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muesli

Paar Fragen zu altem Bausparer

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muesli

Hallo,

 

ich habe als ich 2005 zum Arbeiten angefangen habe einen LBS-Bausparvertrag für die vermögenswirksamen Leistungen abgeschlossen. Der Tarif war LBS-V35, bei dem bei Nichtinanspruchnahme des Darlehens ein Zinsbonus gewährt wird.

Der Bausparer wird schon seit einiger Zeit nicht mehr bespart, das momentane Guthaben beträgt 19% der Bausparsumme. Durch die "Weihnachtsaktion" der LBS Kunden mit für die LBS ungünstigen Bedingungen die sofortige Kündigung zu ermöglichen, bin ich auf die Idee gekommen, noch etwas in den Bausparer einzuzahlen, da die Zinsen für den jetzigen Zeitpunkt gar nicht mal so schlecht sind.

Geht das eigentlich direkt oder eh nur über den Arbeitgeber? Und wie viel könnte ich eigentlich einzahlen? Hab mich mit Bausparern noch nie auseinandergesetzt, aber ab einer gewissen Summe ist er ja zuteilungsreif und dann muss (oder nur: kann?) ich mein Guthaben abziehen, wenn ich nicht bauen will.

 

Danke und viele Grüße,

 

Müsli

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RichyRich
· bearbeitet von RichyRich
Geht das eigentlich direkt oder eh nur über den Arbeitgeber? Und wie viel könnte ich eigentlich einzahlen? Hab mich mit Bausparern noch nie auseinandergesetzt, aber ab einer gewissen Summe ist er ja zuteilungsreif und dann muss (oder nur: kann?) ich mein Guthaben abziehen, wenn ich nicht bauen will.

 

Moin (Abend)-Muesli!

 

Du kannst in jedem Bausparer selbst einzahlen. Und Du kannst aus jeden Bausparer zusätzlich einen VL-Bausparer machen.

Leider kann man die Bedingungen zu dem LBS-Tarif nicht einsehen. Aber die Mindestsparsumme wird sowieso individuell im Antrag festgelegt.

Daher am Besten in der Bausparurkunde schauen, wie hoch die Mindestsparsumme ist. (dann ist er zuteilungsreif)

Du kannst dann Dein Guthaben auszahlen lassen oder den Darlehensantrag stellen. Du kannst aber auch einfach nicht reagieren auf das Schreiben,

dass die Dich zur Zuteilung beglückwünschen. Die Guthabenzinsen laufen weiter, aber für weitere Einzahlungen sperren die das Konto. (Satz geändert)

 

Achso, im Antrag ist die Regel-Sparrate festgelegt. Die kannst Du monatlich einzahlen, Du kannst auch mehr einzahlen. Jede Einmalzahlung die den Regel-

sparbeitrag übersteigt, macht die Bausparkasse jedoch von Ihrer Zustimmung abhängig.

 

wikipedia.de: In der Sparphase wird das für die Zuteilung notwendige Mindestsparguthaben angesammelt. Der Bausparer sollte den Bausparvertrag mindestens mit dem Regelsparbeitrag (je nach Tarif monatlich zwischen 3 ‰ und 10 ‰ der Bausparsumme) besparen. Die Zahlungsweise und -höhe (monatlich, vierteljährlich etc.) kann vom Bausparer selbst gewählt werden. Die meisten Bausparkassen haben in ihren Allgemeinen Bedingungen festgelegt, dass bei einer Nichtbesparung des Vertrages die Kündigung durch die Bausparkasse ausgesprochen werden kann.

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Kolle

Daher am Besten in der Bausparurkunde schauen, wie hoch die Mindestsparsumme ist. (dann ist er zuteilungsreif)

Du kannst dann Dein Guthaben auszahlen lassen oder den Darlehensantrag stellen. Du kannst aber auch einfach nicht reagieren auf das Schreiben,

dass die Dich zur Zuteilung beglückwünschen. Die Guthabenzinsen laufen weiter, aber für weitere Einzahlungen sperren die das Konto. (Satz geändert)

 

Der Bausparvertag ist zuteilungsreif wenn das Mindestsparguthaben und die Mindestbewertungszahl erreicht ist.

