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noflash

Falsche Angaben in Anlage KAP (EkSt.Erkl.)

Empfohlene Beiträge

ThomasH

...

 

- aus dem Thread nehm ich noch mit: wegen der unterschiedlichen Quellenbesteuerung von Aktiendividenden werd ich niemals nie ausländische Aktien kaufen, allein der Papierkrieg würd mich umbringen

 

Dazu habe ich mal eine Frage: Welchen Papierkrieg soll es denn hierzu geben?

 

Viele Grüße,

Thomas

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noflash

Hallo @Taxadvisor,

 

Die 250 EURO waren tatsächlich ein Beispiel. Wer in der Schweiz seine Berkshire-Aktien hortet und am Ende des Jahres für das Kontoguthaben 50 Cent Zinsen erhält, wird diese sicherlich "vergessen" dürfen. Wenn es ein Tages-/Festgeld ist, dann eben eher nicht, unabhängig von der Höhe der Zinsen. Das hängt aber wirklich jeweils vom Einzelfall ab.

Hmm ... da machst Du mich wieder neugierig, obwohl ich keinerlei Konten in der Schweiz habe. Warum wäre es im Falles eines Tages-/Festgeldes unabhängig von der Höhe der Zinsen? 50 TEUR x 0,1% Zins sind auch nur 50 Euro.

 

@ThomasH: Ich nehme an, dass er u.a. den Aufwand bei ausl. thesaurierenden Investmentfonds meinte. Den Steuerbescheinigungen der Banken ist da scheinbar nicht immer zu trauen und wer diese SB nur abschreibt und so in der Anlage KAP angibt, der zahlt entweder zu wenig (Steuerhinterziehung) oder zu viel - auch ärgerlich. Um es richtig zu machen scheint man doch öfter mal in den Bundesanzeiger schauen zu müssen und dazu sollte man verstehen was da steht. Beim Verkauf kann es dann wohl noch zu Unstimmigkeiten mit dem FA kommen - die dann geklärt werden müssen. Mein Fazit: Ich werde in Zukunft etwas genauer hinschauen und die nervigeren Fälle versuchen zu vermeiden - ich hab's gern einfach und ordentlich, denn auf Ärger mit dem FA kann ich verzichten.

Gruss Peter

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Taxadvisor

Hallo @Taxadvisor,

 

 

Hmm ... da machst Du mich wieder neugierig, obwohl ich keinerlei Konten in der Schweiz habe. Warum wäre es im Falles eines Tages-/Festgeldes unabhängig von der Höhe der Zinsen? 50 TEUR x 0,1% Zins sind auch nur 50 Euro.

 

 

Wenn ich auf einem normalen, laufenden Konto Zinsen bekommen, übersieht man die sicherlich leicht, weil man damit nicht rechnet. Wenn man ein Festgeld hat, war man wohl aktiv tätig....

 

Gruß

Taxadvisor

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noflash

Hallo,

Hmm ... da machst Du mich wieder neugierig, obwohl ich keinerlei Konten in der Schweiz habe. Warum wäre es im Falles eines Tages-/Festgeldes unabhängig von der Höhe der Zinsen? 50 TEUR x 0,1% Zins sind auch nur 50 Euro.

Wenn ich auf einem normalen, laufenden Konto Zinsen bekommen, übersieht man die sicherlich leicht, weil man damit nicht rechnet. Wenn man ein Festgeld hat, war man wohl aktiv tätig....

Hmm ... wobei ich auch bei Anlage in Berkshire-Aktien eine gewisse Aktivität unterstelle, aber jetzt wird's wieder zu speziell und von diesen Szenarien bin ich so weit entfernt wie die Erde vom Mars ;-)

Danke für Deine Antworten.

 

Gruss Peter

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helios

...

 

- aus dem Thread nehm ich noch mit: wegen der unterschiedlichen Quellenbesteuerung von Aktiendividenden werd ich niemals nie ausländische Aktien kaufen, allein der Papierkrieg würd mich umbringen

 

Dazu habe ich mal eine Frage: Welchen Papierkrieg soll es denn hierzu geben?

 

Viele Grüße,

Thomas

 

google und Dir wird gehelft

 

die Amis ziehen 15% Quellensteuer von der Dividende ab, für die restlichen 10% musst den ganzen Vorgang in Anlage Kap eintragen und wirst dafür besteuert, kauf ich eine Deutsche Bank, dann wird von den 0,75€ Dividende die 25% Kap und darauf die 5,5%soli direkt in einer gesonderten Abrechnung der Depotbank ausgewiesen, abgeführt, die Netto-Dividende wird aufs Konto überwiesen. Die Abrechnung brauch ich nur lochen und abheften und kann sie vergessen - ohne im Januar des Folgejahres vor der Steuererklärung zu sitzen und zu rätseln wo muss ich das jetzt eintippen und was wird der Steuer-Knecht von mir wissen wollen und mach ich das richtig, oder kommt das Rollkommando???

