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Riester - Anpassungsangebot des Rentenbeginns

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Änderung der Vertragslaufzeit zur Altersvorsorge

 

Einleitung

Durch eine Vielzahl von Gesetzesänderungen, Erlassen und Urteilen ist in den vergangenen Jahren eine Fülle von unterschiedlichen Vertragsformen und zugehörigen Laufzeiten von Altersvorsorgeverträgen entstanden. Dabei sind insbesondere die Riesterverträge in Form von Riester-Banksparplan, Riester-Rentenversicherung sowie Riester-Fondssparplan die gängigsten Vorsorgeformen für Arbeitnehmer. Diese Verträge weisen Vertragslaufzeiten beginnend ab dem 60. Lebensjahr bis zum 67. Lebensjahr des späteren Rentenbeziehers auf.

 

Problemstellung

Die jüngst verabschiedeten Anpassungen des staatlichen Rentenkonzepts beim Renteneintrittsalter und weiterer Parameter verändern damit auch die Planungen von zukünftigen Rentenbeziehern. Diesem Umstand versuchen die jeweiligen Produktanbieter durch unterschiedliche Strategien Rechnung zu tragen. Eine davon ist das Angebot, einen laufenden Vertrag mit einem zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbarten Beginn der Verrentung durch die positive Anpassung der Vertragslaufzeit zu beeinflussen. Diese Anpassung soll Gegenstand der hier geführten Diskussion sein. Über die Vor- und Nachteile des jeweiligen Produktes eines Anbieters soll an dieser Stelle keine Diskussion geführt werden, da hierfür ausreichend Threads in der Vergangenheit geschaffen wurden.

 

Die für die Höhe der Rente verantwortliche Kombination aus Anspardauer und Ansparhöhe beeinflusst neben den anfallenden Kosten wesentlich die spätere Auszahlung. Welche Vor- und Nachteile entstehen durch die Anpassung der Vertragslaufzeit ? An dieser Stelle zunächst einmal vier Ideen, um deren Erweiterung, möglichst mit Begründung, gebeten wird:

 

  1. Höhere Erträge in Folge der verlängerten Ansparphase
  2. Aktienorientierte Vorsorgeprodukte stabilisieren ihre Auszahlungshöhe
  3. Anpassung schränkt Möglichkeit zum vorzeitigen Ruhestand ein

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polydeikes

Hallo "Chefchen". Du kannst den Vertrag ungeachtet der Laufzeit in der Regel dann in Anspruch nehmen, wenn du es möchtet. Sprich zwischen 60./62. (je nach Abschluss) bis 85. Lebensjahr. Lediglich bei manchen Verträgen (bspw. Versicherungen) kannst du nur bis zum vereinbarten Zeitpunkt xy einzahlen, wenn keine zusätzliche Option für eine Verlängerung der Aufschubdauer gegeben ist. Du hast per Gesetz diese "gleitende Abrufphase" garantiert.

 

Die Kosten, insofern Abschlusskosten gemeint sind, werden meist auf eine bestimmte Laufzeit maximiert. Gerade bei jüngeren Sparern ergibt sich bei guten Produkten kein Abschlusskostenunterschied zwischen 62. und 67.. Ein Verwaltungskostenunterschied entsteht in der Regel schon.

 

---

 

Höhere Erträge in Folge der verlängerten Ansparphase

 

Der Ertrag wird nicht höher im klassischen Sinne. Ggf. gibt es für Zeitpunkt x mehr Förderung und die entsprechenden Zinsen. Die Zinsen gäbe es ja bspw. auch bei Wiederanlage oder im Fall der Verrentung je nach Produkt, insbesondere bei Kapitalwahlrecht quer zu rechnen und an die individuelle Situation anzupassen.

 

Aktienorientierte Vorsorgeprodukte stabilisieren ihre Auszahlungshöhe

Den hab ich nicht verstanden.

 

Anpassung schränkt Möglichkeit zum vorzeitigen Ruhestand ein

Selbst durch eine Anpassung der Vertragslaufzeit bleibt die Option des Abrufs ab 60./62. unberührt.

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jm2c

Ein Verwaltungskostenunterschied entsteht in der Regel schon.

Könnte das auch auf Fonds (Sparpläne) zutreffen und nicht nur Versicherungen? Dann wäre mir klar, warum ich anpassen soll :P .

 

Ach so: War "Fleisch" nicht mal "Schnitzel"? ;)

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polydeikes

Naja, Riester Fondssparplan oder Riester Fondssparplan im Versicherungsmantel? Über Vor- und Nachteile sollen wir uns ja laut Chefchen nicht auslassen. :huh:

 

Beim echten Riester Fondssparplan zahlst du nur Ausgabeaufschläge (UniProfi, DWS TopRente, Deka Bonusrente) und die entsprechenden Verwaltungskosten in Form der TER der Fonds und des Depotentgelts. Bei Riester Fondssparplänen im Mantel (bspw. DWS Riester Rente Premium) ist das kostentechnisch ähnlich wie bei einer Versicherungslösung. Der wesentliche Unterschied zur bspw. Versicherungslösung ist, dass man sich auszahlungstechnisch nicht schlechter stellen kann durch eine Vertragsänderung, denn diesbezüglich ist man eh auf Lust und Laune der Anbieter zu Rentenbeginn eingeschränkt.

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jm2c

Genau das wollte ich in Bezug auf meine RRP wissen, danke.

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Stephan1983

Hallo zusammen,

 

ich habe heute auch meine Jahresabrechnung für die DWS Toprente bekommen inklusive einem Formular um die Ansparphase zu verlängern.

Wenn ich die Beiträge hier richtig verstehe, macht es nicht viel Sinn die Ansparphase zu verlängern, da ich den Vertrag eh beliebig weiterlaufen lassen kann bis 85?

Einziges Manko: Die Umschichtung der Fonds von Aktien auf Rente wird dann halt weiterhin auf meinen 60. Geburtstag ausgerichtet, richtig?

 

Andererseits kann ich doch meine gesetzliche Rente frühestens mit 63 in Anspruch nehmen (mit entsprechenden Abzügen), richtig?

Zahlungen aus der Riesterrente bekomm ich doch erst frühestens sobald ich meinen gesetzlichen Renteneintrittsbescheid habe, richtig?

Dann würde es vielleicht doch sinnvoll sein, die Ansparphase bis zumindest 63 zu verlängern, dass die Umschichtung der Fonds entsprechend ausgerichtet wird?

 

Viele Grüße

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Wenn ich die Beiträge hier richtig verstehe, macht es nicht viel Sinn die Ansparphase zu verlängern, da ich den Vertrag eh beliebig weiterlaufen lassen kann bis 85?

 

Hat zwar keiner so gesagt ... aber kann man so sehen.

 

Einziges Manko: Die Umschichtung der Fonds von Aktien auf Rente wird dann halt weiterhin auf meinen 60. Geburtstag ausgerichtet, richtig?

 

Richtig.

 

Andererseits kann ich doch meine gesetzliche Rente frühestens mit 63 in Anspruch nehmen (mit entsprechenden Abzügen), richtig?

 

Möglich, kommt ja auf dich an.

 

Zahlungen aus der Riesterrente bekomm ich doch erst frühestens sobald ich meinen gesetzlichen Renteneintrittsbescheid habe, richtig?

 

Nö, da gibts keine Kopplung.

 

Dann würde es vielleicht doch sinnvoll sein, die Ansparphase bis zumindest 63 zu verlängern, dass die Umschichtung der Fonds entsprechend ausgerichtet wird?

 

Vielleicht.

 

---

 

Evtl. doch mal noch ein paar Worte, bevor der 10. mit der gleichen dämlichen Frage kommt:

 

Den Rentenbeginn bei der TopRente kann man jederzeit zwischen 60 (Altvertrag) / 62 (Neuvertrag) und 67 verschieben, dafür gibts ein Formblatt bei der DWS. Kurz vor Rentenbeginn schreibt die DWS, dass nun die Verrentung ansteht und ob man das auch wirklich schon haben will.

