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noflash

Falsche Angaben in Anlage KAP (EkSt.Erkl.)

Empfohlene Beiträge

reckoner

Hallo,

 

Uppss! Nicht, dass hier irgendwie ein falscher Eindruck entstanden ist.
Nein, keine Sorge. Das Zitierte war auch nicht direkt auf dich bezogen, sondern allgemein gemeint.

 

Stefan

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helios

.......

da ich die formlose Meldung ans FA bisher für den besten Weg halte.

......

 

gell - Du hast Deine inneren Gefahrinstinkte auf *strong ignore* eingestellt - Deine *formlose Meldung* IST eine Selbstanzeige PUNKT

weil Du den Sachverhalt meinst hier erörtern zu müssen, verliert sie sogar nach meiner Auffassung die strafbefreiende Wirkung.

 

Die Grenze ist unter 1€, alles was zu einer höheren Besteuerung führt steht *im Feuer*,

außer Du hast die 800€ Sparer-Freibetrag noch nicht ausgeschöpft, dann kommst raus aus der Sache.

 

 

Seit 2009 vertraue ich meine Geheimnisse ELSTER an, seitdem keine Anlage Kap ausgefüllt, weil die automatische Kap-Besteuerung paralell eingeführt wurde (konfessionslos und kein Konto in Australien oder sonstwo).

Seit 2008 hat die Steuerkanzlei keine Info mehr von mir - was meinst was mir letztens passiert ist??? wird mir beim Hundespaziergang durch die Blume erklärt was einem passiert, der mehr als 4 Jahre keine Steuererklärung abgibt - ich hab den Film erstmal nicht geschnallt, wer ist Freund?? wer ist Feind??? und vor wem muss man mehr aufpassen???

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noflash

Hallo,

 

.......

da ich die formlose Meldung ans FA bisher für den besten Weg halte.

......

gell - Du hast Deine inneren Gefahrinstinkte auf *strong ignore* eingestellt - Deine *formlose Meldung* IST eine Selbstanzeige PUNKT

weil Du den Sachverhalt meinst hier erörtern zu müssen, verliert sie sogar nach meiner Auffassung die strafbefreiende Wirkung.

Uff! Ich habe es bisher komplett anders eingeschätzt und nicht als "Selbstanzeige" gesehen und darin auch keine echte "Gefahr" erkannt.

 

Ausgehend von der ersten Antwort von Taxadvisor habe ich diese "formlose Mitteilung" wie einen Antrag gem. § 153 AO betrachtet und wenn ich es richtig gelesen und verstanden habe, dann ist dies keine Selbstanzeige.

 

Die Grenze ist unter 1€, alles was zu einer höheren Besteuerung führt steht *im Feuer*,

außer Du hast die 800€ Sparer-Freibetrag noch nicht ausgeschöpft, dann kommst raus aus der Sache.

Mir ist bekannt, dass es keine Bagatellgrenze gibt; aber was soll man machen, wenn die Depotbank eine korrigierte Steuerbescheinigung erstellt?

 

Seit 2009 vertraue ich meine Geheimnisse ELSTER an, seitdem keine Anlage Kap ausgefüllt, weil die automatische Kap-Besteuerung paralell eingeführt wurde (konfessionslos und kein Konto in Australien oder sonstwo).

Sorry, da kann ich nicht folgen: Ich nutze auch Elster, aber bei entsprechenden Steuerbescheinigungen mit "ausl. Erträgen" erfasse ich diese natürlich auch in Elster (Anlage KAP).

 

Seit 2008 hat die Steuerkanzlei keine Info mehr von mir - was meinst was mir letztens passiert ist??? wird mir beim Hundespaziergang durch die Blume erklärt was einem passiert, der mehr als 4 Jahre keine Steuererklärung abgibt - ich hab den Film erstmal nicht geschnallt, wer ist Freund?? wer ist Feind??? und vor wem muss man mehr aufpassen???

Entschuldige, aber willst Du damit sagen, dass Dich eine fremde Person auf der Strasse indirekt / durch die Blume auf Deine Steuererklärungen angesprochen hat? Nicht zufällig ein vergraulter Mitarbeiter Deines Steuerberaters? So richtig schnalle ich Deinen Film noch nicht.

 

In jedem Fall danke für Deine Hinweise, auch wenn ich diese noch nicht so richtig einordnen kann.

 

Gruss vom verwirrten Peter

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35sebastian

Hier wird aber ein großes Fass "für falsche Angaben in Anlage Kap" aufgemacht.

 

Seit Einführung der Abgeltungssteuer muss man keine Erklärung mehr abgeben, man kann, wenn man Steuer zurück haben möchte.

 

Wie schon oben gesagt, ist die Steuerbescheinigung der Banken Grundlage für das FA.

 

Für ein paar Euro 50 ? lohnt nicht dieser riesige Aufwand.

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reckoner

Hallo,

 

Deine *formlose Meldung* IST eine Selbstanzeige PUNKT
Was für ein Blödsinn. Die Meldung gehört natürlich zur Steuererklärung, was hat das mit Selbstanzeige zu tun?

 

weil Du den Sachverhalt meinst hier erörtern zu müssen, verliert sie sogar nach meiner Auffassung die strafbefreiende Wirkung.
Und wieder Blödsinn.

 

außer Du hast die 800€ Sparer-Freibetrag noch nicht ausgeschöpft, dann kommst raus aus der Sache.
Nein, dann wäre er nicht einmal in der Sache drin.

 

Seit 2009 vertraue ich meine Geheimnisse ELSTER an, seitdem keine Anlage Kap ausgefüllt, weil die automatische Kap-Besteuerung paralell eingeführt wurde (konfessionslos und kein Konto in Australien oder sonstwo).
Und auch keine Thesaurierer, keine Ersatzbemessungsgrundlage?

 

Zu deinem Geschwafel im letzten Absatz fällt mir eigentlich gar nichts sinnvolles ein. Was hat die Steuererklärung mit dem Thema zu tun? Hier geht es um die Anlage KAP, und die muss man in Standardfällen nicht abgeben, das Finanzamt ist sogar froh darüber. Und deine Steuerkanzlei - die steht doch auf deiner Seite (oder deutest du einen Datenschutzverstoß an?).

 

Stefan

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helios
· bearbeitet von helios

Servus Peter,

 

sollte ich Unterlagen, von wem auch immer erhalten oder andersweitige Informationen, in denen ausländische, in Deutschland unversteuerte Dividenden ausgewiesen sind, welche mir unbekannterweise zugelossen sind, dann werde ich sie selbstverständlich nachmelden.

 

ELSTER 2013 ist bereits abgegeben und erst jetzt kommen die Banken mit den Unterlagen rüber, ist aber alles im grünen Bereich, bei mir wäre kritisch der inzwischen abgestoßene etf091 gewesen, da machen aber die Heinis in Luxemburg Miese von 600k€ p.a. - die verballern die Erträge intern.

 

Und egal wie ich es formuliere und wie hoch oder niedrig die nachgemeldeten Beträge wären, es ist eine Selbstanzeige, auch wenn es nicht drübersteht.

==============================================

Den Steuerberatern der Kanzlei ist das wurscht, bei Ihnen bleibt von mir eh zuwenig *hängen* - die Mitarbeiterin der Kanzlei wird nur etwas weniger Umsatz machen, also eigentlich auch egal.

Für mich war die Situation nicht am Radar. Das Finanzamt erhält die ausgefüllten Formulare mit allen begründenen Unterlagen, erstellt den Bescheid, rechnet ab, stellt die vierteljährlichen Vorauszahlungen fest.

 

Und doch werd ich von einem guten Bekannten angesprochen, der etwas dubios von "3.ten" erzählt, die mehr als 4 Jahre keine Steuererklärung abgegeben haben (und ich hab überhaupt nicht reagiert, was gehen mich Leute und deren Kleinkrieg mit dem Finanzamt an??).

 

Also bleibt nur die Steuerkanzlei übrig und dort die Sachbearbeiterin, die für die halbe Feuerwehr im Ort privat in steuerlichen Dingen *aufklärt*. Sollte da einer nachgefragt haben und sie nur gesagt haben, der war das letze Mal vor 4 Jahren bei uns. Daraus wird dann, der hat seit 4 Jahren keine Steuererklärung abgegeben.

 

Beim nächsten Hundespaziergang werd ich die Vorzüge von Elster anpreisen - auch so ganz unbedarft nebenbei und das ich ein Haufen Geld dabei spare.

 

Hallo,

 

Deine *formlose Meldung* IST eine Selbstanzeige PUNKT
Was für ein Blödsinn. Die Meldung gehört natürlich zur Steuererklärung, was hat das mit Selbstanzeige zu tun?