 

krass ist die Schweiz - 35% Quellensteuer sollen die verlangen und dabei soll das eine Steueroase sein.... wie soll ich bei einem schweizer Finanzamt eine Quellensteuer zurück erstattet bekommen??? bei deren Ausländerfeindlichkeit, die sie derzeit öffentlich zur Schau tragen???

 

Also eine Dividenden-Aktiendepot in der Schweiz, in schweizer Aktien wäre sowas von kontrapoduktiv.

 

Sollte ich nach stundengequälten Formular-krieg die Quellensteuer zurückerhalten haben, dann darf ich sie meinem Steuer-Knecht offenbaren und er wird seine 25+5,5 verlangen, aber nur mit dem richtigen Formular.

 

nein, danke, dann steig ich auf sparbrief-leiter um.

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Taxadvisor

 

krass ist die Schweiz - 35% Quellensteuer sollen die verlangen und dabei soll das eine Steueroase sein.... wie soll ich bei einem schweizer Finanzamt eine Quellensteuer zurück erstattet bekommen??? bei deren Ausländerfeindlichkeit, die sie derzeit öffentlich zur Schau tragen???

 

Also eine Dividenden-Aktiendepot in der Schweiz, in schweizer Aktien wäre sowas von kontrapoduktiv.

 

Sollte ich nach stundengequälten Formular-krieg die Quellensteuer zurückerhalten haben, dann darf ich sie meinem Steuer-Knecht offenbaren und er wird seine 25+5,5 verlangen, aber nur mit dem richtigen Formular.

 

nein, danke, dann steig ich auf sparbrief-leiter um.

 

QuSt-Erstattung in der EU ist echt ein Thema, bei vielen Aktien gerade in F od. Spanien eine Katastrophe, da werden immer neue Hürden zur Erstattung aufgebaut.

 

Schweiz ist allerdings auch für den Laien sehr einfach und effektiv.

 

Und besteuert wird wie folgt:

Dividende 100

QuSt -35

Zufluss 65

 

Steuer in D:

Dividende 100

anrech.QuSt 15

AbgSt 10

Soli 0,55

 

Damit ist das erledigt, auf die erstattete QuSt von 20 fällt nicht noch einmal Steuer an...

 

Gruß

Taxadvisor

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helios

.......

Und besteuert wird wie folgt:

Dividende 100

QuSt -35

Zufluss 65

 

Steuer in D:

Dividende 100

anrech.QuSt 15

AbgSt 10

Soli 0,55

 

Damit ist das erledigt, auf die erstattete QuSt von 20 fällt nicht noch einmal Steuer an...

 

Gruß

Taxadvisor

 

Danke Dir, ich hab echt gemeint ich les das verkehrt

 

100 Dividende

-35 Quelle Schweiz

-10 Abgeltung D

====

=55 bleibt übrig

+20 Erstattung Schweiz

=75 bleibt nach schweizer Erstattung übrig, ohne schweizer Erstattung zahlt man deftig drauf

 

 

@und Thomas ist das jetzt klaa warum das Mist ist mit den ausländischen Dividenden-"Perlen"

 

 

und zum Thread-Thema zurückzukommen, im 80-seitigen pdf Domument über zig Fonds der Fa. Comstage, die ausländisch Thesaurieren, hab ich nur 2 Ausschütter im Ausland gefunden und die schreiben rein, dass sie ausschütten, während bei den anderen nix zu finden war/ist bzgl. irgentwelcher Ausschüttungen.

Für mich stellt sich das als sehr theoretisches Thema bei ETF's dar, außer bei Aktien.

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ThomasH

...

google und Dir wird gehelft

 

die Amis ziehen 15% Quellensteuer von der Dividende ab, für die restlichen 10% musst den ganzen Vorgang in Anlage Kap eintragen und wirst dafür besteuert,

...

 

 

Leider stehe ich bei der Formulierung etwas auf dem Schlauch (oder ich kapier es vielleicht einfach nicht). Es werden bei einem inländischen Kreditinstitut die "verbleibenden" 10% plus Soli (da maximal 15% Quellensteuer anrechenbar) abgezogen und damit hat sich das Ganze für das Finanzamt erledigt. Sofern ein Freistellungsauftrag oder ein Verlusttopf geführt werden, werden diese doch jeweils um den Bruttobetrag der Dividende reduziert. Es ergibt sich aber ein Verlustopf für Quellensteuer.