 

Wo liegt der Fallstrick?

 

Ändere ich den Rentenbeginn des Produkts, habe ich eine Novation. D.h. um ggf. bspw. ungeförderte Verträge steuerbegünstigt vereinnahmen zu können, laufen die 12 Jahre von der Vertragsänderung aus neu. Bei rein geförderten Verträgen, die dann auch nachgelagert in die Besteuerung gehen, hat das keine Auswirkungen.

 

Sehr wohl aber, wenn ich nur auf die Zinseszinsen spekuliert habe und förderschädlich kündigen will ODER wenn ich überriestert habe.

 

Also ggf. schön aufpassen, dass man sich keine Fristen verbaut ... oder eben JETZT handeln, statt vor Rentenbeginn. Das ist der ganzen Teufelsgeschichte Hintergrund ...

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idu

Wenn ich die Beiträge hier richtig verstehe, macht es nicht viel Sinn die Ansparphase zu verlängern, da ich den Vertrag eh beliebig weiterlaufen lassen kann bis 85?

 

Hat zwar keiner so gesagt ... aber kann man so sehen.

 

Einziges Manko: Die Umschichtung der Fonds von Aktien auf Rente wird dann halt weiterhin auf meinen 60. Geburtstag ausgerichtet, richtig?

 

Richtig.

 

Andererseits kann ich doch meine gesetzliche Rente frühestens mit 63 in Anspruch nehmen (mit entsprechenden Abzügen), richtig?

 

Möglich, kommt ja auf dich an.

 

Zahlungen aus der Riesterrente bekomm ich doch erst frühestens sobald ich meinen gesetzlichen Renteneintrittsbescheid habe, richtig?

 

Nö, da gibts keine Kopplung.

 

Dann würde es vielleicht doch sinnvoll sein, die Ansparphase bis zumindest 63 zu verlängern, dass die Umschichtung der Fonds entsprechend ausgerichtet wird?

 

Vielleicht.

 

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Evtl. doch mal noch ein paar Worte, bevor der 10. mit der gleichen dämlichen Frage kommt:

 

Den Rentenbeginn bei der TopRente kann man jederzeit zwischen 60 (Altvertrag) / 62 (Neuvertrag) und 67 verschieben, dafür gibts ein Formblatt bei der DWS. Kurz vor Rentenbeginn schreibt die DWS, dass nun die Verrentung ansteht und ob man das auch wirklich schon haben will.

 

Wo liegt der Fallstrick?

 

Ändere ich den Rentenbeginn des Produkts, habe ich eine Novation. D.h. um ggf. bspw. ungeförderte Verträge steuerbegünstigt vereinnahmen zu können, laufen die 12 Jahre von der Vertragsänderung aus neu. Bei rein geförderten Verträgen, die dann auch nachgelagert in die Besteuerung gehen, hat das keine Auswirkungen.

 

Sehr wohl aber, wenn ich nur auf die Zinseszinsen spekuliert habe und förderschädlich kündigen will ODER wenn ich überriestert habe.

 

Also ggf. schön aufpassen, dass man sich keine Fristen verbaut ... oder eben JETZT handeln, statt vor Rentenbeginn. Das ist der ganzen Teufelsgeschichte Hintergrund ...

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idu

"Novation": bist du dir sicher? Ich habe bei der DWS angerufen und man hat mir versichert, dass es nicht so ist.

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polydeikes

Schau mal in deren FAQs, selbst da steht es drin.

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Fleisch

Hallo polydeikes,

 

herzlichen Dank für deine Rückmeldung, auf die ich nun näher eingehen möchte. Zum erstgenannten Punkt der "gleitenden Abrufphase" ergibt sich für mich ein Widerspruch des Anbietervorgehens. Wenn diese gleitende Abrufphase gesetzlich garantiert ist und auf bislang das 60. Lebensjahr gemünzt ist für Altverträge, für jüngere Verträge entsprechend auf das 62. Lebensjahr, welchen Nutzen hat dann ein Riester-Anleger davon, diese Vertragsanpassung vom beispielsweise 60. auf das 62. Lebensjahr zur erstmaligen Inanspruchnahme durchzuführen ? Aus meiner Sicht erschließt sich mir die von einigen Anbietern angepriesene Anpassung (noch) nicht.

