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muesli

Paar Fragen zu altem Bausparer

Empfohlene Beiträge

bondholder
vor 54 Minuten von Timpone64:

Ja ich hab den LBS-Auszug 2016 nachgerechnet:

Saldo 2015 : 6108,61 + 12 Beiträge a 40€. Am Ende verzinst mit 1,5% ergibt bei mir 98,83€ Zinsen. Die LBS bring 95€ raus (ergibt 1,44% statt 1,5%)

Wie kommst du auf 98,83 Euro Zinsen? Hast du am 1. Januar 2015 direkt 480 Euro eingezahlt?

 

Bei monatlicher Einzahlung von 40 Euro kommen etwa 95 Euro Zinsen hin:

https://www.zinsen-berechnen.de/sparrechner.php?paramid=5wxko1ecw9

Sparplanrechner Bausparvertrag.pdf

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Timpone64

stimmt, da ist was dran:dumb:

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cjdenver
· bearbeitet von cjdenver
vor 3 Stunden von Timpone64:

Die LBS will mir nun die ABB für den V35 zusenden. Außerdem hat mir die Mitarbeiterin empfohlen, selber zu kündigen trotz der Kündigung der LBS, dann würde ich den Bonus bekommen, allerdings gäbe es den nur für die ersten 10 Jahre. Ich werde die ABB studieren und hoffentlich schlauer werden....

Grüße

 

Den Bonus gibt es in der Tat nur für die ersten 10 Jahre. Ich habe auch nicht in Erinnerung dass der gestrichen werden könnte, aber da muss ich nochmal in meine (und du in deine) Bedingungen schauen.

 

Zum Thema Widerspruch: du hast halt leider nicht (rechtzeitig) widersprochen, das ist schon eine Verdrehung der Tatsachen davon zu schreiben dass die LBS deinen Widerruf abgelehnt hätte. Aber ok.

 

Zum Thema Kündigung: ebenso ein bisschen verdrehte Welt - aber wem‘s hilft ;) 

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Timpone64

Gerade kam das Schreiben der LBS-Betreuerin der Stadtsparkasse München, die auch auf dem Kündigungsschreiben stand und mit die mir zugesagt hatte, die ABB des V35 Tarifes zuzuschicken. Im Schreiben stand, sie kanns mir jetzt doch nicht zusenden, ich soll mich nochmal direkt an die LBS wenden, was ich nun tun werde. Komisch ist nur, dass auf den LBS-Schreiben immer Telefonnummern und Ansprechpartner der Stadtsparkasse München stehen. Da soll sich einer auskennen?

Übrigens hab ich im letzten Kontoauszug 2021 nun entdeckt, dass die LBS ab Jahr 2021 nun wieder auf die Kontoführungsgebühr verzichtet (vermutlich wegen dem BGH-Urteil). Das steht auf der Rückseite im Kleingedruckten...

Für die früheren Jahre sollte man diese Gebühren evtl. zurückfordern können, wenn man die Muse dazu hat.

https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/themen/finanzen/bausparkassen-jaehrliche-kontogebuehren-sind-unzulaessig

 

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