 

Ein Ausfüllen der Anlage KAP ermöglicht dem Anleger also (in meinen Augen) nur die Verrechnung eines positiven Quellensteuertopfs mit Erträgen (anderer Banken).

 

Sofern mehr als 15% Quellensteuer bereits abgezogen worden, ist dies direkt bei den Finanzbehörden der jeweiligen Staaten zurückzufordern. Die Anlage KAP hat damit nichts zu tun.

 

Aus diesem Verständnis schließe ich, dass egal ob Freistellungsauftrag/Verlusttopf oder nicht, es keine Forderung des Finanzamtes mir gegenüber gibt (und damit eine Notwendigkeit zur Abgabe der Anlage KAP). Ggfs. habe ich aber "zuviel" Steuern entrichtet, die ich mir nachträglich noch zurückholen kann. Eine Falschangabe (wie dem Eröffner des Diskussionsfadens passiert) kann bei ausländischen Dividenden so nicht passieren.

 

Sofern ich damit den Diskussionsfaden hier vollmülle, kannst du mir gern auch mit einer Nachricht antworten.

 

Viele Grüße,

Thomas

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helios

Danke Dir Thomas,

 

mir war nicht klar, dass die Depotbank die reduzierte Abgeltungssteuer ebenfalls abführt.

Auf Try and Error verzichte ich aber gerne.

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Günter Paul

...

google und Dir wird gehelft

 

die Amis ziehen 15% Quellensteuer von der Dividende ab, für die restlichen 10% musst den ganzen Vorgang in Anlage Kap eintragen und wirst dafür besteuert,

...

 

 

 

 

Aus diesem Verständnis schließe ich, dass egal ob Freistellungsauftrag/Verlusttopf oder nicht, es keine Forderung des Finanzamtes mir gegenüber gibt (und damit eine Notwendigkeit zur Abgabe der Anlage KAP). Ggfs. habe ich aber "zuviel" Steuern entrichtet, die ich mir nachträglich noch zurückholen kann. Eine Falschangabe (wie dem Eröffner des Diskussionsfadens passiert) kann bei ausländischen Dividenden so nicht passieren.

 

 

 

Viele Grüße,

Thomas

 

 

Stimmt ,....und die Notwendigkeit , die Anlage KAP auszufüllen sollte sich auf die beschränken,die unter dem Steuersatz von 25 % liegen , also in aller Regel bei Rentnern , die können dann im Rahmen einer Günstigerprüfung neben zuviel gezahlter Kapitalertragsteuer auch zuviel gezahlte ausländische Steuern zurückbekommen...in der Steuerbescheinigung der Bank unter " Summe der angerechneten ausländischen Steuer " und in dem Steuerbescheid unter " Steuerabzug für ausländische Einkünfte " gekennzeichnet.

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noflash

Hallo,

 

weil's vielleicht gerade passt

 

"Deutsche Bank nimmt Anlegern Steuervorteil weg.

.... Denn die Sparer verlieren einen entscheidenden Steuervorteil. Künftig müssen sie jährlich die Dividenden der Index-Unternehmen versteuern. ..."

Quelle: http://www.welt.de/f...orteil-weg.html

 

Gruss Peter

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otto03

Hallo,

 

weil's vielleicht gerade passt

 

"Deutsche Bank nimmt Anlegern Steuervorteil weg.

.... Denn die Sparer verlieren einen entscheidenden Steuervorteil. Künftig müssen sie jährlich die Dividenden der Index-Unternehmen versteuern. ..."

Quelle: http://www.welt.de/f...orteil-weg.html

 

Gruss Peter

 

Das ist mittlerweile der x-te Hinweis auf diesen teils möglicherweise falschen (betroffene ETFs) Artikel der Welt.

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ThomasH

...

Ein Ausfüllen der Anlage KAP ermöglicht dem Anleger also (in meinen Augen) nur die Verrechnung eines positiven Quellensteuertopfs mit Erträgen (anderer Banken).

 

Sofern mehr als 15% Quellensteuer bereits abgezogen worden, ist dies direkt bei den Finanzbehörden der jeweiligen Staaten zurückzufordern. Die Anlage KAP hat damit nichts zu tun.