 

Insbesondere unter dem Aspekt der von einigen Usern hier immer wieder gerne in den Raum gestellten vorzeitigen Beendigung des Arbeitslebens, würde die Riesterrente mit einem nennen wir es mal vorzeitigen Rentenbeginn die Vorteile einer Art Zwischenfinanzierung bis zur gesetzlichen und betrieblichen Altersrente mitbringen. Darüber hinaus könnte die Riesterrente im Schadensfall einer Berufsunfähigkeit ein fehlendes Einkommen zu einem (Bruch-)Teil kompensieren. Wenn ich also den frühstmöglichen Rentenbeginn auf 62 oder mehr erhöhe, so entziehe ich mir als Sparer doch die Möglichkeit der vorzeitigen Verrentung. Dies kann man doch bereits jetzt an neu abzuschließenden Altersvorsorgeprodukten sehen, da der Gesetzgeber einen früheren Rentenbeginn als 62. nicht mehr vorsieht. Daran orientieren sich nunmehr auch bereits die ersten Anbieter für die betriebliche Altersvorsorge sowie die private Vorsorge.

 

§52 Abs. 24 Einkommensteuergesetz und §14 Abs. 1 des Gesetzes über die Zertifizierung von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen regelt dies in verklausulierter Form.

 

Dein von dir genanntes Argument des Kostenunterschiedes finde ich hier sehr gut. Jedoch dürfte das "Angebot" der Anbieter zur Heraufsetzung der Verrentungsgrenze aus meiner Sicht wohl vor allem Riestersparer gemacht worden sein, die bereits über die ersten 5 Vertragsjahre hinaus sind. Was du jedoch mit Verwaltungskostenunterschied meinst erschließt sich mir noch nicht exakt. Ich gehe davon aus, dass du hier die laufenden Kosten zur Verwaltung des angesparten Kapitals etc. meinst, welche sich zwischen 1 % und einem Vielfachen davon bewegen. Sofern du etwas anderes meinst, bitte ich dich um nähere Erläuterung.

 

Mit der Hypothese "Höhere Erträge in Folge der verlängerten Ansparphase" wollte ich zum Ausdruck bringen, dass letzlich durch die zwei Jahre mehr Anlagedauer eine in der Verrentungsphase höhere monatliche Rente durch Zinsen, Zulagen, Steuervorteile gebildet werden kann, welche dem Riesterrentner dann zugute kommt. Dies gilt wohl auch für aktienorientierte Vorsorgeprodukte, da die Schwankungsanfälligkeit zwar bleibt, jedoch die Schwankung des angesparten Kapitals sich relativ stabilisiert.

 

Letzlich ergibt sich damit für mich bislang folgendes Bild:

Man versucht den Verrentungsbeginn nach hinten zu schieben.

Altverträge oder übersparte Verträge sollten daher besonders die steuerlichen Änderungen berücksichtigt werden.

 

Warum ich jetzt den Vertrag jedoch schon auf 62+ anpassen sollte erschließt sich mir jedoch immer noch nicht richtig. Nach deiner Aussage polydeikes sichert mir der Staat eh das Wahlrecht einer gleitenden Verrentungsphase, so dass sich der Riestervertrag dann wie ein übersparter Bausparvertrag verhalten dürfte. Ergo, als Riesterrentner habe ich alle Wahlrechte, enge mich nicht ein in meiner Entscheidung und stelle mich doch damit besser nichts zu unternehmen, wenn ich noch mehr als 12 Jahre bis zur Verrentung habe.

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ImperatoM

Eben weil der Renteneintrittstermin kurzfristig änderbar ist und der Anbieter eine Garantiesumme erfüllen muss, ist nicht davon auszugehen, dass sich das Aktien-Anleihen-Verhältnis durch ein Verschieben des aktuell ausgewählten Eintritttermins verändert. Vielmehr muss es sich immer am frühestmöglichen Termin orientieren.

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polydeikes

Der thread hat ein generelles Problem. Ursprünglich ging es um alle Riester Varianten. Einzelne reden aber wieder nur von Riester Fondssparplänen und dann auch noch von zwei von Grund auf verschiedenen Produkten. Daher ist der thread völlig konfus und es wird aneinander vorbei geredet.

 

---

 

Erstmal zu Schnitzel:

 

Der Vergleich mit dem Bausparvertrag trifft bei der DWS TopRente grds zu. Allerdings sind Bausparverträge bei Mangel der Eigenschaft "Darlehen" kündbar, Riester Produkte können generell nicht vom Anbieter gekündigt werden. Über die vertraglichen Möglichkeiten steht alles notwendige in den FAQs der DWS, auf die ich ab jetzt nur noch verweisen werde (warum, siehe weiter unten).

 

Beim Kostenaspekt meiner Sätze oben vermischt du die Varianten. Die Abschlusskosten des ursprünglichen Vertrags sind auf 5 Jahre zu verteilen. Entsteht eine Vertragsänderung, können neue Kosten entstehen. Wie, das hängt vom jeweiligen Produkt ab. Ändert man bspw. die Vertragslaufzeit einer Riester Police, entstehen für die dann höhere Versicherungsumme im Regelfall neue Kosten. Entscheidend sind die Bedingungen der Anbieter, können wir hier wohl kaum alle betrachten. Ist vergleichbar mit einer Dynamikstufe bei einem ungeförderten Vertrag bspw. ...

 

Bei den Verwaltungskosten sprichst du wieder konkret von einem bestimmten RFondssparplan und ich im Sinne deiner Fragestellung von Riester Produkten allgemein und von Policen im Besonderen.

 

Insofern führt der Thread vermutlich ins Nichts, Interesse scheint ja nur oder insbesondere den Schreiben der DWS zu gelten. Hätte man dann auch besser das Thema und die Fragen darauf beschränken sollen.

 

---

 

Zu Imp, den ich nach wie vor auf Igno habe. Die Überlegung ist nicht pauschal falsch, aber im Sinne des Eingangsposts nicht richtig. Unter Riester Produkten mit Fonds gibt es sehr viele unterschiedliche Lösungen zur Darstellung der Beitragsgarantie. In Bezug auf besagte, mich inzwischen ziemlich nervende DWS Produkte, dürfte die Überlegung so zutreffen. Auf viele andere Ansätze und Modelle, selbst auf andere RFondssparpläne nicht zwangsweise.

 

Warum nerven mich die DWS Produkte inzwischen? Weil einfach zig Leute im Forum die Dinger abgeschlossen haben ohne sie zu verstehen. Und dann natürlich auch noch mit vollem Discount und Beratungsverzicht. Dann aber bei jeder Kleinigkeit die immer gleichen Fragen im Forum stellen. Das grenzt für mich an Dreistigkeit andere für sich arbeiten zu lassen. Daher werde ich absofort zu den Dws Produkten keinerlei Dinge mehr schreiben, die durch einen Vermittler (auf den bewusst verzichtet wurde) oder die DWS selbst zu klären wären. Ich bitte das zu entschuldigen.

 

---

 

Also Fazit: Ich halte es für sinnvoll bei Fragen zu dem Thema Anpassung Rentenbeginn einfach das konkrete, eigene Produkt zu nennen und die entsprechende(n) Frage(n) zu stellen. Nur meine persönliche Meinung.

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jm2c

Also meine Frage wurde zumindest von dir beantwortet, polydeikes.

 

Es ging mir dabei nicht um die TER (Verwaltung) sondern speziell die RRP, die ja schon im Sinne von Abschluss-/Vertriebskosten ganz anders als die TopRente mit Ausgabeaufschlag konstruiert ist. Schon das ist für mich ein ganz wesentlicher Unterschied. Auch das mit den ungeförderten Verträge habe ich verstanden. Trifft auf mich aber nicht zu, da ich ohnehin einen geförderten Vertrag habe.

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