Danach kann man selbstverständlich weiter einzahlen, mindestens aber den Regelsparbeitrag. Erst bei der festgelegten Besparungsgrenze ( z.B. 80 % der Bausparsumme, gibt es erst bei neueren Bausparverträgen ) werden keine weiteren Einzahlungen mehr angenommen. Auch bei alten Bausparverträgen ist i.d.Regel bei 100 % Schluss, manche Bausparkassen zahlen den Bonus aber nur dann, wenn noch auf das Bauspardarlehen verzichtet werden kann.

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RichyRich
· bearbeitet von RichyRich

Der Bausparvertag ist zuteilungsreif wenn das Mindestsparguthaben und die Mindestbewertungszahl erreicht ist.

Hi Kolle! Ja, stimme ich zu.

 

Danach kann man selbstverständlich weiter einzahlen, mindestens aber den Regelsparbeitrag. Erst bei der festgelegten Besparungsgrenze ( z.B. 80 % der Bausparsumme, gibt es erst bei neueren Bausparverträgen ) werden keine weiteren Einzahlungen mehr angenommen. Auch bei alten Bausparverträgen ist i.d.Regel bei 100 % Schluss, manche Bausparkassen zahlen den Bonus aber nur dann, wenn noch auf das Bauspardarlehen verzichtet werden kann.

 

Bin früher auch immer davon ausgegangen, dass bis zur Bausparsumme eingezahlt werden kann. Spreche da jedoch aus

eigener Erfahrung. Mit Erreichen des Mindestsparguthaben wurden meine Lastschriftaufträge gestoppt und die VL an den AG

zurücküberwiesen. Die Bausparkasse hat es selbst in der Hand. Je nachdem wie denen der Guthabenzinssatz so gefällt. Hatte

allerdings auch keinen Vertrag mit Bonus. Das ist wahrscheinlich der Knackpunkt.

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muesli

Vielen Dank für Eure ausführlichen Erklärungen! :thumbsup::thumbsup:

Jetzt hab ich das auch begriffen ;)

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Apophis

Hab nur ne kurze Frage, deshalb braucht man keinen neuen Thread. Ich hab noch einen uralten Bausparer von der LBS. Der ist nun voll bespart. Da hat man mir zum Xten Mal :D geschrieben das man diesen nun zuteilen möchte. Unterschied dieses Mal, wenn man sich nicht meldet wird er "ordentlich" gekündigt. Oh kann man nichts machen. Die Frage ist nun zur Spasskasse gehen und Zuteilung annehmen oder kündigen lassen? Entstehen irgend welche Nachteile wenn sich kündigen lässt? Im Web kann ich nichts finden. Da ist immer nur von Kündigung seitens des Bausparers die Rede. Danke schon im Voraus

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Raccoon

Hab nur ne kurze Frage, deshalb braucht man keinen neuen Thread. Ich hab noch einen uralten Bausparer von der LBS. Der ist nun voll bespart.

Was bedeutet voll bespart - Mindestsparguthaben oder Bauspasumme erreicht?

 

Da hat man mir zum Xten Mal :D geschrieben das man diesen nun zuteilen möchte. Unterschied dieses Mal, wenn man sich nicht meldet wird er "ordentlich" gekündigt.

Worauf beruft sich die Bausparkasse denn, d.h. welchen Kündigungsgrund gibt sie an?

 

Dann seh' dir die ABB an ob eine Kündigung aus diesem Grund gerechtfertigt ist.

 

Oh kann man nichts machen. Die Frage ist nun zur Spasskasse gehen und Zuteilung annehmen oder kündigen lassen? Entstehen irgend welche Nachteile wenn sich kündigen lässt? Im Web kann ich nichts finden. Da ist immer nur von Kündigung seitens des Bausparers die Rede. Danke schon im Voraus

Was ist den der Zweck des Vertrages - nur zum Sparen oder willst du ggfs. das Darlehen nehmen?

