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ArmerSack

Entgeltumwandllung ein Minusgeschäft?

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ArmerSack

Hallo,

 

durch die ARD Sendung PLUSMINUS / Betriebliche Altersvorsorge ist ein Minusgeschäft aufgeschreckt würde ich gerne meine Entgeltumwandlung prüfen, ob ich diese besser beitragsfrei stellen oder doch weiterführen sollte?

 

Link zur Sendung:

http://www.ardmediathek.de/das-erste/plusminus/betriebliche-altersvorsorge?documentId=19111978

 

 

Bin 46 Jahre und arbeite als Angestellter im öffentlichen Dienst und habe folgenden Vertrag:

 

Seit 01.08.2003 bin ich bei der Sparkassen Pensionskasse AG bestehende Versorgungswerk meines Arbeitgebers aufgenommen.

 

Dieser Versorgung liegt eine fondsgebundene Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung zugrunde.

 

Zahle 150 Euro monatlich / Rentengarantie 5 Jahre

 

Deka-BR 100

 

Aus meiner Jährlichen Mitteilung 2012

 

Beitragsfreies Versorgungskapital zum 31.12.12 = 24.883,16 Euro

davon aus Garantie: 16.950 Euro

davon aus Überschuss- und Fondsguthaben: 7.933,16 Euro

 

Prognostizierte Altersrente 2033 = 278,41 Euro zzgl. Leistungen aus der Überschussbet. + Fondsguthaben

 

Da auch der Gehaltsverzicht auch Auswirkungen auf die gesetzliche Rente hat und unter dem Strich der Arbeitgeber nur seine Sozialabgaben spart würde ich mich über eine Empfehlungen sehr freuen.

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whitecobra82

Bei deinem Vertrag scheinen nur die tatsächlichen Einzahlungen garantiert zu sein, zumindest ergeben die 113 geleisteten Einzahlungen von 150 EUR genau das Garantiekapital von 16.950 EUR. Das würde aber zumindest heißen, dass es bei dem Vertrag keinerlei direkte Kosten gibt. Glaube aber für eine genaue Beurteilung fehlen noch weitere Vertragsdetails wie beispielsweise der Rentenfaktor je 10.000 EUR zu verrentendes Kapital.

 

Musst du den Vertrag verrenten oder kannst du dir die Summe auch auszahlen lassen?

 

Habe mal über zinsen-berechnen.de deinen Fall durchgerechnet und komme da auf eine Rendite von 7,91% p.a.

 

Bei der ganzen Sachen musst du natürlich immer beachten, dass die Beiträge für die bAV aus deinem Brutto kommen. Um wieviel das die staatliche Rente schmälert müsstest du mal mit Hilfe einer Excel-Tabelle ausrechnen.

 

Ich bin bei meiner bAV zumindest zu der Enstcheidung gekommen, dass sich diese für mich lohnt.

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tyr
· bearbeitet von tyr

An der umlagefinanzierten staatlichen Rente kann die Politik in den nächsten Jahrzehnten und danach nach Belieben Veränderungen vornehmen. Und nach der derzeitigen Entwicklung ist der beste Fall Stagnation der Renten, real eher ständig sinkende Renten, da kaum ein Inflationsausgleich geschafft wird. Und auch an privat vom Nettogehalt Gespartes kann der Staat später einmal herangehen und dort neue kreative Abgaben und Steuern erheben, wenn er es für sinnvoll erachtet. Genau so wie es bei der bAV durch Entgeltumwandlung offenbar passiert ist.

 

Nur weil eine Altersvorsorge jetzt steuer- und abgabenmäßig attraktiv erscheint muss das nicht in ein paar Jahrzehnten immer noch so sein. Es ist wie alle anderen Altersvorsorgeprodukte eine Wette auf stabile oder bessere Verhältnisse. Das ist das, was ich für mich aus dem Artikel lerne bzw. worin es mich bestätigt. Was macht man also? Das Risiko verteilen und die Sparbeträge nicht nur auf ein Modell, sondern auf viele Modelle verteilen, die zum jeweiligen Sparzeitpunkt attraktiv erscheinen. Ob dabei dann später mal eine reale Rendite bei herauskommt weiß man erst in vielen Jahren.

 

Wer alle 3 Schichten der klassischen Altersvorsorge kräftig bespart und in der dritten Schicht sinnvoll diversifiziert in z. B. 30% Immobilieneigentum, 30% Wertpapiere, 30% Rentenversicherungen und bis zu 10% Gold wird wohl deutlich unwahrscheinlicher an Altersarmut leiden als jemand, der neben der gesetzlichen Rente nur eine Immobilie abzahlt oder nur einzelne wenig verteilte Wertpapiere bespart oder nur in bAV. Was natürlich dennoch niemanden davon abhalten wird, sich am Stammtisch über mangelnde Rendite einzelner Vorsorgeformen durch gesetzliche Änderungen zu beschweren. ;)

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Sapine

Nicht vergessen, im Fall von Krankheit gibt es weniger Krankengeld, bei Arbeitslosigkeit weniger Arbeitslosengeld und wenn man länger krank ist, zahlt der Arbeitgeber keinen Beitrag mehr, weil man ja krank ist. Dann bleibt man von heute auf morgen auf dem einmal erreichten Stand der Absicherung stehen. Fatal, wenn man dann noch berufsunfähig wird...

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polydeikes

Hallo ArmerSack. Lass dich nicht verunsichern, selbst die öffentlich rechtlichen neigen teilweise zu recht einseitiger Betrachtung solcher Sachverhalte. Die wichtige Kernaussage ist die alte Faustregel: BAV = höchste Bruttorente und oft niedrigste Nettorente der Förderkonzepte.

 

Ungeachtet dessen spielt auch das Produkt, dessen Kosten und Rendite eine wichtige Rolle. In deinem Fall würde ich eine pauschale "Unbedenklichkeitserklärung" abgeben, ohne das im Detail jetzt weiter aufzubohren. Am ehesten würde ich mir noch über die Rentengarantie des Produkts Gedanken machen, wenn du Familie hast. Nach heutigem Stand spricht aber ohnehin vieles für eine Kapitalabfindung bei diesem Produkt. Das muss in gut 20 Jahren aber nicht zwangsläufig noch genau so sein, muss man dann schauen.

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Noob1981

Falls ich das Thema zu sehr verfälsche, bitte ich die ADMINs/MODs den Beitrag abzutrennen, aber ich finde es passt gut dazu:

 

Dank des Topics bin ich auch mal wieder auf die Idee gekommen mir das Angebot meines AGs anzugucken: hier kann ich das Produkt der Allianz wählen. Ich bin vom Gehalt über den Grenzen, somit ist das Thema "weniger Rente vom Staat nicht das Thema, ich bin PKV-versichert insofern ist auch das Thema Krankenkassenbeiträge im Alter nicht zu berücksichtigen. Gemäß Onlinerechner würde ich auf meine Nettobeiträge eine garantierte Rendite von 4,8% erhalten, Überschussbeteiligung außen vor gelassen, da diese nicht seriös abschätzbar ist. Auf den ersten Blick nicht schlecht, zumal ich die Beiträge auch gemäß Lebenssituation anpassen kann. Was sind denn die Nachteile, die ich nicht berücksichtige? Ich muss dann später die komplette Rente/Auszahlung versteuern.

 

Kann jemand was zum Anbieter sagen? @polydeikes du vielleicht? Allianz kenn ich bislang als seriös, aber teuer.

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Matthew Pryor

Handelt es sich um einen Kollektivvertrag?Und welches "Produkt" ist gemeint?Da kämen einige in Frage.

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Noob1981
· bearbeitet von Noob1981

Puuh, gute Frage. Das Ding heißt Allianz Direktversicherung. In dem "Kalkulator" gibt es die Tarife: StRS2, StRS2B, StR1C und StR1CB. Wofür diese stehen, kann ich nicht sagen. Vermutlich sind das verschiedene Versioenn für Absicherung im Todesfall oder so. Ich würde als Single die Version ohne jedliche "Zusatzschutzdinger" wählen. Was braucht ihr sonst für Infos? dann frag ich bei unserer Personalabteilung nach.

 

EDIT: Ja ist ein Gruppenvertrag

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Joseph Conrad

Ich wollte vor einiger Zeit auch noch eine Entgeldumwandlung bei der VBL besparen. Da ich aber bereits dort riestere und ich diese Rente ebenfalls nicht vererben kann sah ich davon ab. Die Einbußen bei der späteren Rente seien aber minimal teilte man mir damals bei der VBL mit . Die Entgeltumwandlung sei also ein sinnvolles Vorhaben.

Die Altersversorgung auf möglichst viele Säulen zu stellen sagt einem ja schon der gesunde Menschenverstand. Wobei ich den Staat und seine angebliche Bereitschaft uns zu melken nicht zu bösartig sehen möchte.

Meine Devise ist der Schrotschuß :

1.Ab etwa fünfzigstem Lebensjahr in der eigengenutzten,schuldenfreien Immobilie wohnen.

2. Möglichst noch Mieteinnahmen mit ihr erzeugen.

3.Festgelder und Tagesgelder

4. Aktien/Aktienfonds/Aktien-ETF

5.Riesterrente

6.Kapitallebensversichrung

7. Bausparverträge

8. Gesetzliche Rente

9.Zusatzversorgung Öffentlicher Dienst VBL

 

Und die Hoffnung das der real existierende Kommunismus nicht wieder aus Ruinen aufersteht :D

 

LG Joseph

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polydeikes

Hallo Noob. Die StRS2 / STR2 sind rabattierte Tarife. D.h. die Abschlussprovision hat den Faktor 0,5. Ein Beispiel:

 

Fiktive Einzahlungen über die Vertragsdauer 50.000 Euro. Dann:

50000 / 1000 * 44 Promille Provi * 0,5 = 1100 Abschlussprovi statt 2200

 

Zusätzlich gilt eine Maximimierung auf 35 Jahre. Das wäre jetzt aber nur für sehr junge Leute interessant. 35 Jahre ist recht wenig im Marktvergleich. Erstere ist die klassische, zweitere ist die fondsgebundene Variante.

 

Ich sag es mal so: Die Allianz ist sicher nicht der schlechteste Anbieter im Bereich Leben, aber auch nicht grundsätzlich überragend. In deiner kurz geschilderten Situation aber definitiv eine Überlegung wert.

 

Die Renditeerwartung deinerseits kann ich jetzt natürlich nicht nachvollziehen, weil mir deine Berechnungsgrundlage dafür fehlt.

 

---

 

StR1C und StR1CB sagt mir leider gar nichts, sorry.

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Noob1981
· bearbeitet von Noob1981

Bei der Renditeerwartung habe ich es möglichst einfach gehalten:

 

Sparquote NETTO in den Rechner (http://www.zinsen-berechnen.de/sparrechner.php ) eingeklopft, Laufzeit bis zu meinem 65sten Geburtstag eingegeben und als "Zielwert" den Garantiewert (klassiche Version: StRS2) eingegeben. Ergibt eine Rendite von 4,8%. Die Überschussbeteiligung habe ich mal außen vor gelassen, da ich diese nicht seriös kalkulieren kann. Im Gegenzug muss ich halt den Steuereffekt noch sauber berechnen. Ich muss später die komplette Rente versteuern oder? Denn wenn ich alternativ den Nettobetrag "frei" ansparen würde, müsste ich später nur die echte Rendite versteuern und nicht den Komplettbetrag.

 

Die 35 Jahre spielen bei mir keine Rolle, ich bin dafür schon zu alt mit 33 :unsure:

 

Jungs, Danke schon mal für eure Hilfe. Das muss ich mir tatsächlich mal ernsthaft überlegen. Das klingt auf den ersten Blick gar nicht so schlecht als Ergänzung zu meinen sonst sehr offensiv aufgestellten RK3-Sparplänen und meiner DWS TopRente.

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor
StR1C und StR1CB sagt mir leider gar nichts, sorry.

Heißt nur,dass die Todesfallsumme von Beginn an constant bleibt.Im Herzen sind wir schließlich alle Engländer.

Ich muss später die komplette Rente versteuern oder?

So ist es.

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polydeikes

Boah, schreib doch nix von Todesfallsummen. Gleich kommt wieder der Typ mit seinem Biometrietick um die Ecke ... ich mach vorsichtshalber schon mal die Biege. (kleiner Scherz am Rande, sry für OT)

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ArmerSack
· bearbeitet von vanity
Zitat

Bei deinem Vertrag scheinen nur die tatsächlichen Einzahlungen garantiert zu sein, zumindest ergeben die 113 geleisteten Einzahlungen von 150 EUR genau das Garantiekapital von 16.950 EUR. Das würde aber zumindest heißen, dass es bei dem Vertrag keinerlei direkte Kosten gibt. Glaube aber für eine genaue Beurteilung fehlen noch weitere Vertragsdetails wie beispielsweise der Rentenfaktor je 10.000 EUR zu verrentendes Kapital.

 

Für je 10.000 Euro Garantiewert folgende Werte:

 

01.01.2027 Rentenfaktor 46,09

01.01.2028 Rentenfaktor 47,01

01.01.2029 Rentenfaktor 47,99

01.01.2030 Rentenfaktor 49,03

01.01.2031 Rentenfaktor 50,14

01.01.2032 Rentenfaktor 51,32

01.01.2033 Rentenfaktor 52,58

 

 

Anpassung 2006 Rentenfaktoren

 

2027 42,95

2028 43,72

2029 44,54

2030 45,40

2031 46,32

2032 47,30

2033 48,35

 

Die ersten garantierten "ersten Rentenfaktoren" bleiben für die Ermittlung der garantierten Rente in jedem Fall gültig.

 

Zum Rentenbeginn steht das gesamte Kapital zur Verfügung. Entscheide ich mich für die Kapitalleistung, so bleibt die Änderung des Rentenfaktors ohne Auswirkung!

 

Sollte ich mich für die Rentenzahlung entscheiden, wird mit dem neuen Rentenfaktor das gesamte vorhandene Kapital + Überschüsse + Fondsguthaben in eine lebenslange Rente umgerechnet. Daneben wird aus dem Garantiedeckungskapital und dem garantierten Rentenfaktor die garantierte Rente ermittelt. Die Höherer dieser beiden Renten wird Ihnen ab dem Rentenbeginn gezahlt. Ein absinken der Rente unter der garantierten Rente ist jedoch in jedem Falle ausgeschlossen.

 

Und kann ma(n) schon absehen, was die bessere Wahl sein kann?

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polydeikes
Und kann ma(n) schon absehen, was die bessere Wahl sein kann?

 

Bis 2027 kann sich noch einiges ändern. Selbst die "neuen" Rentenfaktoren aus deinem Post sind gut. Bei Fondspolicen ist rein produkttechnisch ohne echten garantierten Rentenfaktor eine Kapitalabfindung zum momentanen Zeitpunkt häufig eine Überlegung wert.

 

Letztendlich entscheiden das (insbesondere bei bAV) aber nicht die Produktcharakteristika, sondern die entsprechend bei Rentenbeginn geltenden Regelungen in Bezug auf Versteuerung etc. pp. und die indviduelle Situation.

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ArmerSack
Und kann ma(n) schon absehen, was die bessere Wahl sein kann?

 

Bis 2027 kann sich noch einiges ändern. Selbst die "neuen" Rentenfaktoren aus deinem Post sind gut. Bei Fondspolicen ist rein produkttechnisch ohne echten garantierten Rentenfaktor eine Kapitalabfindung zum momentanen Zeitpunkt häufig eine Überlegung wert.

 

Letztendlich entscheiden das (insbesondere bei bAV) aber nicht die Produktcharakteristika, sondern die entsprechend bei Rentenbeginn geltenden Regelungen in Bezug auf Versteuerung etc. pp. und die indviduelle Situation.

 

Vielen Dank für die Antworten und Beiträge. Nur weiss ich immer noch nicht was ich machen soll? Habe auch als weitere Säule für die Altersvorsorge auch ein eigenes Depot bei der FFB wo ich monatlich auf unterschiedliche Fonds Sparaufträge laufen habe. Überlege ob ich nicht besser dort mehr Geld spare und stattdessen meine Entgeltumwandlung beitragsfrei stelle oder als weitere Variante einfach weniger spare. Wenn der Belastungseffekt in der Rentenphase höher ist als der Fördereffelt in der Ansparphase, bringt die Entgeltumwandlung keine Vorteile....

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polydeikes

Das kann dir auch keiner so wirklich als "Handlungsanweisung" geben. Musst halt selbst ran und rechnen. Wie sieht ggf. die steuerliche Belastung im Alter aus, wie stehts mit Sozialabgaben? Bleiben die bisherigen gesetzlichen Regelungen bspw. noch 20 oder 21 Jahre bestehen (von 46 aus gesehen). Wie ist die Erwartung an die Produktrendite bAV ggü. der Renditeerwartung des eigenen Sparplans? usw. usf ... viel zu viele Fragen, als das ich mich da in irgendeiner Art und Weise bei der Entscheidungsfindung aus dem Fenster lehnen würde.

 

---

 

Das der Belastungseffekt in der Rentenphase höher als der Entlastungseffekt im Erwerbsleben ist ... halte ich für relativ schwierig zu konstruieren. Wie jedoch der Vorteil dieser Art von Steuer- und Abgabenverschiebung jeweils individuell ausfällt, das hängt von vielen Rahmenbedingungen ab.

 

---

 

Vielleicht noch mal zu dem Video ein paar Worte. Das Video als solches ist mMn ziemlich zusammen geschustert. Es wird quasi schon mal gar nicht differenziert zwischen bAV von vor 2005 und bAV heute. Bei einer Veröffentlichung in 2014 wäre das in meinen Augen schon mal Pflicht gewesen.

 

Dann gibt es viele pauschale Annahmen. "Kommt bei Rentenbeginn ... zur Auszahlung ... voller Satz ... 17,8 % ..." als bruchstückenhaftes Zitat. Dafür musst du zunächst schon mal kinderlos (Pflegversicherung 2,3%) sein. Mini Betriebsrenten sind bei der ganzen Betrachtung auch außen vor (die rund 125 Euro mtl.).

 

Bei einer Auszahlung, bspw. einer Kapitalabfindung hat das so aber auch wieder nicht hin. Dann haben wir 1/120tel der Kapitalleistung, davon die Kranken- und Pflegeversicherung ... das ganze als mtl. Betrag über 10 Jahre. Mit entsprechendem Zins auf die ausgezahlten Beträge relativiert sich die Belastung auch wieder. Ein Beispiel mit obiger worst case Annahme aus dem Video:

 

72000 Ablaufleistung * (1/120) = 600

davon 17,8 % -> 106,8

 

Diese 106,8 müsste man nun jeden Monat zahlen. Vorsicht, es folgt eine Milchmädchenrechnung zur Verdeutlichung ohne Berücksichtigung der Steuer: Diese 106,8 * 12 sind rund 1,8 % von den 72.000. Erziele ich also bspw. auf die 72.000 eine Rendite von mehr als 1,8 % über die 10 Jahre, habe ich quasi eigentlich gar keine Kosten. Wie gesagt, eine Milchmädchenrechnung, real ist das etwas komplizierter.

 

Derartige Punkte gibt es viele in dem Video, weswegen ich das nicht unbedingt für sonderlich gut gemacht halte ... vorsichtig formuliert.

 

---

 

Schauen wir uns noch mal Entgeltumwandlung nach 2005 an. So spare ich im Rahmen der Grenzen Einkommenssteuer und Sozialabgaben (Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, gesetzliche Krankenversicherung, Pflegeversicherung. auf meine Beiträge. Im Gegenzug muss ich die Rentenleistung zum im Alter gültigen Steuersatz versteuern und volle Krankenversicherungsbeiträge zahlen. Wobei die Ersparnis beid er Rentenversicherung effektiv höher ist als der Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung.

Der Herr "Professor" aus dem Video meint dann, er komme auf das Gleiche wie bei einer reinen 3. Schicht Altersvorsorge, lässt uns über seine Annahmen im Video aber gänzlich im Unklaren.

 

Eins ist zumindest klar, der Fall "keine gesetzliche Rente" und / oder "Vorversicherungszeit nicht erfüllt" spielt bei ihm keine Rolle. Sonst hätte er die KV Beiträge auch in Schicht 3.

 

Ist immer schön irgendeine Authorität auszugsweise zu zitieren, glaubwürdiger macht es das ganze Video nicht.

 

---

 

Also schön und gut. Das GMG von 2004 ist sicherlich nicht unbedingt ein Glanzstück der Politik aus Sicht so manches Betroffenen, eine Pauschalisierung vieler Apskete wie in dem Video ist aber ebenfalls nonsens.

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ArmerSack

Das kann dir auch keiner so wirklich als "Handlungsanweisung" geben. Musst halt selbst ran und rechnen. Wie sieht ggf. die steuerliche Belastung im Alter aus, wie stehts mit Sozialabgaben? Bleiben die bisherigen gesetzlichen Regelungen bspw. noch 20 oder 21 Jahre bestehen (von 46 aus gesehen). Wie ist die Erwartung an die Produktrendite bAV ggü. der Renditeerwartung des eigenen Sparplans? usw. usf ... viel zu viele Fragen, als das ich mich da in irgendeiner Art und Weise bei der Entscheidungsfindung aus dem Fenster lehnen würde.

 

So wie ich das verstanden habe hieß es doch, dass die Verträge vor 2005 abzugsfrei ausgezahlt würden und das ist heute nicht mehr so. Zwar gilt doch weiterhin die Steuerfreiheit – weil ich schon pauschal versteuert habe – aber die KV-Beiträge muss ich schon noch entrichten. Es ist also vielleicht anzuraten, dass bei Vertragsende das Guthaben größtenteils als Rente ausgezahlt werden sollte. Denn dadurch wird der Anteil an der KV durchaus gemildert, oder? .

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Schau. Die letzte Reform ist keine 10 Jahre her. Und es würde mich stark wundern, wenn die Gesetzgebung in 20 Jahren noch so aussehen würde wie heute. Daher kannst du zwar deine Annahmen voraussetzen und rechnen, zum Zeitpunkt X in der Zukunft kanns aber schon wieder ganz anders aussehen.

 

Die Steuerfreiheit gilt nur, wenn du 2005 eine entsprechende Verichtserklärung an den Arbeitgeber abgegeben hast (bzgl. Anwendung der neuen rechtlichen Regelung). Und das dann auch nur für die Kapitalauszahlung.

 

Siehe den thread von Domkapitular ein paar Ticks weiter unten.

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edan

In letzter Zeit gab es einige Beiträge über die Nachteile einer Entgeltumwandlung, bspw. auch bei Frontal 21

 

Frontal 21

 

Ich persönlich nehme Abstand von solchen Anlageformen, bei denen man komplett vom Gutdünken des Staates abhängig ist.

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Schwaben-Sparer

Kann man denn Pi mal Daumen sagen wie hoch der Arbeitgeberzuschuss bei einer Entgeltumwandung sein muss, um den Nachteil der vollen Kranken- und Pflegeversicherungspflicht der Auszahlung und die niedrigere gesetzliche Rente zu kompensieren?

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Matthew Pryor

Käumlich.Verbeitragung KV/PV hängt zumeist von der Höhe der ausgezahlten Rente/Kapitalabfindung ab,(niedrigere) Ansprüche an die GRV lassen sich über die Rentenformel schon exakter berechnen.

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Sapine

Käumlich.Verbeitragung KV/PV hängt zumeist von der Höhe der ausgezahlten Rente/Kapitalabfindung ab,(niedrigere) Ansprüche an die GRV lassen sich über die Rentenformel schon exakter berechnen.

Bei KV/PV sollte man von eher steigenden Sätzen ausgehen in einer überalternden Gesellschaft. Zudem musst Du überlegen, ob für Dich im Alter tatsächlich niedrigere Steuersätze realistisch sind. Aktuell rechnet sich das ganze häufig nur dadurch.

 

Aus meiner Sicht fair wäre es, wenn der Arbeitgeber die gesparten Sozialabgaben komplett dazu gibt. Damit hat ein Vorsorgeprodukt überhaupt erst die Chance ein vernünftiges Resultat zu erzielen. Und nicht vergessen bei dem ganzen werden zusätzlich etliche Risiken ohne Ausgleich komplett auf den Versicherungsnehmer verschoben (Arbeitslosigkeit, längere Krankheit, BU nach Krankheit). Hier nur die spätere Rente zu betrachten rechnet die ganze Sache noch schön.

 

Solltest Du aber womöglich ohne den Anreiz nicht regelmäßig sparen, dann mach es lieber. Sofern Du später nicht in die Grundförderung fällst, ist auch ein schlechter Sparplan immer noch besser als kein Sparplan.

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tyr

In letzter Zeit gab es einige Beiträge über die Nachteile einer Entgeltumwandlung, bspw. auch bei Frontal 21

 

Frontal 21

 

Ich persönlich nehme Abstand von solchen Anlageformen, bei denen man komplett vom Gutdünken des Staates abhängig ist.

Du bist bei ALLEN Geldanlageformen komplett vom Gutdünken des Staates abhängig. Die Regeln können jederzeit geändert werden.

 

Betriebliche Altersvorsorge ist nur als Rentenversicherung für eine gesetzliche Änderung zu deinen Ungunsten anfälliger als andere Anlageformen, da man an das Kapital vor Rentenbeginn nicht mehr heran kommt. Wertpapiere sind da eher liquide und können in andere Anlageformen umgeschichtet werden, wenn sich die Rahmenbedingungen zu deinen Ungunsten ändern.

 

Die Nichtverfügbarkeit des Kapitals bei einer RV kann aber auch Vorteile Haben. Manchen Sparern hilft die Nichtverfügbarkeit des Kapitals sicher auch dabei, es nicht zu verkonsumieren.

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Ramstein
<br />In letzter Zeit gab es einige Beiträge über die Nachteile einer Entgeltumwandlung, bspw. auch bei Frontal 21<br /><br /><a href='http://www.zdf.de/Frontal-21/Entt%C3%A4uschte-Erwartungen-30223802.html' class='bbc_url' title='Externer Link' rel='nofollow external'>Frontal 21</a><br /><br />Ich persönlich nehme Abstand von solchen Anlageformen, bei denen man komplett vom Gutdünken des Staates abhängig ist.<br />

Genau. Und weil man als freiwillig gesetzlich Versicherter auch Sozialabgaben auf Mieten und Kapitalerträge zahlen muss, kaufst du auch keine Immobilien, Aktien, Anleihen, oder wie?

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