sich sein Image beim Versicherer versauen Ist jetzt nicht das ultimative Argument - sollte aber bei der ganzen Überlegung nicht aussen vor bleiben, denn nur so lernt der Bursche was! Gäbe sicherlich noch mehr dazu zusagen, aber meine Vorredner haben schon das wesentliche an Infos gegeben. Viel Erfolg bei der ganzen Aktion. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Februar 13, 2014 · bearbeitet Februar 13, 2014 von Matthew Pryor Für mich persönlich wäre das Risiko des Nachmeldens einfach zu groß, weil die Versicherung dann vollkommen am Drücker sitzt und mit Ausschlüssen und Zuschlägen bis hin zur Kündigung machen kann, was sie möchte und der Versicherte muss im Zweifel alles hinnehmen, um seine bisherigen Konditionen (Augen) nicht zu verlieren! Nein,der Versicherer kann eben nicht "machen,was er möchte"..Himmel,A**** und Zwirn! Nur weil er saufen geht, müssen wir hier wieder warten. ...Wenn sich so manches Post durchliest,braucht man zwischendurch das eine oder andere Bier.... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bass-T Februar 13, 2014 · bearbeitet Februar 13, 2014 von Bass-T Für mich persönlich wäre das Risiko des Nachmeldens einfach zu groß, weil die Versicherung dann vollkommen am Drücker sitzt und mit Ausschlüssen und Zuschlägen bis hin zur Kündigung machen kann, was sie möchte und der Versicherte muss im Zweifel alles hinnehmen, um seine bisherigen Konditionen (Augen) nicht zu verlieren! Nein,der Versicherer kann eben nicht "machen,was er möchte"..Himmel,A**** und Zwirn! Nur weil er saufen geht, müssen wir hier wieder warten. ...Wenn sich so manches Post durchliest,braucht man zwischendurch das eine oder andere Bier.... Vielen Dank für diesen unheimlich hilfreichen Kommentar ohne jede Begründung!!! Dann erklär mir doch mal bitte, warum eine Versicherung darüber hinweg sehen und keine Sanktionen verhängen soll, wenn der Versicherte reumütig ankommt und zugibt falsche Tatsachen angegeben zu haben?! Die Verantwortung liegt schließlich auch bei dem, der die Sachen angibt! Der Makler hat zwar einen Drecksjob gemacht, aber der Kunde hat schließlich auch unterschrieben! Es wird also keinen Ausschluss, Risikozuschlag oder sogar eine Kündigung geben?! Na dann ist doch alles in Butter... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Februar 13, 2014 · bearbeitet Februar 13, 2014 von Matthew Pryor Hätte,wäre ,könnte.Unheimlich hilfreich ist es eher,zu behaupten,der Versicherer könne "machen,was er wolle".Ich hoffe inständig,dass diese Aussage nicht die Blaupause der Meinungen von Maklern,Vermittlern oder anderweitig in der Versicherungsbranche tätigen und dem näheren persönlichen Umfeld entstammenden Bekannten ist.Und der Versicherte muss auch nicht alles hinnehmen,was ihm der Versicherer aufoktroyiert. Zunächst einmal müsste im Zweifelsfall herausgearbeitet werden,inwieweit dem Versicherten ein Verschulden zuzurechnen ist.Da fängt die feine Unterscheidung zwischen schuldlos,einfach fahrlässig,grob fahrlässig,vorsätzlich uswusf. an.Theoretisch wäre auch noch der Versicherungsbetrug im Jackpot (→nein,ich rede nicht vom hier vorliegenden Fall),aber das wird dann langsam zu ausführlich. Dementsprechend steht dem Versicherer dann das Recht zu,den Vertrag anzupassen (entweder rückwirkend mit Ausschluss bereits eingetretener Versicherungsfälle → irgendwie doof oder für die Zukunft →misslich,aber im Zweifelsfall nicht gans so doof),einen RZ zu verlangen (ebenfalls entweder rückwirkend oder mit Wirkung für die Zukunft),eine Kündigung mit Wirkung für die Zukunft auszusprechen,rückwirkend vom Vertrag zurückzutreten oder auch den Vertrag von Beginn an anzufechten.Mit aufsteigender Reihenfolge wird es dann langsam richtig doof. War das Begründung genug,um zu erklären,dass der Versicherer nicht "machen kann,was er will"?Zumal ihm je nach Konstellation auch die Beweislast obliegt und/oder die Kausalität mit einem bereits eingetretenen Leistungsfall abgeleitet werden muss? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bass-T Februar 13, 2014 Hätte,wäre ,könnte.Unheimlich hilfreich ist es eher,zu behaupten,der Versicherer könne "machen,was er wolle".Ich hoffe inständig,dass diese Aussage nicht die Blaupause der Meinungen von Maklern,Vermittlern oder anderweitig in der Versicherungsbranche tätigen und dem näheren persönlichen Umfeld entstammenden Bekannten ist.Und der Versicherte muss auch nicht alles hinnehmen,was ihm der Versicherer aufoktroyiert.Zunächst einmal müsste im Zweifelsfall herausgearbeitet werden,inwieweit dem Versicherten ein Verschulden zuzurechnen ist.Da fängt die feine Unterscheidung zwischen schuldlos,einfach fahrlässig,grob fahrlässig,vorsätzlich uswusf. an.Theoretisch wäre auch noch der Versicherungsbetrug im Jackpot (→nein,ich rede nicht vom hier vorliegenden Fall),aber das wird dann langsam zu ausführlich. Dementsprechend steht dem Versicherer dann das Recht zu,den Vertrag anzupassen (entweder rückwirkend mit Ausschluss bereits eingetretener Versicherungsfälle → irgendwie doof oder für die Zukunft →misslich,aber im Zweifelsfall nicht gans so doof),einen RZ zu verlangen (ebenfalls entweder rückwirkend oder mit Wirkung für die Zukunft),eine Kündigung mit Wirkung für die Zukunft auszusprechen,rückwirkend vom Vertrag zurückzutreten oder auch den Vertrag von Beginn an anzufechten.Mit aufsteigender Reihenfolge wird es dann langsam richtig doof. War das Begründung genug,um zu erklären,dass der Versicherer nicht "machen kann,was er will"?Zumal ihm je nach Konstellation auch die Beweislast obliegt und/oder die Kausalität mit einem bereits eingetretenen Leistungsfall abgeleitet werden muss? Danke für die Ausführungen, da weiß ich jetzt auch, was du meinst und muss mir nicht den Kopf zerbrechen, um das zu interpretieren. Nein das ist nicht die Meinung der Personen aus meinem Umfeld, das Makler gerne voneinander nicht so viel halten wenn einer etwas rät oder behauptet ist mir allerdings auch bewusst, das erlebe ich hier im Forum schon oft und auch in meinem Umfeld. Das *kann machen was er will* bezog sich in dem Fall auch auf die von dir angesprochenen Optionen! Und da sind meiner Meinung nach schon genug Möglichkeiten vorhanden, die für den Versicherten mehr als doof sind! Und gegen eine Versicherung angehen klingt auch immer einfacher als es ist.... Aber das tut hier nichts mehr zu hansetraders Geschichte! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Februar 13, 2014 · bearbeitet Februar 13, 2014 von polydeikes Inwiefern du bei unter 10 Beiträgen und nominal ein paar Monaten im WPF eine Beurteilung über das WPF treffen kannst, sei mal dahingestellt. Deinen persönlichen Eindruck lasse ich dir. Ungeachtet dessen sind pauschale Vorurteile, Stammtischweisheiten und Halbwahrheiten ein generelles Forenproblem. Eine Aussage ala *kann machen was er will* fliegt dir aber im WPF sehr schnell um die Ohren. Genau wie dem hier beschriebenen Makler früher oder später Teile seines Bestands um die Ohren fliegen werden. Wäre nicht der erste "Kollege", der Geld ausgegeben hat, das noch gar nicht "verdient" wurde. --- Im Übrigen kennt meine 6jährige Westiehündin zahlreiche ... , die sagen ... und vom Neffen, des Schwagers, der Tochter von ... habe ich gehört ... So kann man in einem Forum schreiben. Wenn man allerdings ernst genommen werden möchte, dann hier entlang ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bass-T Februar 13, 2014 Inwiefern du bei unter 10 Beiträgen und nominal ein paar Monaten im WPF eine Beurteilung über das WPF treffen kannst, sei mal dahingestellt. Deinen persönlichen Eindruck lasse ich dir. Ungeachtet dessen sind pauschale Vorurteile, Stammtischweisheiten und Halbwahrheiten ein generelles Forenproblem. Eine Aussage ala *kann machen was er will* fliegt dir aber im WPF sehr schnell um die Ohren. Genau wie dem hier beschriebenen Makler früher oder später Teile seines Bestands um die Ohren fliegen werden. Wäre nicht der erste "Kollege", der Geld ausgegeben hat, das noch gar nicht "verdient" wurde. --- Im Übrigen kennt meine 6jährige Westiehündin zahlreiche ... , die sagen ... und vom Neffen, des Schwagers, der Tochter von ... habe ich gehört ... So kann man in einem Forum schreiben. Wenn man allerdings ernst genommen werden möchte, dann hier entlang ... Ob mich das zitieren von Gesetzen dazu bringt ernst genommener zu werden lass ich mal so stehen. Vom Recht haben bis zum Recht durchsetzen ist es ein nicht zu unterschätzender Unterschied! Ebenso finde ich ist es eine Stammtischmeinung, dass es auf die Zugehörigkeit oder Anzahl der Beiträge ankommt, aber diese Diskussion erlebe ich in fast jedem Forum in dem ich mich bewege. Ob ich drei Jahre angemeldet bin und durch spammen Beiträge sammel oder seit ein paar Monaten fast täglich aktiv in allen möglichen Threads lese ohne überall meinen Senf dazuzugeben, wo ist da das Problem? Es ist nicht wirklich schwer hier zu erkennen, wer oft in welcher Art und Weise in Threads aufschlägt und wer sich nicht wirklich gut gesonnen ist Du hast absolut Recht, die Pauschalaussage von mir war Stammtischgequake, geb ich zu! Aber auch da habe ich nun deutliche genug gemacht was ich damit meinte und dass ich keinem hier seine Kompentenz streitig machen will. Warum auch?! Ich hab hier dank Leuten wie dir schon mehr Infos zu allem möglichen bekommen, als ich teilweise verarbeiten konnte Nur mal im Ernst, egal welcher Versicherungsvertreter oder auch -makler mich bisher besucht hat, belächelt wurde ich immer für Kontakte im Umfeld, die selber in der Branche tätig sind. Aber woher soll man sonst an Praxisinfos kommen? Realität ist aber auch, dass ich von diesen Leuten noch mehr belächelt wurde, wenn ich mit Infos oder Tips um die Ecke kam, die jemand in einem Wertpapierforum gepostet hat... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hansetrader März 2, 2014 So ich wollte nochmal eine Rückmeldung geben, sodass der Fred auch abgerundet ist Erst einmal vielen Dank für den ganzen Input, welchen ich auch in meinem Überlegungen berücksichtigt habe. Im Endeffekt habe ich mich aber für die Variante, die auch Erreger vorgeschlagen hat, entschieden. BU kündigen und hoffen, dass in 3 Jahren die Gesundheitsakte wieder frei von großen Beschwerden ist. Da ich noch recht jung bin hoffe ich und erwarte auch, dass