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Kaba

Kontrollmitteilungen Finanzamt

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Kaba

Hallo,

 

ich habe eine Frage bezüglich der Kontrollmiteilungen bzw. dem Rechtshilfeersuchen des deutschen Fiskus an die Finanzämter der EU-Länder. Und hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen :)

 

Und zwar geht es um folgendes, erfährt das deutsche Finanzamt auf irgendeiner Art von Konten im EU Ausland, wenn dort keinerlei Zinsgewinne anfallen (nur ein Girokonto vorhanden). Also beispielsweise, Person X besitzt ein Girokonto in Italien. Auf diesem sind zwar Umsätze vorhanden, aber keinerlei Zinsgewinne, welche versteuert werden müssten.

 

Es fanden niemals Überweisungen oder ähnliches von einem deutschen Konto statt (nur Bareinzahlungen)

 

Hier noch eine Übersicht der WirtschaftsWoche, über den Datenaustausch der Behörden.

 

Über informative Antworten würde ich mich freuen.

MFG Kaba

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