 

Aus diesem Verständnis schließe ich, dass egal ob Freistellungsauftrag/Verlusttopf oder nicht, es keine Forderung des Finanzamtes mir gegenüber gibt (und damit eine Notwendigkeit zur Abgabe der Anlage KAP). Ggfs. habe ich aber "zuviel" Steuern entrichtet, die ich mir nachträglich noch zurückholen kann. Eine Falschangabe (wie dem Eröffner des Diskussionsfadens passiert) kann bei ausländischen Dividenden so nicht passieren.

 

 

 

Stimmt ,....und die Notwendigkeit , die Anlage KAP auszufüllen sollte sich auf die beschränken,die unter dem Steuersatz von 25 % liegen , also in aller Regel bei Rentnern , die können dann im Rahmen einer Günstigerprüfung neben zuviel gezahlter Kapitalertragsteuer auch zuviel gezahlte ausländische Steuern zurückbekommen...in der Steuerbescheinigung der Bank unter " Summe der angerechneten ausländischen Steuer " und in dem Steuerbescheid unter " Steuerabzug für ausländische Einkünfte " gekennzeichnet.

 

Da ich nun eine für mich relevante Steuerbescheinigung bekommen habe, möchte ich aber noch eine Frage in den Raum stellen. Es gibt den Zusatz, dass bei "negativem Ausweis" eine Einkommensteuererklärung - Zeile 17 - abgegeben werden muss. In welchen Fällen erfolgt denn in der Steuerbescheinigung (zu Zeile 54?) eine Angabe negativer Beträge?

 

Ich fand bisher immer nur positive Beträge in den einzelnen Zeilen.

 

Viele Grüße,

Thomas

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domkapitular
· bearbeitet von domkapitular

Ich sehe das Thema ausl. Thesaurierer eigentlich eher etwas entspannter, aber jetzt reichts mir auch :

Am gleichen Tag, an dem unsere (korrekten) Steuerbescheinigungen kamen, hat die Fondsgesellschaft (zu WKN A0RBX2) eine Korrektur der Ertragsthesaurierung vorgenommen (Werte jetzt nur noch ca. ein Viertel).

"DIE ABRECHNUNG IST AUS STEUERLICHER SICHT IM VORJAHR EINZUORDNEN"

Also reiche ich die Steuerbescheinigung mit dem Storno und der Neuberechnung ein und gebe den neuen Wert in die KAP ein, das dürfte ja keine Probleme machen.

 

Zusätzlich hat die Fondsgesellschaft aber alle Ertragsgutschriften dieses Fonds aus dem Vorjahr storniert und mit exakt den gleichen Beträgen wieder neuberechnet.. Wozu soll so etwas gut sein ?

"DIE ABRECHNUNG ERFOLGT AUS STEUERLICHER SICHT IM AKTUELLEN JAHR"

Nun hatte ich aber bei den Gutschriften letztes Jahr meinen Freibetrag überschritten, dieses Jahr aber noch nicht..

D.h. ich habe die Nettoausschüttung wieder abgezogen bekommen, die Steuer wurde vom FA zurückgefordert, mir wurde die Bruttoausschüttung überwiesen, der genutzte Freistellungsbetrag blieb unverändert, denn Gewinne und Verluste erhöhten sich um den gleichen Betrag.

Per Saldo habe ich somit in 2014 eine negative Steuerzahlung. Wenn ich jetzt für 2014 die Handelsbücher schliessen würde und mit den Werten zum FA gehen würde, dann hätte ich Erläuterungsschwierigkeiten.

 

Hier muss doch irgendwo ein Fehler sein, allerdings habe ich jetzt einen Knoten im Kopf. Wenn ich in 2014 Freistellung gegen Steuerzahlung "getauscht" hätte, würde mir das ja noch einleuchten, aber die Gutschrift ist ja in Verlust und Gewinn mit gleichem Betrag gegangen.

 

EDIT:

Eben hat sich der Knoten etwas gelockert, aber dann leider wieder neu verheddert :

Wenn ich in 2015 meine Kapitaleinkünfte erkläre, dann muss ich die Steuern zurückzahlen, weil ich per Saldo in Bezug auf meine Erträge zuwenig bezahlt habe. Wenn ich meine Erträge nicht angebe (wozu ich ja eigentlich nicht verpflichtet bin), dann kann ich die Steuer behalten ??? Dann können die das wegen mir jedes Jahr machen.

 

@ThomasH

Zeile 54 : Es kann schon negative Quellensteuer (z.B. bei Korrekturen) geben. Es gibt ja auch - wie in meinem Fall - negative Kapitalertragsteuer.

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