vorrausichtlich nichts großes im Bereich Rücken&Psyche passieren wird. In gewissermaßen kann man natürlich auch Einfluss darauf nehmen, wenn man nicht wegen jedem Pimperlitz zum Arzt rennt. Wieso habe ich mich so entschieden? Ich hatte mich noch weiter vergewissern wollen und habe auch die Gesundheitsakten bei den weiteren Fachärzten angefordert. So blieb es beispielweise im Rückenbereich nicht bei diesem einmaligen Vorfall, sondern es befindet sich quasi ein zweiter identischer Eintrag knapp am Anfang des Befragungszeitraumes. Desweiteren kann ich eine aus heutiger Sicht fehlerhaft gestellten Diagnose aus einem anderen signifikanten Bereich nicht zweifelsfrei ausschließen, sodass ich zwei weitere "riskante" Einträge hätte melden müssen. Die Gefahr eines Risikoaufschlages bzw. Ausschlusses in den beiden genannten Kategorien zu groß. Die Wahrscheinlichkeit in einer der beiden Kategorien schätze ich höher ein als die Gefahr in dem Sehen, sodass ich mich gegen den "Bonus Sehen" entschied. Des Weiteren möchte ich nicht, wie beispielsweise von Mathew angeführt, riskieren angeben zu müssen, dass in der Vergangenheit bereits Verträge zu erschwerten Bedingungen angenommen wurde. Auch habe ich die Hoffnung, dass bei einem zukünftigen Anbieter der Nicht-Ausschluss des Augenlichtes verhandelt werden kann. Hat ja auch bereits für den alten Vertrag geklappt. Peters Einwurf den Makler in Rechenschaft zu ziehen schien Interessant, aber ich habe keine Möglichkeit gesehen dies zu tun ohne einen Nachteil zu meinem Gunsten ausschließen zu können. Leider ist aus den Beratungsunterlagen nichts "rausziehbar" womit ich den Makler hätte in Verantwortung ziehen können. Blieb lediglich ein potenzieler Verweis beim Nachmelden, dass mir dazu geraten wurde. Aber dagegen hatte ich mich ja wie gesagt entschieden. Ich habe nun für den Zeitraum, wie anfangs auch im Fred angedacht, eine Unfallversicherung mit hoher Grundsumme (200.000€ % 300% Progression) abgeschlossen, um zumindestens die Unfallbedingten Berufunsfähigkeitsrisiken abzudecken. Unfallrente wurde nicht vereinbart. Achja.. wie zu erwarten hatte sich der Makler nach der Kündigung gemeldet und wollte die Gründe erfahren. Ich habe ihm das sehr sachlich geschildert und seit dem natürlih auch nichts mehr gehört.. Was sollte er auch dagegen noch sagen!? Also Daumen drücken Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes März 2, 2014 Den Makler in Haftung zu ziehen würde in dem Fall nur funktionieren, wenn man sich entsprechend alles dokumentieren lässt ("xyz müssen sie nicht angeben"). Das wird der Makler wiederum nicht tun. Dann geht er lieber sorgfältigst die Antragsfragen durch, als entsprechende Formulierungen in ein Beratungsprotokoll aufzunehmen. Insofern der generelle Rat, auch an evtl. stille Mitleser: Wenn ihr euch bezüglich einer Aussage des Vermittlers nicht sicher seid, bitte den Vermittler genau diese Aussage ins Beratungsprotokoll zu übernehmen (geht nicht um das tatsächliche Übernehmen ins Protokoll). Spätestens wenn der Vermittler dann beginnt sich herauswinden zu wollen, läuft irgendetwas verquer. Und nur wenn ihr das entsprechend dokumentieren lasst, könnt ihr später für solche Dinge Haftungsansprüche stellen. Denn für die wahrheitsgemäßge Beantwortung zu Fragen über Gesundheit oder persönliche Situation haftet grundsätzlich nur der Versicherungsnehmer. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag