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noflash

Falsche Angaben in Anlage KAP (EkSt.Erkl.)

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noflash
· bearbeitet von noflash

Hallo,

 

als Steuer-Laie habe ich in der Anlage KAP für meine ausl. thesaurierende Fonds einfach die in der Steuerbescheinigung von comdirect und consors "nur nachrichtlich" gemachten Angaben übernommen. Jetzt habe ich zudem noch kurz nach Abgabe meiner Steuererklärung von comdirect eine geänderte Steuerbescheinigung erhalten.

 

Fazit: Ich habe in der - bereits eingereichten - Anlage KAP falsche Zahlen stehen.

Die Differenz in den Bescheinigungen ist z.B. bzgl. Zeile 17 nicht wirklich groß - ca. 50 Euro

 

Anlage AUS - ich weiß bisher nicht, ob ich die auch abgeben müsste - habe ich nicht eingereicht.

 

Was tut man in diesem Fall am Besten ?

 

Freue mich auf hilfreiche Tipps, Infos und Empfehlungen.

 

Gruss Peter

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Taxadvisor

Hallo,

 

als Steuer-Laie habe ich in der Anlage KAP für meine ausl. thesaurierende Fonds einfach die in der Steuerbescheinigung von comdirect und consors "nur nachrichtlich" gemachten Angaben übernommen. Jetzt habe ich zudem noch kurz nach Abgabe meiner Steuererklärung von comdirect eine geänderte Steuerbescheinigung erhalten.

 

Fazit: Ich habe in der - bereits eingereichten - Anlage KAP falsche Zahlen stehen.

Die Differenz in den Bescheinigungen ist z.B. bzgl. Zeile 17 nicht wirklich groß - 200 Euro (neu) anstatt 150 Euro (alt).

 

Anlage AUS - ich weiß bisher nicht, ob ich die auch abgeben müsste - habe ich nicht eingereicht.

 

Was tut man in diesem Fall am Besten ?

 

Freue mich auf hilfreiche Tipps, Infos und Empfehlungen.

 

Gruss Peter

 

Du stellst einen Antrag gem. § 153 AO und reichst die geänderte Steuerbescheinigung ein.

 

Gruß

Taxadvisor

 

 

 

 

 

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Sapine

muss er da Fristen beachten?

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noflash

Hallo @Taxadvisor,

 

vielen Dank für Deine Antwort.

 

Du stellst einen Antrag gem. § 153 AO und reichst die geänderte Steuerbescheinigung ein.

Ich habe bisher keinerlei Steuerbescheinigungen eingereicht - auch nicht die Falschen, sondern in der Anlage KAP nur die Werte in den Zeilen:

Zeile 5 Überprüfung Steuereinbehalt ... Ja

Zeile 15 "In Anspruch genommener ... in KAP nicht erklärte ..." 801 Euro

Zeile 17 "Ausländische Kapitalerträge"

Zeile 53 "Angerechnete ausl. Steuern"

Zeile 54 "Anrechenbare noch nicht angerechnete ausl. Steuern"

Zeile 60 "Altverluste" Ja

 

Die "nur nachrichtliche" Angabe zu Zeile 17 hat sich in der Steuerbescheinigung geändert.

 

Wenn ich die Aussagen hier im Forum bisher richtig verstanden habe, dann stimmen diese Angaben in der Regel sowieso nicht und man muss die Werte selber anhand des Bundesanzeiger ermitteln.

Aber wie weisst man dem FA dann die richtigen, selbst ermittelten Werte nach?

 

Gruss Peter

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Günter Paul

Ohne Erträgnisaufstellung wird das nichts mit Zeile 17..... :) ...

Ausländische Erträge...ausländische thesaurierende Investmentfonds und Erträge bei ausländischen Kreditinstituten..alles das gehört da hinein...in Zeile 17 und das Finanzamt besteht auf entsprechende Erträgnisaufstellung um das überprüfen zu können...

Wundert mich , dass jetzt schon Erträgnisaufstellungen zu haben sind...normalerweise lassen sich Banken damit Zeit bis Ende Februar..

Deine Anlage KAP müsste auch eine Anleitung haben , da solltest du das finden....

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harryguenter

...und das Finanzamt besteht auf entsprechende Erträgnisaufstellung um das überprüfen zu können...

Ähm, nee.

Das Finanzamt darf nur auf Steuerbescheinigungen bestehen.

Erträgnisaufstellungen sind bei vielen Banken kostenpflichtige Zusatzdetailaufstellungen.

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Günter Paul

...und das Finanzamt besteht auf entsprechende Erträgnisaufstellung um das überprüfen zu können...

Ähm, nee.

Das Finanzamt darf nur auf Steuerbescheinigungen bestehen.

Erträgnisaufstellungen sind bei vielen Banken kostenpflichtige Zusatzdetailaufstellungen.

 

 

Na gut ,...dann lese ich jetzt einmal aus dem Vordruck , den ich soeben vom Finanzamt geholt habe...die schicken die Unterlagen nicht mehr , so wie all die Jahre zuvor , muss man jetzt abholen... :'( ..

 

""Bitte reichen sie für die Erträge in Zeile 17 die entsprechende(n) Erträgnisaufstellung(en) ein ""

 

Meine Bank druckt mir die Erträgnisaufstellung übrigens kostenlos aus...na ja , bei den Depotgebühren.... ;) .

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noflash

Hallo,

 

Danke für eure Antworten. Bei mir geht's noch nicht um 2013, sondern erst Mal um das Jahr 2012 ;-)

 

Na gut ,...dann lese ich jetzt einmal aus dem Vordruck , den ich soeben vom Finanzamt geholt habe...

"Bitte reichen sie für die Erträge in Zeile 17 die entsprechende(n) Erträgnisaufstellung(en) ein "

Meine Bank druckt mir die Erträgnisaufstellung übrigens kostenlos aus...na ja , bei den Depotgebühren.... ;) .

Die Forderung nach Erträgsnisaufstellungen überrascht mich jetzt auch ein wenig. Die comdirect verlangt dafür mal eben knapp 20 Euro. Consors weiß ich nicht auswendig.

Stehen denn in so einer Aufstellung andere Werte wie in den einzelnen Gutschriften und stimmen denn die Zahlen in den Erträgnisaufstellungen oder muss man doch wieder in den Bundesanzeiger schauen?

 

Im Moment habe ich leider den Eindruck, dass ich in den vergangenen Jahren bzgl. der ausl. thes. Fonds und der Anlage KAP ein paar Fehler gemacht habe - indem ich nur die Steuerbescheinigungen der Depotbanken übernommen habe. Zumindest für das Jahr 2012 könnte ich über den o.g. Antrag § 153 AO noch was korrigieren ... und damit schlafende Hunde wecken :- Zum Glück dreht es sich nicht um riesige Beträge, aber auch dieses Kleinvieh macht steuerrechtlich scheinbar üblen Mist.

 

Freue mich auf hilfreiche, praxisnahe Tipps zur Bereinigung des Chaos :)

 

Gruss Peter

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Taxadvisor

Im Moment habe ich leider den Eindruck, dass ich in den vergangenen Jahren bzgl. der ausl. thes. Fonds und der Anlage KAP ein paar Fehler gemacht habe - indem ich nur die Steuerbescheinigungen der Depotbanken übernommen habe. Zumindest für das Jahr 2012 könnte ich über den o.g. Antrag § 153 AO noch was korrigieren ... und damit schlafende Hunde wecken :- Zum Glück dreht es sich nicht um riesige Beträge, aber auch dieses Kleinvieh macht steuerrechtlich scheinbar üblen Mist.

 

Freue mich auf hilfreiche, praxisnahe Tipps zur Bereinigung des Chaos :)

 

Du kannst alles nach § 153 bzw. § 173 AO berichtigen (und hoffen, dass das Finanzamt das so schluckt). Bei geringen Beträgen (100 - 200 EUR p.a.) sicherlich ohne großes Risiko möglich und subjektiv auch korrekt (DU wusstest nicht, dass es falsch ist). Objektiv kann man natürlich nie sagen, ob Du das unwissentlich, fahrlässig oder vorsätzlich falsch gemacht hast, insbesondere, wenn die Steuerbescheinigung auf die Unvollständigkeit hinweist. Das ist die Praktikerlösung.

 

Wenn ein Finanzbeamter aufgrund der neuen Definition von "Schwarz(er)geld" das weiter meldet, dürfte wegen Geringfügigkeit auch nicht viel passieren. Aber die "Fragestellung" des Finanzamtes ist eine andere und damit dann ein wenig ungemütlicher. Der sichere Weg ist daher immer, alle Jahre zu berichtigen, die strafrechtlich relevant sind. Dafür würde ich Dir schon empfehlen, einen StB einzuschalten.

 

Gruß

Taxadvisor

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noflash

Hallo @Taxadvisor,

 

vielen Dank für Deine Antwort.

 

Wenn ein Finanzbeamter aufgrund der neuen Definition von "Schwarz(er)geld" das weiter meldet, dürfte wegen Geringfügigkeit auch nicht viel passieren. Aber die "Fragestellung" des Finanzamtes ist eine andere und damit dann ein wenig ungemütlicher.

Hilf mir doch bitte auf die Sprünge und verrate mir was Du hier meinst?! Welche "Fragestellung" ist hier wie gemeint? Ich steh' auf der Leitung ;-/

 

Der sichere Weg ist daher immer, alle Jahre zu berichtigen, die strafrechtlich relevant sind.

Wie viele Jahre sind denn strafrechtlich relevant?

 

Dafür würde ich Dir schon empfehlen, einen StB einzuschalten.

Meine Erfahrungen mit StB sind gerade in Bezug auf dieses Thema leider nicht besonders gut. Auch sonst habe ich als kleiner Selbständiger schon recht seltsame Sachen in Bezug auf StB erlebt.

 

Gruss Peter

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Taxadvisor

 

Hilf mir doch bitte auf die Sprünge und verrate mir was Du hier meinst?! Welche "Fragestellung" ist hier wie gemeint? Ich steh' auf der Leitung ;-/

 

Wie viele Jahre sind denn strafrechtlich relevant?

 

Meine Erfahrungen mit StB sind gerade in Bezug auf dieses Thema leider nicht besonders gut. Auch sonst habe ich als kleiner Selbständiger schon recht seltsame Sachen in Bezug auf StB erlebt.

 

 

Fragestellung: Eine einfache Änderung, bei der das FA von einer Unkenntnis des Stpfl ausgeht, "hört" sich auch im Schriftverkehr anders an, als eine Unterstellung der Hinterziehung durch das FA.

Strafrechtliche Relevanz lässt sich nur im Einzelfall prüfen.

Tut mir leid, viele Kollegen haben in der Tat von KAP wenig Ahnung. Der dvvs.eu ist der Berufsverband der vermögensberatenden Steuerberater, vielleicht wirst Du dort fündig. Wir helfen natürlich auch gerne.

 

Gruß

Taxadvisor

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noflash

Hallo @Taxadvisor,

 

Fragestellung: Eine einfache Änderung, bei der das FA von einer Unkenntnis des Stpfl ausgeht, "hört" sich auch im Schriftverkehr anders an, als eine Unterstellung der Hinterziehung durch das FA.

Vor diesem Hintergrund halte ich das "Nachreichen" der, von der Depotbank geänderten, Steuerbescheinigung für weniger problematisch, wie das Erstellen einer ordentlichen Auflistung alle ausl. thes. Investmentfonds inkl. der notwendigen Werte etc. Eine solche Auflistung würde mMn einer "Unkenntnis" eher entgegensprechen ;-/

 

Danke für den Tipp bzgl. dws.eu; im Moment denke ich aber, dass das Verhältnis zwischen nicht 100% korrekt gemeldeten Erträgen (sondern nur was man als Laie der Steuerbescheinigung entnimmt) und den Kosten für einen Fach-StB überhaupt nicht passt.

 

Dieses leidige Thema scheint ja auch einige ETFs (o.ä.) zu betreffen und scheinbar ist es ja auch so, dass nicht gerade wenige Betroffene von ihrem Unglück bisher nix wissen und somit aus Unkenntnis nicht handeln. Es würde mich etwas wundern, wenn das FA der Vielzahl der Anleger in betroffenen Papieren daraus einen Steuerhinterziehungsstrick drehen würde - oder?

 

Bzgl. der strafrechtlichen Relevanz: Wie schon geschrieben geht es bei mir um kleine Beträge im unteren 3-stellen Ertragsbereich und ich mache mir nicht wirklich Sorgen, aber trotzdem würde ich gern ein wenig zum Thema lesen - kannst Du Einsteiger-freundliche Quellen im Netz empfehlen?

 

Danke für die Unterstützung.

 

Gruss Peter

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noflash
· bearbeitet von noflash

Hallo,

 

habe jetzt mal meine Steuerbescheinigungen von comdirect und consors geprüft - soweit ich dazu fähig bin ;-)

Die neue, korrigierte Version von comdirect stimmt; die von consors eigentlich auch - nur blieben 2 Fonds unberücksichtigt.

 

Insgesamt ergeben sich damit folgende Differenzen zu den in der Anlage KAP gemeldeten Beträgen:

consors: xx Euro / comdirect xx Euro .... insgesamt für 201x also "nur" eine Differenz im mittleren 2-stelligen Bereich ;-/

 

Ich denke, dass ich dem FA formlos die neuen, korrekten Werte schriftlich mitteile und darum bitte diese höheren

Werte bei der EkSt zu berücksichtigen. Damit habe ich die Erträge erklärt und hoffe, dass das FA meinen guten

Willen und die Geringfügigkeit entsprechend bewertet und keinen Ärger macht.

 

Was haltet ihr von diesem Ansatz?

 

Gruss Peter

 

BTW: Erträgnisaufstellung ist bei consors kostenlos - bei comdirect kostet die knapp 20 Euro

 

[Edit: Aufgrund von helios Bemerkung einige Infos "gekürzt", obwohl ich es etwas anders sehe.]

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helios

ja geh - eine im Internet vorab diskutierte Selbstanzeige - wie schräg ist das denn???

 

mod's admins und weiter verantwortliche - löscht den quatsch....

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Trenk

Meine - evtl. etwas ketzerische Ansicht - zur Sachlage:

 

Nachdem ich, durch aufmerksames Lesen im Forum, auf die Probleme mit den ausländisch thesaurierenden Fonds aufmerksam geworden bin, habe ich meinen Steuerberater auf die Problematik angesprochen. Der hörte anscheinend hiervon das erste Mal und erklärte mir, dass er immer die Angaben der Depotbanken in die Anlage KAP übernimmt und das hiesige Finanzamt dies bisher auch noch nie beanstandet hat.

Ich habe daraus für mich die Konsequenz gezogen, dass ich mir die Steuerberatungskosten im nächsten Jahr sparen werde und die Erklärung selbst machen werde. In diesem Zusammenhang herzlichen Dank für die tollen Beiträge in diesem Bereich, insbesondere von user Taxadvisor.

Allerdings glaube ich meinem Steuerberater, dass auch der Sachbearbeiter im Finanzamt generell keine vertieften Kenntnisse zu dieser speziellen Steuerproblematik hat und die Angaben der Depotbanken generell akzeptiert. Wenn noch nachträgliche Informationen der Depotbanken eintreffen und diesen den Steuerzahler schlechterstellen, wie im konkreten Beispiel, sehe ich auch den gangbaren Weg, dies dem Finanzamt steuerehrlich formlos mitzuteilen, insbesondere wenn sich die Abweichungen noch im zweistelligen Bereich bewegen.

 

 

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Taxadvisor

Meine - evtl. etwas ketzerische Ansicht - zur Sachlage:

 

Nachdem ich, durch aufmerksames Lesen im Forum, auf die Probleme mit den ausländisch thesaurierenden Fonds aufmerksam geworden bin, habe ich meinen Steuerberater auf die Problematik angesprochen. Der hörte anscheinend hiervon das erste Mal und erklärte mir, dass er immer die Angaben der Depotbanken in die Anlage KAP übernimmt und das hiesige Finanzamt dies bisher auch noch nie beanstandet hat.

Allerdings glaube ich meinem Steuerberater, dass auch der Sachbearbeiter im Finanzamt generell keine vertieften Kenntnisse zu dieser speziellen Steuerproblematik hat und die Angaben der Depotbanken generell akzeptiert. Wenn noch nachträgliche Informationen der Depotbanken eintreffen und diesen den Steuerzahler schlechterstellen, wie im konkreten Beispiel, sehe ich auch den gangbaren Weg, dies dem Finanzamt steuerehrlich formlos mitzuteilen, insbesondere wenn sich die Abweichungen noch im zweistelligen Bereich bewegen.

 

 

Die meisten Berufskollegen verstehen das nicht, Finanzbeamte auch nicht. Auf die Haftpflichtrisiken haben wir die Kammer bereits hingewiesen, aber die interessiert das nicht. Wir als "ehrliche" Steuerberater haben tatsächlich den Mehraufwand, weil FAer nicht von den Werten lt. Bescheinigung abweichen wollen.

 

ABER: Beim Verkauf sind die Finanzbeamten geschult. Da fällt die Steuer im Inland an. Wenn dort aufgrund fehlerhafter Abrechnungen zu hohe Beträge einbehalten werden, scheitert eine Korrektur regelmäßig am Nachweis der Versteuerung in den Vorjahren. Im übrigen wird bei einem Verkauf in einigen Jahren auch ein deutlich höherer AbgSt-Satz gelten...

 

Gruß

Taxadvisor

 

 

 

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domkapitular

Der hörte anscheinend hiervon das erste Mal und erklärte mir, dass er immer die Angaben der Depotbanken in die Anlage KAP übernimmt und das hiesige Finanzamt dies bisher auch noch nie beanstandet hat.

Er (bzw, seine Angestellten / Azubis) wird wohl auch z.B. bei viel zu hoher Besteuerung einer Ersatzbemessungsgrundlage oder Verkauf eines ausl. Thesaurierers die Daten der Steuerbescheinigung einfach abtippen und das hat kein Mandant je beanstandet (weil die selber keinen Durchblick haben).

 

Ich halte das Thema ausl Thesaurier hier im Forum für stark überbewertet.

Um welche Beträge geht es hier überhaupt in Relation zu den Gesamtkapitalerträgen oder dem zu versteuernden Einkommen ?

Es ist doch auch schon oft hier im Forum festgehalten worden : Die Finanzbeamten verstehen es nicht, die Steuerberater auch nicht und fast alle Kapitalanleger sowieso nicht.

Ich erkläre jährlich die ausschüttungsgleichen Erträge und teile dem FA als nette Erinnerung in jeder Erklärung die Werte der vorangegangenen mit. Recherche im Bundesanzeiger schenke ich mir. Wenn ich z.B. in einem Jahr 50 € zuwenig erklärt habe, ziehe ich beim Verkauf eben 50€ weniger ab. Dafür wird es wohl doch hoffentlich keine "Hart aber fair" - Sondersendung geben.

Die Argumente, die taxadvisor gerade gebracht hat, hatte ich allerdings dabei noch nicht bedacht.

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Taxadvisor

 

Ich halte das Thema ausl Thesaurier hier im Forum für stark überbewertet.

Um welche Beträge geht es hier überhaupt in Relation zu den Gesamtkapitalerträgen oder dem zu versteuernden Einkommen ?

Die Argumente, die taxadvisor gerade gebracht hat, hatte ich allerdings dabei noch nicht bedacht.

 

Hier im Forum geht es sicher nicht um große Beträge. Trotzdem gilt zumindest für mich: Wenn ich weiß wie es richtig geht, mache ich es richtig, gerade in Zeiten von U.H. & A.S.

 

In unserer Praxis haben wir aber teilweise mit Steuerabzügen im Bereich TEUR 50 und mehr bei Veräußerung zu tun. Da wird es dann schon haarig.

 

Gruß

Taxadvisor

 

 

 

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noflash

Hallo,

 

@Trenk, @Taxadvisor, @domkapitula: Vielen Dank für eure Beiträge und Antworten.

 

Bei größeren Beträgen stimme ich Taxadvisor vollkommen zu; bei 50k lohnt es sich dann auch einen Fach-StB zu suchen und zu beauftragen. In meinem Fall schliesse ich mich weitestgehend den pragmatischen und evtl. etwas ketzerischen Ansichten von Trenk und domkapitula an ;-)

 

Wenn scheinbar ein Großteil der betroffenen Anleger nichts von ihrem "Unglück" wissen, selbst einigen Steuerberatern das Wissen und/oder der Durchblick fehlt und auch die MA des FA nur teilweise tiefere Kenntnisse haben, dann ist es vielleicht doch etwas viel verlangt, wenn man es als kleiner Anleger besser wissen soll.

 

Eine Frage an domkapitula bleibt: Was machst Du, wenn in der Steuerbescheinigung steht, dass sie unvollständig ist und Angaben zu versch. Investmentfonds fehlen? Wenn man eine solche SB einreicht, dann sollte doch auch ein FA-Mitarbeiter darüber stolpern und Fragen stellen - oder? Ich habe in den letzten Jahren keine SBs eingereicht und bisher wurden auch noch keine angefordert.

 

Im Moment bleibe ich bei meinem o.g. Ansatz ... werde es aber noch ein paar Tage "reifen" lassen ;-)

 

Gruss Peter

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domkapitular

 

Eine Frage an domkapitula bleibt: Was machst Du, wenn in der Steuerbescheinigung steht, dass sie unvollständig ist und Angaben zu versch. Investmentfonds fehlen? Wenn man eine solche SB einreicht, dann sollte doch auch ein FA-Mitarbeiter darüber stolpern und Fragen stellen - oder? Ich habe in den letzten Jahren keine SBs eingereicht und bisher wurden auch noch keine angefordert.

 

Na ja, ich erkläre meine ausl. Thesaurier ja und reiche meine SB (nur von dem Institut, wo ich die im Depot habe) ein. Ich meine nur, dass hier im Forum das etwas übertrieben dargestellt wird; eine Meinung, kein Fachwissen! Und wie oben schon geschrieben, wenn ich u.U. einen zu niedrigen Betrag angegeben habe, dann ziehe ich eben diesen beim Verkauf in der Steuererklärung wieder ab und es passt dann. Sind bei mir auch - kumuliert - nur Hunderter-Beträge.

Wenn ich die Ausl. Thesaurier nicht erklären würde, dann bekäme das FA auch keine SB, wozu auch ?

Und zur Not bekommen die alle SB's von mir und meiner Frau, das sind so 30 Seiten mit vielen vielen Zahlen plus die restlichen Papiere (Spendenbescheinigungen, Handwerkerrechnungen usw.) Ich glaube nicht, dass da einer drüber stolpert. Zumal meine Sachbearbeiter von der Materie wirklich keine Ahnung haben.

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noflash
· bearbeitet von noflash

Hallo @domkapitula,

 

Eine Frage an domkapitula bleibt: Was machst Du, wenn in der Steuerbescheinigung steht, dass sie unvollständig ist und Angaben zu versch. Investmentfonds fehlen? Wenn man eine solche SB einreicht, dann sollte doch auch ein FA-Mitarbeiter darüber stolpern und Fragen stellen - oder? Ich habe in den letzten Jahren keine SBs eingereicht und bisher wurden auch noch keine angefordert.

Na ja, ich erkläre meine ausl. Thesaurier ja und reiche meine SB (nur von dem Institut, wo ich die im Depot habe) ein. Ich meine nur, dass hier im Forum das etwas übertrieben dargestellt wird; eine Meinung, kein Fachwissen! Und wie oben schon geschrieben, wenn ich u.U. einen zu niedrigen Betrag angegeben habe, dann ziehe ich eben diesen beim Verkauf in der Steuererklärung wieder ab und es passt dann. Sind bei mir auch - kumuliert - nur Hunderter-Beträge.

Danke für deine schnelle Antwort. Die geht aber leider etwas an meiner Frage vorbei.

Was machst Du, wenn Dir Depotbank X eine SB schickt und dazu schreibt: "Unvollständig, weil zu LU0XXXXXXXX und LUZZZZZZZZ noch keine Angaben vorlagen". Recherchierst Du die Werte zu den "fehlenden" Papieren dann selber und addierst diese zu den Werten der SB oder meldest Du nur was auf der SB steht - auch wenn diese "unvollständig" ist?

 

Gruss Peter

 

Edit: Sollte vielleicht noch ergänzen, dass ich zwar keine SB eingereicht habe, aber die Erträge per Elster in der Anlage KAP gemeldet habe - aber eben nur die in der SB stehenden - ohne Recherche im Bundesanzeiger etc.

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domkapitular

Was machst Du, wenn Dir Depotbank X eine SB schickt und dazu schreibt: "Unvollständig, weil zu LU0XXXXXXXX und LUZZZZZZZZ noch keine Angaben vorlagen". Recherchierst Du die Werte zu den "fehlenden" Papieren dann selber und addierst diese zu den Werten der SB oder meldest Du nur was auf der SB steht - auch wenn diese "unvollständig" ist?

Zu dem Zeitpunkt, zu dem ich meine Steuererklärung erstelle, habe ich von Consors zu allen betreffenden Fonds eigentlich immer eine Ertragsthesaurierungs-Mitteilung bekommen (Alleine 2014 schon für den Arero, verschiedene ETF's und den Kanam Grundinvest). In denen steht auch immer, welches Jahr steuerlich davon betroffen ist. Manchmal (Carmignac) war das auch falsch und wurde nach Reklamation korrigiert.

(Im Online-Archiv abzurufen unter "Wertpapiererträge-Ertragsthesaurierung").

Die Erklärung mache ich aufgrund dieser Thesaurierungsmeldungen.

 

Ich käme nie auf die Idee, wegen einer evtl. Abweichung im 2- oder niedrigen 3-stelligen Bereich das FA nachträglich zu belästigen (auch nicht, wenn es zu meinen Gunsten wäre). Wenn ich selbst 500€ zu wenig (oder zu viel) erklärt hätte, ginge es um 25% davon, die ich bei Verkauf ja sowieso bezahlen müsste oder erstattet bekäme - d.h. eigentlich geht es um die Zinsen auf 25% von 500€.

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noflash
· bearbeitet von noflash

Hallo,

 

Die Erklärung mache ich aufgrund dieser Thesaurierungsmeldungen.

Ich käme nie auf die Idee, wegen einer evtl. Abweichung im 2- oder niedrigen 3-stelligen Bereich das FA nachträglich zu belästigen (auch nicht, wenn es zu meinen Gunsten wäre). Wenn ich selbst 500€ zu wenig (oder zu viel) erklärt hätte, ginge es um 25% davon, die ich bei Verkauf ja sowieso bezahlen müsste oder erstattet bekäme - d.h. eigentlich geht es um die Zinsen auf 25% von 500€.

Oha! Ganz so relaxt sehe ich es dann doch nicht, weil ich davon ausgehe, dass recht viele Daten von den Banken an das FA gemeldet werden. Deswegen erstelle ich die Anlage KAP bisher immer nur auf Basis der Steuerbescheinigungen. Ich könnte mir vorstellen, dass Differenzen zwischen Anlage KAP und von den Banken gemeldeten Daten früher oder später automatisch geprüft werden und zu entsprechenden Nachfragen führen könnten. Ärgerlich ist allerdings, dass die Steuerbescheinigungen eben leider nicht immer richtig sind ;-(

 

"Steuerhinterziehung" ist ja gerade ein heißes Thema und überall wird darauf hingewiesen, dass es bereits ab dem ersten Euro eine Straftat ist - auch wenn die Verfahren bei kleinen Vergehen oft gegen Bußgeld eingestellt werden. Entsprechend werde ich das FA auch mit der kleinen 2-stelligen Differenz belästigen und hoffe damit keine schlafenden Hunde o.ä. zu wecken oder den FA-Sachbearbeiter zu verärgern; ist ja eigentlich sein Job ;-/

 

Infos, Tipps, Anregungen und Erfahrungsberichte ... sind jederzeit herzlich willkommen ;-)

 

Gruss Peter

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reckoner

Hallo Peter,

 

weil ich davon ausgehe, dass recht viele Daten von den Banken an das FA gemeldet werden.
Das siehst du falsch, die Banken melden - abgesehen von dem in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag - rein gar nichts an das Finanzamt.

Ein paar Ausnahmen gibt es noch bei bestimmten Aktionen (siehe Geldwäschegesetz etc.), aber die gewöhnlichen Kapitalerträge bleiben ziemlich sicher geheim.

 

Zum Thema Thesaurierung: Imho hat der Gesetzgeber extra eine Hintertür eingebaut (automatische Versteuerung beim Verkauf), daher darf er sich nicht beschweren, wenn jemand diese Tür nimmt (jedenfalls bei kleinen Beträgen ist das ja wohl auch Tenor der Experten hier im Thread).

 

Aber: Wer eine Selbstanzeige plant und dabei ausländische Thesaurierer im Depot hatte, der sollte dann doch ganz genau rechnen, ein - kleiner - Fehler kann mitunter schon die Strafbefreiung kosten.

 

Stefan

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noflash

Hallo Stefan,

 

weil ich davon ausgehe, dass recht viele Daten von den Banken an das FA gemeldet werden.
Das siehst du falsch, die Banken melden - abgesehen von dem in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag - rein gar nichts an das Finanzamt.

Ein paar Ausnahmen gibt es noch bei bestimmten Aktionen (siehe Geldwäschegesetz etc.), aber die gewöhnlichen Kapitalerträge bleiben ziemlich sicher geheim.

 

Zum Thema Thesaurierung: Imho hat der Gesetzgeber extra eine Hintertür eingebaut (automatische Versteuerung beim Verkauf), daher darf er sich nicht beschweren, wenn jemand diese Tür nimmt (jedenfalls bei kleinen Beträgen ist das ja wohl auch Tenor der Experten hier im Thread).

Danke für die Infos.

 

Aber: Wer eine Selbstanzeige plant und dabei ausländische Thesaurierer im Depot hatte, der sollte dann doch ganz genau rechnen, ein - kleiner - Fehler kann mitunter schon die Strafbefreiung kosten.

Uppss! Nicht, dass hier irgendwie ein falscher Eindruck entstanden ist. Ich sehe bei mir keinen Grund für eine Selbstanzeige und habe nix in der Art im Sinn. Solche Aktionen überlasse ich gerne Menschen mit dicken Konten im Ausland oder mit nennenswerten Tricksereien im 4-x stelligen Bereich ;-)

 

Bzgl. der Thesaurierung habe ich momentan auch den Eindruck, dass der Tenor hier im Thread in die Richtung geht, dass man bei den genannten kleinen Beträgen das FA besser (?!) nicht belästigt - was mich doch etwas verwunderrt und auch "verunsichert", da ich die formlose Meldung ans FA bisher für den besten Weg halte.

 

Gruss Peter

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