 

Stefan

 

auweia - er hat die Steuererklärung bereits abgegeben und dann erhält er neue Informationen.

mehr fällt mir zu Deinem Gequatsche auch nicht ein.

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helios

Hier wird aber ein großes Fass "für falsche Angaben in Anlage Kap" aufgemacht.

 

Seit Einführung der Abgeltungssteuer muss man keine Erklärung mehr abgeben, man kann, wenn man Steuer zurück haben möchte.

 

Wie schon oben gesagt, ist die Steuerbescheinigung der Banken Grundlage für das FA.

 

Für ein paar Euro 50 ? lohnt nicht dieser riesige Aufwand.

 

Lieber Sebastian,

jeder kann nachlesen, dass Du ein Fan von amerikanischen Dividenden-Titel bist - muss man die nicht in der Anlage Kap angeben??

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noflash

Hallo @helios,

 

Und egal wie ich es formuliere und wie hoch oder niedrig die nachgemeldeten Beträge wären, es ist eine Selbstanzeige, auch wenn es nicht drübersteht.

Schau Dir bitte mal diesen §153 AO [PDF] an. Wenn ich es richtig verstanden habe, dann wird da sehr genau zwischen Vorsatz, Selbstanzeige und Berichtigung unterschieden. Ob eine formlose Mitteilung vom FA dann als Selbstanzeige oder Berichtigung bewertet wird hängt vermutlich von der Formulierung ab.

 

Über weitere klärende Infos von den Experten würde ich mich freuen.

 

Gruss Peter

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helios

Servus Peter,

 

in §371 Abs 4 wird auf den von Dir zitierten §153 Bezug genommen. Der 153 ist Grundlage, dass 371 nicht greift.

 

et iss wie et iss - wie der Kölsche sacht

 

In Zusammenhang mit UH gab es einen super Artikel, der die Thematik der Selbstanzeige - Berichtigung von Steuererklärungen behandelt hat, find ihn leider nicht mehr.

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domkapitular

Ich meine, das passt durchaus in diesen Zusammenhang :

"Das Bundesverfassungsgericht erklärte mit Entscheidung vom 9. März 2004 die Besteuerung von Spekulationsgewinnen aus Veräußerungsgeschäften mit Wertpapieren in den Jahren 1997 und 1998 für verfassungswidrig, wegen einer Ungleichbehandlung der Steuerpflichtigen. Diese liege darin, dass nach der gesetzlichen Regelung für diese Steuer Daten nur sehr unzureichend erfasst und geprüft werden können, sodass sich die Finanzverwaltung ohne jede Kontrollmöglichkeit auf die bloße Steuererklärung verlasse. Dies führe im Ergebnis dazu, dass der Staat nur auf die redlich erklärten Gewinne zugreifen wolle, nicht aber auf alle Steuerpflichtigen, was einer „Freiwilligensteuer“ gleichkomme (sogenanntes strukturelles Vollzugsdefizit, umgangssprachlich und in der politischen Diskussion auch als „Dummensteuer“ bezeichnet)." (Aus Wikipedia)

 

Von den "kleinen" Kapitalanlegern dürften nach meiner Schätzung keine 5% ihre ausl. Thesaurierer erklären.

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helios
· bearbeitet von helios

97 und 98 ???? *kopf hin und her dreh* - da hatte ich noch Schulden wie ein preußischer Offizier

 

meine zu 30% in der Steuerfachwirt-Prüfung durchgefallene Tochter gefragt:

 

in der Praxis wurden bei geschlossenen Schiffsfonds nachträglich ab 2006 fiktive Gewinne ermittelt, diese wurden dem Finanzamt nachgemeldet, die Steuerbescheide wurden anstandslos geändert - die nachträglichen Zinsen machten einen erheblichen Betrag aus, aber das ist noch nicht alles: die Fonds gingen pleite(!)

das nenn ich zwar komplett ungerecht - es hat aber keine Armen erwischt, da kann man nur sagen Geld-Gier frisst Hirn.

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noflash
· bearbeitet von noflash

Hallo @helios,

 

in §371 Abs 4 wird auf den von Dir zitierten §153 Bezug genommen. Der 153 ist Grundlage, dass 371 nicht greift.

et iss wie et iss - wie der Kölsche sacht

Ich kann Dir leider nicht folgen, da ich nicht erkennen kann warum der §153 AO nicht "ziehen" bzw. nicht zutreffend sein sollte. Wenn eine Depotbank einen korrigierten SB vorlegt - nachdem die Steuererklärung bereits eingereicht wurde - dann wird man in der Regel wohl nicht von Vorsatz und Kenntnis ausgehen können. Ausserdem ist im aktuellen "Fall" noch kein Bescheid ergangen und die Festsetzungsfrist noch nicht verstrichen.

 

Vielleicht kannst Du erklären warum Du der Meinung bist, dass §153 AO nicht greift. Danke.

 

Hallo @domkapitular,

Ich meine, das passt durchaus in diesen Zusammenhang :

"Das Bundesverfassungsgericht erklärte mit Entscheidung vom 9. März 2004 die Besteuerung von Spekulationsgewinnen aus Veräußerungsgeschäften mit Wertpapieren in den Jahren 1997 und 1998 für verfassungswidrig, wegen einer Ungleichbehandlung der Steuerpflichtigen. Diese liege darin, dass nach der gesetzlichen Regelung für diese Steuer Daten nur sehr unzureichend erfasst und geprüft werden können, sodass sich die Finanzverwaltung ohne jede Kontrollmöglichkeit auf die bloße Steuererklärung verlasse. Dies führe im Ergebnis dazu, dass der Staat nur auf die redlich erklärten Gewinne zugreifen wolle, nicht aber auf alle Steuerpflichtigen, was einer „Freiwilligensteuer“ gleichkomme (sogenanntes strukturelles Vollzugsdefizit, umgangssprachlich und in der politischen Diskussion auch als „Dummensteuer“ bezeichnet)." (Aus Wikipedia)

Die Entscheidung ist ja schon etwas länger her. In der Zwischenzeit hat sich scheinbar doch Einiges geändert. Trotzdem interessant ;-)

 

Von den "kleinen" Kapitalanlegern dürften nach meiner Schätzung keine 5% ihre ausl. Thesaurierer erklären.

Nach einige Recherchen und Gesprächen mit Bekannten ... teile ich diese Einschätzung in etwa. Die "Meisten" werden wohl einfach abtippen was in den SB der Banken steht. Blöd nur, dass ich jetzt einen korrigierten SB erhalten habe ;-/

 

Gruss Peter

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helios
· bearbeitet von helios

Servus Peter,

 

nicht einen Paragraphen suchen der einem gerade passt, sondern den nehmen, der zutrifft.

 

aus juris.de mal zitiert:

========================

§ 371 Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung

(1) Wer gegenüber der Finanzbehörde zu allen unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart in vollem Umfang die unrichtigen Angaben berichtigt, die unvollständigen Angaben ergänzt oder die unterlassenen Angaben nachholt, wird wegen dieser Steuerstraftaten nicht nach § 370 bestraft.

usw.

us.w

=======================

Du hast Deine Steuererklärung abgegeben.

 

Alles was Du danach dem FA erklärst und zu einer höheren Steuerlast führt als vorher, ist eine Selbstanzeige.

 

unter uns: meine Tocher ist *explodiert*, da der Zeitaufwand in keinem Verhältnis zum *Ertrag* steht, wenn die hier angesprochenen 20 bis 50€ stimmen, die Zinsen werden wohl mehr ausmachen als die 5 bis 12,5€ Mehr-Steuerschuld,

eigentlich ist das Gesetz formal fehlerhaft, weil ich keine bagatell-klausel erkennen kann.

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helios

juhuuu! alle Rechtsverdreher, Steuerberater und andere einschlägig Bewanderte haben längst *aufgegeben*

 

aber die ELSTER-Eintipper müssen sich da halt durchbeißen.

 

153 ist überflüssig wie ein Kropf.

 

Wenn man Elster ausgefüllt hat, dann wird nach Absenden der Datei, dieselbe für Veränderungen gesperrt, nachdem man eine Kurzform ausgedruckt hat zum Unterschreiben und diese ans Finanzamt geschickt hat, kann diese vom FA bearbeitet werden. Änderungen sind jetzt nicht mehr möglich, wie Zahlendreher abändern, Versicherungsbeträge aktualisieren etc.

 

Für mich als Privat-Elster-Eintipper ist es viel einfacher und hat viel mehr Respektwirkung, wenn mir als steuerpflichtiger Leibeigener klar ist, hab ich oben *geschummelt*, dann hab ich Steuern hinterzogen.