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Baddschkappelui

Hab nur ne kurze Frage, deshalb braucht man keinen neuen Thread. Ich hab noch einen uralten Bausparer von der LBS. Der ist nun voll bespart. Da hat man mir zum Xten Mal :D geschrieben das man diesen nun zuteilen möchte. Unterschied dieses Mal, wenn man sich nicht meldet wird er "ordentlich" gekündigt. Oh kann man nichts machen. Die Frage ist nun zur Spasskasse gehen und Zuteilung annehmen oder kündigen lassen? Entstehen irgend welche Nachteile wenn sich kündigen lässt? Im Web kann ich nichts finden. Da ist immer nur von Kündigung seitens des Bausparers die Rede. Danke schon im Voraus

 

Also wenn er voll bespart ist verlierst du ohnehin den (wenn vorhandenen) Bonuszins. M.E. dürfte es dann keinen Unterschied machen, ob du Zuteilung annimst, oder die kündigen...

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Apophis

Also das ist ein Vario 3, geschlossen 1998 da gabs noch richtig Zinsen 2,5% + Bonus 1,5%.:thumbsup: Wenn ich mir den Auszug 2014 anschaue ist die Bausparsumme nun leider bald erreicht, fehlen nur noch einige hundert Euro. Da sich das schon länger angedeutet hatte habe ich die letzten Jahre nichts mehr eingezahlt. Wenn ich allerdings die Bonuszahlung dazu rechne ist der Vertrag schon seit 2009 überspart. Muss man die dazu rechnen?

 

Solange wie ich eingezahlt hatte gabs ja auch noch Bausparprämie. Die letzte war aber 2008, also müsste ich keine wohnwirtschaftliche Verwendung mehr nachweisen?

 

Im Kleindruckten steht, das die LBS nicht kündigen kann so lange ich meine vertraglichen Pflichten erfülle, ob damit dieEinzahlungen gemeint sind? Die LBS gibt keinen Grund an, schreibt nur ich hätte mein Sparziel erreicht.

 

Das der Bonuszins manchmal nicht ausgezahlt wird, habe ich schon gehört nur nicht verstanden warum. Es soll wohl so sein, dass man diesen nur bei Darlehensverzicht bekommt. Kann dieses nicht mehr gewährt werden gibts auch keinen. Davon steht bei mir aber nichts. Der einzige Unterschied zum Basiszins scheint zu sein, wenn der Bausparer kündigt bevor die Mindestsparsumme erreicht ist wird er einbehalten. Da wäre echt Beschiss wenn die Kasse den jetzt einbehalten würde, zumal sie die Kapitalertragssteuer für den Bonuszins aus dem normalen Guthaben abgeführt hat.

 

Im Anschreiben steht sogar, ich solle mitteilen ob ich das Darlehen möchte. In dem Formular der Zuteilung steht davon jedoch nichts. Meine Idee war Darlehensverzicht anzukreuzen (auch wenns keins mehr geben kann :-) um damit Ärger aus dem Weg zu gehen, geht aber nicht.

 

So was nu, ich werd wohl warten bis die LBS kündigt und mal gucken was passiert.

 

Fazit: Nachdem ich mich jetzt mehrere Stunden mit dieser Problematik auseinander gesetzt habe,crying.gif weiss ich das sicher nie wieder einen Bausparer abschliessen werde. Zu kompliziert zu bürokratisch und zu aufwendig.

 

Noch Tipps? Vielen Dank

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Matthew Pryor
Noch Tipps? Vielen Dank

Tagesgeld.Unkompliziert,unbürokratisch,unaufwendig.

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Kolle

Das der Bonuszins manchmal nicht ausgezahlt wird, habe ich schon gehört nur nicht verstanden warum. Es soll wohl so sein, dass man diesen nur bei Darlehensverzicht bekommt. Kann dieses nicht mehr gewährt werden gibts auch keinen. Davon steht bei mir aber nichts. Der einzige Unterschied zum Basiszins scheint zu sein, wenn der Bausparer kündigt bevor die Mindestsparsumme erreicht ist wird er einbehalten. Da wäre echt Beschiss wenn die Kasse den jetzt einbehalten würde, zumal sie die Kapitalertragssteuer für den Bonuszins aus dem normalen Guthaben abgeführt hat.

 

Jede Bausparkasse hat ihre eigenen Regeln, die in den AGBs festgehalten sind. Bei der LBS steht nichts darüber drin, dass der Bonus nur bei Darlehensverzicht gewährt wird.

 

Über den LBS-Vario gibt es schon einen Thread: LBS_Vario

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Raccoon
· bearbeitet von Raccoon
Also das ist ein Vario 3, geschlossen 1998 da gabs noch richtig Zinsen 2,5% + Bonus 1,5%.:thumbsup: Wenn ich mir den Auszug 2014 anschaue ist die Bausparsumme nun leider bald erreicht, fehlen nur noch einige hundert Euro. Da sich das schon länger angedeutet hatte habe ich die letzten Jahre nichts mehr eingezahlt. Wenn ich allerdings die Bonuszahlung dazu rechne ist der Vertrag schon seit 2009 überspart. Muss man die dazu rechnen?

Manche Bausparkassen rechnen den Bonus ein, das ist allerdings strittig.

 

Im Kleindruckten steht, das die LBS nicht kündigen kann so lange ich meine vertraglichen Pflichten erfülle, ob damit dieEinzahlungen gemeint sind? Die LBS gibt keinen Grund an, schreibt nur ich hätte mein Sparziel erreicht.

Ich würde sofort die Zuteilung annehmen und eine Auszahlung samt Bonus fordern, wenn die Bausparsumme fast erreicht ist. Bei Überschreiten der Bausparsumme droht u.U. ein Verlust des Bonus!

 

Das der Bonuszins manchmal nicht ausgezahlt wird, habe ich schon gehört nur nicht verstanden warum. Es soll wohl so sein, dass man diesen nur bei Darlehensverzicht bekommt. Kann dieses nicht mehr gewährt werden gibts auch keinen. Davon steht bei mir aber nichts. Der einzige Unterschied zum Basiszins scheint zu sein, wenn der Bausparer kündigt bevor die Mindestsparsumme erreicht ist wird er einbehalten. Da wäre echt Beschiss wenn die Kasse den jetzt einbehalten würde, zumal sie die Kapitalertragssteuer für den Bonuszins aus dem normalen Guthaben abgeführt hat.

Ist genauso ein Streitthema wie die Kündigungen durch die BSK zehn Jahre nach Zuteilung oder das Hinzurechnen des Bonus zum Guthaben. Von daher würde ich auf Nummer sicher gehen und die Zuteilung sofort annehmen.

 

 

So was nu, ich werd wohl warten bis die LBS kündigt und mal gucken was passiert.

Würde ich nicht machen, aber wenn du das unbedingt tun willst dann widerspreche der Kündigung unter Vorbehalt aller Rechte. Ist aber wie gesagt riskant und ggfs. hängst du nachher mit der Bausparkasse vor Gericht (Kosten, Zeitaufwand, Ärger ...).

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Matthew Pryor
Bei der LBS steht nichts darüber drin, dass der Bonus nur bei Darlehensverzicht gewährt wird.

Och,doch.Wahlweise auch bei Kündigung.§3,Absatz 3.

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Apophis
Noch Tipps? Vielen Dank

Tagesgeld.Unkompliziert,unbürokratisch,unaufwendig.

 

Jaja mach dich nur lustig. :D Sagenhafte 0,05% bei der Spasskasse, ob die sich nicht selber albern vorkommen solche "Produkte" überhaupt anzubieten. Ich kenne viele Leute die verzichten auf Förderungen durch Betrieb, Staat usw. nur weil sie dieses ganze Kleingedruckte und die juristischen Spitzfindigkeiten nicht überschauen. Deswegen sind diese aber nicht dumm, sondern haben nur ihre Stärken in anderen Bereichen als Papierkram. Ich befass mich lieber mit Aktien, Anleihen, Derivaten usw. Da kommt mehr für mich rum. ;)

 

Das der Bonuszins manchmal nicht ausgezahlt wird, habe ich schon gehört nur nicht verstanden warum. Es soll wohl so sein, dass man diesen nur bei Darlehensverzicht bekommt. Kann dieses nicht mehr gewährt werden gibts auch keinen. Davon steht bei mir aber nichts. Der einzige Unterschied zum Basiszins scheint zu sein, wenn der Bausparer kündigt bevor die Mindestsparsumme erreicht ist wird er einbehalten. Da wäre echt Beschiss wenn die Kasse den jetzt einbehalten würde, zumal sie die Kapitalertragssteuer für den Bonuszins aus dem normalen Guthaben abgeführt hat.

 

Jede Bausparkasse hat ihre eigenen Regeln, die in den AGBs festgehalten sind. Bei der LBS steht nichts darüber drin, dass der Bonus nur bei Darlehensverzicht gewährt wird.

 

Über den LBS-Vario gibt es schon einen Thread: LBS_Vario

 

Stimmt steht bei mir auch nicht. Danke für den Thread. Interessant, bei Geldanlage ist es immer wie im Casino, Die Bank gewinnt immer. Ich bin ja in der komfortablen Situation das mein Vertrag schon voll bespart ist. Da ist eine Kündigung nicht ganz so ärgerlich. Man hat mich aber auch schon letzten Jahre penetriert den Vertrag aufzulösen. Ich hatte nur leider immer keine Zeit :lol:.

 

Im Kleindruckten steht, das die LBS nicht kündigen kann so lange ich meine vertraglichen Pflichten erfülle, ob damit dieEinzahlungen gemeint sind? Die LBS gibt keinen Grund an, schreibt nur ich hätte mein Sparziel erreicht.

Ich würde sofort die Zuteilung annehmen und eine Auszahlung samt Bonus fordern, wenn die Bausparsumme fast erreicht ist. Bei Überschreiten der Bausparsumme droht u.U. ein Verlust des Bonus!

 

Das ist vielleicht der beste Rat, gegen die Kündigung kann man ja eh nichts machen. Da noch ca. 300 Euro offen sind kann ich ja sagen. Ich nehme dieses Darlehen nicht an. :P Spitzfindig bin ich auch. smiley4262.gifKann ich auch gleich noch mein Uralt-deka-VL-Aktiendepot mit auflösen, da zahl ich auch ewig nicht mehr ein. Stammt noch aus der Zeit als Ahnungsloser. :dumb:

 

Bei der LBS steht nichts darüber drin, dass der Bonus nur bei Darlehensverzicht gewährt wird.

Och,doch.Wahlweise auch bei Kündigung.§3,Absatz 3.

 

Bei mir steht unter §3,Absatz 3 was ganz anders zum Vertagsabschluss, habe also andere Bedingungen.

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Timpone64

Hallo Müsli, ich weiß, die Beiträge hier sind schon alt. Aber ich hab grad ein Problem mit dem LBS V35, den ich 2003 abgeschlossen habe als VWL, was mir die Sparkasse damals genau zu diesem Zweck geraten hatte. Sir sagten mir damals sogar, dass dieser V35 eigentlich gar nicht als richtiger Bausparer konzipiert ist. Die LBS will nun aber den Bonus nicht zahlen, also insgesamt nun deutlich weniger als 1,5% Verzinsung, im Gegensatz zu den versprochenen 3,5%, weil sie andauernd noch irgendwelche seltsamen Gebühren abziehen, wie ich jetzt nachträglich festgestellt habe. Ich habe dummerweise die Konditionen und AGBs leider nicht mehr vollständig vorliegen. Könnte mir die wer zusenden, ich wäre sehr dankbar dafür auch für Tipps, wir ich mich verhalten soll, um doch noch den versprochenen Bonus zu bekommen. Die LBS hat mir gerade den Vertrag gekündigt, weil er wohl für sie unrentabel ist. Vielen Dank schon mal!

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cjdenver

@Timpone64 die Bedingungen kannst du dir von der LBS zusenden lassen, das ist das einfachste.

 

Wenn sie gekuendigt haben dann sollten sie auch sagen aus welchem Grund? 

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bondholder
vor 13 Stunden von Timpone64:

Die LBS will nun aber den Bonus nicht zahlen, also insgesamt nun deutlich weniger als 1,5% Verzinsung, im Gegensatz zu den versprochenen 3,5%, weil sie andauernd noch irgendwelche seltsamen Gebühren abziehen, wie ich jetzt nachträglich festgestellt habe.

Wenn dir erst nach über zwanzig Jahren auffällt, dass dir die Konditionen deines Bausparvertrags nicht gefallen, lässt sich das jetzt nicht mehr ändern. (Deutsche Bausparkassen sind bekannt dafür, laufende Kosten zu berechnen.)

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cjdenver
vor 6 Stunden von bondholder:

Wenn dir erst nach über zwanzig Jahren auffällt, dass dir die Konditionen deines Bausparvertrags nicht gefallen, lässt sich das jetzt nicht mehr ändern. (Deutsche Bausparkassen sind bekannt dafür, laufende Kosten zu berechnen.)

Also bei meinem V35 fallen keine laufenden Kosten an. Die LBS hat vor etlichen Jahren mal versucht ueber angebotene AGB-Aenderungen eine jaehrliche Kontofuehrungsgebuehr von 10€ einzufuehren. Dem Angebot hab ich dankend widersprochen und alles blieb beim Alten. 

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Timpone64

Der Grund für die Kündigung, dass die Darlehenssumme zu klein wäre und daher der vereinbarte Vertragszweck nicht erreicht werden kann. Wobei mir damals genau dieser V35 speziell zum Sparen für VWL von der Sparkasse angeboten wurde. Dieser heimlich untergejubelten Kontoführungsgebühr hatte ich damals widersprochen, das wurde aber leider abgelehnt. Man könnte jetzt wahrscheinlich nachträglich aufgrund des BGB-Urteils, dass der Kunde aktiv den Änderungen zustimmen muss, die Gebühren zuruckfordern. Aber wahrsch. geht da nichts ohne Anwalt.

Wenn ich selber die Verzinsung nachrechne, müsste selbst bei der 1,5%Verzinsung mehr rauskommen, deswegen vermute ich noch verkappte Gebühren die nirgendwo vertraglich stehen 

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bondholder
vor einer Stunde von Timpone64:

Der Grund für die Kündigung, dass die Darlehenssumme zu klein wäre und daher der vereinbarte Vertragszweck nicht erreicht werden kann.

Warum schreibst du im Konjunktiv – ist es tatsächlich so oder stimmt das nicht?

 

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cjdenver
vor 4 Stunden von Timpone64:

Der Grund für die Kündigung, dass die Darlehenssumme zu klein wäre und daher der vereinbarte Vertragszweck nicht erreicht werden kann.

 

Wie hoch hattest du den Vertrag denn zum Kuendigungszeitpunkt bespart? 

 

vor 4 Stunden von Timpone64:

Wobei mir damals genau dieser V35 speziell zum Sparen für VWL von der Sparkasse angeboten wurde.

 

Ich gehe eher davon aus du auch nach Zuteilungsreife weiter eingezahlt hast (tue ich auch) und dann recht nahe an die Gesamtsumme rangekommen bist. 

 

vor 4 Stunden von Timpone64:

Dieser heimlich untergejubelten Kontoführungsgebühr hatte ich damals widersprochen, das wurde aber leider abgelehnt.

 

Wie wollen sie das denn abgelehnt haben? Wenn du der AGB-Aenderung widersprochen hast gelten weiter die alten AGB. 

 

vor 4 Stunden von Timpone64:

Man könnte jetzt wahrscheinlich nachträglich aufgrund des BGB-Urteils, dass der Kunde aktiv den Änderungen zustimmen muss, die Gebühren zuruckfordern. Aber wahrsch. geht da nichts ohne Anwalt.

 

Ich weiss nicht ob dieses Urteil fuer besondere Konten wie Bausparvertraege gilt. 

 

vor 4 Stunden von Timpone64:

Wenn ich selber die Verzinsung nachrechne, müsste selbst bei der 1,5%Verzinsung mehr rauskommen, deswegen vermute ich noch verkappte Gebühren die nirgendwo vertraglich stehen 

 

Kannst du das mit Zahlen untermauern bitte? 

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Timpone64

Hallo, danke für die Antworten und das Interesse.

Am 29.3.2022 um 16:40 von bondholder:

Warum schreibst du im Konjunktiv – ist es tatsächlich so oder stimmt das nicht?

 

Aufgrund er Ansparung über die Zuteilungsgrenze ist der Darlehensanspruch nun gerade unter 500€ gerutscht, daher haben sie gekündigt. Mir persönlich wäre das aber egal, weil dieser V35 ausschließlich zum Sparen gedacht ist, das hatte mir die LBS damals ausdrücklich so verkauft und steht auch so im damaligen Verkaufsprospekt. Aber egal, dann lass ich ihn halt auszahlen.

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Timpone64
vor 21 Stunden von cjdenver:

 

Wie hoch hattest du den Vertrag denn zum Kuendigungszeitpunkt bespart? 

Gerade wird das Restdarlehen weniger als 500€, deswegen Kündigung nach §488 Abs. 3 BGB

 

Ich gehe eher davon aus du auch nach Zuteilungsreife weiter eingezahlt hast (tue ich auch) und dann recht nahe an die Gesamtsumme rangekommen bist. 

ja, s.o.

 

Wie wollen sie das denn abgelehnt haben? Wenn du der AGB-Aenderung widersprochen hast gelten weiter die alten AGB. 

Widerspruch kam ein paar Tage zu spät an

 

Ich weiss nicht ob dieses Urteil fuer besondere Konten wie Bausparvertraege gilt. 

Laut Infos im Web gilt das auch für Bausparbanken wie für alle anderen. Kundenfreundliche Banken korrigieren das problemlos, LBS und Sparkasse wohl eher nicht.

 

Kannst du das mit Zahlen untermauern bitte? 

Ja ich hab den LBS-Auszug 2016 nachgerechnet:

Saldo 2015 : 6108,61 + 12 Beiträge a 40€. Am Ende verzinst mit 1,5% ergibt bei mir 98,83€ Zinsen. Die LBS bring 95€ raus (ergibt 1,44% statt 1,5%)

Über die Laufzeit ergibt sich nach meiner Rechnung eine Differenz von 354,17€ dazu kommt noch der fehlende Bonus, da ja eine Verzinsung von 3,5% versprochen wurde (V35!)

Die LBS will mir nun die ABB für den V35 zusenden. Außerdem hat mir die Mitarbeiterin empfohlen, selber zu kündigen trotz der Kündigung der LBS, dann würde ich den Bonus bekommen, allerdings gäbe es den nur für die ersten 10 Jahre. Ich werde die ABB studieren und hoffentlich schlauer werden....

Grüße

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bondholder
vor einer Stunde von Timpone64:

Aufgrund er Ansparung über die Zuteilungsgrenze ist der Darlehensanspruch nun gerade unter 500€ gerutscht, daher haben sie gekündigt.

Ja nun, dann ist es so.

 

vor einer Stunde von Timpone64:

Mir persönlich wäre das aber egal, weil dieser V35 ausschließlich zum Sparen gedacht ist, das hatte mir die LBS damals ausdrücklich so verkauft und steht auch so im damaligen Verkaufsprospekt.

An der theoretischen Möglichkeit, ein Bauspardarlehen beantragen zu dürfen, hängt nun einmal die gesamte Konstruktion. Dabei kommt es nicht darauf an, ob es wirtschaftlich klug wäre oder nicht...

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kleinerfisch

Kenne die Bedingungen der LBS nicht aber habe gerade einen ähnlichen Fall bei der BHW.

Gekündigt wegen Überlauf, lang nach der 10-Jahresfrist nach Zuteilungsreife. IIRC sind das die beiden Kündigungsmöglichkeiten für Bausparverträge.

Im Kündigungsschreiben wurde ich extra darauf aufmerksam gemacht, dass ich den Vertrag noch auf andere Konditionen mit höherem Habenzins umstellen kann.

Dies müsste ich vor Auszahlung beantragen (was ich natürlich getan habe). Daran ändert bei der BHW auch die Kündigung vor Antragstellung nichts.

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