 

Wenn mir die Nummer jetzt zu heis geworden ist, dann ist das kein Beinbruch, meld ich halt die Sachen nach, hab ich Pech gehabt, wenn der Steuer-Knecht davon schon Kenntnis hat, dann muss ich doppel-Steuer und Anschiss-Geld bezahlen.

 

Kommt jetzt was komplett Neues zum Tragen, wie unverhoffte ausländische Dividenden/Gewinne, dann wirkt ja der Inhalt von 371/1.

 

Dumm wird das Ganze, wenn der Inhalt von 371/1 abgeschafft werden soll, wie Teile der SPD dies fordern - da meinst, denen ist noch kein Fehler unterlaufen, weder fachlich noch sachlich, noch menschlich.

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Taxadvisor

153 ist überflüssig wie ein Kropf.

 

Wenn man Elster ausgefüllt hat, dann wird nach Absenden der Datei, dieselbe für Veränderungen gesperrt, nachdem man eine Kurzform ausgedruckt hat zum Unterschreiben und diese ans Finanzamt geschickt hat, kann diese vom FA bearbeitet werden. Änderungen sind jetzt nicht mehr möglich, wie Zahlendreher abändern, Versicherungsbeträge aktualisieren etc.

 

Dumm wird das Ganze, wenn der Inhalt von 371/1 abgeschafft werden soll, wie Teile der SPD dies fordern - da meinst, denen ist noch kein Fehler unterlaufen, weder fachlich noch sachlich, noch menschlich.

 

Sorry, dummes Zeug, § 371 setzt (grobe) Fahrlässigkeit oder Vorsatz voraus. § 153 dürfte bei dem vorliegenden Fall erst dann nicht mehr einschlägig sein, wenn der TO sich aufgrund der Diskussion hier entschließt nichts mehr zu tun.

 

Gruß

Taxadvisor

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noflash

Hallo @Taxadvisor,

 

Danke.

 

§ 153 dürfte bei dem vorliegenden Fall erst dann nicht mehr einschlägig sein, wenn der TO sich aufgrund der Diskussion hier entschließt nichts mehr zu tun.

Wobei sich die theoretische Frage stellt: Wie sollte das FA von dieser interessanten, aber rein theoretischen, Diskussion erfahren und somit Wissen & Vorsatz erkennen?

 

Gruss Peter

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helios

153 ist überflüssig wie ein Kropf.

 

Wenn man Elster ausgefüllt hat, dann wird nach Absenden der Datei, dieselbe für Veränderungen gesperrt, nachdem man eine Kurzform ausgedruckt hat zum Unterschreiben und diese ans Finanzamt geschickt hat, kann diese vom FA bearbeitet werden. Änderungen sind jetzt nicht mehr möglich, wie Zahlendreher abändern, Versicherungsbeträge aktualisieren etc.

 

Dumm wird das Ganze, wenn der Inhalt von 371/1 abgeschafft werden soll, wie Teile der SPD dies fordern - da meinst, denen ist noch kein Fehler unterlaufen, weder fachlich noch sachlich, noch menschlich.

 

Sorry, dummes Zeug, § 371 setzt (grobe) Fahrlässigkeit oder Vorsatz voraus. § 153 dürfte bei dem vorliegenden Fall erst dann nicht mehr einschlägig sein, wenn der TO sich aufgrund der Diskussion hier entschließt nichts mehr zu tun.

 

Gruß

Taxadvisor

 

sorry - ebenfalls dummes Zeug, der Steuer ist es egal ob vorsätzlich, fahrlässig oder zufällig, hinterzogen ist hinterzogen - wie bei den Mädels, ein bisschen schwanger gibt es nicht.

=> 153 gehört auf den Müll

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Taxadvisor

Sorry, dummes Zeug, § 371 setzt (grobe) Fahrlässigkeit oder Vorsatz voraus. § 153 dürfte bei dem vorliegenden Fall erst dann nicht mehr einschlägig sein, wenn der TO sich aufgrund der Diskussion hier entschließt nichts mehr zu tun.

 

Gruß

Taxadvisor

 

sorry - ebenfalls dummes Zeug, der Steuer ist es egal ob vorsätzlich, fahrlässig oder zufällig, hinterzogen ist hinterzogen - wie bei den Mädels, ein bisschen schwanger gibt es nicht.

=> 153 gehört auf den Müll

 

Ich sehe, ich diskutiere mit einem echten Fachmann: § 369 Abs. 2 AO stellt auf allgemeines Strafrecht ab (das Besipiel Schwanger trifft es nicht ganz, ich hätte eher Tötungsdelikt gewählt: ein bisschen tot geht auch nicht, aber nicht alles ist Mord). Und ohne Fahrlässigkeit oder Vorsatz geht es im deutschen Recht nun einmal nicht. Sämtliche Kommentare zur AO unterscheiden daher auch: Leichte Fahrlässigkeit => Korrektur nach § 153 AO, wenn mehr als leichte Fahrlässigkeit vorliegt, greift das Selbstbelastungsverbot.

 

Gruß

Taxadvisor

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helios

Servus Taxadvisor,

 

ich bin das schon gewohnt, dass man euch Steuermenschen nicht verstehen können muss und trotzdem ein glückliches zufriedenes Leben lebt und zum Schrecken von euch sogar diesen Elster-Krempel ausfüllen kann, ohne Ahnung davon haben zu müssen - Ahnung im Sinn von irgenteiner Prüfung abgelegt zu haben, wo man die nicht verständlichen steuer-juristischen Durchgriffe von hinten ins Auge quer durch die Brust in die Brieftasche, erklären können muss.

 

aha selbstbelastungsverbot ! ....??? .... gell etz freust dich, ich hab gestern stundenlang gegurgelt und ehrlich, die seitenlangen Komentare zu Gerichtsurteilen, deren Inhalt mir größtenteils verschlossen blieb, nährten eher die Vermutung, was wird da nur für ein Aufwand betrieben, um Leute, die den Staat besch*****n rauszuhauen und zu suggerieren, ist doch alles nicht so schlimm, ihr könnts ruhig weiter so machen.

 

Mandanten von Dir, die 10 Mio an Einkommen zu deklarieren vergessen haben und 4,5 Mio nachzahlen müssten, die werden sich über solche Kunstgriffe freuen, wenn Du sie unbeschadet herausholst mit dem 153, dieser scheint ja auch angewendet werden zu können, wenn die Steuerfahndung im Haus steht, weil sonst würde es ja keinen Sinn machen diesen 153 anwenden zu wollen, im 371 steht ja drin wie zu verfahren ist und bei Summen ab 1 Mio gehts in den Bau, also 153 und es passiert weiter nix??

 

(für mich als Elster-Anwender in meiner kleinen Welt als Obstbauer vom Land: lass ich mal eben eine Anlage V+V weg, oder versteck private Rechnungen bei den Erhaltungsaufwendungen, dann hab ich bereits mit Vorsatz gehandelt und sobald die unterschriebene Steuererklärung dem FA vor liegt, ist Steuerhinterziehung eingetreten => also lass ich das, zahl zähneknirschend meinen Obulus und schlaf ruhig)

 

- aus dem Thread nehm ich noch mit: wegen der unterschiedlichen Quellenbesteuerung von Aktiendividenden werd ich niemals nie ausländische Aktien kaufen, allein der Papierkrieg würd mich umbringen

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€-man

- aus dem Thread nehm ich noch mit: wegen der unterschiedlichen Quellenbesteuerung von Aktiendividenden werd ich niemals nie ausländische Aktien kaufen .......

 

Mein guter Obstler, das sehe ich anders. Es gibt genug ausländische Aktien, bei denen Du - trotz Quellensteuer - keinen Aufwand und keine Nachteile hast.

 

Gruß

€-man

 

P.S. Welche Obstsorten verteidigst Du eigentlich alljährlich gegen Fraß- und sonstige Feinde?

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Taxadvisor

Mandanten von Dir, die 10 Mio an Einkommen zu deklarieren vergessen haben und 4,5 Mio nachzahlen müssten, die werden sich über solche Kunstgriffe freuen, wenn Du sie unbeschadet herausholst mit dem 153, dieser scheint ja auch angewendet werden zu können, wenn die Steuerfahndung im Haus steht, weil sonst würde es ja keinen Sinn machen diesen 153 anwenden zu wollen, im 371 steht ja drin wie zu verfahren ist und bei Summen ab 1 Mio gehts in den Bau, also 153 und es passiert weiter nix??

 

(für mich als Elster-Anwender in meiner kleinen Welt als Obstbauer vom Land: lass ich mal eben eine Anlage V+V weg, oder versteck private Rechnungen bei den Erhaltungsaufwendungen, dann hab ich bereits mit Vorsatz gehandelt und sobald die unterschriebene Steuererklärung dem FA vor liegt, ist Steuerhinterziehung eingetreten => also lass ich das, zahl zähneknirschend meinen Obulus und schlaf ruhig)

 

 

Ist schon klar, Steuerhinterzieher gehören in den Bau und wer Mörder und sonstige Verbrecher verteidigt eigentlich gleich mit ;-)) Wir leben in einem Rechtsstaat und da ist auch gut so. Wer Summen dieser Größenordnung hinterzieht ODER wer ein Schweizer Depot mit TEUR 50 Volumen und Erträgen von EUR 250 p.a. "vergisst", für den greift § 153 nicht, weil man dort wohl mit Fug und Recht Vorsatz unterstellen kann.

 

In der Tat ist die Steuermaterie schon schwierig genug, da muss man nicht mit gesundem Halbwissen noch Ängste schüren, die unbegründet sind. Und wenn man anderen Rosinen-Pickerei bei den Paragrafen vorwirft, sollte man selbst nicht genauso vorgehen. Viele unserer "normalen" Einkommensteuermandanten könnten ihre Erklärung mit Elster sicherlich selber machen, das sagen wir ihnen auch, dass wissen einige auch ohne uns bereits. Die schneiden sich aber auch die Haare nicht selbst sondern gehen zum Friseur.

 

Wenn es den § 153 AO nicht geben, wäre z.B. in folgendem Fall keine Berichtigungspflicht gegeben:

 

Geschäftsführer A begeht für die GmbH eine Steuerhinterziehung und wird durch Geschäftsführer B abgelöst. GF B entdeckt die Steuerhinterziehung, ohne § 153 AO hätte er keine Pflicht zur Berichtigung. Unterlässt er die Berichtigung, begeht er aber selbst eine eigene Steuerhinterziehung. Ähnlich ist es in Erbfällen, ohne den § 153 AO gäbe es für die Erben keine Berichtigungspflicht für die Veranlagung des Erblassers.

 

Gruß

Taxadvisor

 

 

 

 

 

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helios

- aus dem Thread nehm ich noch mit: wegen der unterschiedlichen Quellenbesteuerung von Aktiendividenden werd ich niemals nie ausländische Aktien kaufen .......

 

Mein guter Obstler, das sehe ich anders. Es gibt genug ausländische Aktien, bei denen Du - trotz Quellensteuer - keinen Aufwand und keine Nachteile hast.

 

Gruß

€-man

 

P.S. Welche Obstsorten verteidigst Du eigentlich alljährlich gegen Fraß- und sonstige Feinde?

 

Salve alter Indianer,

 

russische Apfelbeere - so sauer, dass sie keiner klaut, bekömmlich als Kompott, nach 3 Monaten im Glas hervorragend zum Frühstück als Klecks zum griechischen Joghurt.

Nein, ich fülle keine Anlage Landwirtschaft aus, als Beruf hab ich *Hausmann* in meiner Steuererklärung stehen (was soll das eigentlich?? jeder will den Beruf wissen, den weis ich ja selber nicht mal..., im BGB steht: lebt von den Früchten seines Vermögens... also wer ist das??? )

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helios
· bearbeitet von helios

....

In der Tat ist die Steuermaterie schon schwierig genug, da muss man nicht mit gesundem Halbwissen noch Ängste schüren, die unbegründet sind. Und wenn man anderen Rosinen-Pickerei bei den Paragrafen vorwirft, sollte man selbst nicht genauso vorgehen. Viele unserer "normalen" Einkommensteuermandanten könnten ihre Erklärung mit Elster sicherlich selber machen, das sagen wir ihnen auch, dass wissen einige auch ohne uns bereits. Die schneiden sich aber auch die Haare nicht selbst sondern gehen zum Friseur.

.....

 

 

Danke Dir für die Erläuterungen, nein, Dich halte ich nicht für einen Verbrecher und den, der 10Mio *vergessen* hat auch nicht, wenn er z.B. ein Einkommen von 200 Mio hat, dann kann man 10 Mio schon mal übersehen (theoretisch denkbar).

 

Ich hab auch jahrelang mit Kaufhaus Steuersoftware vor gearbeitet und der Steuerkanzlei meinen Krempel einigermaßen geordnet übergeben, unter 3 bis 6 Monate wurde es dort nicht bearbeitet, dann noch ein paar komische Sachen, dann hat es gelangt - Elster kam gerade richtig.

 

Meine zu 30% bei der Steuerfachwirt Prüfung durchgefallene Tochter wird wohl von der Steuerberaterkammer mit einem blauen Auge *durchgewunken* - und schon pföpfert sie, dass sie Steuerberaterin werden will, in 2 Jahren geht der nächste Kurs los..... das gibt jahrelange üble steuerliche Wortgefechte beim Abendbrot.

 

Von 250€ p.a. als Anwendungsgrenze für §153 hat sie nix erzählt (gewusst). Danke Dir nochmal für die Info, also 371 /1 ist der Normalfall und 153 ist die bagatell-klausel (bzw. Härtefall), konnt ich so nicht erkennen.

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noflash

Hallo,

 

Von 250€ p.a. als Anwendungsgrenze für §153 hat sie nix erzählt (gewusst). Danke Dir nochmal für die Info, also 371 /1 ist der Normalfall und 153 ist die bagatell-klausel (bzw. Härtefall), konnt ich so nicht erkennen.

Ich weiß zwar auch nicht wo diese 250 Euro p.a. her kommen, aber ich nehme an, dass es nur ein spontaner Beispielwert ist. Allerdings bin ich mir recht sicher, dass die Unterscheidung 317/1 = Normalfall und 153 = Bagatelle so nicht richtig ist und von Taxadvisor so auch nicht dargestellt wurde.

 

Ich denke der §153 AO kommt eher bei leichter Fahrlässigkeit und späterer Erkenntnis, aber nicht bei Vorsatz, zum Tragen. Wobei ich nicht sicher bin, ob 153 noch anwendbar ist, wenn bereits ein Bescheid ergangen und die Einspruchfrist vergangen ist.

 

Gruss Peter

 

BTW: Ansonsten habe ich fertig. Vielen Dank für die interessante Diskussion und Infos. Interessant zu erfahren wie die versch. Teilnehmer sehr unterschiedlich und teilweise sehr pragmatisch mit der Problematik umgehen. Ich denke in den meisten Fällen wird man das "Verhalten" auch von der Höhe der Beträge abhängig machen; auch wenn es keine steuerrechtliche Bagatellgrenze gibt, so hat doch jeder seine eigene Schmerz-/Wohlfühlgrenze mit der man noch gut schlafen kann. Bei 100 Euro Ertrag und daraus 25 Euro Steuer scheint das pragmatische, rechtlich nicht einwandfreie, interne Verrechnen favourisiert zu werden. Ebenso wird "die Gefahr" bei diesen kleinen Erträgen aus ausl. thesaurierenden Investmenfonds scheinbar als nicht besonders groß erachtet - was einem aber beim Verkauf evtl. auf die Füsse fallen kann. Bei (größeren) unversteuerten Erträgen gilt der alte, gute Rat: Wenden Sie sich an einen echten(!) Fachmann - nicht unbedingt an Ihren "normalen" StB ;-)

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Taxadvisor

 

Ich weiß zwar auch nicht wo diese 250 Euro p.a. her kommen, aber ich nehme an, dass es nur ein spontaner Beispielwert ist. Allerdings bin ich mir recht sicher, dass die Unterscheidung 317/1 = Normalfall und 153 = Bagatelle so nicht richtig ist und von Taxadvisor so auch nicht dargestellt wurde.

 

Bei (größeren) unversteuerten Erträgen gilt der alte, gute Rat: Wenden Sie sich an einen echten(!) Fachmann - nicht unbedingt an Ihren "normalen" StB ;-)

 

 

Den letzten Satz unterschreibe ich gern :thumbsup:

 

 

Die 250 EURO waren tatsächlich ein Beispiel. Wer in der Schweiz seine Berkshire-Aktien hortet und am Ende des Jahres für das Kontoguthaben 50 Cent Zinsen erhält, wird diese sicherlich "vergessen" dürfen. Wenn es ein Tages-/Festgeld ist, dann eben eher nicht, unabhängig von der Höhe der Zinsen. Das hängt aber wirklich jeweils vom Einzelfall ab.

 

Gruß

Taxadvisor

 

 

 

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